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Aktuelles / Re: Verfassungsbeschwerde des rbb gg. rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24 [Diskus]
« Letzter Beitrag von pinguin am 24. August 2025, 09:58 »Nachstehend sei die Entscheidung des BVerfG mal verlinkt; das BVerfG bestätigt darin, daß der RBB ein Mediendiensteanbieter im Sinne des Europäischen Mediendienstefreiheitsgesetzes ist.
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2025 - 1 BvR 2578/24 -, Rn. 1-132,
https://www.bverfg.de/e/rs20250723_1bvr257824
Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1083&qid=1719158092182
Ist Nachstehendes aus dieser Verordnung realisiert?
Edit "Bürger": Die Frage "Ist Nachstehendes aus dieser Verordnung realisiert?" bitte nicht hier vertiefen, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Verfassungsbeschwerde des rbb gg. rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24 [Diskus]
Damke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. Juli 2025 - 1 BvR 2578/24 -, Rn. 1-132,
https://www.bverfg.de/e/rs20250723_1bvr257824
Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 23.07.2025 - 1 BvR 2578/24
47Es ist also als Mindeststandard anzusehen, daß die Charta der Grundrechte der EU ein gehalten wird?
2. Der durch die angegriffenen staatsvertraglichen Bestimmungen geregelte Bereich wird durch das Unionsrecht nicht vollständig determiniert. Ihr organisatorischer, programmlicher und haftungsrechtlicher Regelungsgehalt weist zwar einen Bezug zu den Schutzvorkehrungen auf, wie sie Art. 5 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes für die unabhängige Funktionsweise öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter vorsieht. Der Beschwerdeführer ist als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ein Mediendiensteanbieter in diesem Sinne, der nach nationalem Recht mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag betraut ist und der für die Erfüllung eines solchen Auftrags nationale öffentliche Mittel erhält (vgl. Art. 2 Nr. 3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes). Für solche Mediendiensteanbieter besteht nach Art. 5 Abs. 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Sicherstellung der redaktionellen und funktionalen Unabhängigkeit. Art. 5 Abs. 2 des Medienfreiheitsgesetzes konkretisiert die Anforderungen zur Sicherung der Unabhängigkeit bei der Ernennung und Entlassung geschäftsführender Personen.
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Diese Verordnungsbestimmungen bilden, soweit sie hier betroffen sind, aber nur grundlegende Standards für die unabhängige Funktionsweise der öffentlich-rechtlichen Mediendiensteanbieter in der Union frei von staatlichen, politischen, wirtschaftlichen oder privaten Interessen, unbeschadet im Einklang mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stehenden nationalen Verfassungsrechts; die aus diesen Mindeststandards folgenden Grundsätze sind erst auf nationaler Ebene festzulegen (vgl. Erwägungsgrund 31 Sätze 1-3 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes). Erst recht gilt dies für Bestimmungen zur Konkretisierung dieser Grundsätze.
Verordnung (EU) 2024/1083 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R1083&qid=1719158092182
Zitat
Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
3.
„öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter“ einen Mediendiensteanbieter, der nach nationalem Recht mit einem öffentlich-rechtlichen Auftrag betraut ist und der für die Erfüllung eines solchen Auftrags nationale öffentliche Mittel erhält;
Ist Nachstehendes aus dieser Verordnung realisiert?
Zitat
Artikel 6
Pflichten von Mediendiensteanbietern
(1) Mediendiensteanbieter machen den Empfängern ihrer Dienste folgende aktuelle Informationen leicht und direkt zugänglich:
a) ihre(n) eingetragenen Namen und ihre Kontaktdaten,
b) den/die Name(n) des/der direkten oder indirekten Eigentümer(s) mit Beteiligungen, die es ihm/ihnen ermöglichen, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und die strategische Entscheidungsfindung auszuüben, einschließlich direkten oder indirekten Eigentums eines Staates oder einer Behörde oder öffentlichen Stelle,
c) den/die Name(n) ihrer/ihres „wirtschaftlichen Eigentümer(s)“ im Sinne des Artikels 3 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/849,
d) den ihnen zugewiesenen jährlichen Gesamtbetrag staatlicher Mittel für staatliche Werbung und den jährlichen Gesamtbetrag ihrer von Behörden oder öffentlichen Stellen von Drittländern stammenden Werbeeinnahmen
(2) Die Mitgliedstaaten beauftragen nationale Regulierungsbehörden oder -stellen oder andere zuständige Behörden oder Stellen mit der Entwicklung von nationalen Datenbanken zum Medieneigentum, in denen die Informationen nach Absatz 1 enthalten sind.
(3) Unbeschadet des im Einklang mit der Charta stehenden nationalen Verfassungsrechts ergreifen Mediendiensteanbieter, die Nachrichten und Inhalte zum Zeitgeschehen bereitstellen, Maßnahmen, die sie für angemessen erachten, um die Unabhängigkeit redaktioneller Entscheidungen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab,
a) zu gewährleisten, dass redaktionelle Entscheidungen im Rahmen der festgelegten redaktionellen Ausrichtung des betreffenden Mediendiensteanbieters frei getroffen werden können, und
b) die Offenlegung tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte sicherzustellen, die sich auf die Bereitstellung von Nachrichten und Inhalten zum Zeitgeschehen auswirken könnten.
Edit "Bürger": Die Frage "Ist Nachstehendes aus dieser Verordnung realisiert?" bitte nicht hier vertiefen, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Verfassungsbeschwerde des rbb gg. rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24 [Diskus]
Damke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.