Da hat die Welt mal etwas genauer berichtet, naja Businessinsider ist ja auch Springer und da wird man wohl kurze Drähte untereinander haben.
Interessant ist natürlich die Frage, ob es sich um sittenwidrige Verträge handelt, die noch mehr Rückzahlungen bedeuten könnten, denn es ist ja nicht nur ein Schaden wiedergutzumachen, der durch Schlesinger selbst zu verantworten ist, sondern ihr überhöhtes Gehalt würde auf irgendwas zwischen Mindestlohn und Geschäftsführergehalt im Öffentlichen Dienst (Tarif) runtergesetzt werden. Der Streitbeitritt von WDW ist durchaus in seinem eigenen Interesse, er kann dadurch entlastendes Material beibringen, muß vor Gericht zum Sachverhalt befragt werden und seine Sicht darlegen und hat dann noch kostenlos Erfahrungen für einen eigenen Prozeß gesammelt.
Wie ist denn das mit der Verjährung von sittenwidrigem Handeln?