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Autor Thema: GEZ Brief, erstmal seit 2010 - Möglichkeiten "Beitrag" im Keim zu ersticken?  (Gelesen 23716 mal)

J
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Mein erster Post, schönen guten Tag. Ich habe die Suchfunktion ausgiebig benutzt, diverse Threads gelesen - leider half mir dies nicht weiter. Auch lese ich noch immer im Internet "wenn dich ein Brief im Jahr 2013/2014 erreicht, musst du zahlen!". Ich bin jedoch der Meinung, es muss eine andere Lösung geben.


Es geht um zwei Personen, Person A und Person B mit Kind:
  • Person A und Person B wohnen im gleichem Haus in Stadt B, haben aber keine Wohngemeinschaft, jede Person hat eine eigene Wohnung.
  • Beide personen sind primär bei ALG-2 gelistet, beide arbeiten ab und an Ehrenamtlich/Selbstständig. Verdienst ist jeweils unter 10.000 EUR/Jahr
  • Person A wohnt in diesem Haus seit Nov 2009, Person B seit Mai 2010 (Kind kam im September 2010).
  • Person A benutzt nur Internet, hat kein DVB-T/S/C/IP-TV (Anbieter hat IP-TV als Programmpaket, Router ist dafür nicht ausgelegt).
  • Person B benutzt einen DVB-T Receiver, sieht aber nur ca 45min pro Tag Fernsehen (Kinderprogramm). Sowohl Radio als auch Fernseher sind selten in Benutzung.
  • In den Wohnungen beider Personen geht kein(!) Antennenanschluss. Dieser ist nicht im Rahmen von Betriebskosten abgedeckt und muss separat beantragt werden (Kosten von ca 10-15 EUR/Monat). Die Firma K von DG hat diese Leitungen auch bei zahlenden Kunden mehrmals abgetrennt (Begründung: Schwarzseher), die Antennenanlage geht seit Jahren nicht mehr, Satellitenschüssel anbringen ist weder möglich, noch erlaubt, Terrestrischer Empfang mehr als miserabel (nur mit <35dB Verstärker möglich).
  • Person A hat ein Smartphone, benutzt dieses aber via WLAN, zum telefonieren, SMS und MP3 anhören - RADIO App nicht vorhanden. Person B hat ein altes Klapphandy und MP3 Player (ohne Radio).
  • Person A hat im Jahr 2010 das erste mal einen Brief der GEZ erhalten. Nach recherchen was man tun kann, hat Person A den Brief ohne weiteren Daten ausgefüllt, vermerkt (als es noch möglich war) "Geräte sachgerecht entsorgt", auf den Rückumschlag "Porto zahlt Empfänger" geschrieben und zurück geschickt - kein Einschreiben. Person A war nie bei der GEZ angemeldet - es kamen keine Forderungen.
  • Person B war bei der GEZ vor 2010 angemeldet wegen eines Formfehlers (der Elternteil hat den "Klinkenputzer" herein gelassen). Seit 2010 zahlt sie nicht mehr, ist nach meinem Wissensstand auch nicht mehr angemeldet. Seit Einzug in die aktuelle Wohnung (Juni 2010) kam kein Brief der GEZ.
  • Beide Personen können Aufgrund von ALG-2 eine Befreiung durchführen - sehen aber keinen Grund darin Angriffsfläche zu bieten.
  • Beide Personen sind nicht mit dem Rundfunkbeitrag einverstanden. Das Programm ist einfach nicht mehr informativ, in dieser Stadt zu "links" politisch und zu reißerisch.
  • Beide Personen können sich eine Richterliche Einigung nicht leisten, ferner noch sind sie nicht gewillt den Streß auf sich zu nehmen. Sachgerechte und Stressfreie Klärung bevorzugt.


Aktuelle Sachlage:
Das Haus in dem Person A und Person B wohnen, hat rundum ein jeweils namentlich adressiertes Schreiben der GEZ erhalten (Schreiben von Person A ist zum Zeitpunkt dieses Posts 2 Tage alt, Adressiert auf 27. Januar). In diesem wird der "Beitragspflichtige" darüber informiert, dass die Daten vom Einwohnermeldeamt abgeglichen wurde (Person A war sich sicher, das "nicht" zuzulassen - nur für mögliche Ahnenforschung! Daten wurden also illegal weiter gereicht).

Desweiteren wird in dem Schreiben gebeten, den Antwortbogen aus zu füllen, und innerhalb von vier Wochen wieder zurück zu schicken. Es gibt keine Rechtsfolgenbelehrung, nur Informationen was eine Wohnng ist, was die Beitragspflicht ist, und das diese bei Anmeldung "Rückwirkend ab 01.01.2013" gilt.

Der Antwortbogen kann nur noch als "Zustimmung" ausgefüllt werden. Auch hier wird darauf hingewiesen, wenn man die Wohnung schon länger bewohnt, muss man bis Einschließlich Januar 2013 Rückwirkend zahlen. Auf der Rückseite sollen SEPA Daten angegeben werden, und in welchem Turnus gezahlt werden soll. Auch ist ein Aktenzeichen(!) aufgeführt. Keine Möglichkeit auf selbstständige Überweisung (war 2010 noch möglich - es wird dazu gelernt).

Das ganze soll an den Beitragsservice in Köln zurück geschickt werden (somit wäre der NDR zuständig). Online ist dies auch möglich - bin aber rechtlich und privat sehr Skeptisch dem gegenüber.



Meine Fragen nun:
  • Was ist theoretisch möglich, um den Beitrag zu entgehen?
  • Wie kann und sollte Sachgerecht auf dieses Schreiben (bzw. Folgeschreiben) reagiert werden? (siehe oben: Thematik Richterliche Einigung und "Warten")
  • Gibt es schon "Pauschal-Lösungen", bei denen nach ersten Schreiben keine Antwort der GEZ mehr kommt?
  • Wie kann nachträglich veranlasst werden, dass keine(!) Daten mehr an die GEZ weiter geleitet werden? (Standarschreiben an Einwohnermeldeamt?)

Da auf langer Sicht keine "Fernsehsteuer" zu den Kabelanschluss Gebühren, TV Anbietern und Internet gewünscht ist, wird nach einer möglichs Stressfreien und schnell abschließenden Lösung gesucht. Keine Konfrontation (sprich: Warten, wenn nötig Widersprechen, Anwalt, etc), keine Rückzahlungen, keine Anwälte. Wenn möglich, soll das ganze noch im Keim erstickt werden.


Über Hilfe würden sich Person A und Person B freuen.


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J
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Ein Update zu Person B:

Person B war nur in der Zeit bis ca 2006/2007 bei der GEZ gemeldet. Dort wohnte Sie in Wohnung C (die der Bruder übernommen hat). Noch vor Umzug in Wohnung D hat Person B Aufgrund von Auftragsarbeit in unterschiedlischen Städten gearbeitet. Nach Mitte/Ende 2007 nur noch in Stadt B. Genaue Adresse der Person war somit nie richtig feststellbar. Das Elternhaus wurde auch nicht angeschrieben.

Person B ist seit mindestens 2008 weder von der GEZ angeschrieben, noch ist von Person B Geld vom Konto abgegangen. Das erste Schreiben kam parallel zu Person A's schreiben.


Beide Personen sind nicht gewillt(!) zu zahlen für etwas, dass sie nicht benutzen oder gar zustimmen.
Beide Personen sind nicht mit dem Schreiben einverstanden, ein "Lastschrift Verfahren" durch zu führen (wenn, dann nur eigene Überweisung um Betrug vorzubeugen).

Beide Personen benötigen Zeitnahen Rat. Die Fragen stehen im ersten Post.
Um Hilfe wird gehofft und gebeten.


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Da es nur für 2 Monate eine rückwirkende Befreiung  gibt, müsste eine Person rückwirkend vom 01.01.2013 bis 01.11.2013 zahlen. Dieses Geld ist in einer Klage, die mit 105 Euro zubuche schlägt, besser angelegt. Also ist die beste Strategie:
sich erst wehren, wenn ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, alle anderen Schreiben ignorieren.
Gegen diesen Beitagsbescheid, entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite, Widerspruch einlegen. Die andere Person kann sich, wenn erforderlich, danach auch anmelden und die Beitragsnummer von der widersprechenden Person angeben und braucht nichts weiter unternehmen, weil sie nicht der beitragspflichtige Inhaber der Wohnung ist.
Über Widersprüche kann man sich hier im Forum umfassend informieren, mein Beispiel hier als Anhang in diesem Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116

Es fallen jetzt nur die Kosten für den Einschreibebrief an. Eine Klage ist noch nicht möglich wegen der Verzögerungstaktik seitens örR.


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Nun gut, Person A und Person B haben aber noch einem Ass im Ärmel:
Die Befreiungsbescheide der GEZ (ALG-II), die bist zu dem 01.01.2013 locker zurück reichen - diese sind aber immer Zeitlich begrenzt (auf ein halbes bis ein ganzes Jahr) Insofern wäre das meiner Meinung nach keine Problematik.


Problematisch sehe ich folgendes:
  • Person B war bereits bei der GEZ, in der Zeit von 2007 bis 2013 wurde nicht gezahlt (da nicht angeschrieben, keine Mahnung, kein nichts), dies könnte die GEZ als Rückzahlungsgrund nutzen - wenn Person B überhaupt noch gelistet ist
  • Person A war nie bei der GEZ (siehe oben: Rückbrief mit Information "keine Technik vorhanden/Sachgerecht entsorgt" und zurück mit "Porto zahlt Empfänger"

Desweiteren habe ich die Problematik mit der "Anmeldung". Person A und Person B sind nicht an der GEZ interessiert, wollen auch nicht angemeldet sein. Auch künftiges Zahlen wird nicht akzeptiert (Gründe, siehe oben). Sofern also ein Einschreiben mit Rückschein durchgeführt wird (8EUR glaube ich), dann hat die GEZ allerlei Angriffpunkte.

Auch ist im Rückantwort-Schreiben keine Möglichkeit gegeben, selbst zu Überweisen (um Betrug von GEZ aus zu schließen). Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit (ich habe etwas im Forum gelesen - meist werden Widersprüche abgewiesen, warum soll man sich immer wieder widerholen?). Bzw. auf was soll Widerpruch eingelegt werden? Das man nicht mit dem Beitrag Einverstanden ist? Geht das überhaupt von Anfang an (laut Forum, müssen erst Zahlungsbescheide abgewartet werden - dann ist man aber schon angemeldet!).



Nicht auf die offiziellen Schreiben zu Antworten, bzw. auf "Anmeldung und Klage" warten, ist genau das, was Person A und B nicht möchten: Rechtliche Schritte. Sie wollen einfach nur ihre Ruhe haben und diesen Betrug nicht mitmachen, auch gar nicht erst gelistet sein.


Bezüglich der Alternativen für die GEZ:
Ich war der Meinung, dass die ARD/ZDF das Verschlüsseln von Sendern schon so ziemlich genau zu Ende 2014/Anfang 2015 im DVB Netz festgelegt hat. Sobald HD Streams Massenware werden? Warum dann mehrmals zahlen?



Danke soweit.


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Man kann sich eine Weile wegducken, aber irgendwann kommt ein Beitragsbescheid. Darauf muss zwangläufig reagiert werden. Es besteht die möglichkeit, dass vorher höchstrichterliche Urteile gefällt werden, dann kann dementsprechend gehandelt werden. Mit etwas Glück braucht nichts mehr nach dem Urteil unternommen werden. Die Ungerechtigkeiten kann kein Richter mehr schönreden, also gehe ich davon aus, dass der Zwangsbeitrag in der jetzigen Form nicht weiterbesteht. Nachzahlungen sind unwahrscheinlich, wer bisher nicht gezahlt hat ist im Vorteil. Rückforderungen an örR werden mühselig bis unmöglich, besser nicht zahlen und mit Widerspruch wehren um Zeit zu schinden. Durch die vielen Rückmeldungen hier ist ersichtlich, dass Zwangsanmeldungen zur Zeit massenhaft erfolgen. Ein Widerspruch wird grundsätzlich abgelehnt, sonst gäbe es sofort unzählige Nachahmer. Trotzdem ist es nötig, um sich zu wehren.


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Gut gut... also Zusammengefasst:

Einfache Variante - zurück schreiben, auf folgendes hinweisen:
a) Eigene Überweisung nicht möglich, Lastschrift wird nicht gewährt
b) Auf Nicht-Nutzung bzw. Nonverständnis des Systems hinweisen - auf technische defizite werden ja meist nicht reagiert (SmartPhones = Fernsehen, MP3 Player = Radio, PC/Internet = Fernsehen - auch wenn man nur Zeitung ließt)
c) falls nötig, alte Freistellungen von Jobcenter anfügen

Falls darauf Antwort kommt "sie haben zu zahlen"
1) Erneut auf "nein" pochen
2) Widerspruch einlegen (siehe Vordrucke)
3) Anwälte vorneweg Kontaktieren



Nicht-Einfache Variante:
- Schreiben Aussetzen bis Schreiben kommt, dass "Kosten" zu tilgen sind

Darauf Antworten:
1) Widerspruch einlegen (Vordrucke)
2) Wenn nötig Anwälte kontaktieren

Beide Lösungen sind meines Erachtens nicht passabel.
Beide Lösungen involvieren immense Kosten (Einschreiben).

Immerhin weiß ich, dass bei "verschlampten" Daten die Kosten nicht bis 2007 Rückwirkend eingetrieben werden können. Neue Vereinigung, neue Spielregeln (bis maximal 01.01.2013!).


Leider kann ich die Meinung mit den Gerichtsurteilen nicht teilen. Bis sich etwas tun wird, werden leider noch viele Jahre vergehen. Und die Politik(!) ist nicht bemüht, ein zu greifen. Unterschriftenaktionen haben bis dato auch nichts gebracht. Es gab auch kein Volksentscheid. All dies lässt nicht darauf schließen, dass die GEZ auf kurz oder lang wegfallen wird. Leider.



Über eine etwas andere Variante als die "Aussitzen" Methode würde ich mich trotzdem freuen.


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Jeder sollte die Gründe nennen, die ihm wichtig sind. Die Antworten von denen können schon als Beweis in einer möglichen Klage verwendet werden, um zu zeigen, wie wenig deren Vorgehen mit Rechtstaatlichkeit zu tun hat. Jobcenter- oder andere Befreiungen sind dementsprechend auch beizufügen, um seltsame Antworten von denen zu erhalten. Einfache Anmeldeschreiben können ohne Porto abgeschickt werden, wenns nicht ankommt: deren Problem, ist aber noch nicht passiert. Nur Widersprüche sollten zur Sicherheit per Einschreiben verschickt werden. Es reicht aber die billigste Variante, man bekommt eine Trackingnummer und kann im Internet die Sendung nachverfolgen, Rückschein ist also nicht erforderlich. Einen Anwalt braucht man noch nicht, mit einer Rechtsschutzversicherung wäre es aber überflüssig auf den zu verzichten. Eine einfache, kostenlose Variante gibt es nicht, um sich zur Wehr zu setzen, würde jeder sofort machen, das haben die schon im Vorfeld verhindert.
Variante 3 wäre auf nichts reagieren, wenn man ein P-Konto hat, ist aber nur was für Leute, die auch die Nerven und die Erfahrung mit solchen Angelegenheiten haben.


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Also im Grunde genommen (ganz einfachste Variante):
- zurück schreiben mit "Nein" und "Begründung"
- angeben: Einzugsermächtigung wird nicht stattgegeben

Falls darauf Antwort kommt:
- ALG2 Bescheinigungen zuschicken

Falls Geld eingefordert wird:
- Widerspruch / Anwalt

In allen Fällen, schreiben aufheben.


Im Grunde genommen muss man sich also der "Gebühren Einzugs Zentrale" beugen, auch wenn man nie Kunde war. Man wird "auf Lebenszeit" also immer mit dieser Vereinigung zu tun haben - während sich die Politik und der Bund (z.B. Verbraucherschutz) weigert etwas zu tun.


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Im Grunde genommen muss man sich also der "Gebühren Einzugs Zentrale" beugen, auch wenn man nie Kunde war. Man wird "auf Lebenszeit" also immer mit dieser Vereinigung zu tun haben - während sich die Politik und der Bund (z.B. Verbraucherschutz) weigert etwas zu tun.


Ja, auch beim Offenbarungseid!


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Moment - beim Offenbarungseid geht es ja meist schon um "Schulden".

Person A und B ist aber kein(!!!) Kunde dieser Vereinigung. Möchten sie auch nicht sein.
Warum soll ich dann einen "Eid" ablegen? Die Kunden haben keine Verträge und möchten auch selbige nicht abschließen. Sie werden dazu gezwungen.


Riesen Unterschied zwischen "Freiwillig" und "Gezwungenermaßen".


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Moment - beim Offenbarungseid geht es ja meist schon um "Schulden".

Person A und B ist aber kein(!!!) Kunde dieser Vereinigung. Möchten sie auch nicht sein.
Warum soll ich dann einen "Eid" ablegen? Die Kunden haben keine Verträge und möchten auch selbige nicht abschließen. Sie werden dazu gezwungen.


Riesen Unterschied zwischen "Freiwillig" und "Gezwungenermaßen".

Dazu muss nur eines beachtet werden. Die Rundfunkstaatsverträge behalten solange Ihre Gültigkeit, bis sie revidiert, einkassiert oder angepasst wurden (wobei dann wahrscheinlich immer noch genug Punkte bestehen bleiben werden, mit denen ich z.B. nicht einverstanden wäre).

Hat man gefunden, was an welcher Stelle man nicht will, bleibt nichts anderes übrig als zu klagen.

z.B.: Keinerlei Reaktionen = Zwangsanmeldung

Wenn jemand kein "Zwangskunde" werden möchte, muss er sich den Passus im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durchlesen und gegen eine Zwangsanmeldung klagen. Ob eine Zwangsanmeldung rechtlich überhaupt haltbar ist, so wie die es machen + noch den einen oder anderen Grund, die Person A/B einfallen zu diesem Zeitpunkt. Es ist wie immer: Solange kein Kläger, solange kein Richter der darüber entscheidet


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Also ist der Rat noch immer:
Nicht reagieren bis es zur Klage kommt.


Beide Varianten (Anmelden unter Vorbehalt - gibt es dafür noch passable Vordrucke? - und "Zwangsanmeldung") sind also nicht gerade passabel.

Schöne Schlupflöcher, die Vereinigung hat.


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Das Problem sind nicht Ratschläge. Das Problem ist das Person A/B sich entscheiden müssen, dazu reicht es zu wissen, was Sie wollen.

Wenn der Personenkreis sagt: Will kein Kunde werden, auch nicht zwangsangemeldet.

Dann brauch Person A/B nicht über Zahlung unter Vorbehalt nachdenken oder ins Spiel bringen.

Oder einfach nochmal den Samstag Abend nutzen und ausdiskutieren bis es zu einer Entscheidung kommt.




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Mein Vorschlag: Person A, B und B´s Kind machen ein Foto, auf denen der ausgestreckte Mittelfinger zu sehen ist.
Dieses Foto wird mit dem Vermerk an den BS geschickt: Kommt und holt euch die Kohle, wenn ihr euch traut!
Denn so, wie ich die Sache sehe, leben A u. B unter der Pfändungsgrenze.
Der Betrugs"service" bzw. die Rundfunkanstalten sollten mal von uns mehr reinen Wein eingeschenkt bekommen!


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Hallo JohnSmith, Hallo themob.
Es ist schwierig diese "Idiotie" einem Normal denkenden klar zu machen aber vereinfacht gesagt gilt:
§ 1 ÖRR hat immer Recht.
§ 2 Und wenn nicht, tritt automatisch § 1 in kraft.

So etwas ist nur durch Entziehung der Mittel aufzuhalten...! 


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