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Autor Thema: RBB verlangt von entlassener Intendantin Schlesinger mehr als eine 1/4 Mio.  (Gelesen 794 mal)

D
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welt.de, 23.10.2023

Rückforderung erhöht
RBB verlangt von entlassener Intendantin Schlesinger mehr als eine Viertelmillion

Ursprünglich waren es knapp 30.000 Euro gewesen, jetzt fordert der Rundfunk Berlin-Brandenburg knapp 270.000 Euro von der entlassenen Intendantin Patricia Schlesinger zurück. 2022 hatte sie den ARD-Sender in eine tiefe Krise um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gestürzt.

Zitat
Der in die Senderkrise gestürzte Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) erhöht vor Gericht seine Rückforderung gegen die entlassene Intendantin Patricia Schlesinger. [...]

Es geht den Gerichtsangaben zufolge im Wesentlichen um die Rückzahlung variabler Vergütungen. Die bisherige Forderung stützte sich auf eine Zahlung im Jahr 2019. Nun werde die Vergütung aus mehreren Jahren gefordert. Der RBB hatte mehrmals mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußere.

[...]
https://www.welt.de/vermischtes/article248144754/Rueckforderung-erhoeht-RBB-verlangt-von-entlassener-Intendantin-Schlesinger-mehr-als-eine-Viertelmillion.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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www.rundfunk-frei.de

Z
  • Beiträge: 1.562
Da hat die Welt mal etwas genauer berichtet, naja Businessinsider ist ja auch Springer und da wird man wohl kurze Drähte untereinander haben.
Interessant ist natürlich die Frage, ob es sich um sittenwidrige Verträge handelt, die noch mehr Rückzahlungen bedeuten könnten, denn es ist ja nicht nur ein Schaden wiedergutzumachen, der durch Schlesinger selbst zu verantworten ist, sondern ihr überhöhtes Gehalt würde auf irgendwas zwischen Mindestlohn und Geschäftsführergehalt im Öffentlichen Dienst (Tarif) runtergesetzt werden. Der Streitbeitritt von WDW ist durchaus in seinem eigenen Interesse, er kann dadurch entlastendes Material beibringen, muß vor Gericht zum Sachverhalt befragt werden und seine Sicht darlegen und hat dann noch kostenlos Erfahrungen für einen eigenen Prozeß gesammelt.

Wie ist denn das mit der Verjährung von sittenwidrigem Handeln?


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