Liebe Haushalts- und Betriebsstättenabgabe Gegner!
Vor dem Preis (in unserem Fall das rückstandslose Beseitigen der drohenden Zwangsabgabe für Empfangsgeräte/Wohnungen und Betriebsstätten) haben die Götter bekanntlich den Preis gesetzt.
Was kann man tun?
Die Frage die viele bewegt- unsere nachfolgenden Tipps sind eher als unsere persönlichen Meinungen, Gedanken und Anregungen zu verstehen, jedoch nicht als juristisch fundierte Fachauskunft!
Erst seit neuster Zeit nervt eine Millionen schwere Kampagne des ÖRR auf vielen Plakaten den Straßenpassanten.
Ist es nicht an der Zeit selbst Flagge zu zeigen?
In Städten, wo eine Beteiligung am Bundesweiten Protesttag 10.11. auf Grund logistischer Schwierigkeiten, wie Genehmigungen für Mahnwachen oder Demos zu erhalten,noch in den Kinderschuhen steckt und die Protestrufe noch verhaltene Resonanz erzeugen, können wir Flagge zeigen.
Selbstgebastelte Plakate mit "genug GEZahlt- Protest zur Haushalts-und Betriebsstätenabgabe ab 1. Januar 2013"
(dies nur als Beispiel, hier im Forum gibt es ja schon jede Menge Vorschläge für Transparente und Plakate).
Dieses Plakat oder Transparent, selbst als Einzelaktion an Straßenfenstern der eigenen Wohnung befestigt, dürfte genug
Aufmerksamkeit und Nachahmer für die Verbleibende Zeit bis zum1. Januar 2013 finden!
Zeigen wir also Flagge!
Weitere Kostenfreie aber Zeitraubende Gegenmaßnahmen sind:
Leserbriefaktionen, Anschreiben an Landtagsabgeordnete,
Forenbeiträge, Aufkleber und Flyeraktionen, der Privatinitiative sind keine kreativen Grenzen gesetzt, um ein grundsätzliches Nachdenken über das bestehende Rundfunksystem anzuregen, packen wir es an - gemeinsam sind wir stark!
Wer es auf die harte Tour versuchen will, folgende Anleitung:
Daueraufträge, Einzugsermächtigungen ,Lastschriftverfahren für die Rundfunkgebühr stornieren- wer zahlt, erklärt sich mit dem bestehenden Rundfunksystem und der Einbeziehung daran nicht interessierter Personen in die Gebührenpflicht für einverstanden.
Bei ausbleibender Zahlung mahnen die Gebührenbeauftragten den ausstehenden Betrag an, in der Regel 1 -2x innerhalb der ersten 4-5 Monate, danach wird ein Gebührenbescheid dem Säumigen zugeschickt.
Wer länger als 6 Monate keine Rundfunkgebühr entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, es ist also damit zu rechnen, das der Gebührenbescheid vor Ablauf dieser Frist erstellt wird. Erst wenn "Gebührenbescheid" auf dem Schreiben der Beauftragten steht, ist die Möglichkeit gegeben dagegen Widerspruch einzulegen.
Auf "Gebührenbescheid" nicht zu reagieren, kann Bußgelder, Pfändung oder ähnliche Maßnahmen nach sich ziehen.
Wer also gerichtlich seine Selbstbestimmung durchsetzen möchte, muß auf den Gebührenbescheid reagieren und Widerspruch innerhalb von 4 Wochen einlegen.
Der Widerspruchsbescheid erfolgt gleichfalls innerhalb von 4 Wochen.Nach dem
Widerspruchsbescheid müssen angelaufene Gebührenforderungen beglichen werden!
Gegen diesen Widerspruchsbescheid, sofern darin auf Rundfunkgebührenpflicht bestanden wird, kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.
Während der Dauer der Klage bis zur Urteilsverkündung, ruhen die Mahnverfahren.
Bei Niederlage muß allerdings die Gesamtforderung beglichen werden, in weiser Voraussicht sollte man also das Geld für die Zwangsgebühr parat haben, da bei durchschnittlicher Dauer ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung bis zur Verkündung des Urteils leicht drei Jahre ins Land gehen können. Bei "Laufzeit von drei Jahren sammeln sich bei voller Gebühr so rund 600,- Euro zusammen, gegen die die Verwaltungsgerichtsgebühr von 75, - EUR relativ moderat ausfallen. Im Fall der Niederlage darf man auch noch den Anwalt des Gegners, (in Sachsen z.B. MDR) bezahlen! Dies gilt es gleichfalls zu berücksichtigen.
Für die erste Instanz benötigt man keinen Anwalt, für die höheren Instanzen Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht ist eine Anwaltsvertretung zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Kampfesgrüßen
Frank Kutschera