Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Ignorierte Briefe nun Mahnung und dummen Fehler begangen  (Gelesen 2667 mal)

w
  • Beiträge: 1
Hallo!

In folgender Situation ist die ausgedachte Person A:
-Briefe des BS wurden bis zum heutigen Tag ignoriert (Gebühren sind fällig seit dem 1.1.2013).
-Eine Mahnung datiert auf den 1.9.2014 erhalten.
-Panik geschoben und beim BS angerufen am 30.9.2014 um Optionen zu erfahren. Person A wurde gesagt, dass am nächsten Tag ein Vollstreckungsschreiben herausgeschickt wird. Es wird Person A jedoch eine Ratenzahlung angeboten, welche diese ablehnt, leider aber einer kompletten Bezahlung zustimmt in den nächsten zwei Wochen.
-Hat Person A damit komplett versagt und sollte die Zahlung tätigen da sie mit dem Anruf den Vertrag quasi bestätigt hat? Oder kann Person A noch immer auf einen Gerichtsvollzieher hoffen der ohne rechtswirksamen Vollstreckungsbescheid(so heißt das doch?) auftaucht.

Ich würde mich freuen wenn jemand der Person A einen Rat zum weiteren Verfahren geben kann.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

t
  • Beiträge: 46
Großer Fehler war natürlich dort anzurufen.... :-\ Aber ich denke Person A ist noch im Spiel  ;)
Ist natürlich sowieso die Frage, ob dort Gespräche aufgezeichnet werden dürfen (müsste eigentlich nur mit Zustimmung rechtlich möglich sein).
Evtl. hat der Sachbearbeiter irgendwas in die Akte von Person A geschrieben, was prinzipiell aber auch anfechtbar (da nicht als getätigte Aussage beweisbar) ist.

Welche Angaben hat denn Person A gegenüber dem BS gemacht?
Wenn Person A nicht zugegeben hat einen Festsetzungsbescheid (Gebühren-/Beitragsbescheid) bekommen zu haben,
dann würde ich einfach mal alles Weitere ignorieren und warten bis Post vom Gerichtsvollzieher kommt.

Sollte dann Post vom GV kommen, innerhalb der Frist einen schriftlichen Widerspruch mit Verweis auf Fehlen eines "rechtswirksamen Verwaltungsaktes" einreichen
(hat Person A evtl. nie erhalten  ::) / Der Absender trägt die Beweislast)
Dazu gibt's hier im Forum diverse Hilfestellungen...

/Edit: Prinzipiell ist es allerdings wichtig gesetzliche Fristen zu Widersprüchen einzuhalten.
Warum hat Person erst am 30.9. reagiert, wenn sie schon am 1.9. die Mahnung bekommen hat?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2014, 20:39 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.749
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
-Briefe des BS wurden bis zum heutigen Tag ignoriert (Gebühren sind fällig seit dem 1.1.2013).
-Eine Mahnung datiert auf den 1.9.2014 erhalten.

Kein Einzelfall ;)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11206.msg76266.html#msg76266

Ist aufgrund des besagten aktuellen Briefes anzunehmen, dass vorher bereits ein BESCHEID eingegangen ist und Person A nun unbedingt reagieren sollte?

Dies kann allenfalls Person A wissen ;)
Im Zweifel wäre dies wohl nachzuweisen seitens des Absenders - siehe hierzu u.a.

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

und im Weiteren
Abwehr der Zwangsvollstreckung bei "angeblich", aber eben
nicht nachweislich zugestelltem Verwaltungsakt/ "BeitragsBESCHEID"

Zwangsvollstreckung/ Rechtsmittel/ Amtsgericht/ Vollstreckungsgericht/ Erinnerung §
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7842.msg64283.html#msg64283

in Verbindung mit
VG Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) - oder die Briefe sind nie angekommen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10210.0.html


Das gleiche Thema wird u.a. auch hier behandelt:

Normale GEZ Forderungen ignoriert... Androhung mit Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11113.msg75871.html#msg75871

Mahnung erhalten - Ratenzahlung? Unter Vorbehalt? Klage?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11136.msg75928.html#msg75928


Wenn der Person A bisher keine Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe nachweislich zugestellt wurden... ;)
...könnte sie die aktuelle Mahnung aber auch "pro-aktiv" und zwecks Vermeidung eines später noch komplizierteren Sachverhalts zum Anlass nehmen, den "Beitragsservice" genau darauf aufmerksam zu machen und den/ die Bescheid/e fordern.


Sollte Person A die Bescheide doch gestern im Briefkasten gefunden haben ;) dann...:
Entscheidend für den Fristlauf (1 Monat nach "Bekanntgabe") ist das Datum der tatsächlichen Zustellung - im Zweifel nachzuweisen durch die absendende "Behörde".

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Person A könnte also, da ihr augenscheinlich die Bescheide erst *jetzt* und nur per normalem Postversand (also nicht nachweislich) zugestellt wurden... ;)
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

...ganz einfach gegen bisher weitestgehend plausibel eingegangene und somit vorliegende Bescheide Widerspruch einlegen incl. Aussetzung der Vollziehung:
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Sie sollte gleiches für jeden weiteren zwischenzeitlich evtl. noch zugestellen Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEID tun.

Person A sollte sich zudem evtl. darauf einstellen, dass "Beitragsservice"/ LRA im späteren WiderspruchsBESCHEID den Widerspruch gegen ältere Bescheide als "unzulässig" erklären, wegen angeblicher "Fristüberschreitung".
Davon braucht sich Person A aber wie im Link zur Fristwahrung eingehend erläutert nicht zu sehr beeindrucken lassen > dies möge BS/ LRA dann einfach im Klageverfahren *nachweisen*... ;)

Da es aufgrund der zeitlichen Überlappungen, Unklarheiten und dem generellen "Forderungsmanagement" des "Beitragsservice" nicht unüblich ist, dass dieser unbeeindruckt dennoch weiter auf eine Zwangsvollstreckung hinarbeitet, sollte sich Person A ggf. entsprechend argumentativ darauf vorbereiten.


Bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Zur Vermeidung mehrfacher Diskussionen allgemeiner Fragen und zur Wahrung bzw.
Verbesserung der Übersicht des Forums wird dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis & Mitwirken.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben