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Autor Thema: Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht  (Gelesen 26549 mal)

C
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.....TV-Konsum, der mir durch ein kostenpflichtiges Zwangsangebot nahe gelegt wird.....

Da kommt man wieder zu dem Satz: Es besteht ja keine Pflicht fern zu sehen. Es geht nmM eben nicht darum, daß du glaubhaft belegen kannst kein ÖRR (oder TV allg.) zu nutzen. Es geht darum, daß du zahlen sollst obwohl du es nicht nutzt. Es geht um die Frage, worin der individuelle und strukturelle Vorteil für dich als Nichtnutzer bestehen soll.

Darauf müssen wir konkrete Antworten fordern und kein Demokratie-Wischiwaschi. Die "Gesamtveranstaltung" ist mir in diesem Zusammenhang auch völlig schnuppe, es geht allein um den ÖRR. TV ist nicht ÖRR.


Nebenbei:
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die negativen Auswirkungen des TV-Konsums in den Mittelpunkt öffentlicher Debatten gerückt würden. Nichts beeinflußt das Zusammenleben in Familie und Gesellschaft so sehr, wie die Flimmerkiste. Nehmt der Bevölkerung für 2-3 Monate die TV-Gräte weg .... nach der Entwöhnung (Suchtmittel TV) würden sich viele wundern, wie wertvoll das Leben ohne Glotze geworden ist.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hallo :)

Person Daisy D stützt sich in ihrem Widerspruch in erster Linie auf die Grundrechtsverletzungen.
Sie lehnt jede Art von Fernsehen kategorisch ab und ist schon seit fast 15 Jahren davon weg.
Sie lehnt auch jegliche Unterstützung dieses Mediums, in welcher Weise auch immer, restlos ab. Es spielt dabei auch keine Rolle, wer nun hinter solchen Medien steht, örR, Private oder sonst wer.

Auf Grund der massiven Verstöße gegen den Kinder- und Jugendschutz, der tagtäglich in diesen Medien stattfindet könnte sie es auch niemals mit ihrem Gewissen vereinbaren, diese Medien auch nur mit einem einzigen Cent zu unterstützen. Sie würde sich mitschuldig machen, genauso wie jeder, der diese Medien nutzt.

Artikel 5 Abs.1 GG garantiert einem das Recht sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dann müßte man doch auch das Recht haben, frei zu entscheiden, für welche Medien man sein Geld ausgibt oder welche man unterstützen will? Oder sehe ich das falsch?

Der Bürger soll zu einer Handlung gezwungen werden, die nicht mehr mit unserer Demokratie vereinbar ist. Die Finanzierung eines Medienmonopols mittels einer Zwangsabgabe.
Da könnten sie sie ja auch gleich verlangen, dass die Bürger mittels einer Zwangsabgabe eine bestimmte politische Partei finanzieren.

Es fängt im Kleinen an. Erst werden nur ein par Grundrechte eingeschränkt oder auch schon ganz genommen ( Gewissensfreiheit). Das ist der erste Schritt in eine Diktatur.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Da am Dienstag, den 10.11.2015 um 12:15h meine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfindet, möchte ich hier die Klageschriften veröffentlichen, die dort verhandelt werden. So kann sich jeder Anwesende vorab ein Bild darüber machen, was überhaupt Gegenstand der Klage ist, worüber verhandelt wird.
Die erste Klageschrift ist vom November 2014, die zweite Klageschrift ist vom August 2015.


Erste Klageschrift: http://ul.to/due8kwsl

Zweite Klageschrift: http://ul.to/hg3tu90n


Hier nochmal der explizite Hinweis, dass die veröffentlichten Klageschriften keine Rechtsberatung darstellen, ich habe sie ohne anwaltliche Hilfe geschrieben, sie können rechtsfehlerhaft sein.
Inzwischen gibt es weitere Argumente gegen den Zwangsbeitrag, die ich jedoch nicht mehr berücksichtigen konnte.

Es ist trotz der vielen guten Argumente abzusehen, dass es anschließend zur nächsten Instanz geht.
 


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Es ist trotz der vielen guten Argumente abzusehen, dass es anschließend zur nächsten Instanz geht.
Ein gutes Gelingen des Ablaufs deiner Verhandlung in deinem Sinne wünsche ich Dir.
Für die "absehbar" notwendig werdende nächste Instanz ist dir gewiss Unterstützung finanzieller Art von einigen nicht wenigen hier schon in Warteposition zugesagt, auch von mir... :)


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C
  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Ein gutes Gelingen des Ablaufs deiner Verhandlung in deinem Sinne wünsche ich Dir.
Für die "absehbar" notwendig werdende nächste Instanz ist dir gewiss Unterstützung finanzieller Art von einigen nicht wenigen hier schon in Warteposition zugesagt, auch von mir... :)

Da kann ich mich nur anschliessen  :)
... Und besten Dank Roggi für die zusätzliche Wochenend-Lektüre ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2015, 21:10 von ChrisLPZ«
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin Roggi,

dir wünsche ich schon mal für die nächste Instanz viel Mut und Kraft, denn beim VG ist es nur ein Durchgangsbahnhof! Auch meine finanzielle Unterstützung sei dir gewiss, wens weiter geht.

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Da am Dienstag, den 10.11.2015 um 12:15h meine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfindet, möchte ich hier die Klageschriften veröffentlichen, die dort verhandelt werden. So kann sich jeder Anwesende vorab ein Bild darüber machen, was überhaupt Gegenstand der Klage ist, worüber verhandelt wird.

Hallo Roggi,

ist Dir ein zeitlicher Rahmen am VG vorgegeben? Bist Du in einer Massenabfertigung mit deiner Klage eingegliedert worden? Wird Dir die notwendige Zeit eingeräumt deinen Standpunkt vorzutragen? Einzelrichter, Kammer?

Ich wünsche Dir den kurzfristigen Erfolg. So das einmal von bisher 5000 Aburteilungen die Gegenseite Revision zur nächsten Instanz tragen darf. Oder erleben wir hier wieder ein Beispiel von Rechtsbeugung zugunsten eines ÖR-Molochs der auf keinen Fall stürzen darf?

Meine Unterstützung hast Du für die nächste Runde!


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Der zeitlich Rahmen dürfte feststehen, die nächste Verhandlung  am 10.11. wartet sicherlich. Ob die Verhandlung vor der Kammer oder Einzelrichter stattfindet, kann ich zwar nicht erkennen, aber ich habe beantragt, dass die Verhandlung vor der Kammer stattfindet.
Es wird sicherlich wieder Rechtsbeugung stattfinden, wer die letzen Urteile aus z.B. Minden und Augsburg kennt, weiss, dass auf die Argumente nicht eingegangen wird, denn dann wäre der Spuk vorbei. Die Richter haben sich in Minden so richtig intensiv mit der Klage beschäftigt, denn sie haben es geschafft, unter all den Richtlinien genau die heraus zu fischen, die nicht mehr gültig ist. Damit eine Klage abzuweisen ist schon sehr gewagt. Jeder Betrüger würde sich solche Richter wünschen, die trotz aller Beweise sofort alle weiteren unwiderlegbaren Argumente ignorieren, sobald ein einziges Argument widerlegt wurde. Mir fällt aber keine Strategie dagegen ein, so dass ich halt durch die Instanzen muss.


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@Roggi
Unterschätze Düsseldorf nicht; immerhin erfolgte von da schon einmal eine Vorlage beim EuGH. -> siehe C-337/06


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@Roggi
Unterschätze Düsseldorf nicht; immerhin erfolgte von da schon einmal eine Vorlage beim EuGH. -> siehe C-337/06
Wenn es um Recht und Gesetz ginge, wäre ja schon längst alles klar. Die Düsseldorfer Richter sind für C-337/06 sehr tief in Europarecht eingestiegen. Ich bezweifele dennoch, dass ich gegen eine 8MRD-Euro-Mafia eine Chance habe, zumal die persönlichen Freundschaften und Bindungen zwischen Richtern und Beklagten ja offensichtlich sind, siehe Rockband auch mit Düsseldorfer Verwaltungsrichtern:
Kölner Richter und WDR-Intendant rocken gemeinsam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14050.msg94277.html#msg94277
Wo Teile der 8 MRD Euro bleiben, weiss doch keiner genau, geprüft wird es nur unzulänglich. Die Richter haben nun feinste Ausstattung für ihre Rockband, da werden sicherlich auch Loblieder auf die edlen (ehrenwerten) Spender gesungen.


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ob das VG D'dorf in der Lage und bereit sein wird sich mal daran zu erinnern - was im Artikel 100 GG geschrieben steht - wird sich zeigen - würde aber zusätzlich noch eine Neutralität und Erkenntnisfähigkeit erfordern - nur dann könnt's was werden !!! ;)
 


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Meine "Strategie" ist: Konzentration auf nur ein Argument - dieses aber von allen Seiten beleuchten. Denn, wenn der RBStV nur in einem Punkt kippt, muss ein neues Gesetz gemacht werden! Im Widerspruchsverfahren hatte ich noch jede Menge Argumente angeführt, aber keines bis ins Detail ausgeführt - weil die Zeit dafür einfach nicht reicht. In der Klage waren es schon weniger, in der Berufung und der Revision jetzt nur noch eines - nämlich die Ungleichbehandlung von "Singles" und "Mehrpersonenhaushalten".
Ich hab das jetzt in allen Varianten durch und stelle einen Auszug der Revisionsbegründung hier ein.


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

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ob das VG D'dorf in der Lage und bereit sein wird sich mal daran zu erinnern - was im Artikel 100 GG geschrieben steht - wird sich zeigen - würde aber zusätzlich noch eine Neutralität und Erkenntnisfähigkeit erfordern - nur dann könnt's was werden !!! ;)
Es würde sicher keine Vorlage beim BVerfG geben; immerhin ist noch höheres Recht berührt, als es Bundesrecht mit dem GG wäre. Erfolgt eine Vorlage, dann gleich richtig, also an den EuGH.

Der Vertragsbruch ist durch Nichtumsetzung von Richtlinie 2010/13/EU definitiv gegeben.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
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Der zeitlich Rahmen dürfte feststehen, die nächste Verhandlung  am 10.11. wartet sicherlich. Ob die Verhandlung vor der Kammer oder Einzelrichter stattfindet, kann ich zwar nicht erkennen, aber ich habe beantragt, dass die Verhandlung vor der Kammer stattfindet.
Es wird sicherlich wieder Rechtsbeugung stattfinden, wer die letzen Urteile aus z.B. Minden und Augsburg kennt, weiss, dass auf die Argumente nicht eingegangen wird, denn dann wäre der Spuk vorbei. Die Richter haben sich in Minden so richtig intensiv mit der Klage beschäftigt, denn sie haben es geschafft, unter all den Richtlinien genau die heraus zu fischen, die nicht mehr gültig ist. Damit eine Klage abzuweisen ist schon sehr gewagt. Jeder Betrüger würde sich solche Richter wünschen, die trotz aller Beweise sofort alle weiteren unwiderlegbaren Argumente ignorieren, sobald ein einziges Argument widerlegt wurde. Mir fällt aber keine Strategie dagegen ein, so dass ich halt durch die Instanzen muss.

@Roggi
Unterschätze Düsseldorf nicht; immerhin erfolgte von da schon einmal eine Vorlage beim EuGH. -> siehe C-337/06
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Kölner Richter und WDR-Intendant rocken gemeinsam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14050.msg94277.html#msg94277
Wo Teile der 8 MRD Euro bleiben, weiss doch keiner genau, geprüft wird es nur unzulänglich. Die Richter haben nun feinste Ausstattung für ihre Rockband, da werden sicherlich auch Loblieder auf die edlen (ehrenwerten) Spender gesungen.

und nicht nur das - siehe:
Zitat
Verwaltungsrichter
Der Innenminister sucht die Verwaltungsrichter aus den Reihen seiner Beamten aus und er hat über sie die Beförderungshoheit. Er ist der Dienstvorgesetzte des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes. Von diesem führt eine Dienstaufsichtskette bis hinunter zu den Richtern des Verwaltungsgerichts, die über die Klage des Bürgers zu entscheiden haben. Zur Dienstaufsicht gehört auch die Beurteilung der Verwaltungsrichter in Dienstzeugnissen. Die Kriterien, nach denen beurteilt wird, legt die politische Instanz – der Innenminister – fest. Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und die Präsidenten der Verwaltungsgerichte sind an die ministerielle Festlegung gebunden. Die Dienstzeugnisse entscheiden maßgeblich darüber, ob ein Richter Karriere macht oder nicht. Die Verwaltungsrichter können für Ihr Verhalten und Tun mit Beförderung belohnt werden. Man kann ihnen auch die Belohnung versagen.

Würde der Kläger vor dem Verwaltungsgericht, würden überhaupt lebenserfahrene Bürger noch auf eine zureichende richterliche Unabhängigkeit vertrauen, wenn sie darüber aufgeklärt wären, dass ihre Richter in einer solchen persönlichen Abhängigkeit von dem obersten Organ der gegnerischen Prozesspartei (der Staatsregierung) leben und arbeiten?
Quelle: http://www.gewaltenteilung.de/ad-absurdum
abgerufen am 10.11.2015 gegen 11:20 CET


Zitat
Dr. Paulus van Husen (Oberverwaltungsgerichtspräsident und Präsident des Verfassungsgerichtshofes in Nordrhein-Westfalen):
Die Entfesselung der Dritten Gewalt

„…. Ein ganz böses Kapitel ist die sogenannte Dienstaufsicht der Exekutive, die tausend Hände hat, um den Richter abhängig zu machen und die Rechtsprechung zu beeinflussen ….“
Quelle: http://www.gewaltenteilung.de/tag/gewaltenteilung-in-deutschland
abgerufen am 10.11.2015 gegen 11:30 CET


Trotzdem: viel Erfolg !!!

gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 11:37 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

M
  • Beiträge: 15
Darf man gartulieren? Was musste bis jetzt Person A an Kosten zwecks Klage zahlen? wenn man dass fragen darf :)


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