Passive Zustimmung daher, weil das Gericht in meinem Fall wie auch in Anderen mitgeteilt hat, das es selbst in Erwägung zieht, das Verfahren ruhen zu lassen. Es signalisiert damit doch seine Entscheidungsunfähigkeit. Daher sehe ich die Wahrscheinlichkeit, dass das Verfahren ohne meine Antwort fortgeführt wird, sowieso als gering an.
Es geht mir darum, dass man mir später bei eventuell nachteiliger Auslegung (aus welchen Gründen auch immer) mir nicht vorhalten kann, ich hätte doch freiwillig zugestimmt. "Passive Zustimmung" ist (bei mir) kein juristischer Terminus. Wie gesagt, mein Gedankengang.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)