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Autor Thema: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice  (Gelesen 92222 mal)

V
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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#30: 02. August 2014, 12:23
Ich nehme an, dass der Beitragsservice auch Anfragen per Fax gerne beantworten wird. Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt".
018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk)

Ich denke, man könnte mit den Fragen per Fax probieren. Ich wette jedoch, dass die Faxe wie unsere Widersprüche die gleichen Antworten zu Folge haben werden, wie die Erwiderungen auf unsere Wiedersprüche.
Statt auf Fragen zu antworten und auf die Grundrechtsverletzungen einzugehen, heulen sie einem dann auf dem Papier von ihren finanziellen Nöten, die PRO TAG Ausgaben in Höhe von 21 MILLIONEN EURO zu Folge haben. Das auch davon bei der ARD (1575 €/Monat) und dem ZDF (1750 €/Monat) eine Zusatzrente zu der gesetzlichen Rente gezahlt wird, fällt bei denen immer unter den Tisch. Daneben behaupten sie schlicht einfach ohne logische Argumente: das ist alles in Ordnung.
Sie bilden Sie sich auf ihre ausgewählten Bruchstücke des Weltgeschehens und ihr uninteressantes, politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm jede Menge ein. Sie vergessen einfach, dass die mediale Welt von heute eine andere geworden ist und die Rezipienten die ganze Welt an Informationen und Unterhaltung zur Verfügung haben und frei wählen wollen.

Beim Telefonieren können sie sich nicht so schnell herausreden oder auf andere Themen ausweichen. Hier können wir gegensteuern.

WIR haben es in der Hand! Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?

Ob arm oder reich,
216 EURO/Jahr und keine Wahl,
das ist die ö.-r. Moral.

Wir sagen, jetzt ist Schluss damit! Zwang - Nein Danke!


>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

>> Brief an den WDR und die GEZ (BAZ) Mitarbeiter <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8167.0.html

>> Der Widerstand beginnt mit Taten <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9677.0.html

Handelsblatt: "ARD und ZDF brauchen Reformen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10284.0.html


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#31: 02. August 2014, 12:40
Ich nehme an, dass der Beitragsservice auch Anfragen per Fax gerne beantworten wird. Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt".
018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk)

Ich denke, man könnte mit den Fragen per Fax probieren. Ich wette jedoch, dass die Faxe wie unsere Widersprüche die gleichen Antworten zu Folge haben werden, wie die Erwiderungen auf unsere Wiedersprüche.
Statt auf Fragen zu antworten und auf die Grundrechtsverletzungen einzugehen, heulen sie einem dann auf dem Papier von ihren finanziellen Nöten, die PRO TAG Ausgaben in Höhe von 21 MILLIONEN EURO zu Folge haben. Das auch davon bei der ARD (1575 €/Monat) und dem ZDF (1750 €/Monat) eine Zusatzrente zu der gesetzlichen Rente gezahlt wird, fällt bei denen immer unter den Tisch. Daneben behaupten sie schlicht einfach ohne logischen Argumente: das ist alles in Ordnung.
Sie bilden Sie sich auf ihre ausgewählten Bruchstücke des Weltgeschehens und ihr uninteressantes, politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm jede Menge ein. Sie vergessen einfach, dass die mediale Welt von heute eine andere geworden ist und die Rezipienten die ganze Welt an Informationen und Unterhaltung zur Verfügung haben und frei wählen wollen.

Beim Telefonieren können sie sich nicht so schnell herausreden oder auf andere Themen ausweichen. Hier können wir gegensteuern.

WIR haben es in der Hand! Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?

1750 Euro monatlich ZUSÄTZLICH zur gesetzlichen Rente???
Woher hast Du die Zahlen?


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

V
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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#32: 02. August 2014, 13:53
...
1750 Euro monatlich ZUSÄTZLICH zur gesetzlichen Rente???
Woher hast Du die Zahlen?

Noch bis vor ein paar Tagen/Wochen war der Artikel seit 11. Februar 2013 bei www.bz-berlin.de verfügbar:

Zitat
http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html
...
Rund 18.900 Euro Betriebsrente pro Jahr kassieren Ex-Mitarbeiter der ARD im Durchschnitt, das ZDF zahlt sogar 21.000 Euro. Macht 1575 Euro bzw. 1750 Euro Zusatzrente pro Monat, die der Gebührenzahler finanziertzusätzlich zur gesetzlichen Rente, ohne selbst eingezahlte Beiträge.
...

Hier ist die von mir gesicherte Seite als pdf und jpg Bild
 
Ueppige-Renten-Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser.pdf

2013.02.11-Ueppige-Renten_Mit-dem-Zweiten-altert-sich-s-besser-B-Z-Berlin.jpg



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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#33: 02. August 2014, 14:47
...
Zitat
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Südwestrundfunk. Wir werden sie so
schnell wie möglich bearbeiten bzw. an die zuständige Redaktion
weiterleiten.
...

Unaufgefordert eingesandte Newsletter, Spam- und Werbemails werden
ungelesen gelöscht.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hörer- und Zuschauerservice Stuttgart

Südwestrundfunk
70150 Stuttgart

Und was sind eure unerwünschten Briefe, Werbung und Programme mit ausgewählten Bruchstücken des Weltgeschehens und ihr uninteressantes, politisch auf Meinungslenkung ausgerichtetes Programm voller interessegetriebener Meinungen, Ablenkungen, Falschaussagen, Beschuldigungen, Hetze, Bagatellisierungen, voll von Aufbauschungen und voll von Belanglosigkeiten? Ich halte mittlerweile ihre Post und ihre Programme für unerwünschten Spam, dafür pressen Sie noch Geld ab.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#34: 03. August 2014, 12:25
Da Tom Buhrow für uns höchstwahrscheinlich telefonischisch nicht erreichbar ist,
schrieb ich wieder eine Mail.
Diesmal an publikumsstelle@wdr.de : 
Zitat
Bitte um Weiterleitung
Anfrage an Herrn Tom Buhrow / WDR-Intendant

Sehr geehrter Herr Buhrow,

sicher wissen Sie, dass 2013 die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe,

auch Rundfunkbeitrag genannt, eingeführt wurde.

Nutzungsunabhängig zieht der Beitragsservice monatlich 17,98 € zwangsweise pro Haushalt ein.

Können Sie erklären, worin genau das Besondere am WDR

und an den anderen öffentl.-rechtl. Anstalten liegt,

das diesen zwangserhobenen Haushaltsbeitrag von monatlich 17,98 €  rechtfertigt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


(Falls die Grinsebacke, wider sämtlicher Erwartungen,
tatsächlich auf die sehr berechtigte Frage antworten sollte,
kommt das dann natürlich hier rein.)


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#35: 03. August 2014, 23:30
Zur freien Verfügung:

Bitte um Weiterleitung der Anfrage an
...

Sehr geehrter Herr ...,

seit Januar 2013 werden die deutschen Bürger zur Leistung des Rundfunkbeitrags unabhängig der persönlichen Leistungsfähigkeit und unabhängig der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme zur bevorzugten finanziellen Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zwangsverpflichtet. Einige Härtefälle werden bekannter Weise berücksichtigt. Erst nach der Entrichtung von 54 € pro Quartal an den BeitragsService (GEZ) können die Bürger ihre eigenen vertrauenswürdigen Quellen finanzieren, soweit genügend Mittel übrig bleiben.

Wieso muss ich die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuerst finanzieren und mein Recht
aus Artikel 5 Grundgesetz (ungehinderte Information),
das Recht der eigenen Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) und
mein Eigentumsschutz (=Geldschutz) aus Artikel 14 Grundgesetz
hinten anstellen und erst die ö.-r. Anstaltsprogramme und dann meine bevorzugten und vertrauenswürdigen Quellen erwerben?

Welche gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien, wie  Radio, private Stadtradios, Weltweite und lokale Internetradios, Zeitungen, Zeitschriften, DVDs und Internet  NICHT abdecken, erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge?

MfG
...


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#36: 04. August 2014, 08:46
Frage an den WDR Mitarbeiter während meines telefonischen Gesprächs:

Wie wäre es, wenn ich Sie ab heute mit wirklich interessanten und wichtigen Themen aus dem Leben per E-Mail informiere und Sie mir monatlich Geld überweisen.

Mitarbeiter: Warum?

Ich: Weil Sie ein Dach über dem Kopf haben.

Stille ...

Ich: Sind Sie noch da?

Mitarbeiter: Das geht nicht!

Ich: Doch! Das ist Ihr Beitrag zur Demokratieabgabe.

Klick, aufgelegt.



Ein denkbarer weiterer Gespächsverlauf:

Anrufer: Einen 2. Beitrag müssen Sie bezahlen, da sie die E-Mails auch in ihrer 2. Wohnung lesen können.

Einen 3. Beitrag ist fällig, da Sie die E-Mails auch auf Arbeit lesen können.

(Den 3. Beitrag muss der Arbeitgeber bezahlen)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#37: 04. August 2014, 10:42
Hallo karlsruhe,

erst bei solchen Fragen in Form von Telefonaten und Schreiben offenbart sich die Absurdität dieses sogenannten "RundfunkBeitrags" als Zwangs-Sonder-Subventionierung der ö.-r. Sendeanstalten.

Hinweis zur "Demokratieabgabe" für die Mitleser:
"Demokratieabgabe" war ein manipulativer aufgebauschter Vergleich des WDR-Chefredakteurs Jörg Schönenborn zu der angeblichen Wichtigkeit des öffentlich-rechtlichen RundfunkBeitrags.

Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis. Die Demokratie-, Informations-, Kultur und Wirtschaftsförderung durch Zwangsubventionierung eines Anbieters, hier der ö.-r. Anstalten, untergräbt die Demokratie und verkehrt es in eine Meinungs-Diktatur. Aufgrund der Staatsabhängigkeit, siehe höchstrichterliches ZDF-Urteil, der Auslassungen, Umformulierungen und dem Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, häufig einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten wird gezielt eine einseitige Meinung der Anstalten verankert. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.

Die ö.-r. Anstalten decken keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die ANDERE Medien wie Privat-Radio (=Stadtradio), Zeitung, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Internetradio und das Internet NICHT abdecken würden. Die Sonderstellung des ö.-r. Rundfunks untergräbt die Grundrechte:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Grundgesetz,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz, Weltanschauung nach Artikel 4,
- Würde des Menschen nach Artikel 1 Grundgesetz
- Recht sich keiner Gesundheitsschädigung durch TV auszusetzen und diese nicht zwangssubventionieren zu müssen (Artikel 2 Grundgesetz).


Wer nichts wagt, gewinnt nichts.
Wer schreibt der bleibt.
Wer nichts sagt, wird nicht gehört.
Wer sich nicht bewegt, bewegt nichts.


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#38: 04. August 2014, 13:46
Gerade bei Facebook über "Nachricht senden" an WDR abgeschickt:
https://www.facebook.com/messages/124207927630198

Bitte um Weiterleitung der Anfrage an Herrn Tom Buhrow / WDR-Intendant

Sehr geehrter Herr Buhrow,

seit Januar 2013 werden die deutschen Bürger zur Leistung des Rundfunkbeitrags unabhängig der persönlichen Leistungsfähigkeit und unabhängig der Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme zur bevorzugten finanziellen Ausstattung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zwangsverpflichtet. Einige Härtefälle werden bekannter Weise berücksichtigt. Erst nach der Entrichtung von 54 € pro Quartal an den BeitragsService (GEZ) können die Bürger ihre eigenen vertrauenswürdigen Quellen finanzieren, soweit genügend Mittel übrig bleiben.

Wieso muss ich die öffentlich-rechtlichen Anstalten zuerst finanzieren und mein Recht
aus Artikel 5 Grundgesetz (ungehinderte Information),
das Recht der eigenen Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus Artikel 19 (2) und
mein Eigentumsschutz (=Geldschutz) aus Artikel 14 Grundgesetz
hinten anstellen und erst die ö.-r. Anstaltsprogramme und dann meine bevorzugten und vertrauenswürdigen Quellen erwerben?

Welche gemeinschaftswichtigen Aufgaben, die andere Medien, wie Radio, private Stadtradios, Weltweite und lokale Internetradios, Zeitungen, Zeitschriften, DVDs und Internet  NICHT abdecken, erfüllen die ö.-r. TV-Beiträge?

MfG
V. Grund


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#39: 06. August 2014, 09:39

Aus der Aktion "TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice" erwuchs dieser interessante Schriftverkehr, welcher wegen seiner eigenständigen Bedeutsamkeit aus dem Ursprungs-Thread ausgegliedert wurde.
Der SWR-Justitiat Herr Dr. Eicher wird um Stellungnahme gebeten zu seiner aus dem Jahre 2009 stammenden äußerst skeptischen Beurteilung einer pauschalen geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe.
-> Stellungnahme SWR-Justitiar Dr. Eicher zu Beurteilg. d. Haushaltsabgabe NVwZ '09

Hier nur als Zitat, weil es zu der Befragungsaktion ebenfalls gehört:

Ich nehme an, dass der Beitragsservice auch Anfragen per Fax gerne beantworten wird. Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt".
018 59995 0105 (6,5 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunk)

Anfragen per E-Mail sind dann natürlich auch möglich.
Und dazu noch kostenlos.

Jetzt habe ich diese Anfrage eben an info@swr.de gesendet:
Zitat
Bitte um Weiterleitung
Anfrage an Herrn Dr. Eicher / SWR-Justiziar

Sehr geehrter Herr Dr. Eicher,

sicher können Sie sich noch an Ihren Artikels „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, aus der „Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht”, Nr. 12/2009, erinnern.
Ein Zitat daraus war:
>> Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.<<

Aus welchem Grund unterstützen Sie dann nun plötzlich die
- sogar noch durch Sie selbst erkannte -
Grundgesetzwidrigkeit der 2013 eingeführten Haushalts- und Betriebsstättenabgabe?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


(Wie ich diese Person einschätze, wird sie aber natürlich kneifen.
Für den äußerst unwahrscheinlichen Fall, auf diese berechtigte Frage doch eine Antwort zu erhalten,
würde ich sie natürlich dann reinstellen.)



EDIT: Eingangsbestätigung kam umgehend:
Zitat
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Südwestrundfunk. Wir werden sie so
schnell wie möglich bearbeiten bzw. an die zuständige Redaktion
weiterleiten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der vielen Zuschriften,
die uns täglich erreichen, nicht alle eingehenden Mails beantworten können.

Ihre Meinung ist uns wichtig, deshalb wird auch jede einzelne Zuschrift
inhaltlich festgehalten.

Pressemitteilungen und Veranstaltungstipps senden Sie bitte direkt an die
zuständigen Redaktionen.

Informationen über unsere Geschäftsbereiche, die Standorte und
Ansprechpartner des SWR finden Sie in der Broschüre "Zahlen Daten Fakten".
Sie können sie im Internet unter folgender Adresse herunterladen:
http://www.swr.de/unternehmen/presse/download-links/-/id=4224/nid=4224/did=9491506/mri4aj/index.html


Sollten Sie im Moment eine Angabe nicht finden, die Sie dringend benötigen,
so wenden Sie sich gerne noch einmal an uns (info@swr.de).

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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hörer- und Zuschauerservice Stuttgart

Südwestrundfunk
70150 Stuttgart

Der SWR-Justiziar, Herr Dr. Eicher, hat heute auf meine Anfrage
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71717.html#msg71717 ) geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.08.2014, auf die ich gerne antworte: Im
Jahre 2009 wurde diskutiert, ob man die Rundfunkfinanzierung
geräteunabhängig als Sonderabgabe ausgestalten kann. Darauf habe ich mich
in meinem damaligen Aufsatz ausdrücklich bezogen und Zweifel geäußert, ob
die "verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Sonderabgabe" erfüllt
wären. Diese Zweifel wurden durch das Gutachten von Herrn Prof. Kirchhof im
Jahre 2010 bestätigt: "Die Sonderabgabe kommt zur Finanzierung des
Rundfunks nicht in Betracht" (vgl. Gutachten von Prof. Kirchhof bei ARD.de,
S.36). Im gleichen Gutachten kommt Herr Prof. Kirchhof zum Ergebnis, dass
eine geräteunabhängige Rundfunkfinanzierung über einen "Beitrag" möglich
ist. Dies wurde durch das nachfolgende Gutachten von Herrn Prof. Kube und
inzwischen auch durch die Urteile der Landesverfassungsgerichte
Rheinland-Pfalz und Bayern bestätigt. Ich sehe mich daher in meiner
damaligen Einschätzung bestätigt. Der Gesetzgeber hat die
Rundfunkfinanzierung dann ja auch gerade nicht als Sonderabgabe, sondern
als Beitrag ausgestaltet. Dies ist -juristisch gesehen- ein ganz
gravierender Unterschied. Einen Widerspruch zwischen meinen damaligen
Ausführungen und meinem nachfolgendem Verhalten, den ihre Anfrage offenbar
unterstellt, gibt es daher nicht. Gerne stehe ich für weitere Rückfragen
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher


...
Interessant. Gib dem Kind einen anderen Namen und schon ist alles in Butter.

Da haben wir doch Glück, dass es keine Sonderabgabe ist, sondern ein Beitrag schließlich muss dieser doch noch ein paar Bedingungen erfüllen. Zum einen muss ja die besondere Gegenleistung definiert sein, und auch noch beschreiben, welche unmittelbaren Vorteil der Beitragszahler davon hat. Bei einer

Sonderabgabe wäre das ja vielleicht anders, Puh nochmal Glück gehabt. Auch haben wir wahrscheinlich Glück, das es keine Steuer ist. Bleibt es also dabei, das es weiterhin als Beitrag bezeichnet wird, na dann. Angriff auf die Punkte konzentrieren, welche so wichtig sind, dass eine Beitragsforderung gültig oder besser auch ungültig werden lässt. Wenn also den Klägern es möglich ist nachzuweisen, dass diese Beitragsforderungen formal nicht gültig sind, ist es hinfällig mit dem BS und den Rundfunkanstalten.

Herr Eicher sagte genau:

Zitat
http://www.wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR, „Die Rundfunkgebührenpflicht in Zeiten der Medienkonvergenz”, veröffentlicht in „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht” 12/2009:
„Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG(Vgl. BVerfGE 55 274(303 f.) = NJW 1981, 329) entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.”

„Dass der Gesetzgeber nicht an den Umsatz oder die Mitarbeiterzahl angeknüpft hat, ist gerechtfertigt, da diese Kriterien schwanken und schwer zu verifizieren sind (Vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 10.7. 1990 - 14 S 1419/89).”

Die Mitarbeiterzahl als Kriterium schwankt und ist schwer zu verifizieren, unabhängig wie das Kind bei Bedarf genannt wird. Herr Eicher spricht eindeutig von einer Sonderabgabe, auch wenn sie dem Volk als Beitrag verkauft wird. Der Rundfunkbeitrag erfüllt bloß nicht die typischen Eigenschaften der Sonderabgaben UND der Beiträge.


Creifelds RECHTS-WÖRTER-BUCH 10 Auflage 1990

"Beiträge (öffentliche) sind eine Unterart der öffentlichen -> Abgaben. Man versteht darunter Geldleistungen, die dem einzelnen im Hinblick auf eine besondere Gegenleistung des Beitragsberechtigten auferlegt werden. … Praktisch sehr bedeutsame B. sind z.B. die sog. Anliegerbeiträge, die als Erschließungsbeiträge im Baugesetzbuch geregelt sind …"

Besondere Gegenleistung:
  • Abpressen der finanziellen Mittel in Höhe von 54 €/Quartal, unabhängig der eigenen Leistungsfähigkeit und damit Untergrabung der eigenen Wahl der Quelle. Die zusätzlichen Kosten für ÖRR, neben den Ausgaben für Internetzugänge, Geräte, Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien sowie Ausgaben für laufende Kosten sprengen die finanziellen Möglichkeiten,
  • Aufdrängeln nicht gewünschter Leistung durch Zwangszahlungen/Kopfsteuer bei Singles,
  • Finanzierung der Zusatz-Renten bei ARD 1575 € und 1750 € pro Monat beim ZDF,
  • Zwang zur Finanzierung der Gesundheitsschädigung durch TV Sendungen,
  • Zwangssubventionierung eines bestimmten Anbieters,
  • Ein verbrauchsgerechter Beitrag fördert das Demokratieverständnis. Die Demokratie-, Informations-, Kultur und Wirtschaftsförderung durch Zwangssubventionierung eines Anbieters, hier der ö.-r. Anstalten, untergräbt die Demokratie und verkehrt es in eine Meinungs-Diktatur. Aufgrund der Staatsabhängigkeit, siehe höchstrichterliches ZDF-Urteil, der Auslassungen, Umformulierungen und dem Senden von Bruchteilen der Weltinformationen, häufig einseitigen Meinungen, Beschuldigungen, Auftritten von Scheinexperten und der Scheindebatten wird gezielt eine einseitige Meinung der Anstalten verankert. Das Gleiche gilt für die Einschätzung, ob ein Mensch mit einer Waffe ein Soldat, Söldner, Freiheitskämpfer oder Terrorist ist. Massenmedien missbrauchen ihre Präsenz, um Aufmerksamkeit zu lenken und eine einseitige Meinung zu bilden.

Diese  "besondere Gegenleistung" untergräbt die schon mehrfach erwähnten Grundrechte.

Weitere Details über die angeblichen Vorteile:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10287.msg70432.html#msg70432

Der SWR-Justiziar, Herr Dr. Eicher, hat heute auf meine Anfrage
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71717.html#msg71717 ) geantwortet:

Zitat
... Gerne stehe ich für weitere Rückfragen
zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hermann Eicher

Dann sollten wir unbedingt gut durchdacht weiter nachfragen. ;)

Starke Leistung von Markus. Es zeigt uns auch, dass auf vernünftige Fragen durchaus vernünftige Antworten möglich sind. Die Urteile der Landesverfassungsgerichte, die vernichtenden Gutachten und die Antworten der Landesrundfunkanstalten durch BS und Justiziare bringen zumindest etwas Licht ins dunkle des RBStVs. Wenn es eindeutige Definitionen zum Begriff Beitrag und Abgabe gibt, kann es durch Beweis der Nichterfüllung der Definitionen gelingen, den RBStV zu kippen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2014, 09:45 von Viktor7«

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#40: 07. August 2014, 17:55
Tag der Offenen Tür beim Beitragsservice (in echt jetzt)

Hier die Besucherinformation, die wir bei unserem Besuch dort erhalten hatten (waren mit dem RT Köln vorort, durften aber nicht rein)

Besucherführungen:

Produktionsgelände Köln-Bocklemünd, Freimersdorfer Weg 6 (dort ist auch die „GEZ“, man geht quasi daran vorbei)

Die Führungen sind kostenlos. Weil die Nachfrage groß ist, melden Sie sich bitte frühzeitig an, insbesondere wenn sie terminlich festgelegt sind oder uns mit einer Gruppe besuchen, die größer als 25 Personen ist.

Dauer ca. 2 Stunden

Termine samstags und sonntags 11:00 und 14:00

WDR Öffentlichkeitsarbeit

Besucherservice
50600 Köln-Bocklemünd

Tel.: 0221 – 220 6744


2. Möglichkeit, um ganz legal und wirklich in die „GEZ“ zu kommen:

Nach Erhalt eines Gebühren-/Beitragsbescheides

Rückseite:

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Rundfunkanstalt oder
bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, Köln-Bocklemünd einzulegen.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

V
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  • Beiträge: 5.038
Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#41: 07. August 2014, 23:29
Karlsruhe,

das sind gute Infos. Den Laden sollten wir uns genauer anschauen, bevor er in naher Zukunft geschlossen und für etwas Bürgerdienendes umgebaut wird. Vielleicht ergeben sich aus dem Besuch interessante Infos, die wir verwenden können. Bitte unbedingt ein Trojanisches Pferd mitnehmen. ;) und jede Menge Fragen stellen.


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#42: 08. August 2014, 15:48
Nun ist eine Antwort auf die Anfrage an die WDR-Intendanz eingetroffen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71743.html#msg71743 )
Natürlich nicht von Tom Buhrow beantwortet, sondern von einer Fr. Freier.
Meine Begeisterung für das Schreiben hält sich in sehr engen Grenzen. Naja, vielleicht
nutzt uns ja das Schreiben irgendwann doch noch mal etwas:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. August 2014. Intendant Tom Buhrow hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie fordern eine Rechtfertigung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit verbunden für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Ich möchte Ihnen hierzu einige Hinweise geben:

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt verfassungsrechtlich eine Schlüsselstellung im Rahmen der dualen Rundfunkordnung zu. Durch Ge­setze (Rundfunkstaatsvertrag und Landesrundfunkgesetze) beauftragt, unterliegt er einem besonderen Funktionsauftrag.

Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags ist Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991 (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag), zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsvertrage vom 15. - 21.12.2010. Die Regelungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags wurden zu unmittelbar geltendem Landesrecht durch Zustimmungsgesetz.

Der Rundfunkstaatsvertrag legt fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem umfassenden Sinne zur Ausgewogenheit im Angebot verpflichtet ist. Das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung lässt sich dabei als Ziel der verfassungsmäßig garantierten Rundfunkfreiheit ableiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in seinem Gesamtangebot zur Unparteilichkeit verpflich­tet, darf keine bestimmte Tendenz verfolgen und hat über Tatsachen objektiv zu berichten. Die maßgeblichen demokratischen Meinungsrichtungen müssen im Programm zu Wort kommen. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen, sind aber auch in anderen Formaten ent­sprechend zu beachten.

Entsprechend einem umfassenden Verständnis des Auftrags und nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfas­sungsgerichts haben die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk garantiert mit seinen Programmen in Hör­funk, Fernsehen und mit seinen Telemedien jedem Bürger die Teilhabe an der freien demokratischen Meinungsbildung und trägt mit seinen Angeboten we­sentlich zur publizistischen Meinungsvielfalt in Deutschland bei. Mit der Gesamtheit seiner Angebote und Dienstleistungen erfüllt er eine unverzichtbare gesellschaftliche Funktion und stellt ein unabhängiges, hochwertiges und nach­haltiges Angebot für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen bereit. Damit leistet er einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt des Gemeinwesens wie auch zur Integration in Deutschland und Europa. 

Das Prinzip des solidarisch finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert eine unabhängige Berichterstattung und garantiert allen Bürgern, ungeachtet ih­rer finanziellen Leistungsfähigkeit und ihren sozialen Möglichkeiten, den freien und unverschlüsselten Zugang zu den hochwertigen Angeboten von ARD und ZDF.

Die Erfüllung des Programmauftrags verbindet die ARD mit einem auf Werten wie Menschenwürde, Toleranz und Minderheitenschutz gründenden Qualitäts­anspruch. Ein so vielfältiges, informatives und qualitativ hochwertiges Programmangebot wie das der ARD könnte von keinem kommerziellen Rund­funkveranstalter angeboten werden, weil es sich nicht ausschließlich durch Werbung refinanzieren ließe.

Die Rundfunkgebühr bzw. der ab 2013 geltende Rundfunkbeitrag werden im Sinne einer solidarischen Finanzierung von allen für alle gezahlt.  Dieses Finanzie­rungssystem ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern,  den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nutzen – er ist für alle frei und unverschlüsselt emp­fangbar. Solidarische Finanzierung heißt auch: Von der Gebühr (und künftig dem Rundfunkbeitrag) befreit sind Menschen, die bestimmte staatliche Sozialleistun­gen erhalten.  Menschen mit Behinderungen zahlen in Zukunft auf Antrag nur ein Drittel des vollen Rundfunkbeitrags.

Der von den Bürgerinnen und Bürgern gezahlte Rundfunkbeitrag sichert die unabhängige Berichterstattung des öffentlich-­rechtlichen Rundfunks, der zur freien Meinungsbildung und Meinungsvielfalt in un­serer Demokratie beiträgt. Die Beitragszahler finanzieren dabei das Gesamtan­gebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – von massenattraktiven Programmen bis hin zu Angeboten, die besonderen Bedürfnissen und Interessen entgegenkommen und im Schnitt weniger Menschen erreichen. So ließen sich bestimmte Fernseh- und Hörfunkprogramme, wie beispielsweise anspruchsvolle Fernsehfilme, Dokumentationen, Hörspiele, Konzertübertragungen oder Radio­features nicht allein von den Personen finanzieren, die diese Pro­gramme auch tatsächlich einschalten.

Die Dritten Programme und die Hörfunkwellen der ARD sind im Schwerpunkt auf die besonderen Interessen der Nutzerinnen und Nutzer in den Regionen zuge­schnitten. So spielen in vielen der Sendungen in Fernsehen und Hörfunk regionale Inhalte, Personen und Persönlichkeiten sowie interessante (politische) Themen oder Termine aus dem jeweiligen Landesteil eine Rolle. Der regionale Akzent zeigt sich von den eigenen Abendnachrichten und Talkrunden der Dritten bis hin zu Ma­gazinen, Dokumentationen und Reportagen.

Die ARD ist auch in weltpolitischen Krisenzeiten für die Menschen die Informati­onsquelle Nr. 1. Sowohl in Hörfunk und Fernsehen als auch im Internet erklären Journa­listen Hin­tergründe und Zusammenhänge. Ratgeber-Sendungen, Politik-Ma­gazine und ge­sellschaftspolitische Dokumentationen bieten vertiefende Analysen, decken Missstände auf und liefern den Zuhörern, Zuschauern und Internet-Nutzern wich­tige Informationen für ihren Alltag und/oder ihre Mei­nungsbildung. Infor­mation ist damit nicht nur auf die tagesaktuelle Berichter­stattung beschränkt.

Aus 130 Orten in der Bundesrepublik, im Hauptstadtstudio in Berlin, in der Nach­richtenzentrale ARD aktuell in Hamburg und von 30 Korrespondentenbüros rund um den Globus berichten hochqualifizierte Journalisten für sämtliche Radio- und Fernsehsendungen sowie Onlineangebote im föderalen Sendeverbund der ARD. Gerade in Zeiten, in denen aktuelle Meldungen im Sekundentakt um den Erd­ball gehen, kommt es mehr denn je auf Gewichtung, Einordnung und Analyse der er­haltenen Informationen an. ARD-Korrespondenten kennen die Länder, aus denen sie berichten genau und können so qualifiziert recherchieren und informieren.

Seien Sie versichert, dass wir auch in Zukunft versuchen werden, diesen hohen Standard zu halten.

Freundliche Grüße

Fr. Freier
Westdeutscher Rundfunk Köln
Publikumsstelle - Intendanz
50600 Köln


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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#43: 08. August 2014, 19:10
Nach der (wahrscheinlich) veralteten Bausteinantwort der WDR-Intendanz versuche ich nun bei Paul Kirchhof eine vernünftige Aussage zu ergattern.
Sollten dessen sämtliche Titel tatsächlich alle ehrlich erworben sein, müsste seine Antwort doch dann nur so vor lauter Intelligenz strotzen. Naja, lassen wir uns überraschen.
Eben an kirchhofp@jurs.uni-heidelberg.de gesendet:

Zitat
Markus

Bitte um Weiterleitung
Anfrage an Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof,

sicher wissen Sie, dass 2013 für die Rundfunkfinanzierung die Haushalts- und Betriebsstätteabgabe, auch Rundfunkbeitrag genannt, eingeführt wurde.

Sie können sich sicher auch an das „Handbuch des Staatsrechts ” erinnern.
Ein Zitat daraus:
>> Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht.<<

Besteht die Möglichkeit, dass Personen, die keinerlei Rundfunkempfangsgeräte besitzen, durch den Rundfunk nicht begünstigt werden können?

Gibt es einen nachvollziehbaren Grund, weshalb diese Nichtbegünstigten des Rundfunks diesen durch die o. g. Haushaltsabgabe finanzieren müssen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus



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Re: TAG der OFFENEN TÜR beim Beitragsservice
#44: 08. August 2014, 22:05
Nun ist eine Antwort auf die Anfrage an die WDR-Intendanz eingetroffen ( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71743.html#msg71743 )
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Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. August 2014. Intendant Tom Buhrow hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Sie fordern eine Rechtfertigung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und damit verbunden für die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Ich möchte Ihnen hierzu einige Hinweise geben:

...
Die Regelungen des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags wurden zu unmittelbar geltendem Landesrecht durch Zustimmungsgesetz.

Der Rundfunkstaatsvertrag legt fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in einem umfassenden Sinne zur Ausgewogenheit im Angebot verpflichtet ist. Das Gebot einer fairen und unabhängigen Berichterstattung lässt sich dabei als Ziel der verfassungsmäßig garantierten Rundfunkfreiheit ableiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in seinem Gesamtangebot zur Unparteilichkeit verpflich­tet, darf keine bestimmte Tendenz verfolgen und hat über Tatsachen objektiv zu berichten. Die maßgeblichen demokratischen Meinungsrichtungen müssen im Programm zu Wort kommen. Diese Vorgaben gelten in besonderem Maße für Nachrichten oder politische Sendungen, sind aber auch in anderen Formaten ent­sprechend zu beachten.

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Westdeutscher Rundfunk Köln
Publikumsstelle - Intendanz
50600 Köln


Mit den offenen Fragen bietet man denen eine Bühne zur Selbstdarstellung. Dies nutzen sie dankend aus.

Es sind alles leere Phrasen, Vorgaben und Absichtserklärungen. Seit Jahren ist kaum was davon Wirklichkeit. Es ist schlicht Lug und Trug.


Bei solchen Fragen wie hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71834.html#msg71834

können sie nicht so unbemerkt zur Selbstdarstellung übergehen, es fällt dann besonders auf. Vor allem, wenn man sich auf eine oder zwei Fragen beschränkt. Bevor sie uns Recht geben, antworten sie lieber nicht.


Weitere Fragen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.0.html


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