Der NDR ist aber keine Behörde, weil ein "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" und hat, wie alle anderen Rundfunkanstalten, das EU-Vergaberecht einzuhalten, siehe EuGH C-337/06 zur damaligen Rundfunkgebühr, wo nicht nur klargestellt wurde, daß die Rundfunkgebühr eine staatliche Beihilfe ist, sondern die Anstalten auch "öffentlich Auftraggeber" sind.
Auch wenn aus der Rundfunkgebühr zwischenzeitlich ein Rundfunkbeitrag wurde, ändert sich an der Einstufung als "öffentliche Auftraggeber" nichts, denn nur der EuGH selber könnte ob EuGH C-337/06 zu einer anderen Auffassung gelangen.
Nicht ausschreibepflichtig sind alleine sogenannte De-Minimis-Beihilfen.
Man könnte sogar sagen, daß Creditreform hier selber eine staatliche Beihilfe bekommt, wenn sie von einem "öffentlichen Auftraggeber" infolge eines Auftrages staatliche Mittel erhält.
Daß auch der Rundfunkbeitrag aus staatlichen Mitteln stammt, siehe EuGH C-492/17.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;