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Autor Thema: Weitere Verfassungsbeschwerde einreichen noch sinnvoll?  (Gelesen 2625 mal)

G
  • Beiträge: 11
Moin aus Bremen,

Ein Bekannter A hat derzeit wieder Fahrt in seine laufende Angelegenheitssache in Bezug auf den NDR / Radio Bremen aufgenommen.
Auf Grund der androhenden Verjährung der 2014 aufgelaufenen ausstehenden "Beiträge", wurde meinem Bekannten A ein weiterer Festsetzungsbescheid zugesendet, obwohl er bereits Klage vor dem VerwG Bremen eingereicht hat und diese auch schon seit einiger Zeit am laufen ist!

Mutmaßung: NDR/Radio Bremen versucht zumindest die Beiträge formell zu sichern, da in dem "Begleitschreiben" auch direkt angekündigt wird, die Aussetzung der Vollziehung bzw. ein Widerspruchsbescheid bis zum rechtskräftigen Beschluss am VerwG Bremen ausgesetzt würde (leeres Versprechen?).

Auf Grund der derzeitigen Lage und der vorherrschenden Vermutung eine gefestigten Rechtsprechung innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesem Lande, wäre nun ja eine direkte Möglichkeit gegeben eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Frage:
Seit Nov. 2017 sind bereits 137 Beschwerdeverfahren bekannt, welche die offensichtlichen Grundrechtsverstöße der Gesetztesgrundlage (der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), auf die sich jeder Festsetzungsbescheid bezieht, aufzeigen.

Wenn mein Bekannter A nun eine weitere Beschwerde mit ähnlichen Argumenten einreicht, erhöht sich ggf. der Druck ein wenig hier doch mal eine "ALL" umfassende Rechtssprechung zu bewirken, aber hinsichtlich der individuellen Lage seiner laufenden Rechtsangelegenheit wir diese Beschwerde ja keine Auswirkungen haben. Oder?

Werden laufende Verfahren ggf. durch eine persönlich eingereichte Verfassungsbeschwerde pausiert? Oder gibt es eigentlich gar keine Auswirkung auf noch laufende Verfahren / weiterhin gestellte Festsetzungsbescheide?

Ein interessanter Gedanke ist ja auch immer wieder laufende Verfahren wegen der geplanten Entscheidung der 4 Leitverfahren (sofern es ähnliche Hauptklagepunkte im eigenen Verfahren gibt) nach §94 VerwGO auszusetzen, bis es eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht gibt (Erwartung Quartal 1-2 2018).
[Auch wenn es immer wieder das Argument gibt, eine Aussetzung wäre nicht möglich, da eine offizielle Annahme der Verfassungsbeschwerden ja nicht bekannt sei; komisch nur das es seit August / September einen umfangreichen Fragenkatalog auf Basis eben dieser Beschwerdeverfahren 41 Institutionen verschickt worden ist  ::)]

MFG


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.180
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person M könnte der Meinung sein, die Anzahl der Verfassungsbeschwerden müssten drastisch erhöht werden. In Anbetracht der aktuellen Situation und dem "Fragekatalog" des BVerfG, nachdem es durchaus ungeklärte Fragen zum Thema Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkzwangsbeitrages gibt, sollte jede Bürgerin und Bürger die Möglichket der Verfassungsbeschwerde nutzen.
Entsprechende Vorlagen gilt es im Forum zu suchen oder falls noch nicht vorhanden, diese zusammenzustellen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 883
Hi,

also Person K ist in einer recht ähnlichen Lage wie A hat aber gerade nicht die Zeit für eine allein gestemmte Verfassungsbeschwerde. Eine Recherche hat aber ergeben, dass die Privatverfahren am Bundesverfassungsgericht gar nicht so heterogen sind, wie man bei der Anzahl glauben könnte. Woran das liegt ist Person K nicht klar. K vermutet, dass komplexere Verfahren länger in den Vorinstanzen brauchen. Die 4 Leitverfahren und die Fragen des Bundesverfassungsgerichts grenzen auch schon ein, worum es wohl demnächst geht. Ob das auch für Person A relevant ist, hängt am Einzelfall. Da das Verfahren von Person A noch andauert, ist es wohl eher komplex? Also eher noch nicht bei den Beschwerden berücksichtigt. Auf jeden Fall ist es wichtig den Rechtsweg auszuschöpfen oder falls es die Thematik ermöglicht die Beschwerde direkt gegen den letzten Zwangsfunkstaatsvertrag zu richten. Diese Möglichkeit läuft aber aufgrund der Jahresfrist bald aus.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Mutmaßung: NDR/Radio Bremen versucht zumindest die Beiträge formell zu sichern, da in dem "Begleitschreiben" auch direkt angekündigt wird, die Aussetzung der Vollziehung bzw. ein Widerspruchsbescheid bis zum rechtskräftigen Beschluss am VerwG Bremen ausgesetzt würde (leeres Versprechen?).

Ich habe m Frühjahr 2016 ein entsprechendes Schreiben mit der gleichen Zusicherung erhalten, in dem die Beiträge 2013 festgesetzt wurden. Kürzlich erhielt ich das praktisch identische Schreiben mit der Festsetzung für 2014. Der NDR hat sich bisher wie zugesichert verhalten, d. h. keine Vollstreckung, keine Ablehung des Widerspruchs. Ich habe aber, schon um zu verhindern, dass der Bescheid unanfechtbar wird, innerhalb der Frist jeweils Widerspruch eingelegt.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

s
  • Beiträge: 236
OT: einlegen tut man Gurken - einen Widerspruch erhebt man  >:D |- :police:


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Auch Omanoman kennt Jemanden, der selbes Schreiben bekommen haben könnte, das von zwei natürlichen Personen unterschrieben wurden, auch das Begleitschreinen. Es soll die Verjährung von Beiträge Steuern 2014 hemmen. Auch mit dem erwähnten Zusicherung.



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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

v
  • Beiträge: 1.196
...
Werden laufende Verfahren ggf. durch eine persönlich eingereichte Verfassungsbeschwerde pausiert? Oder gibt es eigentlich gar keine Auswirkung auf noch laufende Verfahren / weiterhin gestellte Festsetzungsbescheide?

...

Interessante Variante...
Auf das laufende Verfahren vor dem VG wird es aller Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen haben, da sich die VGe ja permanent auf die Entscheidungen des BVerwG berufen.
Die Frage ist, ob das BVerfG die Erschöpfung des Rechtsweges anerkennt, solange das VG-Verfahren nicht abgeschlossen ist. Da muss sicher geschickt formuliert werden.

Eine entfernte Bekannte hat aufgrund eines Festsetzungsbescheids auch Verfassungsbeschwerde eingereicht und Radio Bremen das Az. mitgeteilt. Auf die Frage, ob RB bis Abschluß der Verfassungsbeschwerde auf die Vollstreckung verzichtet, gab es keine Antwort. Allerdings auch keine weitere Post. Vermutung ist, dass RB den Erlass einer einstweiligen Verfügung durch das BVerfG vermeiden will und daher zunächst "inoffiziell" keine Vollstreckung einleitet.

Grundsätzlich ist jede Verfassungsbeschwerde sinnvoll, damit die Damen und Herren in Karlsruhe den Unmut im Volk mitbekommen.

Am kommenden Donnerstag (07.12.) ist übrigens wieder Runder Tisch in Bremen...
(siehe Kalender: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24083.0.html)


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@samson_braun: es ist zwar richtig, dass in den Gesetzestexten von "Widerspruch erheben" die Rede ist, bekannte Zeitungen und die Behörden selbst schreiben aber von "Widerspruch einlegen". Siehe z. B. den Ratgeber NRW:

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Sozialgericht/Einzelverfahren/widerspruch_2/index.php

Und in den mir vorliegenden Schreiben des NDR heisst es: Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist ein Rechtsmittel, und das wird in der Regel "eingelegt".

Um dein Wortspiel aufzugreifen: es ist mir egal, ob, wo und ggf. gegen wen du dich erhebst. Du kannst daraus u. U. eines lernen, nämlich dass blöde Besserwisserei sich in vielen Fällen durchaus toppen lässt.

M. Boettcher


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.180
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Grundsätzlich ist jede Verfassungsbeschwerde sinnvoll, damit die Damen und Herren in Karlsruhe den Unmut im Volk mitbekommen.

Dem kann ich nur zustimmen und auch darauf hinweisen, dass auch Person M in Baden-Württemberg ein Fall bekannt ist, in dem die hiesige Rundfunkanstalt für den Kläger (vor dem VGH) und darauf folgenden Beschwerdeführer beim BVerfG eine Technische Sperre seines Beitragskontos eingerichtet hat.

Auch bei vielen Mitstreiterinnen, Mitstreiter und an vielen Runden Tischen mehrt sich das Bestreben Verfassungsbeschwerden abgeben zu wollen. Diverse Vorlagen sind wohl schon im Umlauf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, 01:19 von Markus KA«
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  • Beiträge: 890
Gestern 4.12.17 wurde eine weitere Verfassungsbeschwerde von Person X für Person A eingereicht. Zum gegebenen Zeitpunkt wird berichtet.


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...

Interessante Variante...
Auf das laufende Verfahren vor dem VG wird es aller Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen haben, da sich die VGe ja permanent auf die Entscheidungen des BVerwG berufen.
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Grundsätzlich ist jede Verfassungsbeschwerde sinnvoll, damit die Damen und Herren in Karlsruhe den Unmut im Volk mitbekommen.

Am kommenden Donnerstag (07.12.) ist übrigens wieder Runder Tisch in Bremen...
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Hört sich an wie eine tatsächliche Zwickmühle:
 
1. Mein Bekannter A kann sein Verfahren irgendwie nicht pausieren und mit den bereits gestellten Verfassungsbeschwerden verknüpfen (obwohl fast identische Klagegründe).
2. Das VG Bremen ist nicht berechtigt eine Entscheidung bezüglich Grundgesetztverstöße des 19. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags herbeizuführen (Mein Bekannter hat bereits das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts "Einschränkungen in Bezug auf die Grundrechte wären hinzunehmen" scharf kritisiert und die Zuständigkeit eines VERWALTUNGSGERICHTS in einem solchen Fall in Frage gestellt)
3. Das Bundesverfassungsgericht könnte eine eingereichte Verfassungsbeschwerde abweisen, da ja noch ein Verfahren läuft und damit der Rechtsweg nicht ausgeschöpft wurde (obwohl es sich um getrennte Festsetzungsbescheide handelt?)

Vielleicht ist die Tatsache der angenommen gefestigten Rechtssprechung eher der Grund, dass mein Bekannter A trotzdem eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg schickt?
Dies würde wohlmöglich zwar das VG Verfahren nicht betreffen, mein Bekannter A könnte aber das Aktenzeichen nutzen um Momentum für eine Aussetzung des Verfahrens zu erzeugen.
Eine technische Sperre wäre dann wohl auch eine angemessene Reaktion seitens des NDRs / Radio Bremens. :-)



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v
  • Beiträge: 1.196
Wenn das VG erkennen läßt, dass es weder eine Aussetzung noch eine Ruhend-Stellung beabsichtigt, dürfte dadurch die Erschöpfung des Rechtswegs ein weiteres Mal manifestiert sein.

Verfassungsbeschwerde an sich kostet erstmal nix, es sei denn, es kommt zu einer mündl. Verhandlung. Dann ist ein Rechtsanwalt vorgeschrieben.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

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