Danke übrigens für's Bereitstellen dieses Dokumentes hier im Forum; hab' noch nicht alles durchgelesen, aber es ist schon erhellend, wer eher am bisherigen Zustand des ÖRR/RBB festhalten will.
Und der geäußerte Wunsch, dem ÖRR/RBB zu ermöglichen, mehr Telemedien bereitzustellen, wird für die nächsten Streitereien sorgen, denn die Länder haben im Bereich Telemedien nichts zu melden, (einzige Ausnahme: rundfunkähnliche Angebote), da der Bund mit dem Telemediengesetz von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht hat und sie folglich die Länder nicht haben.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;