Großer Fehler war natürlich dort anzurufen....
Aber ich denke Person A ist noch im Spiel
Ist natürlich sowieso die Frage, ob dort Gespräche aufgezeichnet werden dürfen (müsste eigentlich nur mit Zustimmung rechtlich möglich sein).
Evtl. hat der Sachbearbeiter irgendwas in die Akte von Person A geschrieben, was prinzipiell aber auch anfechtbar (da nicht als getätigte Aussage beweisbar) ist.
Welche Angaben hat denn Person A gegenüber dem BS gemacht?
Wenn Person A nicht zugegeben hat einen Festsetzungsbescheid (Gebühren-/Beitragsbescheid) bekommen zu haben,
dann würde ich einfach mal alles Weitere ignorieren und warten bis Post vom Gerichtsvollzieher kommt.
Sollte dann Post vom GV kommen, innerhalb der Frist einen schriftlichen Widerspruch mit Verweis auf Fehlen eines "rechtswirksamen Verwaltungsaktes" einreichen
(hat Person A evtl. nie erhalten
/ Der Absender trägt die Beweislast)
Dazu gibt's hier im Forum diverse Hilfestellungen...
/Edit: Prinzipiell ist es allerdings wichtig gesetzliche Fristen zu Widersprüchen einzuhalten.
Warum hat Person erst am 30.9. reagiert, wenn sie schon am 1.9. die Mahnung bekommen hat?