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Autor Thema: Widerspruchsbescheid vom NDR im gelben Brief vom Oktober 2015  (Gelesen 120529 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Das Thema "Kostenfestsetzung 20 €" ist bereits mehrfach im Forum thematisiert und ausführlich besprochen!

Bitte die Forumsuche dazu bemühen.

Habe gerade keine Zeit, das zu erledigen...

Hier in diesem Thread das nicht nochmals vertiefen sondern ggf. in den einschlägigen Threads

Links folgen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2020, 01:58 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

S
  • Beiträge: 403
[...]
Und was würde passieren wenn Person F nicht zahlt?
[...]

Es könnte evtl. noch eine Erinnerung vom Justiziariat der NDRangheta folgen. Aber danach passiert nichts mehr.

Eine völlig fiktive Reaktion einer komplett fiktiven Person auf eine derartige fiktive Kostenfestsetzung ist nachzulesen unter:

Rf.Anstalt will Kostenpauschale nach abgelehntem Antrag auf Berufung (OVG)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31401.msg194391.html#msg194391


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  • IP logged
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

o
  • Beiträge: 1.575
Und hier auch eine schöne Antwort von einer berühmten fiktiven Literaturfigur:
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg191877.html#msg191877

Guten Appetit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juni 2020, 01:57 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen dass die fiktive Person F im fiktiven Fall das mit den 20 Euro Kostenpauschale des NDR erstmal für "erledigt" bzw. "nicht so wichtig" halten könnte. >:D

Was würde in dem fiktiven Fall passieren, wenn die fiktive Person F nach dem ablehnenden Urteil nichts macht, also die offenen Rechnungen über per Bescheid festgesetzte ausstehende Rundfunkbeiträge an diesen ominösen "Beitragsservice" bzw. den NDR nicht zahlen würde?

Würde da wohl erst noch eine Rechnung / Mahnung kommen, die Androhung der Zwangsvollstreckung oder gleich die Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher...?

Es könnte sich insgesamt aus beiden Verfahren um eine Summe von ca. 300 € + 700 € = 1000 € handeln, für nicht bestellte Leistungen.

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2020, 13:42 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es ist müßig, an dieser Stelle zu spekulieren, was eintreten könnte.
Die Maschine in Köln ist hierbei "unergründlich". Ein "System" gibt es nicht.

Mögliche Szenarien siehe bitte beginnend unter
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

In vielen - vielleicht den meisten - Fällen wird während eines laufenden Klageverfahrens bis zu dessen Abschluss stillschweigend von einer Vollziehung abgesehen. In einigen - eher wenigen Fällen - wird die Vollziehung bis zum Abschluss des Verfahrens sogar schriftlich "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgesetzt".

Um das möglichst sicherzustellen, sollte bei zugegangenem Widerspruchsbescheid oder auch gerichtlicher Entscheidung zügig die Einlegung von Rechtsmitteln vorangekündigt werden - siehe nochmals unter
eigene Info an Rundfunkanstalt+"Beitragsservice" über Rechtsmittel-Einlegung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33719.0

Um die Entscheidung des VG nicht rechtskräftig werden zu lassen, würde man Rechtsmittel einlegen - siehe nochmals weiter oben
Davon ausgehend, dass die "Berufung nicht zugelassen" wurde, lautet die (derzeit einzige) Antwort:

Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0
bzw. etwas aktualisiert/ konkretisiert im gleichen Thread aufgrund der zumeist erfolglosen Anwaltssuche:
"Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten
für ein noch durchzuführendes
Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671
[...]

Ob eine für die Vollstreckung i.d.R. zwingend vorausgesetzte, von ARD-ZDF-GEZ i.d.R. nur per einfacher Briefpost versendete "Mahnung" wirklich auch den Adressaten erreicht, bliebe abzuwarten ;)
Es könnte für ein erstes Abwenden einer eingeleiteten Vollstreckung "hilfreich" sein, eine solche Mahnung nicht erhalten zu haben ;) siehe u.a. unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0

Allein wegen der 20€ Kostenpauschale würde sehr wahrscheinlich keine eigene Vollstreckung angeleiert. Um vorab Voraussetzungen für etwaigen "Gegendruck" zu schaffen, könnte bei Gelegenheit die oben wohl ebenfalls bereits erwähnte Nachfrage an die Rundfunkanstalt gesendet werden, wo dieser Betrag denn bar zu begleichen wäre (denn die per Satzung manifestierte "unbare Zahlung" betrifft ja wohl ohnehin nur "Rundfunkbeiträge" selbst - und ist ja zumindest gem. BVerwG bundesrechtswidrig > siehe dazu alle möglichen Threads zur Barzahlung).


Dies alles sind jedoch jeweilige von der individuellen Situation und dem individuellen weiteren Verlauf abhängige Einzelthemen, welche aus genau diesem Grunde bitte auch nicht unauffindbar hier, sondern wenn, dann bitte in den bereits vorhandenen einschlägigen Threads nachgeschaut und behandelt werden sollten, sofern diese nicht bereits das jeweilige Thema durchdekliniert haben.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
In diesem fiktiven Fall der fiktiven Person F könnte ich mir vorstellen, dass die Person F gestern ein (bzw. zwei) 47-seitiges Urteil (Datum 26.05.2020) bekommen hätte, und dieses schon mal kurz überflogen hätte:

Die Klage(n) wird/werden abgewiesen, das Urteil ist "vorläufig vollstreckbar" (...)

Meine aktuellen Fragen dazu:
(...)
3. Was könnte als nächstes passieren (und wann) wenn Person F gar nichts machen würde?

Ich beantworte die Frage mal selber:

In diesem fiktiven Fall könnte es sein, dass die fiktive Person F etwa 1,5 Jahre eine vom NDR eine Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung bekommen haben könnte:

NDR Niedersachsen Mahnung und Ankündigung der Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31729.0

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2021, 15:14 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

 
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