Macht es Sinn auf einen Bescheid zu warten oder sollte man vorher aktiv werden?
Sollte man den Lastschrift oder seine Geräte kündigen oder reicht es das im Zweifel nach einem neuen Gebührenbescheid zu machen?
Wie kann ich im Vorfeld aktiv werden?
Meine (noch auszufeilende) Strategie:
Wenn überhaupt Zahlung, dann:
0. Falls nicht schon geschehen: Lastschrifteinzugsermächtigung mit *sofortiger Wirkung*
schriftlich/ per Einschreiben und Pipapo *kündigen*!!!
1. Zahlung erst nach allen Mahnungen, d.h. erst kurz vor weiteren rechtlichen Schritten (bis dahin
sind noch ein paar Monate Zeit, die genaue Strategie auszuhecken...) - als Zahlungstermin gilt meines
Wissens nach das Datum der *Zahlung*, nicht das Datum des *Eingangs* - also nicht vor dem allerletzten Tag
überweisen - rauszögern, was nur geht...
2. auf jeden Fall *alle* Zahlungen nur noch *unter Vorbehalt*!!!
Für die Rechtswirksamkeit des "Vorbehalts" ist zwingend erforderlich:
- eine vorherige schriftliche Ankündigung - mit Begründung z.B. gemäß Musterschreiben von
akademie.de:
http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige
- sowie der Vermerk "unter Vorbehalt" auf den entsprechenden Überweisungen.
Ab sofort also *jegliche eventuelle Zahlungen*
nur noch *unter Vorbehalt* tätigen!!!
Weitermachen!
Ab jetzt wird heim*G€Z*ahlt!!!
die "unter Vorbehalt"-sache ist eine andre, wenn das Geld erst einmal weg ist,isses weg.Das funktioniert und kostet auch nix. Beim Finanzamt ist das ein normaler Routinevorgang. Habe ich so schon gemacht.
Ob da der Zusatz "Zahlung unter Vorbehalt" irgendetwas bringt,bezweilfe ich doch sehr.
und auf die erfolgreiche Klage hoffen.....das kann -wenns schief geht- mehrere Jahre dauern und viel Geld kosten
Sorry, aber das Geld habe ich nicht und aus guter Erfahrung kann ich sagen dass man ganz schnell der dumme ist wenn man sich mit dem falschen Leuten vor Gericht trifft
Mich würde trotz alledem mal etwas interessieren.
Geht ihr wirklich bis vor Gericht mit dem Verein?
Mich würde trotz alledem mal etwas interessieren.
Geht ihr wirklich bis vor Gericht mit dem Verein?
Klare Antwort:
Ja gehe ich. Dieses Unrecht darf man nicht akzeptieren.
Zu oft wurde in Deutschland bereits weggeschaut.
Was soll denn schlimmstenfalls passieren? Im schlimmsten Fall sagt der Richter zu dir:"tut mir leid, aber ich teile Ihre Einschätzung nicht". Vieleicht schickt das Gericht dir auch nur einen Brief.
Lieber dann 200 Euro zahlen und später stolz den Kindern/Enkelkindern erzählen, das man gegen das korrupte "Staatsfernsehen" gekämpft hat. Wer von vorneherein aufgibt, der hat schon verloren.
Zumal ich die Aussichten vor Gericht doch eher optimistisch sehe. Ein Nachbar (Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht), mit dem ich mich heute unterhalten habe, war ebenfalls der Ansicht, dass diese neue Abgabe gerade nur so nach Verfassungswidrigkeit stinkt.
Schon sehr bald wird man wissen, inwieweit das Rechtssystem in Deutschland noch intakt ist oder nicht.
Zumal ich die Aussichten vor Gericht doch eher optimistisch sehe. Ein Nachbar (Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht), mit dem ich mich heute unterhalten habe, war ebenfalls der Ansicht, dass diese neue Abgabe gerade nur so nach Verfassungswidrigkeit stinkt.
Schon sehr bald wird man wissen, inwieweit das Rechtssystem in Deutschland noch intakt ist oder nicht.
[...] lassen sich die dabei entstehende Reibungswärme noch als Nestwärme verkaufen.Wieder mal sehr schöne Metaphern - Danke :-))
[...] Unser sprechender Hosenanzug [...]
[...] Meine (noch auszufeilende) Strategie [...]Hallo Bürger. Ich dachte doch bisher, das du eine der tragenden Säulen hier bist bei der Boykottbewegung. Und jetzt willst du auf einmal doch zahlen ? Wenn auch mit Strategie/Hinhalten/Taktik/Vorbehalt..aber naja übrig bleibt, daß du unter bestimmten Voraussetzungen doch zahlen würdest. Was hat dich erschreckt ?
[...] Wenn überhaupt Zahlung [...]
[...] *jegliche eventuelle Zahlungen*
Finde nicht, das wir weich werden sollten. Bin bereit keinen Cent zu zahlen und wenn ich vor Gericht gehen muss. Und ich bin beinahe Geringverdiener vom Einkommen her. Sollten wir nicht doch etwas entschiedener sein ?
Übrigens, wie finde ich ältere Beiträge, ich weiß nicht wie ich ggf. eine Antwort auf meine Frage wiederProfil / Zusammenfassung / Beiträge anzeigen
Mich würde trotz alledem mal etwas interessieren.
Geht ihr wirklich bis vor Gericht mit dem Verein?
Klare Antwort:
Ja gehe ich. Dieses Unrecht darf man nicht akzeptieren.
Zu oft wurde in Deutschland bereits weggeschaut.
Was soll denn schlimmstenfalls passieren? Im schlimmsten Fall sagt der Richter zu dir:"tut mir leid, aber ich teile Ihre Einschätzung nicht". Vieleicht schickt das Gericht dir auch nur einen Brief.
Lieber dann 200 Euro zahlen und später stolz den Kindern/Enkelkindern erzählen, das man gegen das korrupte "Staatsfernsehen" gekämpft hat. Wer von vorneherein aufgibt, der hat schon verloren.
Genau so sehe ich das auch.
...
Rücklastschrift gemacht - heute geht per FAX die Kündigung des Lastschrifteinzugs raus. (reicht das?)
--- Ich schäme mich für meinen Großvater --- der schon im Ersten Weltkrieg und auch im zweiten Weltkrieg - ja er hat beide als Soldat mitgemacht. Mitgeholfen hat andere Menschen umzubringen. Auch damals gab es schon Leute die den Kriegsdienst verweigert haben. (Kann man mit etwas suchen über Google finden) Teilweise wurde diese Leute dann in Europa erst 1950/1960 rehabilitiert.)
Mich würde trotz alledem mal etwas interessieren.
Geht ihr wirklich bis vor Gericht mit dem Verein?
--- Ich schäme mich für meinen Großvater --- der schon im Ersten Weltkrieg und auch im zweiten Weltkrieg - ja er hat beide als Soldat mitgemacht. Mitgeholfen hat andere Menschen umzubringen. Auch damals gab es schon Leute die den Kriegsdienst verweigert haben. (Kann man mit etwas suchen über Google finden) Teilweise wurde diese Leute dann in Europa erst 1950/1960 rehabilitiert.)
Ich finde diesen Vergleich mehr als unangebracht, wenn nicht sogar eine Frechheit. Wer heute die GEZ nicht zahlen will, hat zu befürchten dass ihm Geld abgepresst wird.
Wer sich damals offen gegen den Kriegsdienst gestellt hat, hatte um sein Leben zu fürchten! Ich kann das aus erster Hand berichten, mein Großvater
erzählt das immer mal wieder. Sein Vater hat im ersten Weltkrieg gedient und wollte das seinem Sohn im 2. WK ersparen, was dann auf einen zukam, kann man
in keinster Weise mit so einer Lächerlichkeit wie dem GEZ Zwangsgeld vergleichen.
Also immer schön vorsichtig. Und vor allem beim Thema bleiben.
Ich bin der Meinung, die Schritt-für-Schritt vorgehensweise
im Denken ist an besten: Wer zuviel über die Folgen seines Handelns
nachdenkt, findet sich in seiner Vorstellung schnell bei einer verlorenen
Verfassungsklage mit tausenden von Euros Schulden wieder. -Und vergisst dabei den ersten Schritt: NICHT MEHR ZAHLEN.
Das nächste wäre die Gefahr, Mahnungsgebühren zahlen zu müssen - 5 Euro(?)
Dann Widerspruch vor Gericht einlegen -100 Euro(?)
usw.
[...] "unter Vorbehalt" auf die Forderung zu schreiben.
...Am wirkungsvollsten - das zeichnet sich für jeden ab, der sich länger damit befasst - ist Zahlungsverweigerung/ Widerspruch/ Verwaltungsklage, denn hier geht es eben *nicht* nur um 18 Euro/ mtl. sondern um rechtsstaatliche und bürgerrechtliche Prinzipien, die aufs Gröbste unterwandert wurden.
...Am wirkungsvollsten - das zeichnet sich für jeden ab, der sich länger damit befasst - ist Zahlungsverweigerung/ Widerspruch/ Verwaltungsklage, denn hier geht es eben *nicht* nur um 18 Euro/ mtl. sondern um rechtsstaatliche und bürgerrechtliche Prinzipien, die aufs Gröbste unterwandert wurden.
1. Das kann man gar nicht oft genug sagen.
2. ...und wird ein ziemliches Stück weiser.
3. Trotzdem sollte man nicht verzagen und zumindest mächtig für Unruhe sorgen...
"Die Entscheidung über die Akzeptanz meiner Zahlung unter Vorbehalt liegt nicht in Ihrer Zuständigkeit. Alternativ müsste ich dann über die Einstellung der Zahlungen nachdenken."
Hallo,
schau mal hier:
http://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2013.html#20130208
....."Würde aber rechtsverbindlich festgestellt, dass Regelungen des RBStV verfassungsrechtlich zu beanstanden wären, würde § 10 Abs. 3 RBStV greifen. Dieser regelt, dass Zahlungen ohne rechtlichen Grund zurückgefordert werden können."....
Oder habe ich nur Chancen den Klageweg zu bestreiten, wenn ich erstmal angemeldet bin, Mahnungen und Bescheid abwarte? ???
@Frankie: das ist es ja. Bekomme ich irgendwann einen Bescheid, obwohl die überhaupt keine Angaben von mir (persönlich) haben? Ich will mich nicht anmelden, aber was kann passieren? Stürmen sie die Wohnung und zwingen mich zum Ausfüllen des Formulars oder bekommt man schon durch diese Verweigerung eine Strafe aufgebrummt? So eine %&&%$"§!%(?=(/%!!!!
Danke!
Habe nun zum zweiten Mal Post bekommen. Ich hatte eigentlich mit einer Mahnung gerechnet, doch darüber steht nichts. Es geht um meine Angaben. Da ich niemals angemeldet war und ab 01.01. eine eigene Wohnung habe, hatte die GEZ Stasi noch nie meine Angaben. Darin steht "Bitte bedenken Sie, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben."
Was mache ich nun? Weiterhin nicht antworten und abwarten? Oder falsche Auskunft erteilen? Oder habe ich nur Chancen den Klageweg zu bestreiten, wenn ich erstmal angemeldet bin, Mahnungen und Bescheid abwarte?
Letzten Endes wird man Dich aber so oder so rückwirkend zur Zahlung auffordern. Spätestens nach dem Datenabgleich mit dem Einwohnermeldeamt.
bei der GEZ war ja immer die strategie "Brief -> Mülleimer" sehr erfolgreich und damit kam man immer durch. aber wie gehe ich jetzt damit um, wo es jetzt ja für alle verpflichtend ist?Ich hoffe du liest die briefe vorher!!!
"Bitte bedenken Sie, dass Sie grundsätzlich verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben."Ich dachte man ist nur den rundfunkanstalten gegenüber verpflichtet, nicht bei der gez/beitragsservice.
was meint ihr? wie lange geht "ignorieren" noch gut? gibt es da schon erfahrungen? immerhin ist das erste quartal schon um.Bis das erste gericht sich intentiv mit der klage in bayern befasst.
daher kann es doch passieren, dass irgendwann ein bescheid kommt und alles ab diesem datum rückwirkend einfordert. ist das realistisch?Ich würde generell auch dagegen vorgehen dass man rückwirkend für etwas zur kasse gebeten wird dass man als "schwarzseher" gar nicht erfahren konnte. So als nicht ARD/ZDF zuschauer *ironie*