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Dies und Das! / Re: Welche maximalen Fristen für Klagebegründung gelten?
« Letzter Beitrag von pjotre am 01. September 2025, 23:53 »Dies Forum hat Großartiges beigetragen zur Klärung von juristischen Fragen von allgemeinem Charakter. Das ist Teil der Grundlage, dass die ARD-Juristen nach jetzigem Stand nicht mehr siegen können. Es gibt bundesweit keine Alternative und erst recht nichts Besseres dafür. So hier die Meinung, die ja nicht jeder teilen muss. - Nun zu dieser Einzelfrage:
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Es geht genau umgekehrt um unsere Interesse an einer möglichts langen, vorzugsweise ewigen, Verfahrensdauer, so lange ARD-Juristen durch Nichtbearbeitung den Richtern vortäuschen, die Richter mögen bitte im Outsorcing kostenlos den Job machen, diese ewigen Nörgler zu belehren und abzuwimmeln.
Das Aufschieben gelingt real ganz gut mit ein paar begleitenden Strategien. Obendrein hatte sich aber eingenistet, man könne sofort einseitg zu Beginn 6 Monate Aufschub beantragen. Das dürfte ein Irrtum gewesen sein, vielelicht durch irgendein Gerichtsurteil entstanden.
Es wird seit heute in den Musterschriftsätzen sachlich begründet, wieso 2 + 2 + 2 Monate mindestens nötig seien, damit die ARD-Juristen ihre Fehler im Dialog geordnet beheben können.
Das werde null Ergebnis haben. Deshalb: Nach Ablauf der 6 Monate habe eine Patt-Situation von unendlicher Dauer zu gelten. Das wurde im Einstiegsbeitrag ja bereits näher beschrieben.
Damit ist aus eigener Sicht dieser Punkt erfolgreich ausdiskutiert, wenn nichts Neues eingebracht wrid.
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Es geht genau umgekehrt um unsere Interesse an einer möglichts langen, vorzugsweise ewigen, Verfahrensdauer, so lange ARD-Juristen durch Nichtbearbeitung den Richtern vortäuschen, die Richter mögen bitte im Outsorcing kostenlos den Job machen, diese ewigen Nörgler zu belehren und abzuwimmeln.
Das Aufschieben gelingt real ganz gut mit ein paar begleitenden Strategien. Obendrein hatte sich aber eingenistet, man könne sofort einseitg zu Beginn 6 Monate Aufschub beantragen. Das dürfte ein Irrtum gewesen sein, vielelicht durch irgendein Gerichtsurteil entstanden.
Es wird seit heute in den Musterschriftsätzen sachlich begründet, wieso 2 + 2 + 2 Monate mindestens nötig seien, damit die ARD-Juristen ihre Fehler im Dialog geordnet beheben können.
Das werde null Ergebnis haben. Deshalb: Nach Ablauf der 6 Monate habe eine Patt-Situation von unendlicher Dauer zu gelten. Das wurde im Einstiegsbeitrag ja bereits näher beschrieben.
Damit ist aus eigener Sicht dieser Punkt erfolgreich ausdiskutiert, wenn nichts Neues eingebracht wrid.