Diese Sache will nicht zur Ruhe kommen mit der Erörterung von Fragen, die man rasch mit einfacher Antwort abhaken kann. Hier die Übersicht:
1.a) Fakten: 2 Beschwerden wurden durch RA Bölck bearbeitet:
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Nur laut online-Fachpresse wurde dies hier ersichtlich:
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/europaeischer-gerichtshof-fuer-menschenrechte-beschwerden-zum-rundfunkbeitrag-abgewiesen.htmlEuropäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Beschwerden zum Rundfunkbeitrag abgewiesen.
[...] Der Rechtsanwalt Thorsten Bölck, der im Auftrag seiner beiden Mandanten die Beschwerden verfasst und im Januar 2019 in Straßburg eingereicht hatte, erklärte auf MK-Nachfrage, der Gerichtshof habe ihm im März mitgeteilt, die Beschwerden seien nicht angenommen worden (Az.: 4598/19 und 5461/19).
... Später wurde Bölck auch noch von dem zweiten Bürger beauftragt, der vor dem Bundesverfassungsgericht von einem anderen Rechtsanwalt vertreten worden war und dort ebenfalls verloren hatte.
Die zwei Bundesbürger, die den EGMR einschalteten, haben diesen Schritt damit begründet, dass das Verfassungsgerichtsurteil zum Rundfunkbeitrag gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße, und zwar gegen Art. 6 Abs. 1 der Konvention, der das Recht auf ein faires Verfahren gewähre.
"einschalteten" ist eine Formulierung des Journalisten, wie sie beispielsweise auf das BVerwG passen würde. Der EGMR ist keine Revisionsinstanz. Man kann ihn also nicht "einschalten", sondern die Annahme liegt im Ermessen des EGMR. Von den rund 60 000 jährlichen Beschwerden werden nahezu 60 000 jährlich einfach "nicht angenommen".
Der Entscheid iin Sachen @maxkraft24 ist im Startbeitrag dieses Threads durch Link für alle lesbar gemacht. DANKE!
Dies betrifft (wie üblich) nur 1 Verfahren, und zwar zutreffend das von @maxkraft24.
Ob der gerichtliche Entscheid in der anderen Sache einen gleichen Schriftsatz und eine gleiche Abweisung erhielt, bezüglich dieser Fakten liegt hier keine Kenntnis vor.
1.b) AZ 4598/19 = @maxkraft24 --- 5461/19 = Einreicher hier nicht bekannt
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EGMR: rund 60 000 Beschwerden jährlich, rund 1000 wöchentlich. Zu Vermuten demnach: Zuerst die Beschwerde für @maxkraft24,
Laut Gerichtsentscheid datierend vom 17. Januar 2019.
Rund 1 Woche später die andere.
Finanzierung: Ob aus der Spendensammlung von etwa 6000 € auch die Zweite finanziert wurde oder nicht, darüber ist hier nichts bekannt, weder im einen noch im anderen Sinn.
2.a) Grund der Ablehnung
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Laut Gerichtsentscheid: Grund der Ablehnung: Ein Verstoß gegen Artikel 6 § 1 der Konvention liegt nicht vor.
Der lautet: "(1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren,... ... "
Die Rundfunkabgabe ist weder zivilrechtlich noch strafrechtlich, sondern öffentlich-rechtlich. - Noch Fragen?
Da nur dieser Artikel durch das Gericht abweisend behandelt wird, darf der Umkehrschluss erfolgen, dass die Beschwerden andere Artikel nicht betrafen. Dies deckt sich auch mit dem Journalistenaussage für alle beiden Beschwerden, die erkennbar in Kontakthaltung mit dem Anwalt entstand.
Noch Fragen?
2.b) Verfahrensart der Ablehnung
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Laut Gerichtsentscheid: EMRK Art. 35 $ 3/a). Der lautet:
EMRK Art. 35: "Zulässigkeitsvoraussetzungen"
...
"(3) Der Gerichtshof erklärt eine nach Artikel 34 erhobene Individualbeschwerde für unzulässig,
a) wenn er sie für unvereinbar mit dieser Konvention oder den Protokollen dazu, für offensichtlich unbegründet oder für missbräuchlich hält oder."
Demnach Verfahrenskategorie: "Nichtannahme" - aber mehr als sonst, nämlich mit einem kleinen Stummel von Begründung.
So hatte ich es intern zur Abpufferung der Euphorie seit Januar prognostiziert: Für das Leitverfahren des BVerfG - und von einem anwaltlichen Juristen-Kollegen - werde man vielleicht immerhin ein Art Mini-Verfahren machen - im Gegensatz zu den meist recht hilflosen Beschwerden von Otto Normalstreiter, wo ein Textbaustein genügt.
"unzulässig" sei die Beschwerde? Das ist nicht wörtlich zu nehmen: Die deutsche Übersetzung der Konvention kann die typische Komplexheit der fremdsprachlichen juristischen Terminologie nicht 1:1 abbilden. Das ist ein allgemein bekanntes Linguistik-Problem. Der deutschsprachige Text der Konvention ist rechtlich unerheblich für terminologische Feinheiten.
Sondern ganz schlicht und einfach zu betrachten als: "unzulässig" im Sinn "nicht geeignet für ein Vollverfahren".
Noch Fragen?
2.c) Warum keine Veröffentlichung unter diesen Aktenzeichen?
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Da kein Vollverfahren stattfand, ergeht kein Entscheid durch einen Spruchkörper des Gerichts, also keine Aufnahme in das "ewige" Verfahrensregister des Gerichts, also nichts über die Suchmaschine ermittelbar.
Laut Entscheid-Text: Vernichtung des Vorgangs ist vorgesehen nach 1 Jahr.
Interessant ist das beim Vergleich mit den EU-weit geltenden Aufbewahrungsdauer-Pflichten... Aber lassen wir das mal beiseite. Der EGMR unterliegt diesen Regeln nicht, sondern unterliegt nur den selbst definierten.
Noch Fragen?
3.a) Warum entscheidet ein französischsprachiger Richter?
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Deutschland hat - wie alle vertretenden rund (?) knapp 30 Staaten, eine deutschsprachige Richterin entsandt. Diese hat die Würde er Vizepräsidentin des Gerichts, also hat vermutlich ganz ganz wenig Zeit.
Entschieden wird - wohl schon seit 2 Jahren - in deutschen Annahmeverfahren - durch den für Frankreich entsandten Richter. Seine Biographie wurde gesichtet. Er ist sehr juristische qualifiziert. Es ergab sich aber null Anhaltspunkt für deutsche Sprachkenntnisse.
Für das Englische machte er vor Amtsantritt eine Art Schnellkurs in englischsprachiger Jura im Ausland. Insoweit also o.k..
Noch Fragen?
3.b) Wer bearbeitet die Akte also, sofern deutschsprachig eingereicht?
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Das Gericht arbeitet nur englisch- und französischsprachig. Das ist so aus der Stimmungslage der Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg zu erklären.
Wer trotzdem in deutscher Sprache einreicht: Deutschsprachige Eingaben bearbeitet die deutschsprachige Abteilung des Gerichts. Der Entscheid dürfte fest in Händen von kundigen Volljuristen liegen.
Die deutsche Bundesregierung hilft beim Administrieren der praktisch 100 % Nicht-Annahme der rund 60 000 Beschwerden jährlich (alle Sprachen insgesamt):
https://www.bundestag.de/presse/hib/642866-642866Zitat: "Die Bundesregierung wirbt nach eigenem Bekunden bei den Landesjustizverwaltungen regelmäßig und mit Erfolg für die Abordnung deutscher Richter und Staatsanwälte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). "Sie unterstützt ferner regelmäßig durch freiwillige Zuwendungen aus Haushaltsmitteln des Auswärtigen Amts einen vom Europarat eingerichteten Sonderfonds, der dazu beitragen soll, die starke Arbeitsbelastung des EGMR angesichts seiner hohen Fallzahlen zu bewältigen", heißt es in der Antwort (19/9799) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9262). Im vergangenen Jahr habe Deutschland für diesen Zweck eine Million Euro zur Verfügung gestellt."
Die deutsche Bundesregierung wird übrigens getragen von 2 - inzwischen faktisch 3 - Parteien, die bei Talkshows in ARD, ZDF recht nett behandelt werden und die sich sehr verantwortlich fühlen, dass diese Art des Eckpfeilers der Demokratie-Schulung der Bürger der Nation erhalten bleibt, um sie vor Abgleiten in alte Übel zu schützen. Das sind stichhaltige Argumente, nicht war? Das wird beim einstigen Erbfeind nicht anders gesehen.
Noch Fragen?
3.c) Hätte man in Kenntnis des Vorstehenden mindestens englisch-sprachig einreichen sollen?
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Die französischsprachige Variante wäre für den französischsprachigen Richter optimal gewesen. @pjotre hatte dies Angebot intern unterbreitet (ja, kann er, oder auch englisch). Das hätte aber nur den optimalen Effekt gehabt, wenn auch vergleichend mit der französischen Fernsehabgabe "rédevance télé", die nämlich nur bei Vorliegen eines echten Fernsehers anfällt und soziale Ausnahmen viel besser regelt und ganz ohne "Beitragsservice" voll automatisiert abläuft mit Eigenerklärung der Bürger auf dem Steuerformular.
Also werden exakt die deutschen Rechts-Absurditäten vermieden. @pjotre kennt die jahrelange innerfranzösische Diskussion, die hierin resultierte, nämlich exakt, um die für Deutschland nun bestehenden Probleme aus juristischen Gründen der Rechtsstaatlichkeit auszuhebeln. Das vorherige System des verhassten Ausspionierens der Bürger wurde abgeschafft.
Als sich abzeichnete, dass für diese viel mühseligere Optimierung der Beschwerde zum EGMR bei uns intern keine Stimmung war - ist ja verständlich, wäre eine völlig andere Bearbeitungsweise geworden und nicht für Art. 6 EMRK - , wurde diese Bereitschaft gegenstandslos. Wenn das nach so viel mehr Mühe ebenso "abgeschmettert" worden wäre, das wäre dann sehr viel enttäuschender gewesen.
Die hierbei intern mitdenkenden Beteiligten des Forums haben sich die Sache nicht einfach gemacht hatten. Nichts erfolgte leichtfertig.
Weitere Angaben über Internes sollen hier nicht erfolgen. Feind liest mir.
Noch Fragen?
4.Ich habe mich bemüht, dicht am Thread-Thema zu bleiben,
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aber die meisten von den "Vorrednern" aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
Sofern darüber diskutiert werden soll, möglicherweise kontrovers, dies würde diesen Thread wohl unverhältnismäßig OFF TOPIC abdriften lassen. Dann besser für solche Aspekte einen neuen Thread machen. Aber auch, ist diese Sache nicht zu Ende und ausdiskutiert?
Sollen wir unsere Zeit für das Gestern verplempern? oder besser für Schriftsatzentwicklung für das Morgen von neuartigen Befreiungsanträgen gemäß Rechtslage seit 18. Juli 2018 (Entscheid BVerfG)?
(Und vor allen Dingen, im Forum nie abgleiten in "untereinander kontrovers". Dann muss alles gelöscht werden und das hilft auch nicht weiter.)
Eine Alternative wäre, dass ein Moderator diesen langen Beitrag in einen neuen Thread verschiebt, so das eine Diskussion sich anschließen kann. Es ist vorstehend ja alles durchnummeriert für Bezugnahme.
Im Fall von Verschieben dann aber hier ein Verweis dorthin?