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Autor Thema: WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt  (Gelesen 1400 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
FAZ, 23.04.2024
Erhöhung des Rundfunkbeitrags
WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt
Beim WDR steht eine Intendantenwahl an. Amtsinhaber Tom Buhrow gibt der Rundfunkrat noch einen Job mit auf den Weg: Setzen die Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht schnell um, soll die ARD nach Karlsruhe gehen.
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-rundfunkrat-fuer-klage-auf-hoeheren-rundfunkbeitrag-19673444.html
Zitat von: FAZ, 23.04.2024, Erhöhung des Rundfunkbeitrags - WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt
[...]

Auf der jüngsten Sitzung des Gremiums wurde eine Resolution verabschiedet, die fordert, dass die ARD, also auch Tom Buhrow, sollten sich die Bundesländer nicht schnell bequemen, die von der Gebührenkommission KEF vorgeschlagene Erhöhung des Rundfunkbeitrags umzusetzen, vors Bundesverfassungsgericht geht. Der Rundfunkrat, heißt es da, „nimmt zur Kenntnis, dass bislang keine Schritte seitens der Länder erfolgt sind, um die KEF-Empfehlung staatsvertraglich umzusetzen. Er verweist auf die Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und erwartet von den ARD-Verantwortlichen, bei Untätigkeit der Länder die legitimen Ansprüche gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg geltend zu machen.“

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Link-Auswahl zu diesem Thema
Finanzkommission KEF - Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37815.0
WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37909.0

Siehe zum Vergleich aus 2020/2021 u.a. auch unter
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0

Jedoch:
Dass der aktuelle monatliche Beitrag offensichtlich aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung gar nicht "18,36€"...
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...sondern immer noch "17,50€" ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

Weitere tangierende Threads zu diesem Themenkomplex siehe u.a. unter

Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Möglichkeit d. Nutzung = individuelle Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516



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N
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Heißt eine Finanzierungsgarantie denn eigentlich dass man im Prinzip jeden Betrag abnicken muss, den die KEF vorschlägt? Dann wäre das ganze System natürlich obsolet. Allein schon, dass der ÖRR so selbstbewusst und offensiv mit diesem Thema spielt, obwohl man nur eine Landtagswahl davon entfernt ist, dass das erste Bundesland den Rundfunkstaatsvertrag kündigt, lässt schon tief blicken.


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Heißt eine Finanzierungsgarantie denn eigentlich dass man im Prinzip jeden Betrag abnicken muss, den die KEF vorschlägt?

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung (2007-09-11)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30393.0
Zitat
Rn. 151
Zitat
Werden die Gebührenzahler durch die Höhe der Gebühr unangemessen belastet oder versperrt sie ihnen den Informationszugang, ist der Ausgleich zwischen den Interessen der Bürger und dem Recht der Anstalten zur autonomen Entscheidung über das Rundfunkprogramm im Rahmen des gesetzlichen Funktionsauftrags und auf eine darauf abgestimmte Finanzierung misslungen. Dies zu erkennen und zu korrigieren ist Aufgabe des Gesetzgebers, wenn und soweit er sich die Letztentscheidung vorbehalten hat.

Das Problem ist möglicherweise "lediglich", daß sich alle Länder einig sein müssen?

Man könnte, bzw., sollte(?), es verfassungsrechtlich thematisieren, ob es verfassungsrechtlich zulässig sein kann, daß die Höhe des Rundfunkbeitrages nicht einkommensabhängig gestaltet ist? Siehe dazu u.a. unter
Warum ist die Höhe des Rundfunkbeitrages nicht einkommensabhängig?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37889.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37889.msg225656.html#msg225656


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Der Rundfunkrat des WDR möge doch bitte substantiiert darlegen, warum im Falle einer ausbleibenden Erhöhung die Rundfunkfreiheit, speziell die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, für die er zuständig ist, akut gefährdet wäre.
Und bitte auch die betroffenen Bereiche detailliert aufführen.

Das wäre nämlich der einzig legitime Grund für eine Verfassungsbeschwerde, eine Gefährdung der Rundfunkfreiheit. Aktuell verfügt der öffentlich-rechtliche Rundfunk über Gesamteinnahmen von rund 9,664 Milliarden Euro jährlich.

Also Herr Rundfunkrat, bitte Fakten auf den Tisch. Und zwar nachvollziehbare, denn fordern kann man immer viel.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2024, 21:31 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Der WDR (und alle anderen "Landesrundfunkanstalten" als EU-Wettbewerbsunternehmen und Rundfunksender-Tendenzbetriebe - siehe u.a. unter
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
könnten ja durchaus "kostenbedingte Abstriche" an der "Erfüllung des gesetzlichen Rundfunk(freiheits)-Auftrags" machen.

Könnte spannend werden, denn dann müssten mglw. die Länder Verfassungsbeschwerde gegen die "Landesrundfunkanstalten" auf Verpflichtung zur Erfüllung des "gesetzlichen Rundfunk(freiheits)-Auftrags" einlegen...

...oder wie oder was? ;) :o ??? ::)

Was für ein Affentanz! ::)


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T
  • Beiträge: 20
"Setzen die Länder die Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht schnell um, soll die ARD nach Karlsruhe gehen."

Es sieht für mich danach aus, als wolle man noch schnell eine Erhöhung durchdrücken, weil man befürchtet, dass sollte es eine gewisse Partei schaffen, man den Medienstaatsvertrag kündigt und neu aufsetzt.
Gerüchten zufolge will diese "böse" Partei ja auch das Thema Grundversorgung komplett neu erörtern und den ÖR den Zahn des "Wir müssen alles abdecken" ziehen.
Denn solange der Medienstaatsvertrag in Kraft ist, können die ÖR leider immer wieder auf die Gefährdung der Finanzierung klagen und gewinnen.


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
@Tsherno
Das Problem ist nicht der Medienstaatsvertrag, weshalb der ÖRR immer wieder meint, klagen zu können. Das Problem liegt mehr darin, dass die Gerichte in Deutschland glauben, dass man einen Staatsfunk benötigt, um die Pressefreiheit zu sichern. Hierzu verweise ich mal auf das folgende Thema:

Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2024, 14:37 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

T
  • Beiträge: 20
Die politischen Gründe sind den meisten hier klar.
Fakt ist jedoch, dass dieser Staatsvertrag quasi einen Persilschein darstellt und grundlegend reformiert werden muss. Ich bin der Überzeugung, dass sobald man das Wort "Grundversorgung" mal klar definiert hat, man dann plötzlich keine 10 Milliarden mehr braucht und damit auch die lästige immer wiederkehrende Diskussion über die Höhe des Rundfunkbeitrags entfällt.

Ich bin ja für folgendes:
4 TV Sender mit Nachrichten, Wissenschaft, Polittalk und Kultur
4 Radiosender mit Nachrichten und Musik
Keine Mitarbeiter mit parteilichen Verknüpfungen in leitenden Positionen
Tarifvertrag welcher als Beispiel an den TV-NW angelehnt ist
Das alles für 5€/Monat
Will man Unterhaltung oder Dokus, Pay-per-View. Damit würde auch wieder die Akzeptanz steigen.


Edit "Bürger": Es könnte aber durchaus auch Menschen geben, welche selbst für 5€/mtl. weder TV noch Radio möchten - letztlich gilt Medien-Wahlfreiheit gem. Art. 5 GG > siehe u.a. unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
@alle: Bitte aber hier nicht zur allgemeinen Debatte bzw. Auftrag und Finanzierung ausweiten.
Hierzu bestehen schon mehrfach ausgiebige Diskussionen im Forum - siehe dazu u.a. Link-Liste im Einstiegsbeitrag sowie auch im Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=2.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2024, 22:43 von Bürger«

l
  • Beiträge: 19
Dem kann ich nur zustimmen 👍

Edit "Bürger": Es könnte aber durchaus auch Menschen geben, welche selbst für 5€/mtl. weder TV noch Radio möchten - letztlich gilt Medien-Wahlfreiheit gem. Art. 5 GG > siehe u.a. unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
@alle: Bitte aber hier nicht zur allgemeinen Debatte bzw. Auftrag und Finanzierung ausweiten oder "zustimmen" oder "ablehnen".
Hierzu bestehen schon mehrfach ausgiebige Diskussionen im Forum - siehe dazu u.a. Link-Liste im Einstiegsbeitrag sowie auch im Board
Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2024, 22:49 von Bürger«

 
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