Der Beitragsservice führe nun mal keine Liste aller Wohnungen.
Exakt da liegt das Problem! Der Beitragsservice will Beiträge für Wohnungen, hat aber keine Kenntnis von allen Wohnungen. Er fordert Geld daher immer von Menschen. Allerdings hat er von deren Beziehung zu einer beitragspflichtigen Wohnung ebenfalls keine Ahnung. Es ist schon ein bischen kühn, wenn der Geschäftsführer des BS sich die Ahnungslosigkeit seines Unternehmens bezüglich der Basis seines Geschäftsmodells von willkürlich ausgesuchten Bürgern finanzieren lassen will, denen der BS einfach unterstellt, sie wären zur Zahlung sogenannter Rundfunkbeiträge verpflichtet. Nach §2 des sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrags haften die Wohnungsinhaber als Gesamtschuldner. Wird für eine Wohnung bereits ein sogn. Rundfunkbeitrag gezahlt, so ist zunächst zu unterstellen, dass im Fall, dass es mehrere volljährige Wohnungsinhaber gibt, diese den "Beitrag" im Rahmen dieser Gesamtschuldnerschaft aufbringen. Für die Heranziehung eines weiteren Mitglieds der bebeitragten Gruppe zur Begleichung eines zusätzlichen "Beitrags" für die gleiche Wohnung gibt es keine Rechtsgrundlage. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass nach §8(3) gilt:
Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, soferb sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.
Ersichtlich gibt es keinen Grund, dass sich jede volljährige Person in einer Wohnung beim BS meldet, da die Anzeige einer Person für eine Wohnung gemäß des Gesetzes definitiv ausreicht. Ebenso wenig kann der Versuch des BS einen weiteren Inhaber einer Wohnung fälschlich zur Beitragszahlung herzuziehen, weil der BS keine Kenntnis von den Wohnungen und ihrer Inhaber besitzt, dieser Person angelastet werden. Gemäß §9 müssen nämlich
tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Person Beitragsschuldner ist und dieses nicht angezeigt hat. Genau diese tatsächlichen Anhaltspunkte liegen jedoch für den Bewohner einer Wohnung, für die bereits 'Rundfunkbeitrag' bezahlt wird, nicht vor. Die Vermutungen des BS ersetzen eben nicht tatsächliche Anhaltspunkte. Das Gesetz gibt diese Fälle m. E. auch keine Verpflichtung her dem BS Informationen zum eigenen Status zu übermitteln, wenn ein anderer Wohnungsinhaber die Anzeigepflicht bereits erfüllt hat. Dass der BS auf die Daten keinen Anspruch hat ergibt sich bereits aus der Tatsache, dass die LRA verpflichtet ist die Daten aller weiteren Personen zu löschen, wenn für eine Wohnung ein Zahler festgelegt werden konnte.
Kurz: dem BS bzw. der zuständigen LRA steht für die mit der Verfolgung nicht zahlungspflichtiger Personen m. E. keine Kostenerstattung zu.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.