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FAZ, 25.04.2024
„Future Video“ in München
Das Ende des linearen Fernsehens naht – und nun?
Wie wollen Sender wie ARD und ZDF den großen Streaminganbietern die Stirn bieten? Auf der „Future Video“ diskutieren Experten aus den Bereichen TV, Streaming und Werbung über die Zukunft des Bewegtbilds.
Von Jörg Seewald
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/future-video-in-muenchen-das-ende-des-linearen-fernsehens-naht-19678132.html
Zitat von: FAZ, 25.04.2024, „Future Video“ in München - Das Ende des linearen Fernsehens naht – und nun?
[...] Während der Diskussion „TV-Strategien im Streaming-Zeitalter“ auf der „?Future Video 2024“, einem Ableger der Medientage München, sind sich am Mittwoch RTL-Chefdatenermittlerin Karin Immenroth und Florian Kumb, Leiter der ZDF-Programmplanung, plötzlich überraschend einig: Das Ende des linearen Fernsehens, also des Fernsehens mit einem zeitlich gebundenen Programmablauf, wird in gut fünf Jahren erreicht sein. „In fünf Jahren werden nicht mehr viele lineare Kanäle am Markt verfügbar sein. Im linearen Hauptprogramm der großen Sender ist das eine Frage von etwa fünf Jahren“, sagt Kumb.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516

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Der WDR (und alle anderen "Landesrundfunkanstalten" als EU-Wettbewerbsunternehmen und Rundfunksender-Tendenzbetriebe - siehe u.a. unter
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0
könnten ja durchaus "kostenbedingte Abstriche" an der "Erfüllung des gesetzlichen Rundfunk(freiheits)-Auftrags" machen.

Könnte spannend werden, denn dann müssten mglw. die Länder Verfassungsbeschwerde gegen die "Landesrundfunkanstalten" auf Verpflichtung zur Erfüllung des "gesetzlichen Rundfunk(freiheits)-Auftrags" einlegen...

...oder wie oder was? ;) :o ??? ::)

Was für ein Affentanz! ::)
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Der Rundfunkrat des WDR möge doch bitte substantiiert darlegen, warum im Falle einer ausbleibenden Erhöhung die Rundfunkfreiheit, speziell die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, für die er zuständig ist, akut gefährdet wäre.
Und bitte auch die betroffenen Bereiche detailliert aufführen.

Das wäre nämlich der einzig legitime Grund für eine Verfassungsbeschwerde, eine Gefährdung der Rundfunkfreiheit. Aktuell verfügt der öffentlich-rechtliche Rundfunk über Gesamteinnahmen von rund 9,664 Milliarden Euro jährlich.

Also Herr Rundfunkrat, bitte Fakten auf den Tisch. Und zwar nachvollziehbare, denn fordern kann man immer viel.
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Verwertet wie folgt:
Zitat
"Rundfunkbeitrag" = "Dienstleistung" nach Verbraucherpreisindex, nicht "Abgabe":
? 2024-04-26 (ABOx) xS. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37861.msg225778.html#msg225778

Der "Rundfunkbeitrag" wird im Verbraucherpreisindex als eine "Dienstleistung" geführt.

((Definion:)) Der Verbraucherpreisindex für Deutschland
misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte für Konsumzwecke kaufen.

Statistisches Bundesamt, 25.04.2024 :
kein Rundfunkbeitrag im Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)
? 2024-04-25 (ABO-frei) https://fragdenstaat.de/anfrage/kein-rundfunkbeitrag-im-harmonisierten-verbraucherpreisindex-hvpi/


BGH: Nicht gelieferte Dienstleistung ist nicht bezahlpflichtig
gemäß BGH I ZR 17/21
? 2024-04-16 =Aufruf https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37442.0


EuGH Nutzungsmöglichkeit im Fernabsatz nicht kostenpflichtig:
EuGH C-489/07 - Entscheidung nach einer Vorlage durch das Amtsgericht Lahr
? 2024-04-26 =Aufruf https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35428.0


   Vernunftdenker Don Pedro:     

"Wie erklär ichs meinem Kind?"
Hier: "Wie erklär ichs meinem Richter?"
Immer neu, wir haben 10 Jahre eines (noch maßvollen) Politik- und Justiz-Skandals, immerhin rund 8 Milliarden Euro Falschgewinn durch Falschinkasso allein der Geringverdiener. Zum Vergleich, Jahresgewinn der Post 2022. rund 6 Milliarden Euro.


Verwertungsstelle / Spezialmenü - Volffassung - besser für PC und tablet:
 https://infos7.org/pde/ppe-aaa-de.htm#PPE-WAST-3TIM
- dort Mittelspalte, unten
- oder im Browserfenster suche nach: - mit Stern -  *Pleite

Im Gesamtmenü ist eine Kurzfassung - besser für Smartphone:
Suche im Browserfenser  nach *Pleite in: https://infos7.org/eede/
 

Das wurde dort nur festgehalten, um es dauerhaft bei Bedarf
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aus dem Zylinder ziehen zu können. Derartige Argumentationsformen werden von ARD-Juristen und Richter-Juristen des Kleinbetrags-Alltags einfach beiseite geschoben. Die einzige Frage ist, was sie für diei Nichtbearbeitung als Grund angeben, wenn überhaupt. Eher wird gar nicht beachtet noch bearbeite noch beantwortett, was zu komplex ist.

Wir dümmlichen Nichtjuristen, wir Arbetter, Bauern und sonstige Nicht-Vollwert-Menschen", haben uns damit abzufinden? Nein, aber da muss man ganz komplex gegenschießen. Das kann der Rechtslaie und Normalbürger nicht. Alles sehr hässlich und rechtsstaatswidrig. So ist die Welt - wir bräuchten eine bessere. Mal mit beten versuchen? :angel:
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Der "Rundfunkbeitrag" wird im Verbraucherpreisindex als eine "Dienstleistung" geführt.
Da steht doch die Frage im Raum, was denn dann die Gegendienstleistung ist?

BGH I ZR 17/21 - Nichtgelieferte Dienstleistung ist nicht bezahlpflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37442.0

Entscheidung nach einer Vorlage durch das Amtsgericht Lahr
EuGH C-489/07 - Nutzungsmöglichkeit im Fernabsatz nicht kostenpflichtig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35428.0

Ein bloße Möglichkeit ist jedenfalls keine Gegendienstleistung und damit auch nicht bezahlpflichtig?
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Nationaler Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) vs. Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI) für Deutschland

Statistisches Bundesamt, 25.04.2024
kein Rundfunkbeitrag im Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI)
https://fragdenstaat.de/anfrage/kein-rundfunkbeitrag-im-harmonisierten-verbraucherpreisindex-hvpi/
Zitat
HVPI:
Europäischen Richtlinien folgend werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen die Rundfunkgebühren als Steuer eingeordnet. Die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind beim HVPI die maßgebliche Ausgangsquelle für die Wägung der Verbraucherpreise. Eine gute Übersicht über die europäische Sichtweise und die entsprechende nationale Umsetzung gibt der Artikel Hauf/Schäfer, Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen 1991 bis 2018, Link:
https://www.destatis.de/DE/Methoden/WISTA-Wirtschaft-und-Statistik/2019/05/revision-volkswirtschaftliche-gesamtrechnungen-1991-bis-2018-052019.pdf
Seite 71f - Abschnitt 3.6 Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten.

Direkte Steuern (wie die Einkommen- oder Erbschaftssteuer) und in dieser Sichtweise auch die Rundfunkgebühren gelten in der Regel nicht als Konsum und sollen daher nicht in der Verbraucherpreisstatistik berücksichtigt werden. Insofern ist die Nichtberücksichtigung der Rundfunkgebühren im HVPI – der europäischen Perspektive folgend – folgerichtig.

VPI:
In der deutschen Rechtsprechung werden gemäß Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Rundfunkgebühren allerdings nicht als Steuer eingeordnet.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
Nach dem Urteil steht das Grundgesetz "der Erhebung von […] Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potentiell – einen Nutzen haben", heißt es im ersten Leitsatz. Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es laut den Karlsruher Verfassungsrichtern nicht an. Dieser Sichtweise folgend werden Rundfunkgebühren im nationalen VPI dem privaten Konsum zugerechnet.

Entsprechend der unterschiedlichen – europäischen und nationalen – Sichtweise unterscheiden sich HVPI und VPI beim Einbezug der Rundfunkgebühren.
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Dies und Das! / Re: Welche Ausbildung / Vorbildung haben die Intendanten?
« Letzter Beitrag von pjotre am Gestern um 15:51 »
Rundfunkrat entspricht in etwa der Aktionärsverstammlung, allerdings mit monatlichen Treffen auch Funktion ähnlich Aufsichtsrat.
Der Vorsitzene hat Einfluss - wenn das wie beim RBB eine Pastorin ist, so ist das mit der BWL nicht allzu weit zu vermuten.

Verwaltungsrat entspricht in etwa dem Aufsichtsrat einer AG.
Die Macht ist da in erster Linie beim Vorsitzenden, den man also auch noch prüfen könnte.
Sofern das der Chef vom Bienenzüchtterverein ist, ....  ;D

Wir köntnten also die Ermittlung auf die beiden Vorsitzenden ausweiten jedenfalls bei den besonders interessierenden Sendern - WDR, MDR, BR.
So einfach als Beispiele. Zu viel Zeit haben wir aber nicht zu vergeben. Das ist nicht unsere Pflicht und Richter haben wenig Ahnung in der Regel in Sachen Management-Strukturierung. 

Der Intendant ist letztlich die Gottheit,
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um die alle tanzen - das Goldene Kalb sozusagen, von der Gnade des Herrn sind alle abhängig und er gibt den Seinen, was sie verdienen beim Tanz.
Wenn der Herrn ein Journalist ist, so klappt das mit dem Management nicht so richtig, weil alle dem Herrn wohlgefallen wollen dürften statt ihn kritisch blasphemisch mit Gotteslästerung im Amts-Narzissmus zu stören. 

"Übertreiben macht anschaulich."
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Also, wir brauchen alle 10 Intendanten,
dann hier und dort vielleicht die Chefs der 2 Gremien, geht aber auch ohne.
Wie gesagt, welcher der richtenden Nur-Juristen hat Ahnung von Befehlsstruktur. Nur der oberste Chef wird begriffen?
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Dies und Das! / Re: Welche Ausbildung / Vorbildung haben die Intendanten?
« Letzter Beitrag von Bürger am Gestern um 15:17 »
Es sollten aber wohl auch die Mitglieder des jeweiligen Verwaltungsrats auf entsprechende Qualifikation geprüft werden.
Immerhin ist der Verwaltungsrat nach den jeweiligen Satzungen wohl für die wirtschaftlichen Entscheidungen maßgebend?
Intendant/innen sind wohl keine "Alleinentscheider"?

MDR, 06.03.2024
Kontrollgremien
MDR-Rundfunkrat und MDR-Verwaltungsrat überwachen und kontrollieren die Arbeit des MDR
Die 50 Frauen und Männer des MDR-Rundfunkrates und die zehn Mitglieder des MDR-Verwaltungsrates sind für den MDR von größter Bedeutung. Neben der Intendantin oder dem Intendanten sind Rundfunkrat und Verwaltungsrat Organe des MDR. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind im MDR-Staatsvertrag geregelt.
https://www.mdr.de/unternehmen/informationen/organisation/mdr-rundfunkrat-mdr-verwaltungsrat-aufsichtsgremien100.htmlhttps://www.mdr.de/unternehmen/informationen/organisation/mdr-rundfunkrat-mdr-verwaltungsrat-aufsichtsgremien100.html#sprung1
Zitat
[...]

Verwaltungsrat achtet auf Verwendung der Rundfunkbeiträge

Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin oder des Intendanten; dies gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der Angebote, die allein der Rundfunkrat überwacht.

Der Verwaltungsrat ist u.a. für die Feststellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabschlüssen sowie die Entlastung der Intendantin oder des Intendanten zuständig. Der Verwaltungsrat wacht über eine wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung des MDR.

Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben die Interessen des MDR zu fördern und sicherzustellen, dass der MDR seinen staatsvertraglichen Auftrag erfüllen kann. Sie sind bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an Aufträge oder Weisungen nicht gebunden.

Das Gremium besteht aus zehn Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden. Vier Mitglieder kommen laut MDR-Staatsvertrag (§22) aus dem Freistaat Sachsen, je drei aus Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen.

Die Amtszeit des Verwaltungsrates beträgt sechs Jahre.

[...]

Die Landesrundfunkanstalts-Satzung regelt nur Organisatorisches.
Der Landesrundfunkanstalts-Staatsvertrag regelt die Aufgaben.
§ 23 MDR-Staatsvertrag - Aufgaben des Verwaltungsrates
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19075-StV-MDR#p23
Zitat von: § 23 MDR-Staatsvertrag - Aufgaben des Verwaltungsrates
(1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der Intendantin oder des Intendanten; dies gilt nicht für die inhaltliche Gestaltung der Angebote, die allein der Rundfunkrat überwacht.
(2) Der Verwaltungsrat hat ferner folgende Aufgaben:
1. Vorschlag für die Wahl der Intendantin oder des Intendanten und deren oder dessen Abberufung,
2. Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses,
3. Feststellung des Entwicklungsplanes,
4. Erlass der Finanzordnung,
5. Zustimmung zu Rechtsgeschäften und Entscheidungen der Intendantin oder des Intendanten nach § 28,
6. Vertretung des MDR beim Abschluss von Rechtsgeschäften und anderen Rechtsangelegenheiten gegenüber der Intendantin oder dem Intendanten,
7. Auswahl der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers,
8. Entlastung der Intendantin oder des Intendanten,
9. Kontrolle der Gehaltsstrukturen der Angestellten, deren Bezüge über der höchsten Tarifgruppe liegen.
(3) 1Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben sind dem Verwaltungsrat von der Intendantin oder vom Intendanten Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Unterlagen des MDR zu gewähren. 2Der Verwaltungsrat kann einzelne Vorgänge untersuchen und hierfür auch besondere Sachverständige beauftragen. 3Der Verwaltungsrat soll bei der Bedarfsanmeldung nach § 1 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages frühzeitig beteiligt werden.
(4) 1Der Verwaltungsrat hat bei der Kontrolle der Gehaltsstrukturen nach Absatz 2 Nummer 9 und bei der Festsetzung der Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und des Direktoriums dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen einer Anstalt des öffentlichen Rechts stehen. 2Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten.
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Dies und Das! / Welche Ausbildung / Vorbildung haben die Intendanten?
« Letzter Beitrag von pjotre am Gestern um 13:29 »
Welche Ausbildung /  Vorbildung haben die Intendanten?
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Früher waren ein paar Juristen darunter. Mit Frau Dr. Wille, MDR, entschwand im Jahr 2023 wohl der letzte Jurist aus diesem an sich nicht auf Juristen passenden Management-Amt.

Die meisten sind nach Ausbildung, Vorbildung, Tätigkeit wohl Journalisten: Das ist sehr offenkundig eine verkehrte Voraussetzung für Indentantentätigkeit. Siehe RBB und andere Sender. Auch der WDR steht kurz vor dem Ende seines Eigenkapitals.

Eine Doppelspitze - wie bei vielen kulturellen Einrichtigungen - einer für die Kunst, einer für Management - ist bei den Sender-Mächtigen bisher auf beidseitig von Taubheit geschlagene Ohren geprallt. 


Wohl nur einer ist passend aus der Wirtschaftsdisziplin - der MDR-Intendant -
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seit Herbst 2023, ein studierter Diplom-Kaufmann. Schon wenige Monate nach Amtsantritt hat er dem MDR ein Sparprogramm verordnet. Unter der Juristin Wille hatte der MDR sein früheres reichliches Eigenkapital abgebaut Jahr für Jahr und ist ab 2025 an der Grenze zur Überschuldung.

Man erkennt klar den Unterschied der Ökonomen-Zunft:
Wenn die Zahlen nicht stimmig sind, sondern 5 Prozent Verlust pro Jahr, muss sofort ein Sparprogramm starten. Sofort, beim MDR also eingeleitet unmittelbar nach Amtsantritt.

Man sage diese elementare Management-Regel mal einem Journalisten im obersten Amt, der wird höflich zuhören und am nächsten Tag weitermachen wie bisher - hinein in den Abgrund der Überschuldung. Mit allerlei Reform-Blabla jahrelang, um die Schlafmützigkeit aus Management-Inkompetenz zu tarnen.

Übrigens auf Schrumpfung reorganisiert wird auch der HR, wohl seit 2023, aber dort, weil das Kind bereits derart tief in den Brunnen gefallen war, dass die Politik das Sparprogramm erzwungen haben dürfte.



Also eine beiläufige Frage für unser Forum, die Antworten sollen aber in den anhängigen Musterverfahren  verwertet werden:
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Was ist die Ausbildung und Berufsvorgeschichte der insgesamt 10 Intendanten ARD, ZDF
-vorzugsweise auf je 1 Zeile gerafft -.

Das ist durchaus ein rechtliches Argument: Man kann nicht verpflichtet werden, derart inkompetent konzipierten Organisationen Geld zum Verschwenden anzuvertrauen - mit all den daraus resultierenden Toleranzen gegenüber Rechtsverletzungen wie in den Musterverfahren nachgewiesen. Das kommt also nicht durch Zufall, sondern durch Fehlorganisation und Fehlbesetzung und Organisationsversagen.

Welche Medien-Aktiengesellschaft würde einem Journalisten den Chefposten anvertrauen? Wenn überhaupt, dann nur als die Häfte einer Doppelspitze.

Wer gerade ein paar Mußestunden verfügbar hat, vielleicht mal hier die Klärung zusammenstellen?
Am besten sofort hier die Bearbeitung erkennbar machen, damit Doppelarbeit vermieden wird.


MDR-Beispiel:
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SPARPLAN BIS 2028: MDR spart 160 Millionen und 280 Stellen_
Quelle "2024-04-24" .
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/mdr-will-160-millionen-euro-sparen-280-stellen-fallen-weg-19676094.html
Übrigens lustig, einige Tage vorher stand das bereits kürzer in der FAZ, aber mit etwas abweichenden Details und wohl "Flurfunk-Infos", die jetzt fehlen. Das war dann ein paar Stunden später nicht mehr in der FAZ. Das kommt an sich nie vor. Was ist da wohl im Hintergrund abgelaufen?
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Die "nächsten Schritte" des Beitragsservice oder WDR sind oft unergründlich.

Das Forum kann keine Garantien darüber abgeben, was im nächsten Schritt, wann passieren könnte und welche Risiken vorliegen könnten.

Auch wenn es eine Neuerung im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW gegeben hat, die möglichen Vorgehensweisen des Beitragsservice zum Thema Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wurde bereits vielfach im Forum diskutiert, hierzu zunächst die Suchefunktion nutzen.

Idealerweise entsprechende Dokumente anonymisieren, seinem Beitrag hinzufügen und über die weiteren möglichen Entwicklungsverläufe berichten.

Möglicherweise kann Person A im Moment nur abwarten und entsprechende Vorsorge treffen.
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