Hallo Leute,
Person Z hat heute ihren 3. (in Worten dritten) Bescheid erhalten, diesmal in Form von 'Festsetzungsbescheid'. Siehe Anhang.
1. Gebühren-/Beitragsbescheid - 01.06.2014
2. Gebühren-/Beitragsbescheid - 01.07.2014
3. Festsetzungsbescheid - 01.11.2014
1. und 2. wurden mit einem Widerspruch (angepasste/ergänzte Vorlage von roggi) beantwortet.
Nun fragt sich die Person Z, wie sie in Bayern gegen den BR / BS weiter vorgehen soll...
Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz(BayVwVfG)
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VwVfGBYrahmen&doc.part=XART. 2
AUSNAHMEN VOM ANWENDUNGSBEREICH
(1) 1 Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgemeinschaften und der weltanschaulichen Gemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. 2 Das Gesetz gilt auch nicht für die Anstalt des öffentlichen Rechts "Bayerischer Rundfunk".
ART. 9
Das Verwaltungsverfahren im Sinn dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlaß eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlaß des Verwaltungsakts oder den Abschluß des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein.
Das würde in diesem Fall bedeuten, daß der Bayerische Rundfunk, laut Verwaltungsverfahrensgesetz, keinen Verwaltungsakt erlassen, sowie auch keinen öffentlich rechtlichen Vertrag abschließen kann, da das Verwaltungsverfahrensgesetz für den Bayerischen Rundfunk nicht gilt.
Kann also der BR bzw. BS im Auftrag vom BR überhaupt rechtswirksame BeitragsBescheide erstellen??
Was bekommt dann Person Z überhaupt zugeschickt? Weiterhin Infopost?
Und jetzt? Vorschlag für weitere Schritte??
- doch einen 3. Widerspruch schreiben? Mit dem Hinweis auf keine rechtliche Grundlage, Formfehler und den alten Widerspruch gleich mit anhängen??
Was meint ihr?