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Autor Thema: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)  (Gelesen 35690 mal)

K
  • Beiträge: 12
Tja, damit bestätigst du ja gerade indirekt meinen Vorwurf ggü. der AfD, dass sie nämlich damit auf Stimmfang gegangen sind und dabei nichts wirklich rauskommt! Im Übrigen nur so zu Info, ist die AfD auch in 14 von 16 Länderparlamenten inzwischen vertreten. D.h. dein Argument geht nicht auf.



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K
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nochmals OT: und in eben den - damals 10 - Länderparlamenten hat die AfD auch Anträge auf Aufkündung des RBStV's gestellt.
(Berichte darüber finden sich auch hier im Forum)

Gruß
Kurt

PS: wir sollten jetzt aber die AfD AfD sein lassen ;-)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Beiträge: 3.270
@Seppl: Ich vertrete die Position, dass es egal ist welches Bundesland, da alle Vorgehen von Interesse sind. Mich zumindest interessiert es genauso sehr wie es im Bundesland A als auch im Bundesland B oder C ausschaut. Aber ich mache dir gerne folgendes Angebot. Wenn du mir per Privatnachricht eine Telefonnummer hinterlässt, rufe ich dich gerne auch an und wir können weitergehende Details besprechen. Wäre das was für dich?

Sorry, völliges Unverständnis meinerseits, dass keine anonymisierten Unterlagen hier zur Verfügung gestellt werden (können?) Wenn es ein Problem mit dem Veröffentlichen gibt, bitte  gerne per PM Anfrage an mich oder die Moderatorenschaft. Mich interessiert auch, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber wie schon erwähnt, manchmal sind Details wichtig, die bundeslandbezogen sind. Ohne Nachweise ist der ganze Thread erstmal wertlos. Und da reicht es auch nicht, mit mir "unter der Hand" Kontakt aufzunehmen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

K
  • Beiträge: 12
Gut, dann eben nicht. Und hier Nachweise zu verlangen ist schon ein hoher Anspruch, den du hier an mich legst. Wer sagt denn, dass dein Profil kein Fake ist oder die eingescannten Schreiben hier teilweise nicht etwas abgewandelt als ein "neues" Dokument mitgeteilt werden? Diesen Vorwurf des fehlenden Nachweises musst du dann ggü. jedem geltend machen nicht nur gegen mich. Es muss dir ausreichen, wenn ich meine Erfahrung kund tue, wenn es dir nicht reicht und du meine Postings als für dich wertlos siehst, brauchst du meine Texte auch nicht lesen. Vielen Dank!




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Diesen Vorwurf des fehlenden Nachweises musst du dann ggü. jedem geltend machen nicht nur gegen mich. Es muss dir ausreichen, wenn ich meine Erfahrung kund tue, wenn es dir nicht reicht und du meine Postings als für dich wertlos siehst, brauchst du meine Texte auch nicht lesen. Vielen Dank!

Es geht hier nicht darum, was ich glaube, sondern was belegbar ist. Und das ist Dein Thread bis jetzt noch nicht. Alle Moderatoren fordern Belege für Aussagen, bei denen Belege vorliegen müssten. Es sollen auch keine persönlichen Daten von Dir veröffentlicht werden, sondern bis jetzt waren nur Bundesland, LRA und zuständiges VG gefordert. Das dürfte ohne sich "nackig" zu machen, machbar sein. Woher soll das Forum denn wissen, dass Deine posts nicht Fake sind?

Ich bitte um etwas Verständnis. Ich will hier keinen persönlich angreifen.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Jedes Bundesland hat andere Verwaltungsvollstreckungsgesetze, in einigen Bundesländern wird nicht jede Kröte geschluckt, die die örR den Verwaltungsgerichten vorsetzen. Es ist wichtig, welches Bundesland sich gegen den örR stellt.
Bei mir war es so, dass die erste Klage vor dem VG bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ohne dass der WDR Vollstreckungsmaßnahmen durchführen durfte. Der WDR hätte die Summe hinterlegen müssen. Da weiterhin Festseztungsbescheide eintrafen, gegen die ich Widerspruch einlegte, folgte nun der zweite Widerspruchsbescheid, gegen den ich Klage vor dem VG einlegen musste. Binnen wenigen Tagen wurde alles auf den Einzelrichter übertragen, der Aussetzung der Vollziehung wurde nicht stattgegeben und ein Ruhen des Verfahrens wurde auch abgelehnt. Dass es dabei um die gleiche Forderung geht, die beim Bundesverfassungsgericht angefochten wird, interessiert das Gericht nicht, die wollen noch jeden Cent aus den Bürgern pressen, bevor das Bundesverfassungsgericht den Geldhahn zudreht. Also, pech gehabt, zu früh gefreut.


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@Kigili
Habe unter

Hypothetisch. Fall Rückmeldung des Verwaltungsgerichts aufgrund Klageeinreichung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13971.msg93852.html#msg93852

nun selber einen Anhaltspunkt für Bundesland und LRA gefunden. Warum so kompliziert?  ??? Dokument wäre trotzdem schön... anonymisiert.


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K
  • Beiträge: 81
Jedes Bundesland hat andere Verwaltungsvollstreckungsgesetze, in einigen Bundesländern wird nicht jede Kröte geschluckt, die die örR den Verwaltungsgerichten vorsetzen. Es ist wichtig, welches Bundesland sich gegen den örR stellt.
Bei mir war es so, dass die erste Klage vor dem VG bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ohne dass der WDR Vollstreckungsmaßnahmen durchführen durfte. Der WDR hätte die Summe hinterlegen müssen. Da weiterhin Festseztungsbescheide eintrafen, gegen die ich Widerspruch einlegte, folgte nun der zweite Widerspruchsbescheid, gegen den ich Klage vor dem VG einlegen musste. Binnen wenigen Tagen wurde alles auf den Einzelrichter übertragen, der Aussetzung der Vollziehung wurde nicht stattgegeben und ein Ruhen des Verfahrens wurde auch abgelehnt. Dass es dabei um die gleiche Forderung geht, die beim Bundesverfassungsgericht angefochten wird, interessiert das Gericht nicht, die wollen noch jeden Cent aus den Bürgern pressen, bevor das Bundesverfassungsgericht den Geldhahn zudreht. Also, pech gehabt, zu früh gefreut.

Eine interessante Information, im gleichen Klage-Sachverhalt wird also mit Hilfe von neuen Mahnbescheid(en) und dem daraus zwangsläufig resultierenden Festsetzungsbescheid(en) ein "neuer" Fall eröffnet, dem dann die ehemals vereinbarte Aussetzen der Vollziehung fehlt ... um dann doch noch an die Kohle zu kommen.

Mir fehlen die Worte ...

Gruß
Ketzerkater


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Die AFD hat bereits in 4 Bundesländern den Antrag gestellt die Rundfunkstaatsverträge aufzukündigen. In allen 4 Bundesländern scheiterte es bisher daran, dass alle anderen Parteien im Landtag diesem Antrag geschlossen abgelehnt haben


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f

faust

@Kigili:

Wer zum Arzt geht und sich dann dort weigert, die Hosen runterzulassen, der soll nicht zum Arzt gehen.
Das hier ist nichts für Sensibelchen  >:D.


@Roggi:

Bei einem Bekannten von mir  (#) war es so ähnlich (ohne Verfassungsbeschwerde):
Bei der ersten Klage wurde (stillschweigend  8) - Antrag nicht beantwortet) nicht vollzogen, bei der zweiten Klage wurde die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt  :police:.

Ich denke:

Die hatten dann wohl einfach begriffen, dass die Flut immer höher steigt und sie hier nicht mehr froh werden ... mal ehrlich: iss ja ooch schade um das viele schöne Geld, das da auf der Straße rumliegt !!!


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