Seite 21 bis 21 zeigt Stellungsnahme
Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Harte
Was hat Frau Hartge mit dem Bundesland Sachsen zu tun?
Frau Dagmar Hartge war auch in 2011 bereits "Landesbeauftragte für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht" im Land Brandenburg; siehe hierzu nachstehendes Dokument, welches auf Seite 14 von Ihr unterzeichnet wurde, (die Unterschrift ist nicht kopierbar).
Tätigkeitsbericht
der Landesbeauftragten für den Datenschutz
und für das Recht auf Akteneinsicht
zum 31. Dezember 2011https://datenschutzarchiv.org/fileadmin/Dokumente/2011/16_TB_LfD_Brandenburg_2010-2011_5-4880_06032012.pdfWenn aktive Mitarbeiter/-innen eines anderen Bundeslandes in die Rechtsetzung des eigenen Bundeslandes eingebunden werden, könnte das problematisch sein? Weil .
BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2007
- 2 BvR 2433/04 -, Rn. (1-228),http://www.bverfg.de/e/rs20071220_2bvr243304.htmlLeitsatz
[...] Grundsatz eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung, der den zuständigen Verwaltungsträger verpflichtet, seine Aufgaben grundsätzlich durch eigene Verwaltungseinrichtungen, also mit eigenem Personal, eigenen Sachmitteln und eigener Organisation wahrzunehmen.
Ist die Frage, ob sich das auf den Gesetzgeber während des Gesetzgebungsvorganges ebenfalls anwenden läßt?
Übrigens:
der zentrale Beitragsservice des ÖRR könnte damit unvereinbar sein, denn es arbeiten sicherlich keine Mitarbeiter/-innen des Rundfunk Berlin-Brandenburg, (bspw.,) beim zentralen Beitragsservice aller ÖRR, der sich ja im Bundesland NRW befindet.