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Neueste Beiträge

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Probleme mit dem Beitragsservice / Re: 20 Jahre GEZ - Erfahrungsbericht
« Letzter Beitrag von Fallus2000 am 18. November 2024, 23:43 »
Ein Update nach nun ca. 30 Jahren. P ist zwischen einmal umgezogen und die Briefchen haben wieder angefangen. Im letzten Jahr kamen nun ca. 5 Briefchen. Manches ändert sich, die Briefchen gehen inzwischen neutral als Empfänger unbekannt zurück.
Manches ändert sich auch nicht: Fürs Fernsehen zahlt man immer noch. Dieses Forum gibt es immer noch, eine Lösung nicht. 2024. Wow.
Euch alles Gute. Bis spätestens in 10 Jahren.
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Möglich wären Landesverfassungsbeschwerden der Bürger in Brandenburg und Berlin.
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Sie wären im Prinzip vorgreiflich, weil konform mit den Regeln der Subsidiarität - Details lasse ich weg. 
Also müsste die Beschwerde beim BVerfG eigentlich ausgesetzt werden... Ergebnis insoweit offen...
Die Bürgerbeschwerde verfolgt andere Punkte, so dass die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht des RBB sie nicht gegenstandslos machen kann.

An Rechtlichen Argumenten gegen den RBB-Staatsvertrag fehlt es nicht.
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Die politischen Parteien haben sich den RBB "zur Beute gemacht", möchte man frei nach Wissenschaftler Herbert von Arnim sagen. Mit diesem Staatsvertrag endgültig?

Der "VEB Volkseigene Betrieb" RBB gehört dem Finanzierer seit 1923, dem Volk. Dies hat weder Recht auf Gesellschafter-Hauptversammlung noch Wahl von Aufsichtsrat und Vorstand. Das ist Verstoß gegen den Enteignungsschutz. Wenn die Parteien die Sender kaufen wollen, gerne, bitte 10.000 Euro Enteignungs-Entschädigung an jeden Haushalt ("Aktionjär").

Da das bundesweite Gesamtvermögen der Parteien weit unterhalb der nur für den RBB nötigen 40 Milliarden Euro ist, fordern die Bürger Reaktivierung ihres gestohlenen Eigentümer-Rechts.


Ferner, "Rundfunkfreihet" gilt nicht für Öffentlich-Rechtliche.
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Grundrechte sind Schutzrechte der Privaten gegen die öffentlich-rechtliche Gewalt. Die Sender verfügen über Grundrechteschutz gar nicht. Sie bluffen. Bei vielen Richtern mag das ja funktionieren, so lange niemand widerspricht.

Letztlich ist die RBB-Verfassungsbeschwerde ein risikoarmer Versuchsballon im Sinn von Stellvertreterkrieg für die Finanzinteressen der rund 100.000 Privilegierten im Land, die dank Zwangs-Rundfunkabgabe deutlich mehr Einkommen und Vorteile haben dürften als in der freien Wirtschaft. Der RBB soll ausloten, wie gut man sich auf die parteien-bestimmten Richter des Bundesverfassungsgerichts einmal mehr hoffentlich verlassen kann.


Die seit 2021 im Schwebezustand verbliebenen Landes-Verfassungsbeschwerden
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wären erneut zum Entscheid zu beantragen. Dies war im Frühjahr 2021 dem Landesverfassungsgericht Berlin "für irgendwann in den nächsten Jahrzehnten" schon angekündigt worden. Der dortige Entscheid wurde allein deshalb für unwirksam erklärt, weil über 50 % des Richterkollegiums damals bereits nicht mehr im Amt waren. Ihre Unterschriften waren "ultra vires" - in Überschreitung ihrer Befugnis.

Wenn sich alle mit so etwas abfinden, herrscht der sogenannte "Rechtsfrieden" trotz Nichtigkeit, Die Berliner Beschwerdeführer haben sich damit aber nicht abgefunden, sondern Fehlen eines Entscheides beide je 2-fach reklamiert - also einforderbar neu jetzt 2024. 

Dafür müsste ein Crowdfunding erfolgen.
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Wir haben im Forum aktuell nicht die nötige Breitenwirkung dafür. Bald könnte es einigen Neuzugang geben,, aber eher Anfang 2025. Die Verfassungsbeschwerden müssen aber bis 31. Dezember erfolgen - Fristablauf.

Auch ist ein Politik- und Justizskandal nichts für Anwälte,
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das können Nurjuristen nicht händeln. Nur bei Anwälten funktionieren Spendenaufrufe aber relativ gut. Der fehlende Erfolg war für die praktizierten Fälle voraussehbar.
Anwälte sind ein Hammer, aber nicht jedes Problem ist ein Nagel. Gegen einen Politik- und Justizskandal ist der züchtige anwaltliche Schriftsatz chancenlos, zumal man mit 200 Euro pro Stunde ja 200.000 Euro Honorar berechnen müsste, so breit gefächert ist so ein Politik- und Justizskandal. 

Dies ist gegenüber vielen Streitern aber nicht gut einsehbar zu machen.


Die Aufgabe lautet nun demnach, extern - nicht im Forum - ein Crowdfunding zu organisieren
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für 2 x- 3 = 6 Landesverfassungsbeschwerden.
Mindestbedarf 500 Euro pro Beschwerde, Wunschbedarf 1.000 Euro pro Beschwerde.

Bemühungen dafür setzen ein. Da es - jedenfalls einstweilen - keine Maßnahme des Forums ist, soll das jedenfalls einstweilen hier nicht weiter erörtert werden.
Darum habe ich es hier eingefügt statt einen neuen Thread zu starten. (Hloffenllich sehen die Moderatoren des Forums das analog...)   :angel:
Das sollte hier also nicht ausgiebig diskutiert werden, sondern wenn, dann nur straff und kurz.-

Wer sich startk fühlt, dafür in Sozialen Netzwerken Spender zu aktivieren,
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bitte Mitteilung per PM, vorzugsweise mit eigener E-Mail-Adresse.
Wer in Berlin und Brandenburg selber diese Standard-Beschwerde einreichen möchte, bitte ebenfalls Mitteilung per PM mit E-Mail-Adresse.
Das ist überflüssig für diejenigen, die sowieso auf dem Verteiler des etwa monatlichen Newsletters für die Führung von Musterverfahren sind. . 

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Dies und Das! / Re: BFH X B 28/24 - Klagekern ignoriert -> Verletzung rechtl. Gehörs
« Letzter Beitrag von pinguin am 18. November 2024, 16:36 »
Ich kann daher eigentlich nur jedem empfehlen, sich unbedingt von einem Richter anhören zu lassen, damit man nicht pauschal abgelehnt wird, denn Gerichte gehen meinem Empfinden nach auch oft den Weg des geringsten Widerstands und wertschätzen den einfachen Bürger weit weniger als irgend eine öffentliche Institution.
Die Aussagen in den Entscheidungen der Bundesgerichte hat es doch sicher auch genau aus diesem Grund? Eine gerichtliche Entscheidung, die für die Klageparteien klar erkennen läßt, daß sich das Gericht nicht hinreichend mit dem Inhalt der Klage auseinandergesetzt hat, kann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden? Denn immerhin sind diese Aussagen auch gefestigte Rechtsprechung des BVerfG?
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Probleme mit dem Beitragsservice / Re: Probleme mit dem Hessischen Rundfunk
« Letzter Beitrag von Markus KA am 18. November 2024, 13:41 »
Es ist leider nicht klar, auf welchen Bescheid sich der von Dir genannte Widerspruchsbescheid bezieht.
Sollte sich der Widerspruchsbescheid auf einen Festsetzungsbescheid beziehen, dan wären für den Leser genauere Angaben notwendig, um darauf hilfreich antworten zu können.
Evt. die Verfahren und Dokumente chronologisch darstellen und anonymisierte Dokumente in den Anhang stellen.

Es kommt vor, dass Klagen auf Befreiung und gegen einen Festsetzungsbescheid gleichzeitig durchgeführt werden können.
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Dies und Das! / Re: BFH X B 28/24 - Klagekern ignoriert -> Verletzung rechtl. Gehörs
« Letzter Beitrag von Nevrion am 18. November 2024, 12:57 »
Ich hatte auch mal den Fall, dass ich gegen eine Entscheidung des Beitragsservice geklagt hatte, war aber so naiv zu glauben, dass meine Argumentation oder Darlegung des Sachverhalts vor Gericht unbestreitbar war.
Konkret ging es darum, dass der Beitragsservice mir einen Antrag abgelehnt hatte, ohne Bezug auf den Inhalt des Antrags zu nehmen. Da das offensichtlich und nachvollziehbar war, hatte ich verzichtet, das mit Anwesenheit vor Gericht auszufechten - ein Fehler, denn das Gericht folgte der Argumentation des Beitragsservice, erneut ohne inhaltlich Bezug zu nehmen und mit der Begründung, dass der Beitragsservice vom Gesetzgeber mit den nötigen Rechten ausgestattet wäre, so zu handeln.
Ich kann daher eigentlich nur jedenm empfehlen, sich unbedingt von einem Richter anhören zu lassen, damit man nicht pauschal abgelehnt wird, denn Gerichte gehen meinem Empfinden nach auch oft den Weg des geringsten Widerstands und wertschätzen den einfachen Bürger weit weniger als irgend eine öffentliche Institution.
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Dies und Das! / Re: BFH X B 28/24 - Klagekern ignoriert -> Verletzung rechtl. Gehörs
« Letzter Beitrag von pinguin am 17. November 2024, 22:57 »
Soweit mein Erkennen richtig ist, schließt das Bundesgericht, (und auch die von ihm im Zitat genannten weiteren Bundesgerichte), auf den Wortlaut der Urteilsbegründung, in der sich jeder Inhalt der Klage wiederzufinden hat?

Hinweis:
Die unter Querverweise genannte und bereits thematisierte Entscheidung des BGH wird im Zitat der Rn. 13 der hier thematisierten Entscheidung des BFH benannt.
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Dies und Das! / Re: BFH X B 28/24 - Klagekern ignoriert -> Verletzung rechtl. Gehörs
« Letzter Beitrag von PersonX am 17. November 2024, 19:40 »
Zu prüfen ist wohl, ab welchem Zeitpunkt der Kläger erkennt ob sein rechtliches Gehör verletzt wurde und ab wann die Frist läuft, diese Verletzungen noch zu rügen. Gegebenenfalls das Klageverfahren zur Klärung nochmal auszurollen.
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Das ist gut, die Bürger könnten vielleicht auch klagen gegen das Land auf Unterlassung des Eingriffs in die Pressefreiheit durch die beteiligten Länder in Form des Rundfunkstaatsvertrags. Das könnte jedes Landesverfassungsgericht - hier Berlin - wahrscheinlich isoliert prüfen, wenn es isoliert erfolgt. 1 Jahr Zeit ab der Änderung, oder?
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Noch keine Zeit für Prüfung inhaltlicher Neuigkeiten - hier noch ein weiterer Artikel...

Spiegel, 15.11.2024
Zu viel Einfluss der Politik?
RBB legt Verfassungsbeschwerde gegen neuen Rundfunkstaatsvertrag ein
Ein neuer Rundfunkstaatsvertrag sollte für mehr Kontrolle beim ehemaligen Skandalsender RBB sorgen. Doch dem Sender geht die Einflussnahme der Politik zu weit – nun wehrt er sich juristisch.
Von Vicky Bargel
https://www.spiegel.de/wirtschaft/rbb-legt-verfassungsbeschwerde-gegen-neuen-rundfunkstaatsvertrag-ein-a-30588399-358e-49fe-9b92-b39f3b64a9b4

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...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0
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Dies und Das! / Re: [Übersicht] BAG-, BFH-, BGH-, BSG-Entscheidungen (allgemein)
« Letzter Beitrag von pinguin am 17. November 2024, 03:24 »
Nachtrag:

BFH X B 28/24 - Klagekern ignoriert -> Verletzung rechtl. Gehörs (2024-09-26)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38218.0
ergänzt 2024-11-17

Edit "Bürger": Erledigt.
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