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Autor Thema: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<  (Gelesen 52492 mal)

d
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#15: 29. Juni 2014, 17:57
Ich denke man muß den RStV aufknacken, egal wie. Der ÖRR wird nicht von heute auf morgen Beitragsfrei bzw komplett verschlüsselt werden.
Aber es muß für den einzelnen gerechter werden und muß den Bürgern die Freiheiten einräumen, die einer Demokratie würdig sind. Dazu gehört für mich auch, daß die Beiträge einkommesabhängig berechnet werden. Dem Geringverdiener wird u.U. das letzte Geld bis zum Existenzminimum genommen, d.h. ich kann nicht mehr mit meinem Kind ins Kino oder in den Zoo gehen, weil der Staat meint, TV ist wichtiger. Sowas geht nicht! Wenn es bei der jetztigen Zwangszahlung eine Ungleichbehandlung gibt, dann wird es hier deutlich.
Einkommensnachweise müssen also Berücksichtigung finden, was auf eine Umstellung des gesamten Systems hinauslaufen kann. Jeder Punkt der an dem Zwangs-System rüttelt, ist mir Recht.

Nicht vergessen, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um einen Beitrag handelt. Der Beitrag kann nicht mit Einkommen verrechnet werden, weil dieser keine Steuer ist. Es wurde im Mai eine Klage abgewiesen, die darauf basierte, der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer oder als Steuer zu klassiefizieren.
Daher aus meiner Sicht hat man keinen Erfolg mit dem Argument "Geringverdiener"

Gruß


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C
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#16: 29. Juni 2014, 20:30
Zu der Konstellation "Geringverdiener"
Bei denjenigen die mehr Geld zur Verfügung haben, ist man der Richterauslegung weitgehend ausgeliefert. Dieser wir sein Maßstab der Sicherstellung der ausreichender Menge an frei gewählten Medien festlegen. Die Bevormundung kennt hier keine Grenzen. Das Argument mit der ungehinderten Information nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz und dem Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz wird ab einem gewissen Einkommen durch die Richterauslegung und seine Bevormundung ausgehebelt.

Die Geringverdiener haben grundsätzlich die besseren Aussichten auf Erfolg bei einer Klage und den genannten Argumenten.
Das sehe ich genauso.
Gibt es keinen finanziellen Spielraum, welches Argument bleibt dann noch?

Zusammenfassend würde ich sagen:
Es ist wichtig, daß mal jemand mit einer Klage durchkommt. Das könnte einem Erdrutsch gleichkommen.
Derjenige, der die besten Aussichten auf Erfolg hat, bekommt meine Unterstützung!

Nicht vergessen, dass es sich beim Rundfunkbeitrag um einen Beitrag handelt. Der Beitrag kann nicht mit Einkommen verrechnet werden, weil dieser keine Steuer ist. Es wurde im Mai eine Klage abgewiesen, die darauf basierte, der Rundfunkbeitrag ist eine Steuer oder als Steuer zu klassiefizieren.
Daher aus meiner Sicht hat man keinen Erfolg mit dem Argument "Geringverdiener"
Ja, man soll sich in die soziale Hängematte legen, um sich befreien zu lassen. Ansonsten gehören die letzten Groschen dem ÖRR.
Diese Grenze (Existenzminimum), ab der man den Beitrag zahlen soll, ist nach meiner Ansicht unsozial.


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

R
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#17: 30. Juni 2014, 15:39
Zitat
aber Untertitel helfen beim Erlernen einer Sprache
Das resümierte Holger Mitterer vom Max-Planck-Institut für Psycholinguistik in Nijmegen im Jahr 2009. Gemeinsam mit seinem Kollegen James McQueen teilte er für eine Studie 121 niederländische Studenten in zwei Gruppen auf. Der einen zeigten sie Szenen aus einem Film, in dem die Darsteller mit schottischem Akzent sprachen, die anderen sahen Ausschnnitte aus einer australischen Sitcom. Nun gab es drei Szenarien: Jeweils ein Drittel sah die Ausschnitte mit englischen Untertiteln, das zweite Dritten mit niederländischen, wieder andere hatten gar keinen Untertitel zur Verfügung. Im Anschluss sollten die Teilnehmer Sätze nachsprechen, die in den Szenen vorgekommen waren. Am schlechtesten schnitten jene ab, die den Film in ihrer eigenen Muttersprache mitgelesen hatten – und am wenigsten Fehler machten jene, die den Film mit Untertiteln in der Originalsprache gesehen hatten. Mögliche Erklärung: Offenbar verarbeitet unser Gehirn eine Fremdsprache schlechter, wenn wir in unserer Muttersprache mitlesen – denn dann konzentrieren wir uns mehr auf das Gesagte als die Gesetzmäßigkeiten der neuen Sprache.

Dank der deutschen Synchronwut, die wir alle mitbezahlen, verblöden die Leute hier immer mehr.

Und obwohl es möglich ist, jeden fremdsprachigen Film bzw. jede fremdsprachige Fernsehserie mittels Mehrkanaltontechnik auch in der Originalsprache zu senden, parallel zu synchronisierten Fassung, wird das nicht gemacht. Zu Beginn der Einführung der Mehrkanaltontechnik kam es noch häufiger vor, dass diese auch angewendet wurde. Nach intensivem "Studium" einer Programmzeitschrift konnte ich feststellen, dass von der Möglichkeit kaum noch Gebrauch gemacht wird.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#18: 30. Juni 2014, 23:46

Dank der deutschen Synchronwut, die wir alle mitbezahlen, verblöden die Leute hier immer mehr.

Und obwohl es möglich ist, jeden fremdsprachigen Film bzw. jede fremdsprachige Fernsehserie mittels Mehrkanaltontechnik auch in der Originalsprache zu senden, parallel zu synchronisierten Fassung, wird das nicht gemacht. Zu Beginn der Einführung der Mehrkanaltontechnik kam es noch häufiger vor, dass diese auch angewendet wurde. Nach intensivem "Studium" einer Programmzeitschrift konnte ich feststellen, dass von der Möglichkeit kaum noch Gebrauch gemacht wird.

Je mehr man nach den Gesundheits- und Denkfähigkeitsaspekten sucht, desto mehr Erstaunliches kommt zu der TV Droge zum Vorschein.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#19: 01. Juli 2014, 00:06
Ein neuer Gedankengang kam nun zu der Klage hinzu:

Zitat
Durch den Subventionierungszwang der öffentlich-rechtlichen Programme wird darüber hinaus ein Ansparen für die freie mediale Versorgung im Rentenalter, mit sehr knappen Mitteln, zunichte gemacht.  Die finanziellen Mittel sind für die Bürger von essentieller Bedeutung. Sie sind wesentlich essentieller als für ein milliardenschweres Ungetüm aus 90 öffentlich-rechtlichen Programmen für 21 Millionen € PRO TAG . Topgehälter, wie z.B. der Intendanten und diverser Moderatoren, sind beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk keine Seltenheit.
 
Der umgetaufte Rundfunkbeitrag (früher Rundfunkgebühr) im Vergleich zum Verdienst:
 - Verkäuferin 1,67 % des Verdienstes (Steuerklasse 1, ohne Kind, Brutto: 1500 € -> Netto: 1079,86 €),
 - Intendant(-in) 0,09 % des Verdienstes,
 - VW-Chef 0,0001 % des Verdienstes.
 
Das Beispiel zeigt, wie unangemessen und unsolidarisch die Rundfunkabgabe im Zusammenhang mit dem Eingriff in die freie Entscheidung über die Verwendung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ist. Der Eingriff ist umso größer, je weniger der Bürger verdient.
 
Dazu  verkommt dieser Rundfunkzwangsbeitrag zu einer Kopfsteuer. In den Großstädten Deutschlands sind annähernd die Hälfte aller Haushalte Single-Haushalte, bundesweit sind es 40%. In Berlin, Hamburg und München beträgt der Anteil über 50%.
Brockhaus Konversationslexikon von 1908:
"Kopfsteuer, roheste und unvollkommenste Art der Personalsteuer, welche die Individuen ohne Unterschied und ohne Rücksicht auf die größere oder geringere Leistungsfähigkeit gleichmäßig trifft. Sie wurde namentlich unterworfenen Völkerschaften auferlegt und steht überhaupt in engem Zusammenhang mit der Unfreiheit."
 
Für Bürger mit Dispokredit über längeren Zeitraum bedeutet die Zwangsabgabe folgendes:
17.98 €/Monat, 9 %, 20 Jahre -> 11576 €
+ 30 J. á  17.98 €/Monat -> 6473 €
G e s a m t > 18.000 € Zwangsbeiträge
 
Die 18.000 € Zwangsbeiträge bedeuten, dass der Bürger zuerst gezwungen wird, gegen seine freie Entscheidung den öffentlich-rechtlichen Auswuchs aus 90 Programmen zu finanzieren, bevor er Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Internetmedien, DVD/CD-es nach eigener Wahl erwerben kann.



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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#20: 01. Juli 2014, 07:36
Die Klage wird zum Krimi mit einem Potential zur Strafanzeige:
 
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten merken zu einem bestimmten Zeitpunkt ihre Felle aus Einfluss auf die Bevölkerung und den Berg abgepressten Geldes davonschwimmen und beschließen eine manipulierte Umfrage den Millionen Zwangszahlern vorzusetzen, um die Aushöhlung der Grundrechte zu kaschieren und ihre Profite und Einfluss zu sichern.
 
Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#21: 01. Juli 2014, 18:48
Die Prozesskostenhilfe gibt es übrigens nur bei Aussicht auf Erfolg. Person xdhg durfte sich in der Vergangenheit damit notgedrungen schon befassen.
Und als es zu einem Vergleich für dieses Person kam, durfte jede Seite, die Kosten der gegenüberstehenden tragen.

Person xdhg stottert den Scheiss überigens immernoch monatlich ab.



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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#22: 01. Juli 2014, 21:43
Die Prozesskostenhilfe gibt es übrigens nur bei Aussicht auf Erfolg. …
Dann passt es ja gut.

Wiki sinngemäß: "Prozesskostenhilfe wird erst nach einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung gewährt. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Hat die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zum Teil hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden auch nur insoweit die Prozesskosten übernommen."

Ob im Falle eines Anspruchs auf Prozesskostenhilfe nicht auch die Härtefallregelung greift, wäre auch noch zu klären. Die Liste der Befreiungsgründe ist nicht abschließend aufgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Befreiungsgründen bei der Gebühr folgendes gesagt:

Zitat
1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012
 Diese Entscheidung ist bemerkenswert, weil das Bundesverfassungsgericht dem verwaltungsrechtlichen Klageverfahren ein Härtefallverfahren gemäß § 4 Abs. 6 RBStV vorschaltet. Das Bundesverfassungsgericht macht geltend:
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)

An dieser Ansicht wird sich wohl auch beim "Beitrag" nicht viel geändert haben.

Ein paar Infos auf die Schnelle gefunden:
Infomaterial/Hilfen: https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/beratungs-und-prozesskostenhilfe/2

Würden die Erfolgsaussichten hervorragend sein, würde auch wirklich jeder Hinz und Kunz klagen.

… Und als es zu einem Vergleich für dieses Person kam, durfte jede Seite, die Kosten der gegenüberstehenden tragen. …

Ein Vergleich bei der Verletzung der Grundrechte?

Es gibt sicherlich Situationen wo ein Vergleich Sinn macht. Wenn es dann heißt: 105 € bis 400 € einmal als Vergleich zahlen und dann ein Leben lang nicht mehr, so würde ich das Angebot sofort annehmen. ;)

Eine Sache noch. Das Thema des Thread ist: "Eine Klage mit Erfolgsaussicht"
Bitte das Thema Prozesskostenhilfe im separaten Thread behandeln.


>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#23: 01. Juli 2014, 22:47
Wollte es nur ergänzt haben, da auf der ersten Seite drauf eingegangen wurde ;).


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#24: 06. Juli 2014, 10:56
Im Entwurf 5 der "Klage mit Erfolgsaussicht" ist noch kurz das Völkerrecht erwähnt, weil es noch deutlicher als der Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz die eigene Medienwahl hervorhebt:

Zitat
Nach dem Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2) http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.103.2.de.pdf ,  hat jedermann das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#25: 18. Juli 2014, 21:56
Mal eine ganz generelle Frage: Bis jetzt hatte bundesweit noch keine einzige Klage Erfolg, oder? Ist sind aber scheinbar derzeit viele Klagen gerade am laufen, deren Urteile aber noch nicht gesprochen wurden. Richtig?


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#26: 18. Juli 2014, 22:25
Die Frage ist doch, wie man Erfolg definiert.
Jede Klage trägt dazu bei, Öffentlichkeit herzustellen und
den ÖRR zu deligitimieren. Nach dem Motto: Euch glauben wir nicht mal mehr den Wetterbericht.
Und mit jedem Urteil gegen das Volk zeigt sich die Justiz als Hure der Mächtigen.
Der Lauf der Dinge vollzieht sich wie in der DDR. Die Mächtigen hatten nicht gemerkt, wie
weit sie sich vom Volk entfernt hatten und über Nacht war der Lack ab.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#27: 19. Juli 2014, 00:10
Klar. Aber ihr wisst, was ich meine. Also unser aller Ziel, eine Klage wirklich zu gewinnen und den BS ein für alle Male los zu sein...


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#28: 20. Juli 2014, 10:27
Finde ich nicht in Ordnung das man mit dem Argument "geringverdiener" kommt. Was ist mit den anderen, gleich denkenden Menschen, die ein geringes Einkommen haben, aber sich die anderen Medien gerade noch leisten können? Profitieren die dann nicht von einer möglichen "gebührenbefreiung"? Es sollte für ALLE gelten, unabhängig vom Kapital, es geht hierbei schließlich um eine ungewollte Zwangsmaßnahme.

Finde ich auch.

Alles Andere ist völlig sinnlos und auch NICHT im Interesse von uns allen! Damit hauen wir uns nur selbst in die Pfanne.

Es muss erreicht werden das wir unabhängig vom Kapital oder Sonstigem selbst entscheiden wofür wir zahlen wollen!! Alles Andere ist NIX wert und führt zu Keinem Ergebnis.


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Re: >> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
#29: 20. Juli 2014, 11:00
Finde ich nicht in Ordnung das man mit dem Argument "geringverdiener" kommt. Was ist mit den anderen, gleich denkenden Menschen, die ein geringes Einkommen haben, aber sich die anderen Medien gerade noch leisten können? Profitieren die dann nicht von einer möglichen "gebührenbefreiung"? Es sollte für ALLE gelten, unabhängig vom Kapital, es geht hierbei schließlich um eine ungewollte Zwangsmaßnahme.

Finde ich auch.

Alles Andere ist völlig sinnlos und auch NICHT im Interesse von uns allen! Damit hauen wir uns nur selbst in die Pfanne.

Es muss erreicht werden das wir unabhängig vom Kapital oder Sonstigem selbst entscheiden wofür wir zahlen wollen!! Alles Andere ist NIX wert und führt zu Keinem Ergebnis.

Zu der Konstellation "Geringverdiener"

Natürlich betrifft das Thema alle anderen Bürger auch, nicht nur die Geringverdiener. Das Gericht macht sich die Sache jedoch ziemlich einfach und stellt sich auf den Standpunkt, dass Personen mit sehr wenig finanziellen Mitteln Anträge auf Bereitung (Härtefall) stellen sollen und weisen die Klage dann einfach ab. Ein paar Urteile sind dazu bereits ergangen. Wer es möchte, kann danach suchen. Erfolgsversprechend ist so eine Klage dann nicht.

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