Die Prozesskostenhilfe gibt es übrigens nur bei Aussicht auf Erfolg. …
Dann passt es ja gut.
Wiki sinngemäß: "Prozesskostenhilfe wird erst nach einer summarischen gerichtlichen Vorprüfung gewährt. Prozesskostenhilfe wird nur bei hinreichender Erfolgsaussicht gewährt. Hat die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nur zum Teil hinreichende Aussicht auf Erfolg, werden auch nur insoweit die Prozesskosten übernommen."
Ob im Falle eines Anspruchs auf Prozesskostenhilfe nicht auch die Härtefallregelung greift, wäre auch noch zu klären. Die Liste der Befreiungsgründe ist nicht abschließend aufgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat zu den Befreiungsgründen bei der Gebühr folgendes gesagt:
1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012
Diese Entscheidung ist bemerkenswert, weil das Bundesverfassungsgericht dem verwaltungsrechtlichen Klageverfahren ein Härtefallverfahren gemäß § 4 Abs. 6 RBStV vorschaltet. Das Bundesverfassungsgericht macht geltend:
»Zudem ist er gehalten, zunächst die Befreiung von der Beitragspflicht zu beantragen. Nach § 4 Abs. 6 Satz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Satz 2 der Vorschrift nennt zwar ein Bespiel eines Härtefalls, enthält jedoch keine abschließende Aufzählung, so dass andere Härtefallgesichtspunkte ebenso geltend gemacht werden können. Es ist jedenfalls auch nicht von vornherein ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer mit einem solchem Härtefallantrag, bei dem er seine religiöse Einstellung und seine gesamten Lebensumstände darlegen könnte, eine Beitragsbefreiung erreichen kann«. (a.a.O. S. 4, 2. Absatz)
An dieser Ansicht wird sich wohl auch beim "Beitrag" nicht viel geändert haben.
Ein paar Infos auf die Schnelle gefunden:
Infomaterial/Hilfen:
https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/beratungs-und-prozesskostenhilfe/2Würden die Erfolgsaussichten hervorragend sein, würde auch wirklich jeder Hinz und Kunz klagen.
… Und als es zu einem Vergleich für dieses Person kam, durfte jede Seite, die Kosten der gegenüberstehenden tragen. …
Ein Vergleich bei der Verletzung der Grundrechte?
Es gibt sicherlich Situationen wo ein Vergleich Sinn macht. Wenn es dann heißt:
105 € bis 400 € einmal als Vergleich zahlen und
dann ein Leben lang nicht mehr, so würde ich das Angebot sofort annehmen.
Eine Sache noch. Das Thema des Thread ist: "Eine Klage mit Erfolgsaussicht"
Bitte das Thema Prozesskostenhilfe im separaten Thread behandeln.
>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html