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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Kigili am 20. Mai 2015, 21:02

Titel: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Kigili am 20. Mai 2015, 21:02
Meine lieben Mitgeschädigten und Mitstreiter,

es ist vollbracht!!!!!  Die ganze Arbeit hat sich gelohnnnnt!!!
Das Ruhen meines Verfahrens wurde inzwischen durch das Gericht angeordnet.
Ich kann euch raten, euch nicht einschüchtern zu lassen! Angst vernebelt die Gedanken und ist ein schlechter Wegbegleiter! Was hat man mir nicht für Drohbriefe geschrieben, auf mögliche Lohnpfändungen etc. gedroht. Aber ich habe nicht aufgegeben und weitergemacht.  Wenn wir diese Zwangsgebühren zur Fall bringen wollen, dann müssen wir alle Menschen in unserer Umgebung aufklären und sie bestärken, den Klageweg zu gehen! Ich habe alle Mahnungen des Beitragsservice ignoriert, dem Gebühren- und Festsetzungsbescheid widersprochen und gegen den Widerspruchsbescheid geklagt mit dem Ergebnis, dass jetzt meine Klage gegen die Rundfunkanstalt bis zur Klärung durch ein höchstrichterliches Urteil ruht. Gekostet hat mich das nur 105 Euro Verwaltungsgebühr.

BITTE KLAGT UND GEBT NICHT AUF, JE MEHR WIR SIND, DIE KLAGEN, DESTO STÄRKER WIRD DER ÖFFENTLICHE DRUCK!!! BLOß NICHT AUFGEBEN EGAL WER WAS SAGT MILLIONEN MENSCHEN KÖNNEN NICHT IGNORIERT WERDEN!!!

ALLEN VIEL ERFOLG!

Kigili


Edit "Bürger - zur Information für alle:
Dass dem Einzelnen mglw. der eigene Weg durch die Instanzen erspart bleibt und faktisch eine Klage in der 1. Instanz schon ausreichend sein könnte - unter Verweis auf eine ausstehende höherinstanzliche Entscheidung - ist u.a. auch diesen weiteren Threads zu entnehmen:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840
sowie u.a. auch
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg92412.html#msg92412

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: leonardodavinci am 20. Mai 2015, 22:15
Erfreulich wenn das Verfahren zur Ruhe gebracht wurde. Ein paar mehr Infos zu VG, Az. etc. wären hilfreich.

Die Politpropaganda hat hier allerdings nichts zu suchen. Auch die in deiner Wahlempfehlung zitierte Partei hat uns den ganzen Dr*ck erst eingebrockt.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: HALLENSER am 20. Mai 2015, 22:38
Herzlichen Glückwunsch!  In welchem Bundesland und vielleicht Gerichtsort hattest Du den Erfolg? In Baden-Württemberg scheint da ja eine andere Haltung der Gerichte verbreitet als in Niedersachsen.

Zur Parteienwerbung: die AfD löst sich gerade selber auf, von deren Volksbegehren in NRW ist nichts mehr zu hören. Die LINKEN haben seinerzeit zwar in den Landtagen gegen die Gesetze zim Rundfunkstaatsvertrag gestimmt (wie auch FDP und NPD), aber seit die selber einen Ministerpräsidenten in Thüringen stellen,  gehen die in Deckung und sind jetzt auch für das GEZ-Modell. Also genauso enttäuschend wie ALLE Parteien.

Wir werden es nur außerplanmäßig schaffen, Druck auf der Straße,  und auf dem Rechtsweg. Auch mit Hilfe der Staatsanwaltschaft. Und mit einer MASSENBEWEGUNG!
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: chris07 am 21. Mai 2015, 01:38
Herzlichen Glückwunsch an Kigali
Jetzt fehlen nur noch einige Hunderttausend andere ;)

Den anderen Aussagen kann ich mich nicht anschließen. Was soll  das die Afd hätte was eingebrockt?  So was von unwahr.
Die Volksinitiative lebt und insgesamt werden 66000 Unterschriften benötigt. Das ist nicht mal eben so und ihr dürft alle unterstützen. Heute noch hab ich gesammelt. Es kann jeder sammeln der als Sammlungsbeauftragter gemeldet wird.
Nur vereint und mit den Rechtsmitteln die in der Restdemokratie zur Verfügung stehen können wir uns wehren und was erreichen.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: leonardodavinci am 21. Mai 2015, 01:42
Im Ausgangspost stand ursprünglich eine reißerische Wahlaufforderung für die Linkspartei, wurde offenbar von einem Moderator entfernt.


Edit "Bürger":
Korrekt. Inclusive einer Information und Bitte um Verständnis/ Berücksichtigung.
Bitte auch hier keine weiteren parteipolitischen Abschweifungen, denn das klare Thema dieses Threads lautet
DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Danke.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: therock am 21. Mai 2015, 06:22
Gibt es das schriftlich ? Wenn ja bitte umgehend hochladen.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: WoodyWoodpecker am 21. Mai 2015, 09:39
Bitte mehr Informationen?

Welches Verfahren ruht?
Welche Klage?
Bitte mehr Infos.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Xenon am 21. Mai 2015, 10:32
Ist die Überschrift nicht etwas übertrieben, wenn etwas ruht, ist kein Urteil gefallen, oder irre ich?
Mehr Infos wären wirklich wünschenswert. Danke  :)


Edit "Bürger":
Der Betreff des Beitrags war vom User etwas unglücklich gewählt. Mit einem "Urteil" ist dies eben nicht zu vergleichen. Daher der später noch ergänzte Zusatz "(Ruhendstellung durch das Gericht)" ;)
Eine weitere Änderung des Titels wäre derzeit nicht zweckmäßig, da der Link incl. Titel/ "Vorschau" bereits zahlreich im Netz weiterverbreitet wurde.
Wir warten gespannt auf nähere Infos zum Aktenzeichen usw.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Kigili am 02. Dezember 2017, 16:29
Die ganze Arbeit hat sich gelohnnnnt!!!
Das Ruhen meines Verfahrens wurde inzwischen durch das Gericht angeordnet.

Hi Leute,

hier von mir eine kurze Aktualisierung des Sachstands und meiner Erfahrungen, die ich mit dem öffentlichen Rundfunk gemacht habe und aktuell wieder mache.

Nachdem einige Zeit lang durch die Anordnung des Gerichts das Verfahren erstmal ruhen zu lassen, nichts von der Rundfunkanstalt gehört hatte, haben die mir inzwischen wieder einen Festsetzungsbescheid mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung zukommen lassen. Dabei erwähnt die Rundfunkanstalt, dass der Bescheid ein vollstreckbarer Titel und damit eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben sei.
Absurderweise "informiert" die Anstalt mich darüber, dass von Vollstreckungsmaßnahmen bis zu einer Beendigung des derzeit laufenden gerichtlichen Verfahrens abgesehen wird. Beendet wird das Schreiben mit der bekannten Rechtsbehelfsbelehrung binnen einen Monats Widerspruch einlegen zu können.

Ich finde das Vorgehen insofern lächerlich, als dass ja das laufende Verfahren aktuell ruht und frage mich, ob jemand aus der Community ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob es hier überhaupt sinnvoll erscheint formal nochmal ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

Mir persönlich geht es gar nicht um das bisschen Geld was ich im Worst Case zu zahlen hätte, das kriege ich finanziell locker hin. Mir geht es ums Prinzip.

Da bin ich auch mal gespannt, wie die vollmundig versprechende AfD nun mit 94 Abgeordneten im Bundestag gegen die GEZ vorgeht. Bisher hört man ja gar nix von denen diesbezüglich, außer dass sie mal wieder gegen Flüchtlinge und Minderheiten hetzen. Jetzt müssen die Rattenfänger liefern, wird aber nicht passieren!

Viele Grüße

Kigili
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Housebrot am 02. Dezember 2017, 16:35
Ich könnte mir vorstellen, dass der neuerliche Festsetzungbescheid eine möglicherweise eintretende Verjährung verhindern soll. Auch kann ich auf diese Art und Weise sehr kostengünsig feststellen, ob die gespeicherten Adressdaten nocht richtig sind.

Grüße
Adonis



Edit "DumbTV":
Das ausgedehnte Zitat des Vorkommentars entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen umfangreichen Zitate verwenden
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: seppl am 02. Dezember 2017, 16:37
Warum haben wir bis heute nicht erfahren um welches Bundesland/LRA/VG es sich handelt?  ???
So ist es unmöglich, sichere Antworten zu geben oder Vergleiche zu ziehen. Die VGs ticken je nach Bundesland anders...
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Ketzerkater am 02. Dezember 2017, 16:40
@Kigili,

siehe mein neulich (29.11.2017) eingestellten Beitrag:
Thema: 11/2017 unterschrieb. "Beitragsbesch. m. Zahl.-aufford." f. 2014 trotz Ruhen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25439.msg160603.html#msg160603

mit unflüchtigen Grüßen,
Ketzerkater
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Kigili am 02. Dezember 2017, 18:35
@Ketzerkater: Besten Dank, schaue ich mir gerne mal an.

@Seppl: Ich vertrete die Position, dass es egal ist welches Bundesland, da alle Vorgehen von Interesse sind. Mich zumindest interessiert es genauso sehr wie es im Bundesland A als auch im Bundesland B oder C ausschaut. Aber ich mache dir gerne folgendes Angebot. Wenn du mir per Privatnachricht eine Telefonnummer hinterlässt, rufe ich dich gerne auch an und wir können weitergehende Details besprechen. Wäre das was für dich?
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Markus KA am 02. Dezember 2017, 20:32
Ich finde das Vorgehen insofern lächerlich, als dass ja das laufende Verfahren aktuell ruht und frage mich, ob jemand aus der Community ähnliche Erfahrungen gemacht hat und ob es hier überhaupt sinnvoll erscheint formal nochmal ein Widerspruchsschreiben aufzusetzen.

Es ist immer sinnvoll auf einen Festsetzungsbescheid mit einem Widerspruch zu reagieren, ganz gleich, ob ein Ruhen des Verfahrens oder eine sog. technische Sperre vorliegt.

Wird kein Widerspruch eingelegt, kann ein Bescheid als bestands- oder rechtskräftigt angesehen werden und die Folgen, z.B. Zwangsvollstreckung, können nur noch mit erhöhtem Arbeits- Zeit- und Kostenaufwand angegangen werden.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Kurt am 02. Dezember 2017, 21:07
Da bin ich auch mal gespannt, wie die vollmundig versprechende AfD nun mit 94 Abgeordneten im Bundestag gegen die GEZ vorgeht. Bisher hört man ja gar nix von denen diesbezüglich, [..]

auch an dieser Stelle (nochmals): die Rundfunkgeschichte ist LÄNDERsache. Also 16 Runden drehen. Bundestag hat da nichts zu sagen.

Gruß
Kurt
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Kigili am 02. Dezember 2017, 22:03
Tja, damit bestätigst du ja gerade indirekt meinen Vorwurf ggü. der AfD, dass sie nämlich damit auf Stimmfang gegangen sind und dabei nichts wirklich rauskommt! Im Übrigen nur so zu Info, ist die AfD auch in 14 von 16 Länderparlamenten inzwischen vertreten. D.h. dein Argument geht nicht auf.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Kurt am 02. Dezember 2017, 22:07
nochmals OT: und in eben den - damals 10 - Länderparlamenten hat die AfD auch Anträge auf Aufkündung des RBStV's gestellt.
(Berichte darüber finden sich auch hier im Forum)

Gruß
Kurt

PS: wir sollten jetzt aber die AfD AfD sein lassen ;-)
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: seppl am 02. Dezember 2017, 22:52
@Seppl: Ich vertrete die Position, dass es egal ist welches Bundesland, da alle Vorgehen von Interesse sind. Mich zumindest interessiert es genauso sehr wie es im Bundesland A als auch im Bundesland B oder C ausschaut. Aber ich mache dir gerne folgendes Angebot. Wenn du mir per Privatnachricht eine Telefonnummer hinterlässt, rufe ich dich gerne auch an und wir können weitergehende Details besprechen. Wäre das was für dich?

Sorry, völliges Unverständnis meinerseits, dass keine anonymisierten Unterlagen hier zur Verfügung gestellt werden (können?) Wenn es ein Problem mit dem Veröffentlichen gibt, bitte  gerne per PM Anfrage an mich oder die Moderatorenschaft. Mich interessiert auch, wie es in anderen Bundesländern aussieht, aber wie schon erwähnt, manchmal sind Details wichtig, die bundeslandbezogen sind. Ohne Nachweise ist der ganze Thread erstmal wertlos. Und da reicht es auch nicht, mit mir "unter der Hand" Kontakt aufzunehmen.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Kigili am 02. Dezember 2017, 23:03
Gut, dann eben nicht. Und hier Nachweise zu verlangen ist schon ein hoher Anspruch, den du hier an mich legst. Wer sagt denn, dass dein Profil kein Fake ist oder die eingescannten Schreiben hier teilweise nicht etwas abgewandelt als ein "neues" Dokument mitgeteilt werden? Diesen Vorwurf des fehlenden Nachweises musst du dann ggü. jedem geltend machen nicht nur gegen mich. Es muss dir ausreichen, wenn ich meine Erfahrung kund tue, wenn es dir nicht reicht und du meine Postings als für dich wertlos siehst, brauchst du meine Texte auch nicht lesen. Vielen Dank!




Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: seppl am 02. Dezember 2017, 23:37
Diesen Vorwurf des fehlenden Nachweises musst du dann ggü. jedem geltend machen nicht nur gegen mich. Es muss dir ausreichen, wenn ich meine Erfahrung kund tue, wenn es dir nicht reicht und du meine Postings als für dich wertlos siehst, brauchst du meine Texte auch nicht lesen. Vielen Dank!

Es geht hier nicht darum, was ich glaube, sondern was belegbar ist. Und das ist Dein Thread bis jetzt noch nicht. Alle Moderatoren fordern Belege für Aussagen, bei denen Belege vorliegen müssten. Es sollen auch keine persönlichen Daten von Dir veröffentlicht werden, sondern bis jetzt waren nur Bundesland, LRA und zuständiges VG gefordert. Das dürfte ohne sich "nackig" zu machen, machbar sein. Woher soll das Forum denn wissen, dass Deine posts nicht Fake sind?

Ich bitte um etwas Verständnis. Ich will hier keinen persönlich angreifen.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Roggi am 02. Dezember 2017, 23:41
Jedes Bundesland hat andere Verwaltungsvollstreckungsgesetze, in einigen Bundesländern wird nicht jede Kröte geschluckt, die die örR den Verwaltungsgerichten vorsetzen. Es ist wichtig, welches Bundesland sich gegen den örR stellt.
Bei mir war es so, dass die erste Klage vor dem VG bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ohne dass der WDR Vollstreckungsmaßnahmen durchführen durfte. Der WDR hätte die Summe hinterlegen müssen. Da weiterhin Festseztungsbescheide eintrafen, gegen die ich Widerspruch einlegte, folgte nun der zweite Widerspruchsbescheid, gegen den ich Klage vor dem VG einlegen musste. Binnen wenigen Tagen wurde alles auf den Einzelrichter übertragen, der Aussetzung der Vollziehung wurde nicht stattgegeben und ein Ruhen des Verfahrens wurde auch abgelehnt. Dass es dabei um die gleiche Forderung geht, die beim Bundesverfassungsgericht angefochten wird, interessiert das Gericht nicht, die wollen noch jeden Cent aus den Bürgern pressen, bevor das Bundesverfassungsgericht den Geldhahn zudreht. Also, pech gehabt, zu früh gefreut.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: seppl am 02. Dezember 2017, 23:50
@Kigili
Habe unter

Hypothetisch. Fall Rückmeldung des Verwaltungsgerichts aufgrund Klageeinreichung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13971.msg93852.html#msg93852

nun selber einen Anhaltspunkt für Bundesland und LRA gefunden. Warum so kompliziert?  ??? Dokument wäre trotzdem schön... anonymisiert.
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: Ketzerkater am 03. Dezember 2017, 12:50
Jedes Bundesland hat andere Verwaltungsvollstreckungsgesetze, in einigen Bundesländern wird nicht jede Kröte geschluckt, die die örR den Verwaltungsgerichten vorsetzen. Es ist wichtig, welches Bundesland sich gegen den örR stellt.
Bei mir war es so, dass die erste Klage vor dem VG bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ohne dass der WDR Vollstreckungsmaßnahmen durchführen durfte. Der WDR hätte die Summe hinterlegen müssen. Da weiterhin Festseztungsbescheide eintrafen, gegen die ich Widerspruch einlegte, folgte nun der zweite Widerspruchsbescheid, gegen den ich Klage vor dem VG einlegen musste. Binnen wenigen Tagen wurde alles auf den Einzelrichter übertragen, der Aussetzung der Vollziehung wurde nicht stattgegeben und ein Ruhen des Verfahrens wurde auch abgelehnt. Dass es dabei um die gleiche Forderung geht, die beim Bundesverfassungsgericht angefochten wird, interessiert das Gericht nicht, die wollen noch jeden Cent aus den Bürgern pressen, bevor das Bundesverfassungsgericht den Geldhahn zudreht. Also, pech gehabt, zu früh gefreut.

Eine interessante Information, im gleichen Klage-Sachverhalt wird also mit Hilfe von neuen Mahnbescheid(en) und dem daraus zwangsläufig resultierenden Festsetzungsbescheid(en) ein "neuer" Fall eröffnet, dem dann die ehemals vereinbarte Aussetzen der Vollziehung fehlt ... um dann doch noch an die Kohle zu kommen.

Mir fehlen die Worte ...

Gruß
Ketzerkater
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: 3dcrew am 04. Dezember 2017, 11:19
Die AFD hat bereits in 4 Bundesländern den Antrag gestellt die Rundfunkstaatsverträge aufzukündigen. In allen 4 Bundesländern scheiterte es bisher daran, dass alle anderen Parteien im Landtag diesem Antrag geschlossen abgelehnt haben
Titel: Re: DAS URTEIL ist gefallen!!!!!! (Ruhensanordnung durch das Gericht)
Beitrag von: faust am 04. Dezember 2017, 12:03
@Kigili:

Wer zum Arzt geht und sich dann dort weigert, die Hosen runterzulassen, der soll nicht zum Arzt gehen.
Das hier ist nichts für Sensibelchen  >:D.


@Roggi:

Bei einem Bekannten von mir  (#) war es so ähnlich (ohne Verfassungsbeschwerde):
Bei der ersten Klage wurde (stillschweigend  8) - Antrag nicht beantwortet) nicht vollzogen, bei der zweiten Klage wurde die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt  :police:.

Ich denke:

Die hatten dann wohl einfach begriffen, dass die Flut immer höher steigt und sie hier nicht mehr froh werden ... mal ehrlich: iss ja ooch schade um das viele schöne Geld, das da auf der Straße rumliegt !!!