Möglich wären Landesverfassungsbeschwerden der Bürger in Brandenburg und Berlin.
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Sie wären im Prinzip vorgreiflich, weil konform mit den Regeln der Subsidiarität - Details lasse ich weg.
Also müsste die Beschwerde beim BVerfG eigentlich ausgesetzt werden... Ergebnis insoweit offen...
Die Bürgerbeschwerde verfolgt andere Punkte, so dass die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht des RBB sie nicht gegenstandslos machen kann.
An Rechtlichen Argumenten gegen den RBB-Staatsvertrag fehlt es nicht.
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Die politischen Parteien haben sich den RBB "zur Beute gemacht", möchte man frei nach Wissenschaftler Herbert von Arnim sagen. Mit diesem Staatsvertrag endgültig?
Der "VEB Volkseigene Betrieb" RBB gehört dem Finanzierer seit 1923, dem Volk. Dies hat weder Recht auf Gesellschafter-Hauptversammlung noch Wahl von Aufsichtsrat und Vorstand. Das ist Verstoß gegen den Enteignungsschutz. Wenn die Parteien die Sender kaufen wollen, gerne, bitte 10.000 Euro Enteignungs-Entschädigung an jeden Haushalt ("Aktionjär").
Da das bundesweite Gesamtvermögen der Parteien weit unterhalb der nur für den RBB nötigen 40 Milliarden Euro ist, fordern die Bürger Reaktivierung ihres gestohlenen Eigentümer-Rechts.
Ferner, "Rundfunkfreihet" gilt nicht für Öffentlich-Rechtliche.
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Grundrechte sind Schutzrechte der Privaten gegen die öffentlich-rechtliche Gewalt. Die Sender verfügen über Grundrechteschutz gar nicht. Sie bluffen. Bei vielen Richtern mag das ja funktionieren, so lange niemand widerspricht.
Letztlich ist die RBB-Verfassungsbeschwerde ein risikoarmer Versuchsballon im Sinn von Stellvertreterkrieg für die Finanzinteressen der rund 100.000 Privilegierten im Land, die dank Zwangs-Rundfunkabgabe deutlich mehr Einkommen und Vorteile haben dürften als in der freien Wirtschaft. Der RBB soll ausloten, wie gut man sich auf die parteien-bestimmten Richter des Bundesverfassungsgerichts einmal mehr hoffentlich verlassen kann.
Die seit 2021 im Schwebezustand verbliebenen Landes-Verfassungsbeschwerden
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wären erneut zum Entscheid zu beantragen. Dies war im Frühjahr 2021 dem Landesverfassungsgericht Berlin "für irgendwann in den nächsten Jahrzehnten" schon angekündigt worden. Der dortige Entscheid wurde allein deshalb für unwirksam erklärt, weil über 50 % des Richterkollegiums damals bereits nicht mehr im Amt waren. Ihre Unterschriften waren "ultra vires" - in Überschreitung ihrer Befugnis.
Wenn sich alle mit so etwas abfinden, herrscht der sogenannte "Rechtsfrieden" trotz Nichtigkeit, Die Berliner Beschwerdeführer haben sich damit aber nicht abgefunden, sondern Fehlen eines Entscheides beide je 2-fach reklamiert - also einforderbar neu jetzt 2024.
Dafür müsste ein Crowdfunding erfolgen.
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Wir haben im Forum aktuell nicht die nötige Breitenwirkung dafür. Bald könnte es einigen Neuzugang geben,, aber eher Anfang 2025. Die Verfassungsbeschwerden müssen aber bis 31. Dezember erfolgen - Fristablauf.
Auch ist ein Politik- und Justizskandal nichts für Anwälte,
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das können Nurjuristen nicht händeln. Nur bei Anwälten funktionieren Spendenaufrufe aber relativ gut. Der fehlende Erfolg war für die praktizierten Fälle voraussehbar.
Anwälte sind ein Hammer, aber nicht jedes Problem ist ein Nagel. Gegen einen Politik- und Justizskandal ist der züchtige anwaltliche Schriftsatz chancenlos, zumal man mit 200 Euro pro Stunde ja 200.000 Euro Honorar berechnen müsste, so breit gefächert ist so ein Politik- und Justizskandal.
Dies ist gegenüber vielen Streitern aber nicht gut einsehbar zu machen.
Die Aufgabe lautet nun demnach, extern - nicht im Forum - ein Crowdfunding zu organisieren
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für 2 x- 3 = 6 Landesverfassungsbeschwerden.
Mindestbedarf 500 Euro pro Beschwerde, Wunschbedarf 1.000 Euro pro Beschwerde.
Bemühungen dafür setzen ein. Da es - jedenfalls einstweilen - keine Maßnahme des Forums ist, soll das jedenfalls einstweilen hier nicht weiter erörtert werden.
Darum habe ich es hier eingefügt statt einen neuen Thread zu starten. (Hloffenllich sehen die Moderatoren des Forums das analog...)
Das sollte hier also nicht ausgiebig diskutiert werden, sondern wenn, dann nur straff und kurz.-
Wer sich startk fühlt, dafür in Sozialen Netzwerken Spender zu aktivieren,
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bitte Mitteilung per PM, vorzugsweise mit eigener E-Mail-Adresse.
Wer in Berlin und Brandenburg selber diese Standard-Beschwerde einreichen möchte, bitte ebenfalls Mitteilung per PM mit E-Mail-Adresse.
Das ist überflüssig für diejenigen, die sowieso auf dem Verteiler des etwa monatlichen Newsletters für die Führung von Musterverfahren sind. .