Ich denke es ist eindeutig, wenn Person A und B sagen "wollen wir nicht". Aber Person A und B müssen somit trotzdem mit der GEZ Kontakt aufnehmen, nicht "warten" bis Zahlungsaufforderungen kommen und dann warten bis der Kuckuck vor der Tür steht. Selbst bei ALG-2 Empfängern findet dieser etwas.
Kontakt aufnehmen bedeutet, dass der Beitragsservice eine eindeutige Bestätigung hat, dass da jemand wohnt. Es erfolgt keine Zwangsanmeldung, weil man sich freiwillig meldet. Wobei Zwangsanmeldung eine Umschreibung ist für einen Formalen Vorgang:
RBStV §2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.Damit ist klar, dass für die Wohnung eine Beitragsnummer vergeben werden muss. Es ist aber nicht klar, wer die Beitragsnummer bekommt, weil der Beitragsservice sich nicht den Mietvertrag anschaut. Deshalb bekommt jeder eine Beitragsnummer zugeordnet, der dort gemeldet ist. Der Beitragsservice weiß nicht, wieviele Wohnungen dort sind und ob die Leute zusammenwohnen oder nicht. Deshalb bekommen beide diese Schreiben, immer wieder alle paar Monate. Wenn man sich nicht meldet, dauert es also einige Monate, bis ein Zwangsverfahren eingeleitet wird. Bisher ist das noch nicht vorgekommen, das kann daran liegen, dass es mit einem großen Risiko für den Beitragsservice verbunden ist, denn es gibt viele Möglichkeiten und Gründe, dass die Leute sich nicht anmelden müssen, z.B. wenn schon jemand für eine Wohnung zahlt und der andere ist nichtanmeldeplichtiger Mitbewohner. Auch sowas können die nicht feststellen, nur wenn der nichtanmeldepflichtige denen mitteilt, das der Wohnungsinhaber mit der Beitragsnummer xxxxxxx schon zahlt, wird nicht weiter belästigt. Dieses mitzuteilen ist im Gesetz aber nicht vorgesehen, der Beitragsservice müsste tausende Leute überprüfen lassen, von teuren Beamten, um festzustellen, dass einige sich nicht anmelden müssen und einige sich hätten anmelden müssen. Die zu Unrecht überprüften würden aufschreien, weil dieses Verhalten aus GEZ-Zeiten nicht mehr vorkommen soll. Die erwischten können danach immer noch Widerspruch einlegen gegen den Beitragsbescheid, es wäre also trotz enormen Aufwand noch keine sichere Einnahmequelle. Dennoch verschicken die auf gut Glück an diese Leute Beitragsbescheide. Daraufhin ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Reaktion nötig, damit der Beitragsbescheid nicht rechtskräftig wird: zahlen oder Widerspruch einlegen.
Also ist ein Kontakt mit der GEZ unabwendbar.
Es muss auf jeden Fall das Kreuz bei "Wohnung schon vor 01.01.2013 bezogen" gesetzt werden. Und eine Unterschrift. Dann noch ein Extra Schreiben, mit
"Wollen wir nicht, auch keine Einzugsermächtigung wird nicht gewährt. Wenn Zwangsangemeldet - dann Rechtliche Schritte".
Gegen dieses Vorgehen kann nicht rechtlich vorgegangen werden, nur gegen einen Beitragsbescheid. Deshalb gar nicht reagieren, bis ein Beitragsbescheid kommt. Erst gegen diesen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und gleichzeitig die andere Person anmelden auf diese nun unausweichliche Beitragsnummer, damit diese im gleichen Haushalt lebende Person sich nicht weiter rumärgern muss. Oder eben nicht anmelden, um den Beitragsservice zu Fehlern zu verleiten, was wiederum hilfreich in einer Klage ist. Nur eine Person ist Inhaber der Wohnung und haftet für alle anderen, egal ob dieser Inhaber zahlt oder Widerspruch einlegt.
Die rechtlichen Schritte sind scheinbar unabwendbar. Als ALG-II Empfänger auch nicht handhabbar (Kosten!).
Schriftverkehr... immer wieder Schriftverkehr...
Die rechtlichen Schritte sind leider nicht abwendbar, als Bezieher eines geringen Einkommens sollte es möglich sein, Gerichtskostenhilfe zu bekommen. Auch hier gilt: nicht abwimmeln lassen, weil keine Aussicht auf Erfolg bestünde, sondern folgendes Argument verwenden: Das Geschäftsmodell der örR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8091.msg58303.html#msg58303Viel interessanter, eigentlich sogar schlimmer finde ich die Information für den "Beitragsschulder" auf der ersten Seite des Antwortschreibens. Hier wird sofort(!) davon ausgegangen, dass man "Schulden hat" (demzufolge: negativ SCHUFA Eintrag sofort möglich, Zwangsvollstreckung, etc - offene Türen und Tore). Auf der zweiten Seite in der Fußzeile wird ja auch von "Mandatsreferenzen" gesprochen.
Hört sich schlimmer an als es ist, in dem Gesetz und dem Anmeldeformular ist keine Schufa-Klausel enthalten, also kein Eintrag möglich. Mandatsreferenz ist sowas wie die Einzugsermächtigung im neuen SEPA-Lastschriftverfahren. Beitragsschuldner ist nunmal deren Vokabular, irgendeinen Namen müssen die vergeben, ist im Anmeldeformular aber nicht enthalten. Wenn es im Antwortbogen enthalten ist, machen die das, um Druck auszuüben, es ist rechtlich nicht relevant wenn man nicht angemeldet ist.