... das gibt es anderswo auch: Mir ist da ein Fall in Sachsen bekannt (Kurzfassung):
Während der recht umgängliche
Gerichtsvollzieher dem betroffenen Zeit gab, eine Vollstreckungsgegenklage abzufassen, versuchte der Beitragsservice mit Hilfe einer (mindestens) semilegal erworbenen Arbeitgeber - Anschrift eine Lohnpfändung
einzuleiten, ohne den GV davon in Kenntnis zu setzen.
Doch auch die Firma war überraschend cool - sie gewährte dem Betroffenen ebenfalls Frist mit Blick auf die angekündigten juristischen Schritte und zahlte die Forderung nichts aus, sondern "fror" sie ein (dh der betroffene Lohnanteil wurde zum Stichtag weder an den "Gläubiger" noch an den Lohnempfänger ausgezahlt). Mehrere geharnischte Beschwerden (Landtag, Intendantin) wurde mit wenig mehr als Blabla beantwortet.
Wenige Wochen später wurde dem Betroffenen kommentarlos das Geld seiner Firma überwiesen. Von BS/Rundfunk kein Wort dazu. Auf Nachfrage beim Arbeitgeber stellte sich heraus, dass es dort ( ... und nur dort !!! ) ein dreizeiliges Schreiben des BS an den Arbeitgeber gibt, dass "wegen veränderter Bedingungen" die Pfändung "ausgesetzt werde".
Fazit: Seitdem ruht ALLES: Es kommen keine Bescheide mehr, die Zwangsvollstreckung ruht, der Lohn kommt regelmässig.
Interessanter Nebenaspekt: Für die Vollstr.gegenklage gibt es auch 8 (!!!) Monate nach ihrer Einreichung noch nicht einmal ein Aktenzeichen ... Da hat wohl jemand "kalte Füsse"
bekommen, da sind wohl hinter den Kulissen ein paar Gespräche geführt worden ... ?!? - Es wird interessant werden zu beobachten, ob, wann und wie hier - nach Bekanntgabe eines Urteils aus Karlsruhe - möglicherweise weiterverfahren wird.
Anfragen zwecks Zusendung einer aktuellen Historie bzw. die Forderung nach der Nennung der Namen der Verantwortlichen (Ermittlung der Adresse des Arbeitgebers) wurden zwischenzeitlich von den sicherlich vielbeschäftigten Damen und Herren leider
nicht beantwortet ...