Die Statistik ist nicht ausreichend differenziert für eine Analyse. - Unvollkommener Versuch:
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Wegen Corona sanken die Zahlungen erheblich - bundesweit. Also zückte der WDR massiv die letzte Waffe: Haftbefehle. Die Zahl der Rücknahmen korreliert mit den Ziffern ein wenig, obgleich die Statistik diesen Gesichtspunkt nicht ausreichend belegen lässt.
Die Angstkulisse wurde aufrecht erhalten gegenüber den letzten Standhaften. Mehr wollte man vielleicht gar nicht. Dann passierte aber etwas, was die Macher des Plans für ausgeschlossen gehalten hatten: 1 Einzelner verlangte seine eigene Verhaftung.
Würde man verzichten, so wäre die Angstwaffe "Verhaftung" generell verpufft. Also waren WDR-Zuständige ausreichend einfältig, diesen gewaltigen Imageschaden für "ARD, ZDF etc." ablaufen zu lassen.
Da Jounalisten natürlich vor Reportagen usw. beim WDR anfragen, wurden sie anscheinend etwa wie folgt informiert, weil das bei den meisten Journalisten der Tenor ist:
- So ist das Gesetz. Zu Recht inhaftiert.
- Dieser bedauerlich schlecht informierte Rechtslaie begreift das nicht.
- So ein sich selbst bestrafender Sonderling. Aber solche Außenseiter gibt es nun mal. Der WDR bedauert, aber das Gesetz gilt für alle.
Tatsächlich ist das Gesetz nicht so.
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Bei 85 Prozent Nichtzuschauern im Alter bis 55 ist der Entscheid BVerfG 18. Juli 2018 nicht mehr anwendbar. Die Richter wurden durch ARD-Experten kolportierend im Glauben belassen, die Nichtzuschauerquote sei nur 3 Prozent. Siehe die entsprechenden Schlussabschnitte in den Vorverfahren 2016, 2017, die (sowies nicht-rechtsstaatlichen) "Einheits"-Urteile des Bundesverwaltungsgerichts.
Ferner ist in NW wohl das "Zustimmungsgesetz" versäumt worden - die "Beitrags"-Regelung der Jahre ab 2013 nie in Kraft getreten. Georg - ohne Fernseher - wäre demnach nicht zum "Beitrag" verpflichtet, weil für NW ein entsprechendes Gesetz nie in Kraft getreten wäre. - So hier die Rechtsmeinung, über die demnächst das NW-Landesverfassungsgericht entscheiden könnte.
Hinzu kommt, ob Inkassokosten oberhalb Forderung eine Veruntreuung von Abgabenzahler-Geld ist? Komplexes Thema, Details lasse ich weg.
Schließlich kommen die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und Menschenwürde zum Tragen. NW-Recht, GG, EU-Charta, EMRK. Das ist komplex.
Jedenfalls, wenn überhaupt Verhaftung, dann nach hier bestehender Meinung maximal 3 Tage (Haftkosten pro Tag rund 200 Euro, am vierten Tag übersteigt es die "öffentlich-rechtliche" Forderung.
Rund 200, weil auf die reinen Anstaltskosten (etwas niedriger) der Überbau aufzuschlagen ist, beispielsweise bei den Justizbehörden.
Nun die Briefe an Georg:
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Dies darf ausgedruckt werden und ihm mitgeteilt werden. Er ist kein Straftäter. Es besteht also kein Ermittelungsbedarf.
Von hier vertretene Rechtsmeinung:
Es sollte deshalb auch das Briefgeheimnis uneingeschränkt gelten für Briefe, die beim Anfühlen klar erkennbar machen, dass nur Papierseiten drin sind.
Auch verbietet vermutlich und eigentlich der Presse-Sonder-Datenschutz,
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dass bei Interviews eine Anstaltsperson anwesend ist, sofern der Interviewer nach Presserecht tätig ist?
Von hier vertretene Rechtsmeinungen lauten:
Nochmals, die Inhaftierung ist nicht wegen Straftatverdacht. Jede Grundrechte-Beeinträchtigung seitens der Exekutive erfordert eine Rechtsgrundlage: Der Gesetzesvorbehalt bei Grundrechte-Einschränkungen.
Kontroll-Rechtsnormen, die bei Straftaten Sinn erfüllen, haben nicht den Zweck, straftatfreie Beugehaft-Vorgänge zu überwachen.
JVA-Hausordnungen scheiden erst recht für Grundrechte-Einschränkung aus, weil sie nicht vom Landesparlament beschlossen worden sein dürften ("Gesetzes"-Vorbehalt).