@marga
Du weißt schon, daß sich der Bürger auf Entscheidungen der Bundesgerichte berufen kann, zumal dann, wenn es sich um das Bundesverfassungsgericht handelt?
Es geht nicht um die Aussage, daß der Gesetzgeber etwas explizit zu regeln hat, sondern darum, zu erkennen, daß die derzeitige Finanzierung mangels ausreichendem Interressenausgleich nicht gelungen ist, wenn sich der Bürger seines nicht realisieren kann.
Was meinst, warum im Zitat genau dieser Wortlaut in Rot markiert worden ist?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;