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Autor Thema: GEZ Brief, erstmal seit 2010 - Möglichkeiten "Beitrag" im Keim zu ersticken?  (Gelesen 23718 mal)

k
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Ich habe und werde keinen Vertrag mit diesem Verein unterzeichnen.Da die Rechtswidrigkeit dieses angeblichen Staatsvertrages mehrfach durch Gutachten nachgewiesen wurde,erwarte ich vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung und notfalls vom Europäischen Gerichtshof.
Da sich in vielen Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht keine Laus mehr in den Pelz setzt,gibt es viele Entscheidungen an den Europäischen Gerichtshof weiter.
Ich persönlich gehe davon aus,dass es auch in diesem Falle so ausgehen wird.


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koppi1947

J
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Wenn nicht die Klagen an Hoher Stelle von "Pro GEZ'lern" (die ja bekanntlich in Ämtern sitzen) von vorneherein abgeschmettert werden.


Anbei Danke an themob für die Ausführlichen Informationen.

Ich selbst bin "nicht" Einverstanden mit dem "Rundfunk-Gesetz", dass man ohne Aufforderung seine Informationen einreichen muss. Dies ist (meiner Meinung nach) ein Relikt aus den 50er Jahren, wo mit Koffer-Radios behauptet wurde, man könnte "Triangulieren wo Empfänger von Radio/Fernsehern" sitzen (als ehemaliker Kommunikationselektroniker kann ich zumindest kommentieren, dass dies nur bei Sendern funktioniert, jedoch nicht bei Empfängern).

Ich habe gestern Person A geraten, mit Anwälten Kontakt auf zu nehmen - dieser Wartet nun auf Antwort (hat diverse in der Landeshauptstadt angeschrieben). Parallel dazu werden wir uns noch einmal die Widerspruchs-Schreiben genauer ansehen.

Anbei auch danke für das Gerichtsurteil zur Thematik "Rückwirkende/Fortlaufende Befreiung". In manchen Fällen (kommt auf die Thematik an) ist dies also doch möglich. Auch dies werde ich einmal weiter leiten.


Auch habe ich mir den gepinnten Thread zur Thematik "Betrugsversuch im Schreiben" durchgelesen. Diesem kann ich auch nur zustimmen. Hierbei werden Fristen gekürzt, Vertuscht, Gedroht, etc. Insofern ist eine Ablehung der GEZ aus mehreren Gründen (Zahlungsverweigerung, Bedrohung, zu etwas gezwungen werden, wass man nicht will) durchaus berechtigt.

Der "Timer" ist nun bei "Tag 2" (immerhin zählen diese Schreiben bei Widersprüchen immer ab Erhalt, nicht ab "Ausstellung"). Wir lassen uns überraschen, was sich noch weiter ergibt.


Auch werde ich mir noch einmal diverse Thematiken zu "Schuldeneintreibern" lesen. Dank Hinterhältigkeit der GEZ, ist schnell ein Eintrag wegen "Schulden" bei der SCHUFA hinterlegt und der Kuckuk ist heutzutage schnell unterwegs. Ein Grund mehr, warum ich den "gläsernen Menschen" absolut verabscheue. Und es eine Unverschämtheit finde, trotz ankreuzen beim Bürgeramt "keine Daten weiter zu geben", trotzdem Daten weiter verkauft werden.


Danke für die Antworten.


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J
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So, nun bräuchte ich dann doch noch mal Hilfe:


Person A hat am 03.04.2014 ein Schreiben des "Beitragsservice" bekommen, dass dieser Aufgrund von sogenannten nicht Kommunizieren mit Beitragsnummer Rückwirkend zum 01.01.2013 angemeldet wurde. Der "Beitrag" für die Wohnung beträgt monatlich den bekannten Betrag, die Rundfunkbeiträge sind in der Mittes eines Dreimonatszeitrumes für jeweils drei Monate zu zahlen. Alles weitere sollte dann via Zahlungsaufforderung kommen.

Wie gewohnt, kein Rechtsbehelf.


Am 09.04.2014 (heute) fischt Person A nun einen Brief aus dem Briefkasten. Hierbei handelt es sich um "Zahlung von Rundfunkbeiträgen". Diese sind zum 15.04.2014 fällig. Berechnet werden 269,70EUR für den Zeitraum 01.2013 bis 03.2014 (15 Monate). Es wird um Überweisung gebeten.

Auf der Rückseite dieses Schreibens steht:
- Eine Information falls sich die Kontaktdaten geändert haben
- Wichtige Informationen zum Betragskonto (mit Unterpunkt allgemeine Hinweise, u.a. "Bei Nichtzahlung können die Rundfunkbeitrage in Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Daneben können in Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen von bis zu 1000 EUR verhängt werden. Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind Beitragsschuldner und Personen oder Rechtsträger, bei denen Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind (§9 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstraatsvertrag). Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen", und Unterpunkt "im Privaten Bereich").
- Unterpunkt "Im nicht privaten Bereich" mit Staffelübersicht der Beiträge.


Die zweite Seite ist im oberen Teil mit Überweisungsschein, im Mittelteil mit Änderung der Anschrift und Zahlungsweise. Desweiteren wird von Gläubiger-Identifikationsnummer gesprochen. Auf dessen Rückseite ist die Infomation zu SEPA Überweisungen.

Auf keinen der Schreiben habe ich den Satz gelesen "gegen dieses Schreiben kann innerhalb von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden"



Person B hat noch immer weder Zahlungsaufforderung noch Androhung der Zwangsanmeldung bekommen.



Zusammengefasst:
Ich denke mal, dies ist nun die sogenannte "Zahlungsaufforderung" mit einem mehr als unterirdischen Rechtsbehelf. (nur Drohungen)

Person A ist noch immer auf dem Standpunkt diese Abzocke nicht zu unterstützen, auch hat diese Person nicht zugestimmt einen "Zwangsvertrag" ab zu schließen. Also gibt es nun nur noch zwei Möglichkeiten:
1) Widerspruch und selbst klagen
2) Anwalt mit Themenschwerpunkt Verwaltungsrecht einschalten


Ist meine Annahme so nun korrekt?
Gibt es mittlerweile Rechtssprechungen GEGEN den neuen "Beitragsservice"?

Wie kann nun weiter gehandelt werden?
Immerhin ist der Termin zur Zahlung schon am kommenden 15.04. fällig.


Erneut danke, an all diejenigen, die sich Mühe machen um zu helfen.


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Person A braucht nicht reagieren, gegen Zahlungsaufforderungen kann und braucht nichts unternommen werden. Also weiterhin abwarten, bis ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt. Darauf muss mit einem Widerspruch reagiert werden, ein Anwalt ist dafür noch nicht nötig.
Am 15.05.2014 wird das Urteil zur Klage von Ermano Geuer erwartet, danach dürfte Klarheit darüber herrschen, ob der Beitrag eine unzulässige Steuer ist oder nicht.


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J
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Alles klar - also weiterhin auf "Taube Ohren Modus", währenddessen schon mal einen passenden Anwalt (Verwaltungsrecht) für alle Eventualitäten suchen.

So agressiv wie die GEZ bei Person A gehandelt hat (schreiben teilweise INNERHALB von 1 Monat, zu kurzfristige Zahlungsaufforderungen), denke ich kommt die nächste Aufforderung zum 19.04.2014. Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, dann darauf entweder ein Dreizeiler "Ein Anwalt wird Sie kontaktieren", oder eines von vielen verfügbaren Widersprüchen hier im Forum.



Auf das Urteil zu der Klage von Herrn Geuer bin ich gespannt.
Ich denke jedoch, die Klage wird leider abgewiesen. Zu viele Pro-GEZ Lobbyisten im System.

Danke für die Information.


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Also ich muss dies noch mal nach oben schieben.

Heute läuft für Person A die Fälligkeit der Zahlung des Beitrages ab.
(Schreiben vom 04.04. erhalten 09.04., Fälligkeit zum 15.04. - Zahlung der Rundfunkbeiträge)

Wie bereits zwei Posts weiter oben erwähnt, war nicht zu erkennen, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt war. Lediglich auf der Rückseite stand etwas von (zusammengefasst): "wenn nicht gezahlt wird, können Geldbußen fällig sein"


Das irritiert mich nun ein wenig.
Ist dies nicht die Rechtsbehlsbelehrung? Auch wenn diese mehr als dürftig ist.


So oder so hat Person A schon Kontakt mit Anwälten aufgenommen, ist beim Amtsgericht Ende des Monats (Beratungshilfe). Aber nur zur Sicherheit - hätte ein Widerspruch geschrieben werden müssen? Oder muss man wirklich auf die ersten Mahnungen warten, wo hoffentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei steht (in Form von einer Seite o.ä.).

Wie gesagt... ab diesem Schreiben ist Person A offiziell angemeldet, soll zahlen im Turnus von 3 Monaten, der Überweisungsschein war mit bei und(!) dieser Dreizeiler auf der Rückseite des Hauptschreibens. In Sachen Geldeintreiben sind die Jungs ja relativ schnell, in Sachen Abweisen von Widersprüchen noch viel schneller.


Ich hoffe ich habe da nichts falsch verstanden.


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Absolute Entwarnung.

Dies ist noch die Vorstufe. Zahlungserinnerung inform : Zahlung der Rundfunkbeiträge.

Auf der Rückseite ist auch bei mir vermerkt, die Drohung:
Bei Nichtzahlung ........Geldbußen bis zu 1.000,- € verhängt werden.

Erst wenn das ganze: Gebühren-/Beitragsbescheid heißt
läuft mit der Rechtsbehelfsbelehrung die Frist von 1 Monat/4 Wochen.

Aber ein Ende ist in Sicht: 15.5.14 Urteilsverkündung in München :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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Noch mal zur Übersicht, wie "Bescheide" und deren "Rechtsbehelfsbelehrungen" in echt aussehen:

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

Steht nicht "Bescheid" drauf und ist auch keine "Rechtsbehelfsbelehrung", die ebenfalls als solche auch bezeichnet ist, enthalten, so ist es kein "Bescheid", sondern eine eher informative Zahlungsmitteilung o.ä. ;)


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Eine Rechtsbehelfsbelehrung klärt darüber auf, dass binnen 1 Monat nach bekanntgabe Widerspruch gegen den Beitragsbescheid zu richten ist an: Adresse des Beitragsservice oder der umseitig genannten Landesrundfunkanstalt. Überschrift ist "Rechtsbehelfsbelehrung" und ist bisher zumeist auf der Rückseite abgedruckt, schlecht lesbar in hellgrau. Auf Seite 1 steht eindeutig "Gebühren/Beitragsbescheid" als Überschrift. Solche Beitragsbescheide folgen normalerweise jedes Quartal neu, jedesmal muss widersprochen werden. Alle anderen Zahlungsaufforderungen können als höfliche Form der Nötigung bezeichnet werden, worauf nicht reagiert werden muss.


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Nachdem nichts dergleichen auf dem Schreiben steht (was es eigentlich meiner Meinung nach von Anfang an sollte "Sie können Widerspruch einlegen", das dieser Grundsätzlich immer abgelehnt wird, egal wo, ist mittlerweile Standard), bin ich auf das neue Schreiben gespannt.

Danke für die Information.


Und erneut - ich hoffe auf positiven Ausgang der Klage, ich denke jedoch, dass die Realität anders aussehen wird.


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Ich muss diesen Thread leider erneut nach oben bringen, da mich die Schreiben von Person A langsam irritieren.
Ich hoffe der Dateianhang funktioniert, natürlich sind die Briefe editiert.


Dies ist mittlerweile die zweite Rechnung/Zahlungsaufforderung, erneut mit der Angabe "Zu zahlen innerhalb von 2 Wochen" (Erhalten am 04.05., datiert auf 02.05. zu zahlen bis 15.05.).

Mittlerweile war Person A beim Amtsgericht in Stadt B. Diese meinte aber "solange Sie keine Eigenbemühungen vorweisen, können wir Ihnen nicht helfen". Soweit ich das verstanden habe, sind diese Schreiben ja nur "Informationen". Allerdings ist man bereits ungefragt angemeldet, und somit automatisch Schuldner. Auch wenn man dem Vertrag nicht zustimmt (keine Antwort = keine Zustimmung / heutzutage nichts mehr Wert, wie es scheint). Wenn die Schulden nicht beglichen werden, wird dies in der SCHUFA vermerkt. Was sich im Moment nicht schlimm anhört, für viele die aber auf Hilfe angewiesen sind (oder wirklich mal Notfalls einen Kredit brauchen) schlichtweg aufgeschmissen sind.



Meine Frage nun an die Leser hier:
Der Termin für einen möglich Widerspruch würde zum 02.06. auslaufen. Bis dahin könnte eine neue Zahlungsaufforderung kommen.

Wie kann nun Sachgerecht reagiert werden?
Ich kann noch immer keinen gültigen Rechtsbehelf erkennen, außer die Information "wenn Sie nicht zahlen - dann Strafe".



Wenn ich die Nachrichten auch richtig verfolgt habe, so wurde das Gerichtsverfahren in München abgeschmettert. Wir sind also noch immer auf den gleichen Stand: "du schaust illegal - du hast eine Wohnung - DU musst Zahlen". Aber nicht, wenn Nachrichten sowohl in Printmedien und in Filmmedien zensiert werden. Und eine Zensur dank der abgeschnittenen Netzneutralität ist mittlerweile sehr präsent.

Die Nachrichten im anderen Sub-Forum Bereich irritieren mich, um ehrlich zu sein.


Über jede Form von Hilfe wäre ich dankbar.





PS:
Person B ist mittlerweile umgezogen. Diese hat seit Monaten keine Schreiben mehr bekommen, nur die Info "Wohnen Sie hier? Falls ja, müssen(!) Sie sich anmelden!". Mir unverständlich wer wie und wie oft angeschrieben wird.


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themob

Es gelten immer noch die Antworten 36 - 38  ;)

Reine Information ohne rechtlichen Charakter

Bürger in Antwort 37 gibt die Aufklärungslinks um zu vergleichen.
Roggi weist ebenfalls auf die Rechtsbehelfsbelehrung und die wichtigen 4 Wochen hin.

Hier in diesem Thema ist ebenfalls eine chronologische Abfolge zu sehen. Auch hier der aktuelle Status der "Zwangsanmelder" ohne jegliche Reaktion: Der Beitragsbescheid wird abgewartet. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Person A sollte sich auf den nächsten Brief schon mal einstellen: Die Zahlungserinnerung - ebenfalls ein informativer Brief (siehe im verlinkten Thema)


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Ich habe mich einmal weiter im Forum umgesehen.

Dank des Abschmetterns der Klage aus München, scheinen ja totalverweigerer mehr und mehr gezwungen zu werden, doch zu zahlen. Die Horrorgeschichten mit diversen Verwaltungsgerichten sind da schon sehr Aussagekräftig. All dies kann hohe Kosten verursachen.. Kosten die weder Person A noch Person B tragen kann - Ratenzahlungen (quasi wie Kredit) schon gar nicht. Insofern Negativeinträge bei SCHUFA und Co vorprogrammiert. Eine Privatinsolvenz würde auch viele mögliche Private Dinge (Kredite, Selbstständigkeit, etc) kaputt machen.


Dieser Beitrags-Service bringt die Leute in Probleme, dass es nicht mehr schön ist.

Ich verstehe irgendwo, dass die ehemalige GEZ nicht "nur" für das Fernsehen einen Bildungsauftrag umgesetzt hat. Zumindest in der Bundeshauptstadt (u.a. auch Hilfe bei Offline Medien - Politische Bildung). Aber die Methoden sind nicht in Ordnung und das System mehr als Veraltet im digitalen Zeitalter. 5EUR/Monat sind gerade noch okay, 18EUR nicht!

Und die fast schon Mafia-Ähnliche Handhabung (Drohung, Klagen, etc) schon gar nicht.



Insofern:
Widerspruch? Kein Widerspruch?
Immerhin sind die Schreiben zugegangen. Ausreden mit "nicht erhalten" zählt ja leider nicht. Und nun ist Person A angemeldet.


Die ganze Thematik ist kompliziert und mit viel Aufwand verbunden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Mai 2014, 03:36 von JohnSmith«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorab: Die bisherigen Urteile kann man in der Pfeife rauchen ;)

Widerspruch? Kein Widerspruch?
Immerhin sind die Schreiben zugegangen. Ausreden mit "nicht erhalten" zählt ja leider nicht. Und nun ist Person A angemeldet.

Nochmal:
Ob obige Schreiben und wann diese zugegangen sind, ist erst mal irrelevant.
Dennoch sollte sich Person XYZ auch mit diesen Infos vertraut machen:

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

Entscheidend sind aber allenfalls offizielle, rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEIDE, gegen die Person XYZ dann zu gegebenem Zeitpunkt form- und fristgerecht Widerspruch einlegen sollte, sofern sie mit der Regelung nicht einverstanden ist.

Noch mal zur Übersicht, wie "Bescheide" und deren "Rechtsbehelfsbelehrungen" in echt aussehen:

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html

Steht nicht "Bescheid" drauf und ist auch keine "Rechtsbehelfsbelehrung", die ebenfalls als solche auch bezeichnet ist, enthalten, so ist es kein "Bescheid", sondern eine eher informative Zahlungsmitteilung o.ä. ;)

Widerspruch auf lediglich informative Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung (ähnlich den oben dargestellten) sind zwecklos.

Person XYZ wird erfahrungsgemäß noch Wochen bis Monate Zeit haben, bis nach der voraussichtlich folgenden ZahlungsERINNERUNG irgendwann mal ein BeitragsBESCHEID eingeht.

Bis dahin gilt: Keine Panik auf der Titanic ;)
Ruhe bewahren & gut einlesen.

Eine versuchsweise Übersicht über die wichtigsten Links gibt's hier:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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J
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Entscheidend sind aber allenfalls offizielle, rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEIDE, gegen die Person XYZ dann zu gegebenem Zeitpunkt form- und fristgerecht Widerspruch einlegen sollte, sofern sie mit der Regelung nicht einverstanden ist.

...

Person XYZ wird erfahrungsgemäß noch Wochen bis Monate Zeit haben, bis nach der voraussichtlich folgenden ZahlungsERINNERUNG irgendwann mal ein BeitragsBESCHEID eingeht.

Bis dahin gilt: Keine Panik auf der Titanic ;)
Ruhe bewahren & gut einlesen.

Ja, aber das ist es ja was mich so verwirrt.

Weder Person A oder B sind damit einverstanden mit dem neu auferlegten Beitrag. Es geht hier um einen (Knebel)Vertrag ohne positive Zusage der Vertragsauferlegten. Immerhin ist es keine Steuer, die bereits in den zu zahlenden Steuern verrechnet wird - sondern etwas, was separat bezahlt werden muss.

Beide Personen hätten zwar Bescheide für die GEZ seitens ALG-2. Aber wie schon in anderen Threads zu lesen, sind diese weder wirksam (Rückwirkend), und man würde diesem Nonsense ja weiterhin zustimmen. Widersprüche von Anfang an fruchten nicht, sind auch nicht empfohlen weil rechtlich nicht abgesichert. Da hat sich der neue "Beitragsservice" ein schönes Schlupfloch gebaut.


Im Grunde genommen muss(!) gewartet werden, bis die Panik regelrecht da ist, es dann teilweise um viel Geld geht (Streitwerte unter 1000EUR lohnen meist nicht), um Schulden und Schuldeneinträge, etc. Das System/Prinzip ist doch vollkommen kaputt, finde ich.


Wenn die Möglichkeit zu reagieren bestehen würde(!), dann würde ich an Stelle von Person A dies tun. Eben weil mir das Anhäufen von Schulden einfach mal nicht Koscher ist. Ich habe Erfahrungen mit Krediten/Schulden, die mühselig über etwas mehr eine Dekade abgezahlt werden mussten - und ich bin froh da raus zu sein. Ich wünsche niemanden so etwas. Besonders nicht, wenn man sowieso schon kaum Geld hat.


Aber nein, sowohl unsere verlogene Politik (die selbst keine Beiträge zahlen), als auch unser Rechts-System sind Pro-GEZ.



Danke trotzdem soweit.


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