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Autor Thema: GEZ Brief, erstmal seit 2010 - Möglichkeiten "Beitrag" im Keim zu ersticken?  (Gelesen 23715 mal)

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Ja, aber das ist es ja was mich so verwirrt.

Weder Person A oder B sind damit einverstanden mit dem neu auferlegten Beitrag. Es geht hier um einen (Knebel)Vertrag ohne positive Zusage der Vertragsauferlegten. Immerhin ist es keine Steuer, die bereits in den zu zahlenden Steuern verrechnet wird - sondern etwas, was separat bezahlt werden muss.

Beide Personen hätten zwar Bescheide für die GEZ seitens ALG-2. Aber wie schon in anderen Threads zu lesen, sind diese weder wirksam (Rückwirkend), und man würde diesem Nonsense ja weiterhin zustimmen. Widersprüche von Anfang an fruchten nicht, sind auch nicht empfohlen weil rechtlich nicht abgesichert. Da hat sich der neue "Beitragsservice" ein schönes Schlupfloch gebaut.

Nicht der "Beitragsservice" hat sich hier ein "Schlupfloch" gebaut (diesen "lediglichen" Buhmann und Erfüllungsgehilfen sollten wir ohnehin zugunsten der Aufmerksamkeit gegenüber den wahren Untätern nicht so vordergründig beachten), sondern die
POLITIK hat in KOOPERATION mit der JUSTIZ einen FREIBRIEF für ARD, ZDF & Co. erstellt und die
BÜRGER zu lediglichen BEITRAGSSCHULDNERN degradiert.


Und man wird genötigt, sich dieses ungewollten, aufgenötigten Status nur durch "Rechtsmittel" zu erwehren.

*Das* ist fürwahr krank!!!

Und genau dagegen richtet sich der zunehmend zunehmende Protest.

Wir alle sind als ehemalige Teilnehmer und Nicht-Teilnehmer eiskalt über einen Kamm geschoren zu undifferenzierten, mitunter sogar mehrfachen(!) *BeitragsSCHULDNERn* (bitte immer auf der Zunge zergehen lassen!!!) erniedrigt worden.

Anders kann man es nicht sehen. Anders kann man es nicht ausdrücken.

Dranbleiben! Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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J
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Ich habe bekannte aus dem sogenannten "ehemaligen Osten" von denen ich weiß, das es dort eine Abgabepflicht für das Fernsehen und Radio gab. Das selbiges für Propaganda genutzt wurde, war kein Geheimnis. Aber dort hat es funktioniert, und hat nicht die Welt gekostet im Vergleich zu jetzt.



So wie das System aktuell(!) ist, ist es nicht fair geregelt. In den letzten Jahren hat man einfach PC's und SmartDevices als "TV und Radio" deklariert. Mit der aktuellen Sachlage kann jeder der quasi eine Höhle besitzt, zur Kasse gebeten werden. Egal ob man Fernsehen/Radio empfangen kann oder nicht. Egal ob man überhaupt das Medium "Öffentlich Rechtliche" nutzen möchte. "Theoretisch ist es möglich - also zahle!"

Auch stellt sich die GEZ bis heute als "Geldeintreiber für Fernsehen und Radio" hin - es gab nie(!) Aufklärung, für was das Geld noch benutzt wurde. Es gab nie(!) Aufklärung, warum bestimmte Shows immer teurer bzw. bestimmte Redakteure oder Moderatoren immer reicher wurden, die Qualität jedoch nachlies, aktiv Zensur betrieben wurde (siehe Akif Pirinçci, siehe Politik zusammenschnitte aus dem Kontext gerissen, siehe "Pro Linksgerichtete" Nachrichten). Es gab Streit wegen den Fußball-Übertragungen (komischerdings, nur Herren-Fußball - nie etwas anderes), die Politik Debatten laufen nur noch auf Phoenix (wenn überhaupt, teilweise nur noch auf Eins Plus - was Analog nicht mehr empfangbar ist), und auch nur noch Zeitbegrenzt. Die Kritik reißt nicht ab.


Und weil wir von der Digitaltechnik reden:
DVB-T2 (Terrestrisch HD) ist noch immer nicht umgesetzt - angeblich braucht dies zu viel Bandbreite, dabei laufen die Sender schon auf minimaler Qualität, parallel mit anderen Sendern auf dem gleichen Kanal. Die Radio/Fernsehnutzer werden gezwungen, immer mehr in den Digitalen Bereich zu gehen (Abschaltung Analog, Abschaltung DVB-C/T/S v1). Aber DAB (Digital Audio Broadcast) ist auch noch ein Fremdwort hier. Es müssen neue Geräte angeschafft werden (Extra Kosten). Es geht noch immer das Gerücht um, dass sowohl das Kabel als auch das Terrestrische Netz noch mehr Sender verschlüsselt werden sollen (primär Free TV, also noch mehr Geld abzapfen), etc.


Das System ist veraltet. Die Öffentlich Rechtlichen haben im Vergleich zur Konkurrenz (dem Internet und Streaming Systemen) den Anschluss verpasst - aber wollen ein Stück von dem Kuchen, indem sie alle "Smart" Geräte und PC's als Fernseher deklarieren. Von der GEMA rede ich in dem Fall nicht nicht! Aber das ist Schizophren!

Und weil das noch nicht genug ist... nun sind Streaming Services immer mehr im kommen, und die Internet Service Provider (ISP's) drosseln wieder die Leitungen (sogenannte Fair Flatrates) ab Juni 2014. Wie Anfang 2000er, wo die Flatrate das erste mal aufkam - aber auch keine richtige Flatrate war. Und keinen interessierts.



Viele Ideen - sehr schlechte Umsetzungen zu lasten von uns Usern. Wir sind nur Geldgeber.

Und wir ändern NIE etwas an der Politik (siehe aktuelle Wahlen), also wird sich nie etwas ändern bei den Lobbyisten. Im Gegenteil, die Propaganda ist schlimmer denn je, und die Netzneutralität seit Jahren gefährdet.



Wehren in der Tat - aber nicht so (erst warten bis Klage droht, dann Widerspruch und Anwalt).


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J
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Nun ist es soweit.

Person A hat heute (10 Juni 2014) einen erneute Zahlungserinnerung, dateiert auf 01.06., bekommen.

In dieser steht (O-Ton)
"Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Saumniszuschlag erhoben wird".


Erneut wird um Lastschriftverfahren gebeten, Auf der Rückseite stehen wie gewohnt wichtige Hinweise zur Thematik Zahlungsaufforderungen. Nicht mal eine Halbe Seite lang. Nachdem hier auch steht, das dieses Schreiben sich immer auf die ERSTE Ausstehende Zahlung bezieht, denke ich, dass Person A in weniger als Zwei Wochen ERNEUT ein schreiben bekommt.


Dieses Schreiben ist dann das ominöse mit dem Rechtsbehelft auf den Widerspruch eingelegt werden kann (und soll). Sofern ich das richtig verstehe.


Frage erneut hierzu:
Was ist mit SCHUFA Einträgen?

Offiziell ist man ja nun Schuldner, und dies könnte Negativ-Einträge verursachen oder nicht?
Hat bereits jemand Erfahrungen damit?


Ansonsten muss ich mich mal durch die bekannten Musterschreiben wühlen, was die meist benutzen und wirkungsvollsten Klauseln sind. Selbstverständlich wird dies abgewehrt, aber immerhin kann dann nach dem Widerspruch ein Anwalt mit Beratungshilfe zu Rande gezogen werden.


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J
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Ich denke, nun ist es wirklich so weit.

Person A hat heute einen neuen GEZ Brief aus dem Briefkasten gezogen. Datiert auf den 01.08.2014, erhalten am 13.08.2014 (!).

Dieser heißt nun "Gebühren-/Beitragsbescheid", und es wird mit "Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen" gedroht, wenn nicht umgehend der festgesetzte Betrap PLUS 8 EUR "Saümniszuschlag" beglichen wird.

Eine Kopie ist diesem Post angehangen. Seite 3 und 4 sind die typischen SEPA Zahlscheine.

Fragen:
- Wie kann Person A bestätigen, dass dieser Brief erst zum 13.08.2014 im Briefkasten war?
- Wie kann Person A nun sachgerecht vorgehen (ich denke - Widerspruch)?
- An wen wird dies Gerichtet (Rundfunk Berlin-Brandenburg oder Deutschlandradio Köln?)
- Kann Person A angeben, dass vorhergegangene Briefe nicht eingegangen sind? (in letzter Zeit wurden oft in Briefkästen eingebrochen)
- Gibt es im Moment neue Informationen zu Klagen, bestimmte Klauseln die IMMER funktionieren?

Person A hat auch schon versucht einen Beratungsgutschein wegen dieser Thematik zu bekommen, ist aber abgewiesen worden, da eine "Abweisung des Widerspruchs" gehfehlt hat - sprich die Eigenbemühungen. Somit kann noch kein Anwalt eingeschaltet werden.

Person A ist überfragt, und hat im Moment auch nicht die Ruhe und Geduld um sich vernünftig(!!!) mit der Thematik zu befassen. Arbeit hat einfach mehr Vorrang als GEZ Drohungen. Eine Eskalation (mit Pfändung, etc) ist jedoch nicht ausschließbar - was gerne verhindert werden möchte.

Ich persönlich habe mich mal durch die Gepinnten Threads gewühlt - komme aber auch auf keinen Grünen Zweig. Viel Text, viel herumreden, keine expliziten Aussagen was funktioniert. Hilfe in dieser Richtung wäre also sehr zuvorkommend.

Danke.


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- Wie kann Person A bestätigen, dass dieser Brief erst zum 13.08.2014 im Briefkasten war?
Person A muss gar nicht "bestätigen", wann das Schreiben zugestellt = bekanntgegeben wurde.
Im Zweifel muss dies der Absender/ die "Behörde" selbst tun - kann dies aber bei normalem Postversand eigentlich gar nicht ;)
Person braucht im Widerspruch auch gar nicht anzugeben, wann das Schreiben zugegangen ist.
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

- Wie kann Person A nun sachgerecht vorgehen (ich denke - Widerspruch)?
Das steht immer selbsterklärend in der Rechtsbehelfsbelehrung...
...dergemäß meist der Widerspruch der reguläre, "offizielle" Weg wäre (nur wenige Bundesländer, in denen direkt geklagt werden kann, weichen davon ab):
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. [...]"
Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Da der Widerspruch - wie auch in der Rechtsbehelfsbelehrung beschrieben - "keine aufschiebende Wirkung" hat, stellt Person A gleichzeitig mit dem Widerspruch auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung".
Auch dies ist in vorgenanntem Link mit erwähnt.

- An wen wird dies Gerichtet (Rundfunk Berlin-Brandenburg oder Deutschlandradio Köln?)
Auch das steht selbsterklärend in der Rechtsbehelfsbelehrung...
"Der Widerspruch ist [...] einzulegen bei der umseitig genannten Landesrundfunkanstalt unter
- der Anschrift des für sie tätigen Beitragsservice ... Köln ...
oder
- der umseitig genannten Anschrift der Landesrundfunkanstalt"


- Kann Person A angeben, dass vorhergegangene Briefe nicht eingegangen sind? (in letzter Zeit wurden oft in Briefkästen eingebrochen)
Warum sollte das nötig sein?
Auch hier gilt: Im Zweifel müsste die Gegenseite "den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen" (vgl. VwVfG und obigen Link zu Fristwahrung/ Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen)
Vorhergehende Schreiben sind aber ohnehin üblicherweise ohne Rechtsbehelfsbelehrung und daher wohl eher informativen Charakters.
Der Bescheid ist die erstmalige rechtskräftige Aufforderung zur Zahlung.
Vorherige Schreiben sind daher üblicherweise irrelevant.


- Gibt es im Moment neue Informationen zu Klagen, bestimmte Klauseln die IMMER funktionieren?
Der Widerspruch muss nicht vollständig begründet sein.
Sich insbesondere auf die Grundrechte zu berufen, scheint naheliegend zu sein.
Person A mache sich jetzt erst mal noch keine Gedanken über Klagegründe, die "IMMER funktionieren" würden.

Das Widerspruchsverfahren ist derzeit eher ein Alibi-Verfahren, was das Verfahren in die Länge zieht.
Jeder Widerspruch, der sich gegen die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" an sich wendet (und nicht gegen offensichtlich falsch ergangene Bescheide o.ä.), wurde bisher und wird auch weiterhin abgelehnt werden, da die (un-)Rechtmäßigkeit der (un-)Rechtsgrundlage nur durch ein Gericht, und nicht durch die "Behörde"/ "öffentlich-rechtliche Anstalt" selbst festgestellt werden kann...
Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html


Ich persönlich habe mich mal durch die Gepinnten Threads gewühlt - komme aber auch auf keinen Grünen Zweig. Viel Text, viel herumreden, keine expliziten Aussagen was funktioniert.
"Explizite Aussagen, was funktioniert", wird Person A erst hier und anderswo finden, *wenn* etwas "funktioniert" hat... ;)
Es "funktioniert" ja anscheinend schon recht gut, dass sich viele "problemlos" im Widerspruchs-/ Klageverfahren befinden.

Und doch möge sich Person A bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen...
...das würde so einige Grundsatzfragen erübrigen :police: :) Danke.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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J
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Danke noch mal dafür. Also ein Widerspruch. Falls Abweisung (was garantiert der Fall sein wird), Anwalt zu rate ziehen.

Wie sieht es derzeit mit Gerichtsurteilen aus?
Bis dato habe ich nur das gefunden, mit den gravierenden Fehlern in den Schreiben der Rundunkanstalt.

Was ist mit den Massenklagen die sich um Mai angekündigt hatten?


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Urteile in 1. Instanz gab es aus Potsdam, Gera, Bremen und kürzlich aus Greifswald. Über die Suchfunktion wird man fündig. Die entscheidene Frage: Willst Du lieber Zeit oder Geld investieren? Die gewünschte eierlegende Wollmilchsau hat hier noch keiner gesichtet. ;)

Das Berliner VerwG lässt seine Fälle derzeit offenbar liegen - was ja nicht das schlechteste ist. Bei Dir ist jedoch offenbar erst das Widerspruchsverfahren an der Reihe, um sich mit dem Klageverfahren zu beschäftigen hast Du also noch viel Zeit Dich einzulesen. (In der 1. Instanz braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, aber die Motivation sich mit der Thematik selbst auseinanderzusetzen. Auch mit Anwalt sollte man sich Gedanken über die individuellen Grundrechtsverletzungen machen).

Welche "Massenklagen" aus dem Mai meinst Du? Vermutlich meinst Du die Massenverhandlung, denn Klagen muss jeder selber. Hier der Hintergrund dazu: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10596.0.html - das ist am Dienstag, 18.8. um 10 Uhr. (Öffentliche Verhandlung, kannst Du Dir also anschauen).


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

J
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Persönlich möchte ich WEDER Zeit noch Geld investieren - Person A und B (die nicht weiter angeschrieben wurde, da u.a. auch Umzug) haben auch weder Zeit noch Geld für diesen Unfug. Sie wollen die "ehemalige" GEZ einfach nur los haben.

Die Urteile über die Suchfunktion... naja, hat das Forum nicht global eine Auflistung für Urteile?



Ich denke, parallel (also nach Abweisung des Widerspruchs) einen Anwalt zu konsultieren ist nicht schlecht. Wird doch jetzt schon von SCHULDnern gesprochen - Schulden die diese Personen nicht angehäuft haben, weil sie keinen VERTRAG unterschrieben, sondern aufgezwungen bekommen haben (welcher Paragraph war das noch mal im Vertragsrecht?). Das ist definitiv über das Verwaltungsrecht gehandhabt.

Ich denke Person A wird sich an den Schreiben von Roggi orientieren. Dieses ist Neutral (ja, ich habe die Horror-Geschichten mit dem Gefängnis und Co gelesen).

Ist es in diesem Zusammenhang okay zu erwähnen, dass die ARD/ZDF ja bereits MEHRMALS eine Verschlüsselung für HD-TV streams geplant hatte? Ich habe das einmal ein wenig verfolgt als ehemaliger Kommunikations Elektroniker. FreeTV ist ja verschlüsselt im DVB-S/C Netz, aber nur teilweise im DVB-T/I/M (Terrestrisch, Internet, Mobil) - und limitiert von der Senderanzahl her. Allerdings mit immer mehr Sendern die auf "Verschlüsselung" setzten (iin Berlin z.B. dieses Media-Thek-Dingens Konzept was über das Internet gesteuert wird).

In England mit der BBC ist dieses System ja auch Standard. (ohne Set-Top Box, kein Fernsehen - Radio wird über Steuern finanziert)



Wie gesagt... wäre das System FAIR geregelt (Freiwillig!) und würde weitaus weniger kosten, wäre es kein Thema. Aber 18EUR/Monat Aufzwingen(!) für etwas was nicht mal im Ansatzt genutzt wird (und wenn, dann Privatsender die vom "Rundfunk-Beitrag" nichts sehen, und die "Papiervarianten"/Magazine/Aufklärung vom Rundfunkbeitrag sind einfach zu wenig!), zusätzlich zu Kabelnetzgebühren, und Entschlüsselungsgebühren - ist nicht okay. Und schon gar nicht, wenn dann in den Zeitungen gelesen wird, dass ein gewisser gelockter Herr "Wetten Dass" wieder aufleben lassen möchte.



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Moment, das irritiert mich dann doch.

Der Beitragsservice geht von Köln aus. Die Landesrundfunkanstalt ist jedoch der RBB (Rundfunk Berlin Brandenburg).

Was wäre am effektivsten?


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Moment, das irritiert mich dann doch.
Der Beitragsservice geht von Köln aus. Die Landesrundfunkanstalt ist jedoch der RBB (Rundfunk Berlin Brandenburg).
Was wäre am effektivsten?
Wer weiß schon, was am "effektivsten" wäre ::)
Es ist faktisch wurstegal. BS sind die beiden linken Hände der LRA.

Meine persönliche Devise:
Ich will dem BS gar keine Existenzberechtigung zusprechen, kommuniziere ausschließlich mit der LRA. BS wird allenfalls - wenn ich die Güte habe - zur Kenntnis in den Verteiler gesetzt.
Eine Frage der eigenen Überzeugung(en) - und ist auch schon mehrfach im Forum erörtert worden... ;)


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Wenn Person A dann noch betrachte, das der SFB nicht mehr existiert, die "Ideologien" jedoch noch auf diese Zeit basieren... dann macht der reine Kontakt mit dem RBB doch am meisten Sinn. Solange es mit Einschreiben/Rückschein ist.

Letztendlich ist ja der BS nur ein "Oberbegriff" und jede "Institution" arbeitet Regional unabhängig (siehe Horror-Geschichten bezüglich nicht-Zahler und sogenannte Beleidigungen).


Person A dankt erst mal für die Info.
Dann wird die Tage ein Schreiben aufgesetzt (erneut, basierend auf Roggie's, eventuell mit dem Zusatz der Verletzung des Vertragsrechts). Weiter ausführen muss A ja nicht (z.B. Gründe warum Alternativen besser wären), außer A plant so die Rundfunkanstalt aus der Reserve zu locken um mit möglichen Rechtlichen Schritten weiter vor zu gehen.

Noch hat Person A Zeit. Es kann also auch noch Feedback zum Schreiben eingeholt werden.


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