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Autor Thema: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs  (Gelesen 9670 mal)

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In Karlsruhe studieren ca. 43.000 Studenten, viele davon leben in Wohngemeinschaften.

Dank Initiative und Idee unseres Mitstreiters rundfunkbeitrag_de hat der GEZ-BOYKOTT KARLSRUHE  festgestellt, dass viele Studentinnen und Studenten in Wohngemeinschaften leben und nicht wissen, dass viele sich vom Rundfunkzwangsbeitrag nicht nur abmelden, sondern sogar bereits bezahlte Zwangsbeiträge zurückbekommen können.

Erste Abmeldungen wurden anfangs aus unverständlichen Gründen vom Südwestrundfunk abgelehnt, nach telefonischer Nachfrage aber dann doch akzeptiert. Selbst zuviel bezahlter Zwangsbeitrag wurde bereits zurücküberwiesen.

Karlsruhe wird seine Studierenden über die Möglichkeit der Abmeldung und Rückabwicklung informieren.

In Baden-Würtemberg leben aktuell ca. 360.000 Studentinnen und Studenten.


Edit "Bürger":
Bitte noch ein paar mehr erklärende Hintergrund-Informationen.
Der Betreff sollte dann darauf aufbauend ebenfalls noch präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 23:53 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

K
  • Beiträge: 2.246
„Wohnst Du noch oder lebst Du schon?“ > "Zahlst Du noch oder bist Du schon abgemeldet?" > „Entdecke die Möglichkeiten!“


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juli 2017, 23:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Abmeldung kann formlos bei der zuständigen Rundfunkanstalt eingereicht werden:
Zitat
Rundfunkanstalt
Musterstrasse 230
70190 Musterstadt

Abmeldung vom Rundfunkbeitrag

Meine Wohnung ist bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldet.

Neue Beitragsnummer:

Abmeldung seit (Monat/Jahr):

Mein Nachname:

Mein Vorname:

Geburtsdatum:

Straße:

Hausnummer:

PLZ:

Ort:

IBAN:
(bei Rückzahlung)

Datum:

Unterschrift:

...und abschicken.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
In Rücksprache mit Markus_KA wurde von mir diese Information an den FZS (Freien Zusammenschluß von Studentenschaften) weitergeleitet, um auch den Rest der studentischen Republik teilhaben zu lassen.  :)

Trocknen wir diesen ÖRR Sumpf peu a peu aus!!! ;)


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

  • Beiträge: 721
Die erhöhen mit Hilfe "ihrer" Richter einfach den Zwangsbeitrag für die Millionen Nichtnutzer und sichern sich so weiter ihre Traumeinkommen (30000 Euro pro Monat) und Traumrenten (22000 Euro pro Monat)


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Mag durchaus denkbar sein...
Die erhöhen mit Hilfe "ihrer" Richter einfach den Zwangsbeitrag für die Millionen Nichtnutzer und sichern sich so weiter ihre Traumeinkommen (30000 Euro pro Monat) und Traumrenten (22000 Euro pro Monat)
...aber zumindest derzeit haben ja immer noch die (Zwangs-) Zahler die Gewalt über ihr Geld, nicht welche Richter auch immer. Die ersteren müssten also mitspielen - aber die Zahl derer, denen die Abzocke - einzig um einer einen kleinen Medien-»Elite« der Parteienoligarchie ein Leben in Saus und Braus zu sichern - mit entsprechenden Reaktionen über die Hutschnur geht, dürfte in dem Fall drastisch ansteigen. Wäre ja in dem Sinne genau das Richtige.

Und ein schlichtes, vorgelagertes, pampiges »Wir_wollen_aber_unsere_8_Milliarden!!!« seitens der erlauchten Herrschaften des ÖRR würde endlich mal die schon lange überfällige Schlüsseldiskussion darüber in Fahrt bringen, *was* der ÖRR dem *gesetzlichen Programmauftrag* gemäss zu leisten hat, und was das zu kosten hat. Und was denn bloss im Hinblick darauf die restlichen Länder Welt mit einem 'nem ÖRR Vergleichbaren machen bzw. machen sollen, die aber eben nicht den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der ganzen Welt haben und auch nicht brauchen, wie ihn das - metaphorisch gesagt - zehntkleinste Piesel-Land dieses Planeten ihn sich vom Zwangsgeld der Bürger leistet?!

Ebenso wie jeder seine sonstigen Drogen selbst bezahlen muss, sollen auch die, die sich vom ÖRR verblöden lassen wollen - bzw. die sich in ihrer Rolle als persönliches Sozialamt dieser Buhrows, Eichers, Marmors, Michels und wie sie alle heissen gefallen (die ja womgl. sonst vom kärglichen Salär des TVöD vor sich hin vegetieren müssten), für derlei Art von Vergnügen selbst bezahlen. Und die Debatte darüber, ob Indoktrination dasselbe wie Information ist, hier mal ganz beiseite gelassen, würde dann vllt. auch noch einmal belebt.


Edit "Bürgrer" @alle:
Hier bitte wie überall im Forum nicht in allgemeine Bekundungen und Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Zur Kenntnis genommen:-). Aber solche Einwände (nicht einmal als Frage formuliert) wie der zugrundeliegende »Doch dann passiert das und das...« sieht Besucher eher als demotivierend und insofern wenig hilfreich an...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2017, 12:49 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

b
  • Beiträge: 465
Hi,

@all Der Thread sollte aufgeteilt werden
- Hintergrundinfos (z.B. über Betroffene - Kernthema ist Abmeldung, es geht nicht nur um Studenten, wobei diese jedoch mit die größte Gruppe sein dürften)
- Abmeldung, Schreiben, Tipps, etc.
- Fallbeispiele
- Organisation und Zusammenarbeit mit studentischen Gruppen (z.B. Arbeitskreise, Fachschaften, etc. wäre denkbar)
- ...

Wenn möglich: bitte Abmelden! Unwissende Mehrfachzahler schaden dem Widerstand gegen den Zwangsrundfunk.


Ich erzähl mal ein bisschen was zur studentischen Situation:

Bei Studenten gibt es die traditionelle WG im Studentenwohnheim mit Selbstverwaltung. In dieser gibt es eine Organisationsstruktur, manchmal sogar bis hin zum Bierpräsidenten. Das ist Studentenkultur pur und dort ist aus meiner eigenen Erfahrung alles durch einen Zuständigen geregelt, auch wenn nötig: die Abmeldung. Vielleicht kann jemand anderes noch einen Erfahrungsbericht beisteuern - das sollte jemand machen, um mehr Einblicke in die Praxis zu bekommen. Wie siehts bei Burschenschaften - typischerweise gibts dort WGs - aus?

Ohne abzuschweifen, möchte ich noch anmerken, dass in studentischen Wohnsituationen oftmals gar keine Wohnung nach RBStV-Definition inne gehabt wird. (...)

Dann gibt es WGs in Studentenwohnheimen die z.B. vom Studentenwerk / uninah verwaltet werden, in privaten StuWos die von Immobilienunternehmen beaufsichtigt werden, sowie die typische WG, die fast überall entstehen kann, wenn sich ein paar Studis oder allgemein bunt gemischt ein paar Leute zusammentun.

Im Lebenszyklus von WGs passiert es dann, dass einer fertig ist, abbricht ... naja, ein neues WG Mitglied ein, ein altes auszieht und dann fängt das Chaos an. In Multikulti-WGs kommen Kommunikationsschwierigkeiten dazu. Unkenntnis über die Möglichkeit der Abmeldung. In größeren WGs isolieren sich kleine Grüppchen. Die Zwangszahler zahlen zu siebt, obwohl sich dies auf einen reduzieren ließe. Hieran sieht man gut, wie diese assoziale Gesamtschuldnerschaft den LRAn in die Hände spielt. Etc. etc. Es herrscht ein ständiger Wechsel. Untervermietungen sind an der Wochenordnung - Semesterferien, Praktikum, Duales Studium, Zeit zwischen Semesterende und Semesterbeginn, Jahreswechsel - viele Studenten nutzen die Möglichkeit ihre Ausgaben durch Untervermietung in den genannten Zeiträumen zu reduzieren. Leider kenne ich kaum jemanden, der Monat für Monat darauf achtet, ob er nicht gerade einen Monat zu viel Zwangsbeitrag abgenommen bekommen hat. Der Aufwand das unter Kontrolle zu halten ist zu viel, deswegen machts fast keiner. Oder? Habt ihr euch in den Sommerferien bei der LRA/BS gemeldet und denen mitgeteilt: ich bin jetzt einen Monat im Urlaub, in der Zeit kriegt ihr nichts, auch nichts weil ich nicht zahl, aber für 17,50 trink ich nen “F* die GEZ“ Cocktail auf euch? Selbiges gilt für Studis, die in den Semesterferien daheim sind und die Wohnung einen Monat oder zwei leer steht. Ich sehe hier auch Möglichkeiten nebst Abmeldung.

Meiner Meinung nach sind etwa höchstens die Hälfte der Studentinnen und Studenten mit Sicherheit aus dem System Rundfunkbeitrag draußen (kleine Umfrage an meiner Uni unter Kommilitoninnen und Kommilitonen - nicht repräsentativ). Ich weiß es nicht. Ihr wollt genaue Zahlen? Die kennen wohl wieder nur die LRAn/BS.

Eine weitere Frage, auch ohne abzuschweifen, die ich anmerken möchte: ist ein Studentenzimmer überhaupt eine Wohnung - gerade, wenn es von der Univerwaltung finanziert wird, möchte ich das mit dem gewerblichen Prinzip der beitragsfreien Wohnung vergleichen, denn ist hier nicht auch Wohnung und “Betriebsstätte“ in einem gegeben? (...)

...

Bitte evtl. neue Threads eröffnen.

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
Ohne abzuschweifen, möchte ich noch anmerken, dass in studentischen Wohnsituationen oftmals gar keine Wohnung nach RBStV-Definition inne gehabt wird. (...)

dazu benötigt man m. E. klare Bespiele. Der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsverrtrag sagt nämlich, dass eine Wohnung dann vorliegt, wenn eine abgeschlossene Raumeinheit zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und diese Raumeinheit durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann. Das ist in den Wohnheimen, die ich kenne, der Fall, weil man einen eigenen Eingang hat, eine Wohnungstür, und der Gang, von dem aus man diese öffnet, direkt dem Treppenhaus zugeordnet werden kann. Das ist nicht anders als bei großen Mehrfamilienhäusern. Treppenhaus, auf jeder Etage einen Gang nach links, einen nach rechts, von diesen abgehend die jeweils gemieteten Unterkünfte.  Die Ausstattung, mit/ohne Bad/Küche, Größe etc. spielt ja keine Rolle. Was es eigentlich braucht, wäre eine Person, die im Treppenhaus wohnt. Dann muss nämlich jeder durch diese "Wohnung"  8)

WG: einer zahlt, die anderen nicht. Zieht einer aus, der nicht zahlt, bleibt es wie es ist. Zieht der aus, der zahlt, so zahlt der vermutlich andernorts weiter, während die anderen vermutlich weiterhin nicht zahlen. Beim nächsten Melderegisterabgleich sucht sich der BS dann einen aus der WG, der für die Rückstände in Anspruch genommen werden soll.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ergänzend im Anhang  Bestätigung der Abmeldung durch den BS.
Die abgemeldete Person hat den bereits bezahlten Beitrag im dreistelligen Bereich rückwirkend zurücküberwiesen bekommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2017, 23:45 von DumbTV«
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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Danke. Könnte hierzu bitte noch in anonymisierter Form
- der konkrete Wortlaut der Mitteilung von Person A, "um welche Wohnform es sich handelt" sowie
- der konkrete "Nachweis (Mietvertrag, Bestätigung des Studentenwohnheims)"
als Beispiel ergänzt werden?


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b
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Zu obigem Abmeldungs-Beispiel, kurz der Ablauf:

1. Schriftliche Abmeldung wurde nach Verstreichen einer der Rundfunkanstalt gesetzten Frist erst telefonisch und dann schriftlich abgelehnt.
2. Die Person setzte sich dann mehrmals telefonisch mit der Rundfunkanstalt in Verbindung. Im Gespräch (meine Anmerkung: Verhör) mit der Rundfunkanstalt kam die Rundfunkanstalt zu der Überzeugung, dass es sich um eine WG, in der bereits bezahlt wird, handelt und sagte zu, dies noch schriftl. zu bestätigen (s.o.).

Es wurde im Gespräch mit der Person ein Protokoll zum gesamten Ablauf angefertigt. Dieses und weitere Unterlagen sind verfügbar. Bei Gelegenheit wird noch mehr online gestellt.

@Markus KA: Am VG Karlsruhe läuft ja u.A. die Klage einer Burschenschaft - Stichwort “Kaserne“. Wenn du das Aktenzeichen zur Hand hast und kurz was zur Verhandlung erzählst, das wäre hier noch ein interessanter Beitrag.

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es ist nicht notwendig in seiner Abmeldung vom Rundfunkbeitrag Angaben über eine Wohnform zu machen. Siehe Beitrag oben - formlose Abmeldung -

Jede Bürgerin und Bürger, die/der der Meinung ist, dass der Rundfunkzwangsbeitrag im nahen Umfeld  bereits bezahlt wird, sollte sich umgehend vom Rundfunkbeitrag abmelden.

Bereits bezahlte Zwangsbeiträge können zurückgefordert werden.

Oft (auch heute wieder) treffe ich auf Mitmenschen, die immer noch der Meinung sind, sie würden für ihren Fernseher oder Radio Rundfunkbeiträge bezahlen.

Auch Studenten sind mit dem Thema oft nicht vertraut und bezahlen in WGs doppelt und dreifach.
Auch Eltern, die ihre Kinder im Studium finanziell unterstützen, sind oft nicht informiert und überweisen unwissend Zwangsbeiträge,  obwohl ihre Kinder in WGs wohnen und nicht bezahlen müssten.

Im speziellen Fall, Studentenwohnheim oder Studentenvereinigung wird auf der gerichtlichen Ebene noch diskutiert. Das VG diskutiert über bauliche, mietvertragliche Kriterien und Privatsphäre. Z.B. eine Kaserne ist kein Wohnheim eher eine WG, weil die Zimmer vom "Vermieter" zugewiesen werden und von diesem zu jeder Zeit betreten werden dürfen.  Oft könnte man in Wohnheimen oder Vereinigungen bauliche und mietvertragliche Veränderungen vornehmen, damit zumindest nur für die Etage oder sogar für das komplette Haus nur ein Rundfunkzwangsbeitrag bezahlt werden muss. Dies würde allerdings Kosten für Umbaumaßnahmen bedeuteten.

Hierzu auch der Pressebericht:
Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg154079.html#msg154079


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2017, 20:05 von Bürger«
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bereits vielfach wurde im Forum die gesamtschuldnerische Haftung und deren Willkür diskutiert.
Besondere Belastung des abzumeldenden Mitbewohners an die Beitragnummer zu kommen, z. B. wenn der bereits zahlende Mitbewohner die Beitragsnummer verschweigt oder dieser evtl. im Ausland weilt ...etc.
Mir sind bisher noch keine Diskussionen zu diesem Thema am VG bekannt aber wünschenswert.
Falls hierzu bereits Erfahrungen vorliegen, bin ich für eine persönliche Nachricht an mich dankbar.

Aus diesem Grunde sehe ich die Angabe einer "neuen" Beitragsnummer im Antrag zur Abmeldung vom Rundfunkbeitrag nicht unbedingt zwingend erforderlich.

Möglicherweise wäre auf Anfrage der Rundfunkanstalt eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Situation notwendig. Im Falle einer Ablehnung sollte ein Widerspruch möglich sein. Die Folgen sind Widerspruchsbescheid und die Möglichkeit der Klage. Eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Thema wäre wünschenswert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 00:09 von Bürger«
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis zum ausgegliederten Thema
Alternative (nach BVerfG): Hauptwhg. z.B. bei Eltern = Zweitwhg. beitragsfrei?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28157.0.html
da "Zweitwohnung" nicht zum Kern-Thema des hiesigen Threads gehörig, sondern ein eigenständiges Thema.
Hier im Thread bitte nur weiter zu dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Aus aktuellem Anlass sei hier ergänzt, dass es vorgekommen sein könnte, dass einer Abmeldung vom Rundfunkbeitrag in den letzten Tagen zugestimmt wurde. Da sich herausgestellt haben könnte, dass der Mitbewohner seit 01.01.2013 per "stiller und vergessener" Einzugsermächtigung bereits Rundfunkbeitrag bezahlt.

Das nun anerkannte Abmeldedatum könnte der 31.12.2012 sein.

Somit wäre hier von einer auf 6 Jahre rückwirkenden Abmeldung bzw. einem "ausgeglichenen Beitragskonto" zu sprechen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Dezember 2018, 03:01 von Bürger«
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