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Autor Thema: Einschreiben-Antwort (Widerspruchsbescheid) von BS auf Widerspruch > wie weiter?  (Gelesen 11381 mal)

E
  • Beiträge: 38
Hallo Nicht-Zahler,

also nachdem meine Person A vor seit einiger Zeit nichts mehr vom BS gehört hatte, hatte sie beinahe schon die Hoffnung, raus aus der Nummer zu sein, aber Pustekuchen.

Nun kam per Einschreiben eine Antwort auf scheinbar alle Widersprüche von August 2014 bis schließlich Januar 2015, die Person A bisher an den BS verfasst hatte. Allesamt werden zurückgewiesen.

Im Anhang (leider gehen nur 3) einmal die ersten beiden und die letzte Seite des Antwortschreibens.

Letztendlich weist der BS sämtliche Widerspruchsbegründungen als haltlos zurück und legt auf 7 Seiten seine verquere, rechtswidrige Sichtweise des mafiösen Systems dar. Nichts Neues, viele Paragraphen, viele Begründungen und alles stinkt zum Himmel.

Auf jeden Fall "darf" Person A nun entweder Klage einreichen beim entsprechenden Landesgericht ODER... ja, das wäre nun die Frage.

Könnte einer von unseren erfahrenen Usern mal draufschauen?

1.) Wie ist dieses Schreiben eigentlich zu beurteilen? "Rechtlich" bzw. "förmlich" korrekt?
2.) Muss man zwingend drauf reagieren? Was käme in Schritt zwei von denen?


Person A dankt vorab für eine Einschätzung.

Viele Grüße
Elever


Edit "Bürger":
Die fiktiven Unterschriften auf der letzten Seite mussten noch geschwärzt werden.
Bitte zukünftig berücksichtigen. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2015, 23:51 von Bürger«

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Nun kam per Einschreiben eine Antwort auf scheinbar alle Widersprüche von August 2014 bis schließlich Januar 2015, die Person A bisher an den BS verfasst hatte. Allesamt werden zurückgewiesen.
[...]

1.) Wie ist dieses Schreiben eigentlich zu beurteilen? "Rechtlich" bzw. "förmlich" korrekt?
2.) Muss man zwingend drauf reagieren? Was käme in Schritt zwei von denen?

Da per Einschreiben weitestgehend "nachweislich" zugestellt, wäre Reaktion i.S.d. beinhalteten Rechtsbehelfsbelehrung ratsam.

zu 1)
Inwiefern dieses Schreiben " 'Rechtlich' bzw. 'förmlich' korrekt? " ist, kann/ darf/ soll gern Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung und insofern Bestandteil der Klage werden.
Es ändert m.E. nichts am Umstand, die lt. Rechtsbehelfsbelehrung zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auch tatsächlich anzuwenden.

zu 2)
Niemand "muss" irgendwas...
...außer mit den Konsequenzen leben ;)
Nichtreaktion würde in Folge auf eine Zwangsvollstreckung hinauslaufen, der i.d.R. eine "Mahnung" und eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vorausgehen.

Alles nachzulesen u.a. unter...

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416



KLAGE-ANTRAG

Im fiktiven Falle könnte es ausreichen, fristgerecht einen vorerst unbegründeten "Klageantrag" einzureichen,
z.B. analog Bernd Höcker
http://gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#KLagebestaetigung
...dem dann üblicherweise eine Fristsetzung seitens des Gerichts folgt zur Nachreichung der Begründung.

Man muss es also nicht "forcieren", sollte aber in jedem Falle immer die FRISTen einhalten!

ggf. noch rechtzeitig vor Fristablauf Verlängerung beantragen...
...wegen aktueller Rechtsprechung, Überlastung, etc.
Machen ARD-ZDF-GEZ ja auch... und nicht zu gering ;) :D



KLAGE-BEGRÜNDUNG

"Anregungen"... - sowohl für Widerspruch als auch für die Klage -
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

...ein besonders ergötzlicher, sehr fundiert klingender Rundumschlag ;) :D
Man darf gespannt bleiben, welche Wirkung dies entfaltet...
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße (Teile 1-4)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290

Mein Widerspruch (user Knax)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html


etwas "alternativer"
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


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Auf der letzten Seite wird von "Beitragskunde" geschrieben. Das habe ich ja noch nie gelesen. Sind jetzt die Insassen von Justizvollzugsanstalten "Haftkunden", die Steuerpflichtigen "Steuerkunden" und die Bundesbürger "Regierungskunden"? Gilt dann doch das Widerrufsrecht für Fernabsatz?


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fox

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Auf der letzten Seite wird von "Beitragskunde" geschrieben.

Das muß wohl ein Fehler des BS sein.
Denn ein Kunde ist lt. Wikipedia:
Zitat
Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kunde

Und dieses offensichtliche Interesse haben wir nicht.


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Also sollte Person A nun innerhalb der nächsten 30 Tage reagieren.

Um ehrlich zu sein, rechnet sich Person A wenig Chancen aus, beim städtischen Landgericht wirklich etwas erreichen zu können. Zwar ist Person A rechtsschutzversichert, jedoch dürfte das keine große Rolle spielen und einen Anwalt zu finden, der da mitspielt ist ja noch eine ganz andere Sache.

Person A steht nun vor der Frage, ob man versuchen sollte, mit dem BS etwas auszuhandeln, da sie müde ist und es auch leid ist, sich in offensichtlichen - wenn auch rechtlich korrekten - Wehrversuchen mit dem BS herumzustreiten. Person A sieht irgendwo kein wirkliches Ziel, keine wirkliche Gewinnchance.

Wie sieht das der Rest hier im Forum?


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Noch etwas, um hier die Beweggründe deutlich zu unterstreichen...

....meine fiktive Person A sieht das ganz genauso, wie es hier die Meinung im Forum darstellt....

Das System ist mafiös und rechtswidrig und Person A würde hier sich das Gebiss kaputtknirschen, wenn sie zahlen würde...

Aber WO ist hier eine Aussicht auf einen Sieg vor Gericht? Vor allem nicht in der ersten Instanz...? Mit welchem Anwalt? Wer würde sich dafür in den Papierkrieg stürzen und einen Mandanten für dieses Thema vertreten?

Zudem ist Person A es leid, so leid, sich mit diesem Dreck zu befassen und wertvolle Freizeit für diese ****** rauszuschmeissen...  Man hört ja von Möglichkeiten der Ratenzahlung... wenn es denn so ist, dann wäre das vielleicht eine Möglichkeit. Um endlich Ruhe zu haben vor diesen Idioten...

592,-- EUR bis einschließlich Juni ist ein Brett.... und Klagekosten kämen on top, wenn Person A nun weiterhin Widerstand leistet...


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moin,
es gibt v.a. einen wesentlichen individuellen Grund verschiedener fiktiver Personen: Zeit gewinnen. (mal abgesehen vom kollektiven Grund der rechtlichen Problematik)
und zwar aus dem Grund, falls die Gebühr gekippt wird darf davon ausgegangen werden, dass die die sich rechtlich gewehrt haben unrechtmässig bezahlte Beiträge zurückbekommen, jedoch nur in der Verjährungsfrist von drei Jahren.
und jede Klage baut weiteren Druck auf das System auf.

Die Klageerhebung ist zwar ein wenig Arbeit und kostet gut 100 Öcken, hat jedoch schon für sich genommen weitere aufschiebende Wirkung. Je nach Bundesland und Verwaltungsgericht passiert dann monatelang erstmal gar nichts -  ausser ggf. weitere Festsetzungsbescheide, zu denen eine fiktive Person Widersprüche mit Hinweis auf die Klage + Aussetzung Vollziehung absenden sollte.

Ratenzahlung wird immer möglich sein - heute, aber auch in einem Jahr.


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Aber eine Klage innerhalb der nächsten 30 Tage wäre für Person A nun wirklich nur noch die einzige Möglichkeit, ist das richtig?

Abwarten und Zeit gewinnen, bringt dann in dem Sinne nichts mehr?


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Kennt jemand dieses Video auf Youtube?

https://www.youtube.com/watch?v=vqwNJET9dFs

Der Kollege beschreibt dort relativ detailliert, wie er persönlich aus der Situation mit dem Gerichtsvollzieher herausgekommen ist.

Er hat auf keine einzigen Schreiben reagiert, da nur Angebotsschreiben (förmlich gesehen) und hat es soweit getrieben, bis der Gerichtsvollzieher mit einem sogenannten vollstreckbaren Titel vor der Tür stand.

Da dieser ihm aber keinen offiziellen/gültigen Vollstreckungsbescheid vorlegen konnte, hat er ihn wieder weggeschickt. Seitdem war angeblich Ruhe. Meine Person A wird zu diesem Kollegen mal Kontakt aufnehmen.

Also wäre quasi jetzt die Möglichkeit für Person A keine Antwort auf das Antwortschreiben des BS zu schicken und den GV abzuwarten?

Wäre es zu erwarten, dass dieser mit einem nicht gültigen und somit nicht vollstreckbaren "Bescheid" des BS aufwartet?

Stichwort: keine gültige Unterschrift, i.A. oder sonstige Gründe (siehe Video)



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Eine Klage ist die einzige Möglichkeit, um diesem unsäglichen Zwangsbeitrag zu entkommen. So wie es zur Zeit läuft, stehen die Chancen gut für uns, denn örR wird nicht ohne Grund verhindern, dass eine Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht gelangt. 105 Euro investieren und man hat Ruhe. Selbst die bekommt man vermutlich wieder, wenn örR endlich höchstinstanzlich verliert. Hier wurden schon viele Paragraphen gefunden, die gegen einen Rundfunkbeitrag in der jetzigen Form sprechen. Nur sind die Verwaltungsgerichte und Landesverfassungsgerichte nicht in der Lage, diese §§ anzuwenden, dafür ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zuständig. Spielchen mit dem GV helfen nicht weiter, die Forderung wäre dennoch rechtens, und nicht jeder GV gibt so schnell auf. Wenn der GV vor der Türe steht, sind die Forderungen rechtskräftig geworden. Dagegen zu klagen, wäre auch wieder erforderlich und etwas schwerer.
Es sollte also jeder sich die Mühe machen, sich hier einzulesen und eine dementsprechend vernünftige Klage formulieren. Beispiele finden sich hier im Forum genug. Ein Anwalt wird sich nicht stundenlang einlesen können, deshalb geht die erste Instanz besser ohne Anwalt.
Und was die Ratenzahlung betrifft? Dann haben die doch gewonnen. Bei mir bedeutet Ratenzahlung, dass die raten können, ob die ihr Geld bekommen. Wenn örR auf Nein tippt, haben die wenigstens ein kleines bisschen gewonnen.


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Wenn der GV vor der Türe steht, sind die Forderungen rechtskräftig geworden. Dagegen zu klagen, wäre auch wieder erforderlich und etwas schwerer.

Bestandskraft eines Bescheids ist an Bekanntgabe gebunden, die im Zweifel die Verwaltung nachzuweisen hat.
Geklagt werden kann nur, wenn eine mit Verwaltungsakt festgesetzte Pfändungsmaßnahme erledigt ist. Vorher ist im Notfall mit einer einstweiligen Anordnung zu reagieren.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

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Auf der letzten Seite wird von "Beitragskunde" geschrieben. Das habe ich ja noch nie gelesen. Sind jetzt die Insassen von Justizvollzugsanstalten "Haftkunden", die Steuerpflichtigen "Steuerkunden" und die Bundesbürger "Regierungskunden"? Gilt dann doch das Widerrufsrecht für Fernabsatz?
Sehr hübsch!!! In der Tat! ;) ;D
Das sollte sich Person A gut aufheben und diese Art "Selbstverständnis" des Klagegegners gleich mit in die Klagebegründung einfließen lassen.
VOLLTREFFER!!! ;) ;D


Also sollte Person A nun innerhalb der nächsten 30 Tage reagieren.
Um genau zu sein, lautet die Frist üblicherweise "1 Monat" - und nicht "30 Tage".
Meines Wissens gibt es da einen Unterschied, der sich zwar nur um Tage handeln kann, jedoch bei knapper Frist entscheidend sein könnte...

Um ehrlich zu sein, rechnet sich Person A wenig Chancen aus, beim städtischen Landgericht wirklich etwas erreichen zu können.
"Städtisches Landgericht"?!??! Das zuständige Gericht ist i.d.R. doch ein regionales Verwaltungsgericht und nicht ein "städtisches Landgericht".
Person A schaue besser noch mal in der Rechtsbehelfsbelehrung nach.

Zwar ist Person A rechtsschutzversichert, jedoch dürfte das keine große Rolle spielen und einen Anwalt zu finden, der da mitspielt ist ja noch eine ganz andere Sache.
...Problem ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. individuelle Honorarvereinbarung.
Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427

Rechtsschutzversicherung müsste wohl "Verwaltungsrecht" beinhalten, um überhaupt nur ansatzweise in Betracht zu kommen. Allerdings zahlen die in den meisten Tarifen wohl auch nur den "Regelsatz" nach Gebührenordnung...
...welcher ja wie gesagt bei hiesigen Streitwerten nicht sonderlich "verlockend" ist.

Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113

Person A sieht irgendwo kein wirkliches Ziel, keine wirkliche Gewinnchance.
Wie sieht das der Rest hier im Forum?

Der Rechtsweg zielt darauf ab, die Verfassungswidrigkeit der (Un-)Rechtsgrundlage nachzuweisen und höchstinstanzlich durch das BVerfG feststellen zu lassen. Insofern sind bisherige Entscheidungen der unteren Instanzen, die über eine Verfassungswidrigkeit überhaupt nicht entscheiden können, weitestgehend irrelevant ;)

...und welchen Zweck hätte bitte die Einstellung, jetzige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen?
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)

Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265


Mir scheint, Person A könnte durchaus vertragen, sich noch etwas eingehender in die bereits vorhandenen Foreninfos einzuarbeiten...
Im Weiteren daher bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Eine Klage ist die einzige Möglichkeit, um diesem unsäglichen Zwangsbeitrag zu entkommen. So wie es zur Zeit läuft, stehen die Chancen gut für uns, denn örR wird nicht ohne Grund verhindern, dass eine Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht gelangt. 105 Euro investieren und man hat Ruhe. Selbst die bekommt man vermutlich wieder, wenn örR endlich höchstinstanzlich verliert.

Hallo Roggi, und natürlich auch an den Rest des Forums, der sich mit diesem fiktiven Fall hier auseinandersetzt:

Was bedeutet "Dann hat man Ruhe" im Einzelnen? Person A würde klagen in erster Instanz, 105 Euro investieren, weiterhin nicht zahlen...

Mal angenommen, es passiert so und vor Gericht wird die Klage aber abgewiesen. Was folgt dann? Dann wäre doch die wiederum nächste Instanz anzurufen.


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Wie genau ist das zu verstehen? Welchen Vorteil hätte Person A, wenn sie diese offensichtlich Falschangabe des BS in die Klagebegründung miteinfließen lassen würde?


Edit "Bürger":
Aufgrund der eigenen Thematik ausgelagert in separaten Thread unter
Widerspruchsführer als BeitragsKUNDE bezeichnet > ARD-ZDF-GEZ-Selbstverständnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14257.0.html
zwecks dortiger weiterer Diskussion.


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Im Falle, dass eine Rechtsbelehrung auf ein Verwaltungsgericht zeigt.

Verwaltungsgerichte können und dürfen Fragen, von Verfassungsrechtlichem Charakter nicht klären. Insofern steht der Rechtsweg dort in diesen Punkten nicht offen. Die Frage ist, was würde passieren, wenn das Verwaltungsgericht unmittelbar dazu aufgerufen wird, in diesem Punkt seine Nichtzuständigkeit selbst zu erklären. Der Rechtsweg wäre somit blockiert oder nicht gegeben. Es stellt doch eine Farce dar, dass sich die Bürger durch alle Instanzen klagen sollen.

Ein Möglicher Weg wäre also, genau das Gegenteil zu tun, und das Verwaltungsgericht in diesem Sinne für sich arbeiten zu lassen.
Möglicherweise ist die Rechtsbelehrung in diesem Fall fehlerhaft, weil trotz der Verfassungsrechtlichen Infragestellung eben auf diese Verwaltungsgerichte verwiesen wird.
Eine Person A, könnte also vielleicht auch daher gehen, und einen Formfehler der Rechtsbelehrung vor dem Verwaltungsgericht klären lassen, also den Widerspruchsbescheid zusätzlich zu den verfassungsrechtlichen Fragen in diesem Punkt direkt formal angreifen.

Was würde denn passieren, wenn die Rechtsbelehrung diesbezüglich fehlerhaft wäre?


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