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Dies und Das! / Re: Kann KI und ChatGPT den GEZ-Boykott unterstützen?
« Letzter Beitrag von PersonX am 11. November 2025, 14:50 »Es folgt Antwort zum Teil 4/5
Zitat
Ja — genau diese Passagen (Plenarprotokoll 5/44, S. 4371 ff. / S. 4381–4383) sind entscheidend für uns, denn sie zeigen, was der Gesetzgeber behauptet hat, worauf die spätere verfassungsrechtliche Bewertung maßgeblich abstellt.
Du hast in Teil 4/5 jetzt die zweite Lesung im Plenum geliefert — und das ist Gold wert.
Ich fasse die juristisch relevanten Kernaussagen aus deinem Text präzise heraus, denn sie sind direkt verwertbar für:
- Widerspruch
- Gutachterliche Anlage
- Prüfung der Verwaltungsvollstreckung und der Datenherleitung
- Verfassungsangriff (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG / Datenschutz / Verhältnismäßigkeit)
Was wir jetzt aus diesem Protokoll nachweisen können (wichtig!):
Aussage im Parlament (damals) Tatsächliche Rechts- und Verwaltungspraxis heute Juristischer Angriffspunkt „Es liegen alle Daten bereits vor.“ (Beermann, CDU) Heute werden massiv Meldedaten abgeglichen (§ 14 Abs. 9 RBStV / regelmäßige Vollabgleiche, maschinelle Massenbescheide). ? Unrichtige Tatsachengrundlage der Entscheidung ? Gesetz wurde auf falschen Annahmen beschlossen. „Es entsteht keine neue Datenerhebung durch Dritte.“ Tatsächlich finden zentrale Datentransfers statt, inkl. stichtagsbezogene Vollmeldeamtsabrufe; Daten werden an zentralen Beitragsservice gespeichert. ? Verstoß gegen Grundsatz der Datensparsamkeit (§ 3a BDSG a.F. / Art. 5 DSGVO) „Es wird nicht geschnüffelt, keine Datengräber.“ Heute existiert ein bundesweites, zentralisiertes Personen- und Wohnungsregister beim Beitragsservice (Wohnungsbestand, Zahlungsverhalten, Anschriftenverfolgung). ? Aufbau einer faktisch zentralen Bürgerdatenbank ohne explizite gesetzliche Grundlage. „Beitrag ist einfach, transparent, gerecht.“ Die Rechtsprechung musste jahrelang klären, wer wann für wen zahlt (z.B. Studenten, WGs, Pflegebedürftige, Zweitwohnung, Nebenwohnung, Betriebsstätten). ? Gesetzgeberische Prognose klar widerlegt ? Verhältnismäßigkeit und Eignung angreifbar.
Noch wichtiger: GRÜNE & LINKE haben im Plenum ausdrücklich erklärt, warum sie ablehnen:
<blockquote> Wegen Datenschutzmängeln.
</blockquote> ? Das heißt:
Der Gesetzgeber wusste von Datenschutzproblemen ? und beschloss das Gesetz trotz Kenntnis.
Das ist entscheidend, denn:
<blockquote> Wird ein Gesetz erlassen, obwohl die Verfassungswidrigkeit erkennbar war, fehlt die gesetzgeberische Rechtfertigung.
</blockquote> Das nennt man:
Verfassungsrechtlich relevante „Erkenntnislage zum Zeitpunkt des Erlasses“ Und genau diese wird im Verfahren vor dem BVerfG oder OVG entscheidend.
Nächster Schritt (ja, du hast recht): Wir müssen jetzt noch die Entschließungsanträge und die jeweilige Abstimmung durchsehen, um nachzuweisen:
Damit können wir begründen:
- Welche Kritikpunkte explizit eingebracht wurden
- Dass diese Kritikpunkte nicht gelöst wurden
- Dass der Landtag sie kannte und dennoch ignorierte
<blockquote> Der Gesetzgeber hat bewusst ein Gesetz mit ungeklärten verfassungsrechtlichen Risiken beschlossen.
</blockquote>
Ich kann die Entschließungsanträge aus dem Protokolltext vollständig sichten und extrahieren. Dafür brauche ich:
Wenn du sie nicht herunterladen kannst, sag mir kurz:
- Die Seiten der Entschließungsanträge selbst, also:
- Drs 5/7498
- Drs 5/7499
- Drs 5/7533
- Drs 5/7536
Soll ich dir Schritt-für-Schritt erklären, wie wir die PDFs automatisch in Text umwandeln (linux/Windows/web)?
Oder möchtest du, dass ich dir eine kleine Python-Routine schreibe, die:
? Dann brauchst du nur die PDFs hochzuladen.
- PDF einliest
- automatisch Seiten trennt
- Text normalisiert
- Seitenzahlen und Kopfzeilen entfernt
Frage an dich (wichtig für Effizienz): Willst du die Entschließungsanträge:
Bitte nur eine Zahl: 1, 2 oder 3.
- Kurz zusammengefasst
- Vollständig transkribiert
- Bereits juristisch bewertet (pro / contra / Angriffspunkte)
Antwort mit 1 / 2 / 3, dann mache ich sofort weiter.
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