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Autor Thema: N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde  (Gelesen 3373 mal)

  • Beiträge: 7.290
[...] , dass das Bundesverfassungsgericht die Annahme seine Verfassungsbeschwerde ohne Begründung abgelehnt hat [...]
Dann stellt sich für mich die Frage, ob der EuGH in seiner Entscheidung dem nationalen Gesetzgeber einen derartigen Spielraum belassen hat, der es ermöglicht, noch Beschwerde vor dem BVerfG zu erheben?

Möglicherweise könnte zudem zusätzlich zur EZB nur der Bundesgesetzgeber selber befugt sein, die Bargeldverwendung zu begrenzen?

Siehe hierzu auch die Aussagen des BVerfG im neuen Thema

BVerfG 2 BvR 1876/91 - Sachgesetzgebung erfasst auch das Abgaberecht (1998-05-07)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37855.0

Der Landesgesetzgeber ist in keinem Fall befugt, mit seiner Gesetzgebung in die Normen des Bundes einzugreifen.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Die Vorgehensweise von Häring und Gebauer beruhte auf der Annahme,
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es würde auch in Sachen ARD, ZDF usw. der Rechtsstaat gelten.
Diese Illusion haben wir nun fast alle oder alle verloren.
Wir müssen beiden danken, den Beweis einmal mehr geführt zu haben.

Folgewirkung ist: Normales Prozessieren im Glauben an Gereichtigketi ist nahezu aussichtslos. Was nötig ist, wenn statt Jurastreit ein rafinierter verzahnter Ellbogenstreit nötig ist, wird in der Politik gelegentlich als "strategische Prozessführung" bezeichnet.


Das Bundesverfassungsrecht ist ulkigerweise
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fast das einzige deutsche Gericht, das das verfassungs-garantierte Recht auf rechtliches Gehör brechen darf durch den Entscheid der Nichtannahme.
Ähnliches ist allerdings (wohl nur) beim Staatsgerichtshof (Landesverfassungsgericht) Hessen zulässig. Dafür liegt ein entsprechender rechtsstaatlich hoch bedenklicher Vorgang vor (2021).

Die anderen Landesverfassungsgerichte müssen sich aus der Pflicht bei umefangreichen Beschwerden fragen lassen, ob das Totschlagurteil "fehlende Substantiierung" so richtig echt war?
Oder vielleicht fehlt es vielelcht umgekehrt genau diesem Urteil an fehlener Substantiierung?
Ergebnis dann wir beim Bundesverfassungsgericht.


Ansonsten gibt es das Instrument der Nichtannahme noch
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beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Deshalb kann man sich den Streitweg dorthin fast immer sparen, es sei denn, man hat strategisches Interesse, abgewiesen zu werden.


Edit "Bürger" @alle: Die vom eigentlichen Kern-Thema abschweifende bzw. darüber hinausgehende und zudem im Forum vmtl. bereits andernorts gestellte/ behandelte Frage bzgl. Bargeld-Sendung per Post wurde entfernt. Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
N. Häring - Bargeldklage > nach BVerwG (und EuGH) nun Verfassungsbeschwerde
und die betreffende - nun nicht zur Entscheidung angenommene - Verfassungsbeschwerde zum Gegenstand hat.

Zu dieser - beim EGMR durchaus "gerunzelte Brauen" verursachenden - Praxis des "leeren Blatts" durch - nicht überprüfbare - unbegründete Nicht-Annahme siehe u.a. auch unter
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30235.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30969.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2024, 19:31 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Man muß das nur aus der richtigen Perspektive betrachten.
Die Menschen sollen prozessieren dürfen, aber nicht können. Dann wird einiges gleich viel verständlicher.


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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

N
  • Beiträge: 523
Man könnte meinen, Hr. Häring hätte das Deutsche Kaiserreich ausrufen wollen, so abschätzig wie man ihn als Mensch hier vor den meisten Gerichten behandelt hat. Es ging eigentlich um nicht viel, um eine Kleinigkeit, bei der man sich als Bürger eigentlich einig ist, aber bei dem die Gerichte keine Verwantwortung übernehmen wollen. Auch wenn dies das Ende seiner Reise ist, so hat er doch viel bewirkt und der Öffentlichkeit vor Augen führen können, in welchem Staat wir derzeit leben. Für die meisten wird es sich so anfühlen als hätte man Unrecht zu Recht erklärt und den Bürger zu einer Marionette der Demokratie, die unbedingten Gehorsam gegenüber den regierenden Instanzen zeigen muss.
Auch wenn das im Bargeldprozess keine Rolle mehr spielen wird, so verbleibt aus strategischer Sicht nur das Kreuz bei einer bestimmten Partei, will man den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk zum Umdenken bewegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2024, 02:56 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Diese Praxis ohne Begründung ist auf Seiten des Volks abzustellen. Es sollte gelten solche Entscheidungen haben keinen Bestand. Es fehlt schlicht prüfbarer Inhalt.
Ein Gericht welches diese Praxis weiterhin für vertretbar hält sollte nicht respektiert werden. Eine Regierung welche das nicht abstellt ebenso. Das sollte vollständig boykottiert werden. Diverse Entscheidungen damit analog.


Edit "Bürger" @alle: Diese - beim EGMR durchaus "gerunzelte Brauen" verursachende - Praxis des "leeren Blatts" durch - nicht überprüfbare - unbegründete Nicht-Annahme hier bitte nicht weiter vertiefen. Siehe dazu u.a. folgende bereits bestehende eigenständige Threads:
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30235.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
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Edit "Bürger" @alle: Diese - beim EGMR durchaus "gerunzelte Brauen" verursachende - Praxis des "leeren Blatts" durch - nicht überprüfbare - unbegründete Nicht-Annahme hier bitte nicht weiter vertiefen. Siehe dazu u.a. folgende bereits bestehende eigenständige Threads:
BVerfG-Zahlen 2018 am Limit / BVerfG muss auch unbegründet abweisen können
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30235.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30235.msg189603.html#msg189603
Dieses Thema ist zur Diskussion offenbar nicht vorgesehen; es hat zwar kein Schloß, aber auch weder "Antworten"-, noch "Zitieren"-Button. (Stand: 26.03.24; 18:02 Uhr).

Zitat
Gesetz-Entwurf z. Änd. d. BVerfGG (Gesetz z. Einführg. d. Begründ.-pflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30969.0

Nur dieses Thema klappt für Zitat und Antwort.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.533
  • This is the way!
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich.
Also wäre ick, der weltgrööööößte fiktive laienhafte Winkeladvokat, hier gefragt, würde icke folgendes meißeln:

Zitat
Auf Grund Ihres einseitigen Abweisungsbeschluss erhebe ick hiermit

Verzögerungsbeschwerde gem. § 97 b Abs. 2 BVerfGG

Begründung:
Die eine Seite hätten Sie auch innerhalb von 12 Monaten abschicken können.

Weiterer Sachvortrag erfolgt nach Bekanntgabe der Stellungnahme des Berichterstatters.

Und schon kommt Licht in die Sache!

Rechtsprechung Verzögerungsbeschwerde siehe:

Verf.-Beschw. BE; Meldedatenabgleich § 11 Abs. 5 RBStV; Az. VerfGH 66/21
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37851.msg225517.html#msg225517

Die Verwendung des fiktiven Hinkelsteines Verzögerungsbeschwerde erfolgt auf eigene und fremde Gefahr.

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2024, 16:30 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.440
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass...
seit 1.1.24 neue Satzungs-Regel. zur Rdf.-beitrags-Barzahlung ohne Girokonto
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37870.0

...zum generellen - und nunmehr sogar satzungsgemäßen - Recht auf
Antrag auf/ Angebot Barzahlung "Rundfunkbeitrag" i.V.m. BVerwG 6 C 6.18 ?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31988.msg198057.html#msg198057


Einschränkungen des Rechts auf Barzahlung des "Rundfunkbeitrags" hin oder her:
Es könnte ja z.B. bei Antragstellung mitgeteilt bzw. beantragt werden, dass die "Nachweise nachgereicht" werden,
wofür eine "stillschweigende Frist von ... Monaten" erbeten wird (z.B. 3 oder 6 Monate?),
da man "keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer der betreffenden Stellen" hat?


Siehe u.a. auch unter
"Beitragsservice" Längere Bearbeitungsdauer durch erhöhtes Vorgangsaufkommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32982.0
Anträge bei "Beitragsservice"/GEZ trotz/wegen "erhöhten Vorgangsaufkommens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0


 ;) >:D :laugh:

Und von all dem gänzlich unabhängig verbleibt... ;)
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0
Antrag auf Mitteil. d. Barzahlungsstelle f. Säumniszuschlag/Mahngebühr/etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36665.0
Antrag auf selbstbest. Verrechnungs-/Leistungs-/Tilgungsreihenfolge AO/BGB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36664.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2024, 18:12 von Bürger«
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