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Autor Thema: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung  (Gelesen 85406 mal)

g
  • Beiträge: 8
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Wichtige Beiträge zum Thema. Bitte unbedingt vorher lesen:

weiter unten in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59029.html#msg59029

sowie auch unter
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=8249.0

---------------------------

Hallo Leute, Person A ist ab heute neu hier im Forum und würde sich gerne vorstellen, was aber eher nicht sinnvoll ist.
Nur kurz A ist männlich, heißt M und ist ein paar Jahre alt ;)
Ach ja A ist ein absoluter Gegner der GEZ und wird sich auch mit allem was er hat dagegen sträuben!

Also,
heute war im Briefkasten ein Brief der GEZ mit einer Mitteilung zur Anmeldung.
Diese Anmeldung wurde nicht von seiner Freundin getätigt, sie meinte A gegenüber nur, dass sie die letzten Mitteilungen der GEZ (waren in den letzten Monaten einige) immer in die Tonne warf, da sie genauso wie A nicht bereit ist, die Gebühren zu bezahlen.

Jetzt kam eben der Brief mit einer automatischen Anmeldung mit Rückdatierung zum 01.01.2013.

Nachdem Person A sich heute die Facebookseite und das Forum gründlich durchgelesen hat, bestärkt ihn das in seinem Gedanken einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen.
Wie seht ihr das?

Im Anhang hab ich eine Kopie des Briefes...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2023, 15:21 von Bürger«

g
  • Beiträge: 8
Hab wohl doch nicht so gründlich gelesen  :P

Hab grad nen Beitrag zur Zwangsanmeldung von Roggi gefunden...

Zitat
    §9 (1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen. Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei  Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Die Landesrundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den in § 8 Abs. 4 und 5 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 11 Abs. 5 gilt entsprechend. Die Landesrundfunkanstalt kann für die Tatsachen nach Satz 1 und die Daten nach Satz 4 Nachweise fordern. Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Hier ist von Verwaltungszwangsverfahren zu lesen. Wer sich nicht meldet, kann zur Anmeldung gezwungen werden, ist aber noch nicht angemeldet. Wer sich auf deren seltsame Schreiben hin meldet, hat sich selbst angemeldet und ist auf einen Trick reingefallen, so wie Zwiebelchen. Nun weiß der Beitragsservice an wen die Anschreiben zu richten sind weil die Daten der Meldebehörde bestätigt wurden. Der Beitragsservice hat ein aufwendiges Verwaltungszwangsverfahren mit unsicherem Ausgang gespart.
Niemand vom Beitragsservice hat Urkundenfälschung oder Nötigung begangen oder einen Vertrag für jemanden abgeschlossen. Die versenden solche Briefe gerne, mit nicht durchsetzbaren Drohungen versehen, um eine Reaktion zu erhalten.
Wer weiterhin keine Antworten zurückschickt, weckt demzufolge keine schlafenden Hunde und hat wenig zu befürchten.
Erst bei Bescheiden mit Rechtsbehelfsbelehrung MUSS reagiert werden, so wie es in der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung erklärt wird. Das wäre z.B.: zahlen, melden oder Widerspruch einlegen, je nach Bedarf.

Mein Tip: Nicht melden, das gesparte Geld aufs Sparbuch legen und für Widerspruch und Klage verwenden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:20 von Viktor7«

y
  • Beiträge: 1
Habe auch ein entsprechendes Schreiben erhalten. Man muss sich auf dieses Schreiben ja auch gar nicht antworten. Man kann beantworten ob man bereits Beitragszahler ist oder eine Mitbewohnerin dies bereits ist. Beides ist bei mir nicht zutreffend. Darüber hinaus kann man Zahlungsangaben machen. (Überweisung, Lastschrift etc.)

Hat jemand schon den Schritt nach diesem Schreiben erlebt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:20 von Viktor7«

2
  • Beiträge: 98
Re: Automatische Anmeldung der GEZ
#3: 30. Januar 2014, 09:14
Danach wird man wohl eine Zahlungsaufforderung (keinen Bescheid) bekommen. So haben die einen auf jeden Fall schon mal im Netz.


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H
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Person X hat heute den obigen Brief auch bekommen. Wenn als nächstes eine Zahlungsaufforderung kommen sollte (keinen Bescheid), sollte X dann ebenfalls diesen Brief ignorieren?
X würde sehr gern gegen das Zahlen kämpfen, hat aber dann im Falle eines Bescheides wenig Ahnung von der rechtlichen Vorgehensweise und bräuchte echte Hilfe, die auch fruchtet. X steht auch finanziell schlecht da, was schon mal ein Grund ist, dass eine monatliche bzw. vierteljährliche Zahlung nicht mal möglich ist! Wird die aber reichlich wenig interessieren, Hauptsache die können sich das letzte Geld von X in den Rachen schieben!
Hat in dieser Sache schon mal einer Erfolg gehabt oder ist es bisher "nur" ein hartnäckiger Versuch geblieben über den rechtlichen Weg zu gehen? Die müssen doch eine undichte Stelle haben! Das kann doch nicht rechtens sein!  >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:20 von Viktor7«

f

fox

  • Beiträge: 437
Eine automatische Anmeldung verstößt gegen "BGB § 241a Unbestellte Leistungen"

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241a.html

Wenn die Zwangsanmeldung von einer Person unterschrieben ist, diesen Brief an die Staatsanwaltschaft mit einer Anzeige weiterleiten.  >:D



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:21 von Viktor7«

L
  • Beiträge: 49
Re: Automatische Anmeldung der GEZ
#6: 02. Februar 2014, 11:13
Einen "Beitragsbescheid" darf man keinesfalls ignorieren sondern muß fristgerecht Widerspruch einlegen.

Soweit für die Wohnung noch überhaupt kein "Beitrag" (auch nicht von einer anderen Person) entrichtet wird ist es nach meiner unmaßgeblichen Rechtsauffassung allerdings schwierig bis unmöglich eine Zahlung abzuwenden. Es sei den man will die Verfassungsmäßigkeiet des sog. "Beitrages" generell in Frage stellen.

Zu prüfen wäre allerdings, ob die Wohnung gemäß §3 RBStV tatsächlich "baulich abgeschlossen" ist.



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Zu prüfen wäre allerdings, ob die Wohnung gemäß §3 RBStV tatsächlich "baulich abgeschlossen" ist.
Könnte ein Rettungsanker sein für besonders verwegene Gerichtskenner:
Wenn die rückwirkend Geld verlangen, sollen die mal nachweisen, dass die Wohnung eine Wohnung nach §3 RBStV war. Die gehen einfach mal davon aus, aber rechtlich haltbar ist das nicht. Weil nur Wohnungen anzumelden sind, kann man diese "baulich nicht fertigen Zimmer" nicht anmelden. Also können die auch rückwirkend keine Beiträge verlangen. Wenn die jetzt Nachweise verlangen, ist es zu spät. Ist aber schwer vor einem Richter glaubhaft zu machen:
"Ich lehne eine Beitragszahlung rückwirkend zum 01.01.2013 ab, weil die Wohnung erst ab 01.02.2014 fertig gestellt wurde. Da die Räumlichkeiten vorher nicht zum Wohnen und schlafen geeignet waren, bestand keine Anmeldepflicht. Während der Renovierungsarbeiten habe ich dort nicht geschlafen oder gewohnt. Ich bitte um Anmeldung ab 01.02.2014, oder teilen sie mir mit, was als Nachweis nötig ist, damit ich beweisen kann, dass die Räumlichkeiten vorher keine Wohnung waren."
Da es keinerlei Nachweispflicht gibt, wo man sonst gewohnt hat, ist es eine gute Ausrede. Die schreiben daraufhin: "Da sie in der Wohnung seit 01.01.2013 gemeldet waren, gehen wir davon aus, das die Wohnung seit 01.01.2013 Beitragspflichtig war." Man kann ja lange renoviert haben und bei seinen Eltern (oder auf der Parkbank) geschlafen haben. Ist was für Leute, die nichts zu verlieren haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:21 von Viktor7«

c
  • Beiträge: 168
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Das ist ja interessant! Spannend ist jetzt natürlich, was passiert, wenn auf die Zahlungsaufforderung + Mahnung wieder nicht reagiert wird! Vor dann in solchen Fällen der Beitragsbescheid kommt, müsst erst einmal dieses Zwangsanmeldeverfahren durchgeführt werden, wie das dann auch immer aussieht.

Ich hoffe nur, dass möglichst viele sich nicht von dieser angeblichen Anmeldung verunsichern lassen und sich auch weiterhin nicht melden, bis etwas rechtlich bedeutendes passiert.

In meinem Fall ist es ja sowieso anders, ich war ja bis 2012 nörgelnder Radiozahler, aber überspannt wurde der Bogen erst jetzt mit der Zwangsabgabe!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:23 von Viktor7«

M
  • Beiträge: 11
Hallo zusammen,

lese schon seit Beginn der Zwangsabgabe mit...
Ich kenne da Miss X, die hatte während ihrer Ausbildung Erfahrung mit dem Beitragsservice gemacht. Damals meldete sie sich aus Unwissenheit an, ließ dann alles überprüen, da sie durch ihr geringes Ausbildungsgehalt ausging, davon befreit zu sein. Pustekuchen, der Beitragsservice schmetterte den Antrag ab. Die Azubis kann man ja auch melken. Man bezieht ja kein Bafög oder ALG II...
Wie der Zufall so wollte, ergab sich 2010 die Möglichkeit sich dem System zu entledigen. Abgemeldet wegen Auslandsaufenthalt. Seitdem hatte Miss X nichts mehr vom "Service" gehört. Bis 2013. Da wollte der "Service" eine Auskunft wer denn jetzt in der Wohnung wohnt. Ignoriert. Inzwischen ist Miss X bei Brief 4 angelangt (zwei oder drei Briefe sind im Bermudadreieck der Wohnung verschwunden) und wartet gerade auf die Zwangsanmeldung. Die dürfte wohl bald eintrudeln, da 4 Wochen bereits rum sind. Gesetzlich sei Miss X zur Auskunft verpflichtet. Diese Ansicht vertritt Miss X allerdings ganz und gar nicht.
Miss X freut sich inzwischen schon richtig auf den Gebührenbescheid, denn Miss X wird klagen. Immerhin ist Miss X Studentin, die arbeiten gehen muss, um ihr Studium zu finanzieren, kein Bafög kassiert und es nicht einsieht, das hart erarbeitete Geld den geldgeilen Medienkonzernen in den Rachen zu werfen. Wenn die Geld brauchen, sollen sie halt mehr Werbung schalten. Bei den privaten Sendern klappts doch auch..
Die Auffassung des Stuttgarters Verfassungsgerichts, das die "geringe" Gebühr zu vertreten sei bis höhere Gerichte entschieden haben, hat Miss X eben auch nicht. Da dieser "geringe Betrag" schon fast die Hälfte eines Monatseinkaufs an Lebensmitteln bei Miss X ausmacht.
Herrlich, das so Personen wie Miss X, die sich ihr Studium mit einem Teilzeitjob finanzieren oder generell nur von einem Teilzeitjob leben ohne weitere Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, nicht befreit werden.

Ich kenne da auch Miss Y, die sich auf das erste Schreiben gemeldet hat. Das zweite (anscheinend die erste Rechnung) ging von der Post zurück mit dem Vermerk nicht zu ermitteln (Miss Y wohnt in der Einliegerwohnung der Eltern und hat keinen beschrifteten Briefkasten; da kannte sich jemand von der Post anscheinend nicht aus) und der dritte Brief, war direkt die Zahlungsaufforderung über 6 Monate. Auf telefonische Nachfrage beim Beitragsservice das nie ein Schreiben vorher ankam und warum direkt so eine horende Summe verlangt würde war die Antwort "Die Post hat den Brief zurückgeschickt mit dem Vermerk Empfänger nicht zu ermitteln und das war die erste Rechnung." Daraufhin sagte Miss Y der erste Brief sei ja angekommen, danach sei nichts gekommen und sie hätte erst den 3. Brief erhalten. Der nette Beitragsservice meinte, Miss Y solle doch mal rausfinden, wer von der Post die Briefe zurückgehen lässt und sich noch mal melden um Namen zu nennen.
Das hat Miss Y nicht getan.

Eines wollte ich noch mal generell auch beisteuern. Die Briefe sind zwar Infopost, ABER das sind Premiumbriefe. Heißt: Bei Infobriefen weiß der Absender nicht, ob diese zugestellt wurden oder im Nirvana der Post untergangen sind. Premium-Infopost heißt, der Absender weiß sehr wohl, ob sein Briefchen zugestellt wurde oder nicht. Sogar netterweise an welchem Tag die Teile durch die Maschinen gelaufen sind bei der Post.
Erkennt man auch super am Matrixcode, der sich neben dem P befindet. Die Dinger gehen sogar bei Unzustellbarkeit zurück an den Absender mit dem Vermerk, was denn beim Empfänger los ist.. ob nicht zu ermitteln, unbekannt verzogen, tot, Annahme verweigert oder sonstiges. Immerhin zahlt für diesen besonderen Service der Deutschen Post der Beitragsservice ein wenig mehr, als nur das gewöhnliche Infopost Entgelt. Damit man auch schön unterrichetet wird, was aus seiner Post geschieht. Woher das Geld für diesen Luxus kommt, kann sich ja jeder selbst ausdenken. Wundert mich ja, das eine Beitragssenkung angestrebt wird.

Eine andere Sache, die mich ebenfalls wundert ist, warum wird das Thema in den Medien (nicht nur Fernsehen, auch Zeitungen) so totgeschwiegen? Sonderlich viel findet man nicht... oder ich suche mit den falschen Schlagwörtern.
Ob sich dafür auch mal ein Herr Posch von RTL öffentlich einsetzen würde? Das wär ja mal was...

Haltet durch, gemeinsam sind wir stark :-)
Und es tut unwahrscheinlich gut zu wissen, dass es noch andere Mitstreiter gibt :-)

 


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So, heute nach 5 Tagen bekommt X einen erneuten Brief - kein Bescheid

lachen oder weinen!?
X hat hier keine Möglichkeit bekommen in Widerspruch zu gehen. Es gibt in diesem Brief keine Unterschrift. X scheint jetzt angemeldet zu sein und besitzt schon eine Beitragsnummer.

Und nun? Hat jemand schon diesen Brief erhalten und weiß, was als nächstes kommt? Muss X jetzt zahlen? Oder widersprechen? X fühlt sich ziemlich verar***t und verraten in seiner Entscheidungsfreiheit.



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Armer Hannfred  ;D
Ich glaub das ist die große Welle jetzt, wo "jeder" zur Kasse gebeten wird :police:


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M
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Miss X ist am Samstag auch einfach mal angemeldet worden. Sie kann sich aber beim besten Willen nicht daran erinnern irgendetwas unterschrieben zu haben was diese Anmeldung rechtfertigt. Uberlegt deshalb gerade sehr stark ob nicht schon dagegen protestiert werden sollte. Immerhin ist ja in einem anderen Beitrag schon darüber diskutiert worden ob diese Anmeldung bereits rechtens ist.


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Dann erhält die gute Miss X wahrscheinlich schon morgen auch den Brief, dass sie in den nächsten Tagen zahlen soll. :/ Herr X hat auch nichts unterschrieben und dann kam recht fix der obige Brief. Herr X denkt auch nicht, dass diese Art von Anmeldung rechtens ist.


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t

themob

Da es sich ja um eine sogenannte "Direktanmeldung" handelt, wir benennen die Vorgehensweise berechtigterweise als Zwangsanmeldung, könnte man schon mal darüber nachdenken, ob man an dieser Stelle nicht über eine Feststellungsklage gehen kann.

Gegen eine im normalen Verfahren durchgeführte Anmeldung, wäre dies sinnlos.

Aber als Direktanmeldung schaut die Sache anders aus. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung. Ich bin leider schon im globalen nationalen Register in NRW erfasst, somit habe ich keine Chance, es auszuprobieren.

Wer dazu Interesse hat, muss sich einfach mal näher mit dem Thema Feststellungsklage auseinandersetzen.

Miss X ist am Samstag auch einfach mal angemeldet worden. Sie kann sich aber beim besten Willen nicht daran erinnern irgendetwas unterschrieben zu haben was diese Anmeldung rechtfertigt. Uberlegt deshalb gerade sehr stark ob nicht schon dagegen protestiert werden sollte. Immerhin ist ja in einem anderen Beitrag schon darüber diskutiert worden ob diese Anmeldung bereits rechtens ist.


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