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Autor Thema: Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung  (Gelesen 89612 mal)

M
  • Beiträge: 11
Meinst du mit Anmeldung im normalen Verfahren, wenn die Leute auf die ersten Schreiben  reagiert hatten und dem Service die Infos freiwillig gegeben haben?

Ich werd mal gucken bzw. Suchen ob man dagegen vorgehen kann. Also die Zwangsanmeldung. Der Bescheid kommt, so oder so. Vielleicht freuen die sich ja, endlich Nachricht von Miss X zu erhalten und schießen das Ding früher raus.

Eigentlich hätte man die ganzen Rücksendeumschläge von denen nutzen sollen. Nichts reintun und ab in die Post. Verursacht ja nur Kosten... für die... steht zwar drauf bitte freimachen, aber wenn mans nicht macht, zahlt der Empfãnger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:24 von Viktor7«

k
  • Beiträge: 6
Hallo allerseits :),

ich bin auch neu hier und hätte auch eine Frage bezüglich des weiteren Vorgehens.

Also zur Sachlage:

Person X und Y wohnen in einer Wohnung. Bisher landeten alle Infopost der GEZ im Müll. Dann kam die Androhung auf Zwangsanmeldung von Person X vor Weihnachten. Person Y bekam weiterhin erstmal nur den üblichen Spam aber keine Zwangsanmeldung bisher.

Jetzt kam wie bei den anderen hier im Thread am 24.1.14 die "Bestätigung der Anmeldung", da sich natülich weiterhin nicht auf Infopost gemeldet wurde.

Merkwürdigerweise steht in der Infopost Zwangsanmeldung "zum 1.12.2013", obwohl schon länger hier in der Wohnung gewohnt wird. X und Y waren vorher nie von der GEZ erfasst.

Heute kam dann die Aufforderung der "Zahlung der Rundfunktbeiträge"

53,94€ ab 1.12.13 bis Feb.14

Komischerweise fand bei allen anderen hier ja die Anmeldung zum 1.1.2013 statt, warum ist bei Person X der 12.13 das Anfangsdatum?

Was passiert mit den Forderungen vom 1.1.13 - 1.11.13? Können diese nachträglich noch eingefordert werden? Es ist ja bis jetz kein Bescheid eingegangen.

Wenn Person X widerspricht, wendet sich die GEZ dann an Person Y und meldet diese dann an? Denn im Moment läuft die Wohnung ja auf Person X, da diese ja gegen ihren Willen/ohne Unterschrift zwansangemeldet wurde. Person X würde gerne klagen, Person Y nur widersprechen und es herauszögern.

Wie sollte Person X jetzt vorgehen? Gegen die Zwangsanmeldung widersprechen? Diese ist ja zudem merkwürdig, da ab Dezember 13 ausgestellt.( Das Vorgehen scheint ja recht umstritten, wie man in den Diskussionen hier lesen kann ;)), oder doch auf den Bescheid warten und diesem widersprechen?


Liebe Grüße und Dank!
Knubbel




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:24 von Viktor7«

t

themob

Vorab, wäre es interessant, diese Zwangs- Direktanmeldung plus Anmeldebestätigung anonymisiert hier hochzuladen.

Was ich in einem vorherigen Post schon erwähnt hatte:

Widerspruch ohne Bescheid ist so nicht möglich. Eine "Reaktion" in Form eines uninteressanten Widerspruchs = endlich hat er/sie sich gemeldet

Feststellungsklage gegen die Direktanmeldung, wäre eine Option (aus meiner persönlichen Sicht), muss aber jeder selbst auch recherchieren zum Thema.

Wie gesagt, mich würde die Direktanmeldung und die daraus erfolgte Anmeldebestätigung interessieren, Anonym natürlich



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:24 von Viktor7«

M
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Schließe mich dem an von themob.

Die Personen x, y, z sind alle zum 1.13 angemeldet worden, da seitdem der neue Rundfunkstaatsvetrag in Kraft getreten ist. Steht auch so im Schreiben drin, warum sie der Service zu dem Zeitpunkt angemeldet hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:24 von Viktor7«

k
  • Beiträge: 6
Danke schonmal für die Antwort :)

So hab mal beides Angehangen. Bin ja mal gespannt, ob die Tage Person Y noch Post bekommt. Die Rückseiten waren die Selben wie bei allen anderen hier im Thread, daher nicht noch einmal extra eingefügt.



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t

themob

Welche Rundfunkanstalt ist zuständig?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:25 von Viktor7«

k
  • Beiträge: 6
Wohnort ist Berlin. Müsste also RBB sein?

Steht hier blos nirgendwo auf den Zetteln drauf.  Antworten sollen an ARD ZDF Deutschalndradio Beitragsservice, 50493 Köln gehen. Wobei es ebenso eine 50656 Köln Anschrift gibt.

Überweisung soll ebenso an Rundfunk ARD, ZDF, Dradio gehen. Konto in Dresden.

Beitragsnummer in beiden Briefen stimmt überein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:25 von Viktor7«

t

themob

Vielen Dank für das hochladen und die ergänzende Info  ;)

Generell fehlt mir so das eine oder andere, da es ja um eine "öffentliche-rechtliche Behörde" im Sinne des RBB (zuständig ist Verwaltungsrecht) geht.

Es muss unterschieden werden:
1. Anmeldung im herkömmlichen Sinne = Formular ausfüllen, unterschreiben, absenden, HipHip Hura Dankesschreiben (Anmeldebestätigung) kommt

Ist aber hier nicht der Fall, daher ist es

2.
Auf Infoschreiben wurde nicht reagiert - eine Verifizierung der Daten konnte somit nicht durchgeführt werden

Es erfolgte ein Anmeldung - kaschiert durch eine "Anmeldbestätigung", die eine förmliche Anmeldung im Vorfeld suggerieren soll.

Es steht lediglich der Satz: Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 1.12.1013 vorgenommen. Die Beitragsnummer lautet:xxxxxxxxxxx

Anschließend sollte nach meinem Verständnis nun die rechtliche Grundlage genannt werden, auf der diese Direktanmeldung durchgeführt wurde. Also in etwa:

Die Anmeldung erfolgte nach §xy Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bla bla bla.

Ebenso wird nicht der eigentliche Gläubiger genannt, diese wäre ja der RBB.

Auch das geht aus dieser Direktanmeldungsbestätigung nicht hervor (ich weiss, auch bei einer eigenen Anmeldung nicht). Aber hier wird eine sogenannte Direktanmeldung im Vorfeld durchgeführt, daher sehe ich es als Sonderfall.

Das die rechtliche Grundlage dieser Direktanmeldung nicht aufgeführt wird, ist für mich persönlich ein weiteres Indiz, dass diese Direktanmeldung rechtlich nicht haltbar ist.

Die Rundfunkanstalten und die Kölner sind § verliebt. Die hätten es aufgeführt, würde es diese gesetzliche Grundlage geben.

Warum hier die Abteilung RBB in Köln zum 1,12 2013 anmeldet und andere hier eine Anmeldebestätigung bekommen (Direktanmeldung) rückwirkend zum 1.1.2013, habe ich keine Idee.

Die Entscheidung ist ja Ende letzten Jahres gemeinsam für alle Rundfunkanstalten gefallen. Das man rückwirkend zum 1.1.2013 die Direktanmeldung durchführt.

Zitat
Grund ist offenbar der Entschluss von ARD, ZDF und Deutschlandradio, alle noch nicht beitragspflichtigen Wohnungen mit einer sogenannten "Direktanmeldung" in die Pflicht zu nehmen. Dazu hatte sich die ARD offenbar erst im November verständigt.

Grundlage sind Daten der Einwohnermeldeämter, die bei der Beitragserhebung verwendet werden. Außerdem sollen - auch das ist ein Beschluss der jüngsten Zeit - die Beiträge von Haushalten, die sich nicht freiwillig gemeldet hatten auch rückwirkend erhoben werden, allerdings maximal bis 1. Januar 2013, als das neue Gesetz in Kraft trat. Vor allem diese beiden Faktoren hätten die Prognosen ansteigen lassen, hieß es aus ARD-Kreisen.

Der ARD-Vorsitzende und NDR-Intendant Lutz Ma***or geht von einem Plus in der Größenordnung von 390 Millionen Euro durch die Direktanmeldung und 175 Millionen Euro durch die rückwirkende Erhebung aus.
http://www.sueddeutsche.de/medien/wegen-mehreinnahmen-rundfunkabgabe-sinkt-erstmals-1.1846448

Zitat
Dass öffentlich noch bis vor wenigen Wochen von einem deutlich geringeren Anstieg der Einnahmen ausgegangen wurde, lässt sich so erklären, dass erst Ende November festgelegt wurde, wie man mit Personen umgeht, die laut Meldedatenabgleich beitragspflichtig zu sein scheinen, die aber auch auf mehrmalige Anschreiben gar nicht reagieren. Nach einem begrenzten Test wurde beschlossen, hier das Verfahren der "Direktanmeldung" zu wählen, sie also bei Nichtreaktion automatisch als Beitragszahler anzumelden. Allein daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio zusätzliche Einnahmen in Höhe von 390 Millionen Euro aufsummiert über die gesamte Gebührenperiode. Fraglos unglücklich: Weil zuvor kein Beschluss über den Umgang mit solchen Fällen existierte, wurden sie in den letzten Prognosen nicht berücksichtigt.

Dazu kommt noch, dass die Beiträge bei solchen Direktanmeldungen nun rückwirkend ab 1. Januar 2013 gefordert werden, weil ab diesem Datum die Beitragspflicht besteht. Die ARD hatte das zunächst anders geplant, die Sender waren von der KEF aber darauf hingewiesen worden, dass sie dazu verpflichtet seien. Daraus erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio weitere 175 Millionen Euro Mehreinnahmen. Allerdings ist noch unklar, wieviele Haushalte das betrifft, wieviele tatsächlich zahlen, wieviele erklären können, dass sie doch nicht beitragspflichtig sind - und wie viele Forderungsausfälle es gibt. Gut die Hälfte des nun erwarteten Anstiegs geht also auf diese beiden Effekte zurück, bei denen es sich noch immer um Schätzungen ohne allzu große Erfahrung handelt
http://www.dwdl.de/nachrichten/43957/rundfunkbeitrag_soll_ab_2015_um_73_cent_sinken/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juli 2023, 15:20 von Bürger«

F
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Hallo Freunde!

Person A hat heute eine Zahlungsaufforderung mit einer konkreten Summe bekommen.
Davor hat Person A 5 Briefe bekommen.

Ist es taktisch richtig, dass Person A jetzt erst einmal einen BESCHEID abwartet und erst gegen diesen Widerspruch einlegt?

Falls ja, sollte der Widerspruch sofort, also zeitnah, geschrieben werden oder sollte Person A die Monatsfrist voll ausnutzen? Person A hat bedenken wegen einer möglichen Vollstreckung der Beiträge!

Grüße an das Volk! ;-)


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t

themob

zu 1. Ja

zu 2. Ja (persönliche Meinung, was du heute kannst besorgen.......  :) )

Hallo Freunde!

Ist es taktisch richtig, dass Person A jetzt erst einmal einen BESCHEID abwartet und erst gegen diesen Widerspruch einlegt?

Falls ja, sollte der Widerspruch sofort, also zeitnah, geschrieben werden oder sollte Person A die Monatsfrist voll ausnutzen? Person A hat bedenken wegen einer möglichen Vollstreckung der Beiträge!

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Y
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Hallo,

ich bin neu hier und grüße alle die für ihr Recht kämpfen wollen!
Ich bin genau in der gleichen Situation, bin bei denen nicht gemeldet und habe mich bei denen auch nie gemeldet und letzte Woche kam die rechtswidrige automatische Anmeldung in meinem Namen und die auch noch rückwirkend zum letzten Jahr. Also gleich doppelte Urkundenfälschung! Natürlich wie immer ohne Namen und ohne Unterschrift.
Heute schon die Zahlungsaufforderung.
Bin nun gespannt wie weit die das kommen lassen wollen. Wollen die uns wirklich alle weg sperren?
Aber schön wie immer über die bösen Chinesen oder Russen berichtet wird, als wenn hier irgend etwas anders wäre!


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  • Beiträge: 14
Noch eine Nachfrage zu 2. Heißt "ja" zeitnah oder Frist voll ausnutzen???

zu 1. Ja

zu 2. Ja (persönliche Meinung, was du heute kannst besorgen.......  :) )

Hallo Freunde!

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Falls ja, sollte der Widerspruch sofort, also zeitnah, geschrieben werden oder sollte Person A die Monatsfrist voll ausnutzen? Person A hat bedenken wegen einer möglichen Vollstreckung der Beiträge!

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t

themob

Was Du heute kannst besorgen .........das verschiebe nicht auf morgen. Also zeitnah

Noch eine Nachfrage zu 2. Heißt "ja" zeitnah oder Frist voll ausnutzen???

zu 1. Ja

zu 2. Ja (persönliche Meinung, was du heute kannst besorgen.......  :) )

Hallo Freunde!

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  • Beiträge: 3
Guten Abend,

nachdem auch Person A von den nervigen Anschreiben des Beitragsservice die Nase voll haben, möchte A sich gerne hier beteiligen. Kurze Info zur Ausgangssituation: Person A und Person B sind verheiratet und wohnen natürlich im selben Haushalt. Beide haben noch nie einen Cent an den Beitragsservice gezahlt... Nach den Zwangsanmeldungen in der letzten Woche kamen nun heute die Zahlungsaufforderungen.

Offensichtlich gibt es ja jetzt zwei Möglichkeiten: Erstens, warten auf die Beitragsbescheide, dann Widerspruch, dann Klage. ODER: Die Methode von Zwiebelchen, also gegen die Zwangsanmeldung als solches vorgehen. Da sich bisher weder Person A noch Person B ggü. dem Beitragsservice gemeldet haben, kommt natürlich alles doppelt. Daher wäre die zweite Variante natürlich sympathischer...Wie gedenkt Ihr vor zu gehen?

noch was in eigener Sache: BOAHH gehen die mir auf den Sack!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Februar 2014, 21:27 von Viktor7«

a
  • Beiträge: 4
Bei Person L war es auch so. Person L bekommt 4 Briefe (Infopost) in der er aufgefordert wird, sich anzumelden. Der 4. Brief enthält eine Drohung zur Zwangsanmeldung. Person L war vorher noch nie gemeldet und hat daher nie etwas an die ehemalige GEZ gezahlt.

Nach dem 4. Brief kam ein 5. "Bestätigung der Anmeldung" (auch Infopost).

Da Person L Infopost grundsätzlich wegwirft, hat sie diesen Briefen keine Beachtung geschenkt.

Nun ein 6. Brief (ca. eine Woche nach dem 5. ... dieses Mal KEINE Infopost). Auffälig: Der Umschlag sieht aus wie bei den Infopostbriefen mit Unterschied der Absenderadresse und dem Zusatz "Nicht nachsenden! Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!" (Infopostbriefe hatten als Absender "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservive 50439 Köln; der NICHT-Infopostbrief hat dagegen die Postleitzahl 50656 Köln... wieso das? Haben die unterschiedliche Abteilungen für richtige und für Infopost-Briefe?). Es handelt sich hierbei um KEIN Einschreiben, sondern lediglich, um einen richtigen Brief.

In dem besagten 6. Nicht-Infopostbrief werden 269,70€ verlangt, da Person L seit 01.01.2013 Rundfunkgebühren zu entrichten habe. Es wird keine Frist gesetzt. Der Brief hat auch KEINE Rechtsbehelfsbelehrung.

Seht ihr Probleme zum geplanten Vorgehen von Person L? Hat das Vorgehen von Person L Aussicht auf Erfolg?

Gruß

Absatz auf Wunsch des Autors entfernt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Februar 2014, 12:01 von themob«

 
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