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Autor Thema: NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde  (Gelesen 29495 mal)

K
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Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 84 vom 14.12.2021 Seite 1345 bis 1408


Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG
Vom 1. Dezember 2021
Zitat
Artikel 1
Die Ausführungsverordnung VwVG vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Mai 2020 (GV. NRW. S. 348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach der Angabe „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW“ die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2003 (GV. NRW. S. 156, ber. 2005 S. 818) in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
[..]
c) Absatz 3 wird Absatz 2.

d) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.

Zitat
„§ 25
Übergangsregelung für den Westdeutschen Rundfunk Köln

(1) § 3 Absatz 3 ist vorbehaltlich des Absatzes 2 erst ab dem 1. Januar 2026 anzuwenden. § 4 Nummer 31 tritt am 1. Januar 2026 außer Kraft.

(2) Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 ist § 3 Absatz 3 nur in nach Satz 2 näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Das für Justiz zuständige Ministerium bestimmt diese Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die weiteren Einzelheiten durch Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium, dem für Inneres zuständigen Ministerium sowie der Staatskanzlei. Eine Anwendung auf alle Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab dem 1. Januar 2024 ist dabei anzustreben. § 4 Nummer 31 findet in diesen Fällen keine Anwendung.“

15. Der bisherige § 25 wird § 26 und dessen Satz 2 wird aufgehoben.
Quelle: Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG vom 1. Dezember 2021
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19995&vd_back=N1351&sg=0&menu=0


Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
Zitat
§ 3 (Fn 5)
Besondere Vollstreckungsbehörden
(1) Die nachfolgend aufgeführten Stellen nehmen die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der ihnen zustehenden Geldforderungen der in § 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW genannten Art wahr:
[..]
(3) Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.
Quelle: Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000352


Link-Auswahl zu diesem Thema:
NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36609.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36609.msg225222.html#msg225222
Erste deutsche Stadt treibt keine GEZ-Gebühr mehr ein (Balve) [dafür der GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37896.0
Haseloff will Kommunen Vollstreckung d. Rundfunkbeitrags abnehmen [nun GV] (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37920.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. April 2024, 18:34 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Nun, zumindest kann der WDR dann bei Haftfällen nicht mehr behaupten, dass er nichts davon gewußt hätte, oder dass er für die Vollstreckungsmaßnahmen nicht verantwortlich sei.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Das beißt sich mit den Aussagen des EuGH; siehe Thema

EuGH C-34/02 - Begriff "öffentliche Verwaltung" ist unionsweit vereinheitlicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36275.0

wonach auch öffentliche Medien kein der Teil der "öffentlichen Verwaltung" sind und insofern über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen.

bzw. auch

EuGH C-645/19 -> EU-Generalanwalt -> "Verwaltungsbehörden sind staatsnah"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34793.0

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Europarecht“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde“.
Bitte sich vor der Beitragserstellung überlegen, ob dieser zu dem hier diskutierten Thema passt, die Diskussion bzw. den Diskussionsfluß in diesem Thread fördert und den Forumsmitgliedern eine Unterstützung zum GEZ-BOYKOTT bieten könnte.
Eine ständige Korrektur kann auch die Moderation an die Grenzen ihrer Kapazität bringen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 18:27 von Markus KA«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Aufgenommen in Sammelgutachten "Metastudie LIBRA":
(diese Erstfassung hat noch ein paar Kleinfehler - behoben in der Endfassung)
Zitat
*BAS5.   Dürfen ARD-Medienunternehmen eine Vollstreckungsbehörde sein?
2 Grenzbereiche: In NRW wird der WDR zur "Vollstreckungsbehörde". In Berlin betätigte sich das Verwaltungsgericht als Vollstreckungs-Amtshile.
*NEU 2022-10-20 cv!

BAS5.a) Das hat die menschliche Genetik so in sich: Kurz vor dem Scheitern brennen die letzten Sicherungen durch.
Das gilt beispielsweise für die Inkassobemühungen.

Laut Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 18. Juli 2018 ist die Rundfunkabgabe das Entgelt für eine Nutzen durch Nutzung.
In den angeblich nur wenigen Ausnahmen der Nichtzuschauer sei es für den "Nutzen in Form der 'Möglichkeit' der Nutzung". Juristengeist ist erfinderisch? Es gibt da immer eine deduktorische Brücke zum vorher fixierten Wunschergebnis? - Mehr dazu: Siehe Abschnitt BAS4.

Die 9 ARD-Landesanstalten dürften die einzigen 9 Medienunternehmen des Planeten sein, die ein Abonnement-Entgelt für Mediennutzung darüber hinaus in Selbsttitulierung vollstreckbar erklären können.
Näheres: Siehe Abschntit UBFD.

BAS5.b) Originell war der RBB Berlin-Brandenburg im Jahr 2022: Vollstreckungs-Amtshilfe durch eine Verwaltungsrichterin.

Die Einzelrichterin deduzierte mit viel Rechtsprechung ihre Berechtigung der Amtshelferin für Vollstreckung. Das war derart ungewphnt, dass sie nicht einmal ein Bankkonto angab, auf das der Bürger zur Abwendung der Vollstreckung einzahlen könnte. Richtig, die Gerichtskasse war nicht darauf vorbereitet, an Stelle des RBB die Rundfunkabgabe zu kassieren. Der RBB konnte nicht benannt werden, da er ja nicht Vollstreckungsbehörde ist. Also erfolgte ulkigerweise eine Vollstreckungsandrohung seitens der Person der Einzelrichterin, ohne eine Einzahlungsweg zu benennen.
ARD-Anstalt als Vollstreckungsbehörde: Dazu mehr im nächsten Absatz für den WDR in NRW.

Das etwas Belustigende am Berliner Vorgang war, dass der Bürger die Zahlung der RBB-Bagatellforderung gar nicht verweigerte. Er hatte nur die Zahlung davon abhängig machte, dass die Richterin eine - nach Meinung des Bürgers - verletzte Richterinpflicht für das betreffende Verfahren zu heilen habe, damit dem Bürger eine Beweiskraft für Anderweitiges, nämlich für Straftaten im ARD-Umfeld. geliefert werde.

Kulanterweise zahlte der Bürger dann trotz Nichterfüllung der von ihm behaupteten Richterin-Pflicht. Auf die Pflichterfüllung verzichtete er aber nicht. Natürlich muss es immer so sein, dass keiner Gerichtsperson auch nur die geringste Erwägung der Strafverfolgungs-Vereitelung unterstellt werden darf - so die Meinung des Bürgers.

Damit sind wir mitten im Vorgang der Strafrechtskandal-Erörterung seit Ende Juni 2022. Ja, es ging um Beweismittel in diesem Kontext. . Beigelegt war dieser Berliner Vorgang jedenfalls bis Oktober 2022 nicht. Der Bürger verzichtete nicht auf die Überlassung der Beweismittel über gemutmaßte ARD-Straftaten. Damit ist klargestellt, wie sehr das Recht der Selbsttitulierung die Grenze desjenigen überschreitet, was ein Medienunternehmen ausgewogen vollziehen kann, das zudem nicht dienstherrenfähig ist, also keine Mitarbeiter mit Beamtenstatus ausstatten kann.

BAS5.c) In Nordrhein-Westfalen wird der WDR zur Vollstreckungsbehörde.

Nach dem vorstehenden Beispiel ist die Bedenklichkeit der Grenzziehung für Medienunternehmen verdeutlicht worden. Nun wird kommentarlos die veränderte Rechtslage in NRW zitiert:

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2021 Nr. 84 vom 14.12.2021 Seite 1345 bis 1408 Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG. Vom 1. Dezember 2021.
" Artikel 1 Die Ausführungsverordnung VwVG vom 8. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 787), die zuletzt durch Verordnung vom 12. Mai 2020 (GV. NRW. S. 348) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
' 1. In § 1 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 werden nach der Angabe „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW' die Wörter 'in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2003 (GV. NRW. S. 156, ber. 2005 S. 818) in der jeweils geltenden Fassung' eingefügt.
[...] (3) Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.“

Achte Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung VwVG vom 1. Dezember 2021
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=19995&vd_back=N1351&sg=0&menu=0
§ 25 Übergangsregelung für den Westdeutschen Rundfunk Köln [...]
"(2) Im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 ist § 3 Absatz 3 nur in nach Satz 2 näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Das für Justiz zuständige Ministerium bestimmt diese Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die weiteren Einzelheiten durch Verwaltungsvorschriften im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium, dem für Inneres zuständigen Ministerium sowie der Staatskanzlei. Eine Anwendung auf alle Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab dem 1. Januar 2024 ist dabei anzustreben.“

Verordnung zur Ausführung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (Ausführungsverordnung VwVG - VO VwVG NRW) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000352
" § 3 (Fn 5) Besondere Vollstreckungsbehörden
(1) Die nachfolgend aufgeführten Stellen nehmen die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der ihnen zustehenden Geldforderungen der in § 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW genannten Art wahr: [..]
(3) Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahr.

BAS5.d) Wie ist die Regelung in NRW zu deuten?
Eine entsprechende Analyse ist nicht Aufgabe dieser Seiten. Es sei aber darauf hingewiesen, dass die formelle Rechtsgrundlage für die Rundfunkabgabe in NRW seit Jahren von Bürgern durch Rechtsstreite betritten wird. Damit gibt es zwei naheliegende Erwägungen:

(1) Entweder haben wir hier eine zusätzliche Grenzenüberschreitung in Sachen Vollstreckung.
(2) Oder aber, hier wird nur der bisherige Rechtsmangel aufgehoben.

Der Fall (2) wäre besonders interessant. Dies könnte ja bedeuten, dass alle bisherige Rundfunkabgabe-Vollstreckung für den WDR unzulässig war. Dies würde ferner bedeuten, dass sämtliche diesbezüglichen Rechtsstreite - wohl ausnahmslos abgewiesen - eine 100-Prozent-Quote für richterliche Fehlurteile darstellen würde.

BAS5.d) Es ist auch am EU-Recht zu messen:
EuGH C-34/02 : Der Begriff "öffentliche Verwaltung" ist unionsweit vereinheitlicht
wonach auch "öffentlich-rechtliche" Medien kein der Teil der "öffentlichen Verwaltung" sind und insofern über keine hoheitlichen Befugnisse verfügen können, so dass entsprechende Ermächtigung rechtlich nicht gestützt ist.

Ferner EuGH C-645/19 : EU-Generalanwalt: "Verwaltungsbehörden sind staatsnah".
Die angeblich "staatsfernen" ARD, ZDF usw. können nicht zugleich als "Behörden" gelten. Es geht nur das eine oder das andere: Entweder sie gelten als "Staatsfunk" oder es besteht Unzulässigkeit der Sonderrechte für das "Abonnement"-Inkasso.

BAS5.e) Schlussfolgerung: Die Abonnement-Gebühren für ARD, ZDF usw. müssen auf das zivile Recht umgestellt werden.
Einklagen und zivilrechtliche Vollstreckbarkeit würde dann einen vorherigen Abonnement-Vertrag erfordern. Die Sonderrechte für ARD, ZDF usw. sind ein Relikt der Rechtslage seit 1933 und sie überfordern in Sachen "Rechtsstaatlichkeit" diese Medienunternehmen nach Meinung des Autors seit Jahren und Jahrzehnten.

Wir benötigen die Rückkehr zur Informationsfreiheit, wie sie insoweit zum letzten Mal 1932 bestand: Artikel 5 Grundgesetz, leider erst geschaffen und in Kraft getreten, als die staatsnahen Sender der Jahre seit 1946 bereits ein potisiches Faktum geworden waren.

Anzumerken ist, dass aber selbst in der NS-Zeit nicht gewagt wurde, Rundfunkabgabe der staatsnahen Medien auch von Nicht-Nutzern zu verlangen. Diese Genialität des Unvorstellbaren ist eindeutig eine steigernde Fehlleistung der ARD- und Bundesländer-Juristen, in Kraft getreten seit 2013.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Sammelgutachten“
in diesem Thread nicht weiter vertiefen, der da lautet:
„NRW: WDR wird (zunächst in einigen Gerichtsbezirken) Vollstreckungsbehörde“.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 18:29 von Markus KA«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Moderator
  • Beiträge: 3.231
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
IN NRW ENDET DIE VOLLSTRECKUNG DES RUNDFUNKBEITRAGES DURCH DIE STADTKASSEN!
(nun müssen sich die Gerichtsvollzieher mit den Beitragsverweigerern rumärgern)

Ob dies eine Erfolgsmeldung für den GEZ-BOYKOTT sein könnte - und Haftbefehl Ade?

Am Beispiel der Stadt Eschweiler:
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage 051/22
Zitat
Gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung des Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes NRW (VO VwVG NRW) vom 01.12.2021 wird die Zuständigkeit für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge spätestens ab dem 01.01.2026 von den Kommunen auf den WDR übergehen, der gemäß § 3 Abs. 3 VO VwVG NRW selbst zur besonderen Vollstreckungsbehörde bestimmt wurde, um eigenständig mit Hilfe der Gerichtsvollzieher*innen vollstrecken zu können.

Der Wegfall der Vollstreckung für den WDR bedeutet für die Stadt Eschweiler als Vollstreckungsbehörde eine durchaus willkommene Entlastung, da der pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von derzeit 37,00 Euro den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt.

Neue Vollstreckungsakten im Jahr 2021 insgesamt = 8.348 Akten

hierin enthaltene neue fremde Ersuchen des WDR      889 Akten (= 10,65 % von 8.348 Akten)

Der vorgenannte Anteil samt der daraus resultierenden Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. die monatliche digitale Übermittlung und Einspielung der Vollstreckungsakten in die Finanzsoftware „infoma newsystem kommunal“ sowie die monatlichen Abrechnungen mit dem WDR, würden bei Aufgabenverlagerung in Gänze entfallen.

Ausgehend vom derzeitigen Personalbestand im Bereich der Vollstreckung entspricht dies einer Arbeitsentlastung in Höhe von 0,96 Stellen pro Jahr.


https://rat.eschweiler.de/bi/vo0050.php?__kvonr=10699

"Nicht abgedeckt" könnte bedeuten, dass der Aufwand beim Eintreiben der Forderungen trotz Digitalisierung deutlich größer und der Erfolg deutlich geringer war, als gewohnt.
Möglicherweise haben doch mehr Betroffene ihre Rechte genutzt, als man in den Stadtkassen gewohnt war.

Somit hat sich das Thema Vollstreckung durch die "Stadtkasse" (Anm.: der verantwortliche Behördenleiter ist der Bürgermeister) in NRW erledigt.
Betroffene in NRW brauchen sich nun "nur" noch mit dem Thema "Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher" befassen.

Hinweis: Auch bei einem Gerichtsvollzieher könnte der Aufwand beim Eintreiben der Forderungen deutlich größer und der Erfolg deutlich geringer werden, als gewohnt.

Die unrentable Arbeit wurde lediglich ausgelagert, diese dürfen jetzt die Gerichtsvollzieher erledigen.
Die Freude der Gerichtsvollzieher über den neuen Vollstreckungsbonus dürfte sich, angesichts der allgemeinen aktuellen kritischen Lage, in Grenzen halten.
Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.0.html
Kleine Anfrage BW: Vollautomat. Festsetzungsbescheide u. Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32538.0.html
 


Wie bereits in einem vorherigen Beitrag erwähnt, könnnten sich nun die Stadtkassern in NRW der Verantwortung bei Haftbefehlen entzogen haben. Nun könnte allein der WDR für einen Haftbefehl bei Forderungen von Rundfunkbeiträgen zu 100% verantwortlich sein.

Ob es dann noch in NRW ein Haftbefehl wegen Rundfunkbeitrag geben wird?

Es wird sich zeigen, allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, wenn man andere Bundesländer mit ähnlichen Vollstreckungsstrukturen vergleicht.

Man darf auch gespannt sein, ob der Beitragsservice schon die vorgeschriebene Datenübertragung zu den Amtsgerichten in NRW eingerichtet hat:
SWR kann Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg zurzeit nicht eintreiben (05/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36050.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2022, 16:04 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

o
  • Beiträge: 1.575
Diese Maßnahme ist rein politisch aus zwei Gründen:

1. Derzeit weiß jede Stadtkasse, dass der Rundfunkbeitrag durch seine abgabenrechtliche Konstruktion den Rechtsrahmen sprengt.
Es gibt zuviele Mitwisser.

Später sind es nur noch ein paar Hundert Gerichtsvollzieher (GV), denen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung egal sein kann, solange sie halt ihre Gage kriegen. Das wird eine richtige Hinterhofvollstreckung.

2. Wenn nur noch willfährige GV agieren, gibt es keine nervigen Stadtkämmerinnen (Z*ssen) oder bockigen Bürgermeister (B*rken) mehr.

In der DDR gab es die Lehre von "Staat und Partei" - ja, es gab massiv Doppelstrukturen.

Nun wird wohl die Lehre von "Staat und Öffentlich-Rechtlicher Rundfunk" umgesetzt werden? Die Landesparlamente sind schon entmachtet. Diese mussten diesen Änderungen im Verwaltungsrecht automatisiert "zustimmen", weil das Bundesverfassungsgericht es so von ihnen verlangt in Sachen Rundfunkfinanzierung.

Ich traue mich noch nicht, im bekannten Buchtitel von E. Kogon die zwei schlimmen Buchstaben durch "GEZ" zu ersetzen. Aber denken tue ich das schonmal...

Und wenn der deutsche ÖRR in dreißig Jahren dann endlich Geschichte geworden ist, werden Zeithistoriker sich verwundert die Augen reiben, wie eine Staatverwaltung das sie tragende geniale Grundgesetz so entwerten konnte. Man wird Szenen wie plötzliche Ohnmachtsanfälle im Gerichtsgebäude oder die Einbuchtung von Mutter mit Baby in der Zelle als Docutainment nachspielen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2022, 22:11 von Bürger«

  • Beiträge: 886
Ich würde mal sagen das geht nun wirklich völlig am Rechtsschutz vorbei. Ich würde als NRW-Bewohner Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Es ist nicht Aufgabe des Bürgers ständig Vollstreckungsabwehrklagen gegen eine sich selbst bedienende "Behörde" zu leisten, die die Beiträge selbst erfindet, tituliert und vollstreckt! Und sich dann DARAN noch üppig weit über öffentlicher Hand mit Gehalt, Pension und Boni bedient. Wo sind wir denn bitte?


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

Z
  • Beiträge: 1.562
Ich schnalle nicht, wozu das gut sein soll. Haben die Kommunen darauf gedrängt, weil sie zuviel Arbeit mit dem Fremdinkasso hatten?
Und was hat der WDR davon? Doch auch mehr Arbeit und mehr Kosten.
Und der Zwangsbeitragsverweigerer hat jetzt weniger Ungemach, weil ja der WDR erstmal rausfinden muß, ob und wo der Verweigerer sein Konto hat, ein Aussitzen der Forderung meines Erachtens leichter wird.


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K
  • Beiträge: 2.246
Ich schnalle nicht, wozu das gut sein soll. [..]
Und was hat der WDR davon? Doch auch mehr Arbeit und mehr Kosten.
Und der Zwangsbeitragsverweigerer hat jetzt weniger Ungemach, weil ja der WDR erstmal rausfinden muß, ob und wo der Verweigerer sein Konto hat, ein Aussitzen der Forderung meines Erachtens leichter wird.

Nicht verwirren lassen: es ist zwar von "Gerichtsbezirken" die Rede aber da geht es IMHO ja nicht um die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers (GV) durch den WDR sondern um einen räumlichen Bereich innerhalb dem der WDR zunächst andere Rechte hat als in anderen räumlichen Bereichen (Gerichtsbezirken).

Es geht darum, dass der WDR künftig in manchen - nennen wir es - "Gegenden" SELBST Vollstreckungsbehörde ist. Mit allen dazugehörenden Rechten!
Meint die dürfen dadurch SELBST z. B. bei der Rentenversicherung Auskünfte einholen um dann z. B. Konto- oder Lohnpfändung SELBST zu veranlassen/durchzuführen.
Das ist heute in Baden-Württemberg (SWR) und Sachsen (MDR) schon so. Siehe jeweiliges Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz.
Hier finden die sich:
Verwaltungsverfahrensgesetze: https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg_laender.htm
Kosten- und Durchführungsverordnungen zu den VwVG der Länder: https://www.saarheim.de/Gesetze_Laender/vwvg-kosto_laender.htm

Man kann über die Beweggründe des "Gesetzgebers" nur spekulieren; z. B. welcher Tom da so lange gebohrt hat bis das dicke Brett durch war...  8)
PS: "man" sollte bereits mal in anderen Bundesländern Augen und Ohren offen halten (Landtage: Parlamentsdokumente usw.)


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Hoheitliche Maßnahmen, welche teils erhebliche rechtliche Folgen bis hin zum Freiheitsentzug nach sich ziehen können, werden einem "staatsfernen" Unternehmen übertragen. Einem Unternehmen, welches nicht einmal über Beamte verfügt und auch keiner ordnungsgemäßen Fachaufsicht untersteht?

Auch wenn ich in rechtlichen Dingen nur ein Laie bin, halte ich diese Änderung für hochgradig verfassungswidrig.
Außerdem kann dadurch ein faires und neutrales Vollstreckungsverfahren gar nicht mehr sichergestellt werden, da bei dieser Konstellation von Befangenheit ausgegangen werden muß.


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(Mulder)

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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Hoheitliche Maßnahmen, welche teils erhebliche rechtliche Folgen bis hin zum Freiheitsentzug nach sich ziehen können, werden einem "staatsfernen" Unternehmen übertragen. Einem Unternehmen, welches nicht einmal über Beamte verfügt und auch keiner ordnungsgemäßen Fachaufsicht untersteht? [..]

Nein - keinem "Unternehmen"***, sondern lt. WDR-Gesetz einer "Anstalt des öffentlichen Rechts" mit dem zugestandenen Recht der Selbstverwaltung.

Gesetz über den 'Westdeutschen Rundfunk Köln' (WDR - Gesetz)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044
Zitat
§ 1 (Fn 23)
Name, Rechtsform, andere Rundfunkunternehmen

(1) Das Rundfunkunternehmen "Westdeutscher Rundfunk Köln" (WDR) ist eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Anstalt hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen. Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt ist unzulässig.
[..]


Edit "Bürger": Hervorhebungen durch mich.
***"(öffentlich-rechtliches) Unternehmen" und "Anstalt des öffentlichen Rechts" schließen einander offensichtlich nicht aus - wie ja auch aus dem Wortlaut des WDR-Gesetzes selbst hervorgeht, in welchem beides im gleichen Atemzug genannt wird. Die "Rechtsform" des Unternehmens soll demgemäß die "Anstalt des öffentlichen Rechts" sein. Siehe darüber hinaus auch die "Unternehmens"-Seite des WDR im u.a. unter

https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/index.htmlKomischerweise findet sich ja auf der web-Präsenz des WDR - außer vielleicht an dezentralen Stellen wie z.B. im Impressum - nichts zur "Anstalt des öffentlichen Rechts" und schon gar nichts zu "Behörde", geschweige denn zu einer "Vollstreckungsbehörde" und wer deren "Behördenleiter" sein soll usw.
Das wird wohl noch Kreise ziehen... ::) ;)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.379
Das passt doch alles vorne und hinten nicht?

Will, bzw. soll, der WDR selbst Vollstreckungsbehörde sein, damit also Teil des Staates, hat er staatliche Einflussnahmen selbst hinzunehmen und darf seinerseits gegenüber allen anderen keine staatliche Einflußnahme realisieren; es kollidieren hier schlicht Art 5 GG mit Art 10 EMRK in Auslegung durch den EGMR.

EGMR -> Art 10 EMRK -> Öffentliche Gewalt kann sich nicht auf d. Artikel stützen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36589.0.html

Und, übrigens, sei daran erinnert, daß

jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21498.msg205542.html#msg205542

haben.

Will, bzw., soll, der WDR selbst Vollstreckungsbehörde sein, kann doch das auch nicht greifen? ->

BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33746.msg205520.html#msg205520


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Es geht darum, dass der WDR künftig in manchen - nennen wir es - "Gegenden" SELBST Vollstreckungsbehörde ist. Mit allen dazugehörenden Rechten!
Meint die dürfen dadurch SELBST z. B. bei der Rentenversicherung Auskünfte einholen um dann z. B. Konto- oder Lohnpfändung SELBST zu veranlassen/durchzuführen.
Das ist heute in Baden-Württemberg (SWR) und Sachsen (MDR) schon so. Siehe jeweiliges Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz.
Mir ist aus mehreren dutzend Vollstreckungsfällen in Sachsen bislang nicht zu Ohren gekommen, dass MDR jemals "selbst z. B. bei der Rentenversicherung Auskünfte" eingeholt hätte, "um dann z. B. Konto- oder Lohnpfändung SELBST zu veranlassen/durchzuführen". Derlei Drittauskünfte wurden meinem bescheidenen Kenntnisstand nach wenn, dann immer vom MDR beim Gerichtsvollzieher beauftragt - siehe dazu u.a. auch beispielhafte Vollstreckungsersuchen u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0
Die dortige Formulierung könnte aufgrund mglw. fehlerhafter Kommasetzung missverständlich sein und so klingen, als ob MDR dem GV mitteilt, was MDR selbst direkt beantragen würde - ergibt aber keinen Sinn, das dem GV mitzuteilen. Überdies ist aus mindestens einem Fall bekannt, dass der GV die Drittauskünfte wie beantragt eingeholt und an MDR weitergegeben hat.

Man kann über die Beweggründe des "Gesetzgebers" nur spekulieren; z. B. welcher Tom da so lange gebohrt hat bis das dicke Brett durch war...  8)
PS: "man" sollte bereits mal in anderen Bundesländern Augen und Ohren offen halten (Landtage: Parlamentsdokumente usw.)
Das sollte hier aber auch jemand Fleißiges für den Gesetzeswerdegang in NDR mal recherchieren... Danke ;)


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@Bürger: ob das der MDR in Sachsen schon gemacht hat oder nicht ist doch (hier) nicht die Frage: Fakt/Frage ist doch was eine "Anstalt des öffentlichen Rechts" lt. dem jeweiligen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz machen darf


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Da scheint NRW momentan mglw. (noch?) das einzige Bundesland zu sein, in dessen Landes-VwVG die Landesrundfunkanstalt nun explizit als Vollstreckungsbehörde ausgewiesen ist. Im SächsVwVG steht nichts explizit bzgl. "Mitteldeutscher Rundfunk"/ "Landesrundfunkanstalt" oder überhaupt irgendwas von "Rundfunk"...
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/2655/39529.html
...was mglw. der Grund für diesbezügliche "Zurückhaltung" ist.
Eine "Ausführungsverordnung" oder "Durchführungsverordnung" o.ä. zum SächsVwVG schein es nach bisherigem Kenntnisstand und aktueller Kurzrecherche nicht zu geben. Der Fall Sachsen/ MDR sollte hier aber auch nicht weiter ausgeweitet werden.


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