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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Markus KA am 30. Juli 2017, 19:48

Titel: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Markus KA am 30. Juli 2017, 19:48
In Karlsruhe studieren ca. 43.000 Studenten, viele davon leben in Wohngemeinschaften.

Dank Initiative und Idee unseres Mitstreiters rundfunkbeitrag_de hat der GEZ-BOYKOTT KARLSRUHE  festgestellt, dass viele Studentinnen und Studenten in Wohngemeinschaften leben und nicht wissen, dass viele sich vom Rundfunkzwangsbeitrag nicht nur abmelden, sondern sogar bereits bezahlte Zwangsbeiträge zurückbekommen können.

Erste Abmeldungen wurden anfangs aus unverständlichen Gründen vom Südwestrundfunk abgelehnt, nach telefonischer Nachfrage aber dann doch akzeptiert. Selbst zuviel bezahlter Zwangsbeitrag wurde bereits zurücküberwiesen.

Karlsruhe wird seine Studierenden über die Möglichkeit der Abmeldung und Rückabwicklung informieren.

In Baden-Würtemberg leben aktuell ca. 360.000 Studentinnen und Studenten.


Edit "Bürger":
Bitte noch ein paar mehr erklärende Hintergrund-Informationen.
Der Betreff sollte dann darauf aufbauend ebenfalls noch präzisiert werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Kurt am 30. Juli 2017, 20:00
„Wohnst Du noch oder lebst Du schon?“ > "Zahlst Du noch oder bist Du schon abgemeldet?" > „Entdecke die Möglichkeiten!“
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Markus KA am 31. Juli 2017, 10:42
Die Abmeldung kann formlos bei der zuständigen Rundfunkanstalt eingereicht werden:
Zitat
Rundfunkanstalt
Musterstrasse 230
70190 Musterstadt

Abmeldung vom Rundfunkbeitrag

Meine Wohnung ist bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldet.

Neue Beitragsnummer:

Abmeldung seit (Monat/Jahr):

Mein Nachname:

Mein Vorname:

Geburtsdatum:

Straße:

Hausnummer:

PLZ:

Ort:

IBAN:
(bei Rückzahlung)

Datum:

Unterschrift:

...und abschicken.
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: TVFranz am 31. Juli 2017, 11:09
In Rücksprache mit Markus_KA wurde von mir diese Information an den FZS (Freien Zusammenschluß von Studentenschaften) weitergeleitet, um auch den Rest der studentischen Republik teilhaben zu lassen.  :)

Trocknen wir diesen ÖRR Sumpf peu a peu aus!!! ;)
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 31. Juli 2017, 11:50
Die erhöhen mit Hilfe "ihrer" Richter einfach den Zwangsbeitrag für die Millionen Nichtnutzer und sichern sich so weiter ihre Traumeinkommen (30000 Euro pro Monat) und Traumrenten (22000 Euro pro Monat)
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Besucher am 31. Juli 2017, 11:58
Mag durchaus denkbar sein...
Die erhöhen mit Hilfe "ihrer" Richter einfach den Zwangsbeitrag für die Millionen Nichtnutzer und sichern sich so weiter ihre Traumeinkommen (30000 Euro pro Monat) und Traumrenten (22000 Euro pro Monat)
...aber zumindest derzeit haben ja immer noch die (Zwangs-) Zahler die Gewalt über ihr Geld, nicht welche Richter auch immer. Die ersteren müssten also mitspielen - aber die Zahl derer, denen die Abzocke - einzig um einer einen kleinen Medien-»Elite« der Parteienoligarchie ein Leben in Saus und Braus zu sichern - mit entsprechenden Reaktionen über die Hutschnur geht, dürfte in dem Fall drastisch ansteigen. Wäre ja in dem Sinne genau das Richtige.

Und ein schlichtes, vorgelagertes, pampiges »Wir_wollen_aber_unsere_8_Milliarden!!!« seitens der erlauchten Herrschaften des ÖRR würde endlich mal die schon lange überfällige Schlüsseldiskussion darüber in Fahrt bringen, *was* der ÖRR dem *gesetzlichen Programmauftrag* gemäss zu leisten hat, und was das zu kosten hat. Und was denn bloss im Hinblick darauf die restlichen Länder Welt mit einem 'nem ÖRR Vergleichbaren machen bzw. machen sollen, die aber eben nicht den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der ganzen Welt haben und auch nicht brauchen, wie ihn das - metaphorisch gesagt - zehntkleinste Piesel-Land dieses Planeten ihn sich vom Zwangsgeld der Bürger leistet?!

Ebenso wie jeder seine sonstigen Drogen selbst bezahlen muss, sollen auch die, die sich vom ÖRR verblöden lassen wollen - bzw. die sich in ihrer Rolle als persönliches Sozialamt dieser Buhrows, Eichers, Marmors, Michels und wie sie alle heissen gefallen (die ja womgl. sonst vom kärglichen Salär des TVöD vor sich hin vegetieren müssten), für derlei Art von Vergnügen selbst bezahlen. Und die Debatte darüber, ob Indoktrination dasselbe wie Information ist, hier mal ganz beiseite gelassen, würde dann vllt. auch noch einmal belebt.


Edit "Bürgrer" @alle:
Hier bitte wie überall im Forum nicht in allgemeine Bekundungen und Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Zur Kenntnis genommen:-). Aber solche Einwände (nicht einmal als Frage formuliert) wie der zugrundeliegende »Doch dann passiert das und das...« sieht Besucher eher als demotivierend und insofern wenig hilfreich an...
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: befreie_dich am 03. August 2017, 15:29
Hi,

@all Der Thread sollte aufgeteilt werden
- Hintergrundinfos (z.B. über Betroffene - Kernthema ist Abmeldung, es geht nicht nur um Studenten, wobei diese jedoch mit die größte Gruppe sein dürften)
- Abmeldung, Schreiben, Tipps, etc.
- Fallbeispiele
- Organisation und Zusammenarbeit mit studentischen Gruppen (z.B. Arbeitskreise, Fachschaften, etc. wäre denkbar)
- ...

Wenn möglich: bitte Abmelden! Unwissende Mehrfachzahler schaden dem Widerstand gegen den Zwangsrundfunk.


Ich erzähl mal ein bisschen was zur studentischen Situation:

Bei Studenten gibt es die traditionelle WG im Studentenwohnheim mit Selbstverwaltung. In dieser gibt es eine Organisationsstruktur, manchmal sogar bis hin zum Bierpräsidenten. Das ist Studentenkultur pur und dort ist aus meiner eigenen Erfahrung alles durch einen Zuständigen geregelt, auch wenn nötig: die Abmeldung. Vielleicht kann jemand anderes noch einen Erfahrungsbericht beisteuern - das sollte jemand machen, um mehr Einblicke in die Praxis zu bekommen. Wie siehts bei Burschenschaften - typischerweise gibts dort WGs - aus?

Ohne abzuschweifen, möchte ich noch anmerken, dass in studentischen Wohnsituationen oftmals gar keine Wohnung nach RBStV-Definition inne gehabt wird. (...)

Dann gibt es WGs in Studentenwohnheimen die z.B. vom Studentenwerk / uninah verwaltet werden, in privaten StuWos die von Immobilienunternehmen beaufsichtigt werden, sowie die typische WG, die fast überall entstehen kann, wenn sich ein paar Studis oder allgemein bunt gemischt ein paar Leute zusammentun.

Im Lebenszyklus von WGs passiert es dann, dass einer fertig ist, abbricht ... naja, ein neues WG Mitglied ein, ein altes auszieht und dann fängt das Chaos an. In Multikulti-WGs kommen Kommunikationsschwierigkeiten dazu. Unkenntnis über die Möglichkeit der Abmeldung. In größeren WGs isolieren sich kleine Grüppchen. Die Zwangszahler zahlen zu siebt, obwohl sich dies auf einen reduzieren ließe. Hieran sieht man gut, wie diese assoziale Gesamtschuldnerschaft den LRAn in die Hände spielt. Etc. etc. Es herrscht ein ständiger Wechsel. Untervermietungen sind an der Wochenordnung - Semesterferien, Praktikum, Duales Studium, Zeit zwischen Semesterende und Semesterbeginn, Jahreswechsel - viele Studenten nutzen die Möglichkeit ihre Ausgaben durch Untervermietung in den genannten Zeiträumen zu reduzieren. Leider kenne ich kaum jemanden, der Monat für Monat darauf achtet, ob er nicht gerade einen Monat zu viel Zwangsbeitrag abgenommen bekommen hat. Der Aufwand das unter Kontrolle zu halten ist zu viel, deswegen machts fast keiner. Oder? Habt ihr euch in den Sommerferien bei der LRA/BS gemeldet und denen mitgeteilt: ich bin jetzt einen Monat im Urlaub, in der Zeit kriegt ihr nichts, auch nichts weil ich nicht zahl, aber für 17,50 trink ich nen “F* die GEZ“ Cocktail auf euch? Selbiges gilt für Studis, die in den Semesterferien daheim sind und die Wohnung einen Monat oder zwei leer steht. Ich sehe hier auch Möglichkeiten nebst Abmeldung.

Meiner Meinung nach sind etwa höchstens die Hälfte der Studentinnen und Studenten mit Sicherheit aus dem System Rundfunkbeitrag draußen (kleine Umfrage an meiner Uni unter Kommilitoninnen und Kommilitonen - nicht repräsentativ). Ich weiß es nicht. Ihr wollt genaue Zahlen? Die kennen wohl wieder nur die LRAn/BS.

Eine weitere Frage, auch ohne abzuschweifen, die ich anmerken möchte: ist ein Studentenzimmer überhaupt eine Wohnung - gerade, wenn es von der Univerwaltung finanziert wird, möchte ich das mit dem gewerblichen Prinzip der beitragsfreien Wohnung vergleichen, denn ist hier nicht auch Wohnung und “Betriebsstätte“ in einem gegeben? (...)

...

Bitte evtl. neue Threads eröffnen.

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: drboe am 03. August 2017, 15:56
Zitat
Ohne abzuschweifen, möchte ich noch anmerken, dass in studentischen Wohnsituationen oftmals gar keine Wohnung nach RBStV-Definition inne gehabt wird. (...)

dazu benötigt man m. E. klare Bespiele. Der sogn. Rundfunkbeitragsstaatsverrtrag sagt nämlich, dass eine Wohnung dann vorliegt, wenn eine abgeschlossene Raumeinheit zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und diese Raumeinheit durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann. Das ist in den Wohnheimen, die ich kenne, der Fall, weil man einen eigenen Eingang hat, eine Wohnungstür, und der Gang, von dem aus man diese öffnet, direkt dem Treppenhaus zugeordnet werden kann. Das ist nicht anders als bei großen Mehrfamilienhäusern. Treppenhaus, auf jeder Etage einen Gang nach links, einen nach rechts, von diesen abgehend die jeweils gemieteten Unterkünfte.  Die Ausstattung, mit/ohne Bad/Küche, Größe etc. spielt ja keine Rolle. Was es eigentlich braucht, wäre eine Person, die im Treppenhaus wohnt. Dann muss nämlich jeder durch diese "Wohnung"  8)

WG: einer zahlt, die anderen nicht. Zieht einer aus, der nicht zahlt, bleibt es wie es ist. Zieht der aus, der zahlt, so zahlt der vermutlich andernorts weiter, während die anderen vermutlich weiterhin nicht zahlen. Beim nächsten Melderegisterabgleich sucht sich der BS dann einen aus der WG, der für die Rückstände in Anspruch genommen werden soll.

M. Boettcher
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Markus KA am 15. September 2017, 16:33
Ergänzend im Anhang  Bestätigung der Abmeldung durch den BS.
Die abgemeldete Person hat den bereits bezahlten Beitrag im dreistelligen Bereich rückwirkend zurücküberwiesen bekommen.
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Bürger am 15. September 2017, 21:03
Danke. Könnte hierzu bitte noch in anonymisierter Form
- der konkrete Wortlaut der Mitteilung von Person A, "um welche Wohnform es sich handelt" sowie
- der konkrete "Nachweis (Mietvertrag, Bestätigung des Studentenwohnheims)"
als Beispiel ergänzt werden?
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: befreie_dich am 16. September 2017, 15:42
Zu obigem Abmeldungs-Beispiel, kurz der Ablauf:

1. Schriftliche Abmeldung wurde nach Verstreichen einer der Rundfunkanstalt gesetzten Frist erst telefonisch und dann schriftlich abgelehnt.
2. Die Person setzte sich dann mehrmals telefonisch mit der Rundfunkanstalt in Verbindung. Im Gespräch (meine Anmerkung: Verhör) mit der Rundfunkanstalt kam die Rundfunkanstalt zu der Überzeugung, dass es sich um eine WG, in der bereits bezahlt wird, handelt und sagte zu, dies noch schriftl. zu bestätigen (s.o.).

Es wurde im Gespräch mit der Person ein Protokoll zum gesamten Ablauf angefertigt. Dieses und weitere Unterlagen sind verfügbar. Bei Gelegenheit wird noch mehr online gestellt.

@Markus KA: Am VG Karlsruhe läuft ja u.A. die Klage einer Burschenschaft - Stichwort “Kaserne“. Wenn du das Aktenzeichen zur Hand hast und kurz was zur Verhandlung erzählst, das wäre hier noch ein interessanter Beitrag.

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Markus KA am 16. September 2017, 19:54
Es ist nicht notwendig in seiner Abmeldung vom Rundfunkbeitrag Angaben über eine Wohnform zu machen. Siehe Beitrag oben - formlose Abmeldung -

Jede Bürgerin und Bürger, die/der der Meinung ist, dass der Rundfunkzwangsbeitrag im nahen Umfeld  bereits bezahlt wird, sollte sich umgehend vom Rundfunkbeitrag abmelden.

Bereits bezahlte Zwangsbeiträge können zurückgefordert werden.

Oft (auch heute wieder) treffe ich auf Mitmenschen, die immer noch der Meinung sind, sie würden für ihren Fernseher oder Radio Rundfunkbeiträge bezahlen.

Auch Studenten sind mit dem Thema oft nicht vertraut und bezahlen in WGs doppelt und dreifach.
Auch Eltern, die ihre Kinder im Studium finanziell unterstützen, sind oft nicht informiert und überweisen unwissend Zwangsbeiträge,  obwohl ihre Kinder in WGs wohnen und nicht bezahlen müssten.

Im speziellen Fall, Studentenwohnheim oder Studentenvereinigung wird auf der gerichtlichen Ebene noch diskutiert. Das VG diskutiert über bauliche, mietvertragliche Kriterien und Privatsphäre. Z.B. eine Kaserne ist kein Wohnheim eher eine WG, weil die Zimmer vom "Vermieter" zugewiesen werden und von diesem zu jeder Zeit betreten werden dürfen.  Oft könnte man in Wohnheimen oder Vereinigungen bauliche und mietvertragliche Veränderungen vornehmen, damit zumindest nur für die Etage oder sogar für das komplette Haus nur ein Rundfunkzwangsbeitrag bezahlt werden muss. Dies würde allerdings Kosten für Umbaumaßnahmen bedeuteten.

Hierzu auch der Pressebericht:
Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg154079.html#msg154079 (https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg154079.html#msg154079)
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Markus KA am 17. September 2017, 12:06
Bereits vielfach wurde im Forum die gesamtschuldnerische Haftung und deren Willkür diskutiert.
Besondere Belastung des abzumeldenden Mitbewohners an die Beitragnummer zu kommen, z. B. wenn der bereits zahlende Mitbewohner die Beitragsnummer verschweigt oder dieser evtl. im Ausland weilt ...etc.
Mir sind bisher noch keine Diskussionen zu diesem Thema am VG bekannt aber wünschenswert.
Falls hierzu bereits Erfahrungen vorliegen, bin ich für eine persönliche Nachricht an mich dankbar.

Aus diesem Grunde sehe ich die Angabe einer "neuen" Beitragsnummer im Antrag zur Abmeldung vom Rundfunkbeitrag nicht unbedingt zwingend erforderlich.

Möglicherweise wäre auf Anfrage der Rundfunkanstalt eine ausführliche Beschreibung der aktuellen Situation notwendig. Im Falle einer Ablehnung sollte ein Widerspruch möglich sein. Die Folgen sind Widerspruchsbescheid und die Möglichkeit der Klage. Eine gerichtliche Entscheidung zu diesem Thema wäre wünschenswert.
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Bürger am 19. Juli 2018, 01:12
Querverweis zum ausgegliederten Thema
Alternative (nach BVerfG): Hauptwhg. z.B. bei Eltern = Zweitwhg. beitragsfrei?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28157.0.html
da "Zweitwohnung" nicht zum Kern-Thema des hiesigen Threads gehörig, sondern ein eigenständiges Thema.
Hier im Thread bitte nur weiter zu dessen eigentlichem Kern-Thema, welches da lautet
"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Markus KA am 02. Dezember 2018, 17:58
Aus aktuellem Anlass sei hier ergänzt, dass es vorgekommen sein könnte, dass einer Abmeldung vom Rundfunkbeitrag in den letzten Tagen zugestimmt wurde. Da sich herausgestellt haben könnte, dass der Mitbewohner seit 01.01.2013 per "stiller und vergessener" Einzugsermächtigung bereits Rundfunkbeitrag bezahlt.

Das nun anerkannte Abmeldedatum könnte der 31.12.2012 sein.

Somit wäre hier von einer auf 6 Jahre rückwirkenden Abmeldung bzw. einem "ausgeglichenen Beitragskonto" zu sprechen.
Titel: Re: "Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
Beitrag von: Markus KA am 04. Dezember 2018, 02:21
Gerade in Studenten-WGs herrscht ein ständiger Wechsel der Mitbewohner. Darum könnte es von Vorteil sein, bei der Abmeldung vom Rundfunkbeitrag, sich die Namen der Mitbewohner zu notieren, oder im Falle einer gerichtlichen Klärung die Namen der Mitbewohner, die unter der entsprechenden Adresse gewohnt haben, auf dem Einwohnermeldeamt zu erfragen, falls möglich. Aus dem einen Grund, einer dieser Personen könnte bereits für die angegebene Adresse Rundfunkbeitrag bezahlt haben, das die LRA prüfen kann/muss. Da es gilt, "eine Wohnung, ein Beitrag".

siehe auch:
Wichtig: Haben EHEMALIGE Mitbewohner evtl. rückwirkend für die Whg gezahlt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29432.msg184821.html#msg184821