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Autor Thema: bis 13.1.19 > GFF Eilantrag gegen Zentral-Datei aller Bürger in Deutschland  (Gelesen 4771 mal)

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Aufgrund der thematischen Nähe zum Problemkreis des erneuten "einmaligen" Meldedatenabgleichs - siehe u.a. unter
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.0.html
und aufmerksam geworten durch diese aktuelle Nachricht vom 29.12.2018
35C3 - Zuschauerfrage an Gesellschaft f. Freiheitsrechte zum "Datenabgleich"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29679.0.html

erlaube ich mir hier den Hinweis auf folgende Meldung und Aktion der

Gesellschaft für Freiheitsrechte - GFF
www.freiheitsrechte.org

21.12.2018 by GFF Admin
Stoppen wir die geplante zentrale Datei, in der
alle Menschen in Deutschland erfasst werden sollen!

Stichtag 13. Januar 2019: Der Bund plant eine zentrale Datei aller Menschen in Deutschland!
Helfen Sie uns, eine der größten Datenübermittlungen in der Geschichte der Bundesrepublik zu verhindern.


https://freiheitsrechte.org/zensus-vorbereitung-2019-stoppen/

Zitat
Volkszählungen sind für den Staat meist willkommene Anlässe, in großem Umfang die Daten seiner Bürger*innen zu sammeln und auszuwerten. Nicht umsonst begründete das Bundesverfassungsgericht 1983 in seinem berühmten „Volkszählungsurteil“ das
„Datenschutz-Grundrecht“: die informationelle Selbstbestimmung.

Die Grenzen des Datensammelns, die das Bundesverfassungsgericht dem Staat seit 1983 immer wieder deutlich machte, sollen nun in einem sogenannten „Testlauf“ für den für 2021 geplanten Zensus umgangen werden:
Der Bund plant eine Zentral-Datei aller Menschen in Deutschland.

Dies möchte die GFF gemeinsam mit dem AK Zensus mit einem Eilantrag zum Bundesverfassungsgericht stoppen!
Helfen Sie uns, diesen schweren Verstoß gegen den Datenschutz zu verhindern.

Ein im Schnellverfahren durch den Bundestag geschleustes Änderungsgesetz zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021 bestimmt, dass zum Stichtag 13. Januar 2019 alle deutschen Meldeämter umfassende Datensätze zu allen bei ihnen gemeldeten Personen an die statistischen Ämter der Länder*** übermitteln sollen. Auf diese Daten soll dann das Statistische Bundesamt zentralen Zugriff bekommen. Und diese Daten sind weder anonymisiert noch pseudonymisiert!

Das Beunruhigende daran: Erstmals [Am.: wirklich "erstmals"?!?] werden die gesamten Meldedaten dann in einer zentralen Datenbank des Bundes ansteuerbar sein – trotz entgegenstehender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Hierbei wird jeder gemeldeten Person erstmals eine Kennnummer*** zugewiesen, sodass die personenbezogenen Daten (hier u.a. Name, Geschlechtsidentität, Familienstand, Scheidungstermine und Religionszugehörigkeit) eindeutig verknüpft werden können. So entsteht im Zuge eines vermeintlichen Testlaufs durch die Hintertür der Wunschtraum eines jeden Überwachungsstaats: der katalogisierte und zentral abrufbare Bürger. Und machen wir uns nichts vor: Beim Zugriff des Statistischen Bundesamts wird es nicht bleiben – viele andere Behörden werden “Bedarf” anmelden.

GFF und AK Zensus wollen die zentrale Erfassung aller Menschen in Deutschland mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern. Dafür benötigen wir Ihre Hilfe!

Das Gesetz enthält keine detaillierten Begrenzungen dazu, wie der Bund die Daten in dieser beispiellos umfangreichen Datenbank weiterverarbeiten kann. Die Verknüpfung von Daten durch Kennnummern ist ein großer Schritt dahin, individuelle Persönlichkeitsprofile eines jeden Menschen in Deutschland zu erstellen.

Die GFF findet: Das verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung!

Unterstützen Sie deshalb unseren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Änderungsgesetz zum Zensusgesetz 2021 mit Ihrer Spende.


*** Ersetze
"statistische Ämter der Länder" durch "Landesrundfunkanstalten" bzw. "Beitragsservice" und
"Kennnummer" durch "Beitagsnummer"


Hinweis:
Ähnlichkeiten mit dem erneuten "einmaligen" bundesweiten Meldedatenableich aller volljährigen Bundesbürger zum Zwecke der Übermittung an die zentrale Datenbank des sog. "Beitragsservice" der Rundfunkunternehmen ARD und deren "Landesrundfunkanstalten", des ZDF und des Deutschlandradios
"einmaliger" Meldedatenabgleich - Neuauflage zum 01.01.2018 geplant
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16288.0.html
sind natürlich und selbstverständlich rein "zufällig"... ::) siehe u.a. unter
Beitragsservice erhält Negativpreis "BigBrotherAward" 2013
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5308.0.html
("Geschichte wiederholt sich")



Edit 18.01.2019 - siehe auch
Zensus 2021: alle Daten, alle Bürger.innen - Testlauf Januar 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29898.0.html


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Guten TagX,

ahhhhh!
Zitat
B.8.5.5.   Ausforschung des innersten Lebensbezirkes der Familie

B.8.6.   Der RBStV als Gesetz des Zensus und Meldewesens / Datenqualität Melderegister

Gefunden im GEZ-Boykott-Forum! Hervorragend!

Thema:
Fiktive Begründung Bundesland Berlin / RBB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19751.msg131279.html#msg131279

Nanu, was iss ditt für ein Gestank? Eigenlob?

Nöö! Der Gestank der ARD ZDF Rasterfahndung und VolXzählung!

Das ist nämlich das eigentliche Problem!
Diese "Organe der Presse der bewegten Bilder" haben sich in einem schier unfassbarem Ausmaß am Recht auf informationelle Selbstbestimmung / Datenschutz vergangen!!!!

Die sind die ... piep ... piep ... piep ... zensiert ... NSA!

Was in diesem Staat abläuft!
Was "Landes- und Bundesgesetzgeber" hier mit dem Datenschutz veranstalten war ABZUSEHEN!
Und die ARD und das ZDF sitzen in der ersten Reihe, haben angestiftet und den personenbezogenen Datenschutz mit ausgehöhlt!
Von wegen 4. Gewalt zur Kontrolle des Staates! ARD-ZDF-Renten-Lobby-Pack!
Staatsferner Staat im Staat!
Weg damit! Intendancers alle feuern! ARD, ZDF und Co. datenschutzrechtlich ab- und ausschalten!

EY YOU!
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Ick wünsche euch allen einen guten Rutsch ins Jahr 2019!
Gesundheit, Glück und fröhlichen GEZ-VolXboykott 2019!

Wäre echt lieb von euch wenn ihr ein paar Euronen für ditt Betreiben des GEZ-Boykott-Forums spendet (goldener Spendenbutton oben rechts).

 :)


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o
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Schon lange spekuliere ich, dass das große Rundfunkbeitragsdings letztlich nur dafür gedacht ist, Daten von allen Bürgern zu sammeln. Das würde für mich auch den vehementen Widerstand der Gerichte und der Politiker gegen ein Einhalten der Datenschutzgesetze erklären.

Nun scheint mir, dass der Rundfunkbeitrag politisch doch schon bröckelt, so dass diese spezielle Datensammelkanal via Köln verengt wird.

Also versucht man es gleich mit "Testläufen".

Nur, was hat die Bundesregierung Deutschland davon, ihre Bürger zu überwachen?
Selbst die USA haben keine(!) zentrale Kartei.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
wirklich "erstmals"?

Eher ja. Bisher hat das BVerfG die Einrichtung eine zentralen Meldekartei* verhindert. Beim BS laufen "nur" die Daten aller volljährigen Bürger zusammen. Von diesen werden ca. 30 Mio wieder gelöscht. Schon beim Zensus 2011 sollten die Daten aber über Jahre zur Verfügung stehen.

M. Boettcher

* jeder Bürger hat eine Steuernummer, die von der Wiege bis zum Ableben und darüber hinaus eindeutig ist. Damit verknüpft sind nat. Name, Geschlecht, Einkommen, etc. Bei der Einführung befürchtete man, dass diese künftig bei der Einrichtung von Bankkonten und vielen anderen Gelegenheiten abgefragt würde. Ist mir noch nie passiert.


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
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Beim BS laufen "nur" die Daten aller volljährigen Bürger zusammen. Von diesen werden ca. 30 Mio wieder gelöscht.

Und das garantiert - genau - wer? ::)
Etwa die "Datenschutzbeauftragten/innen" der sog. "LRAen"?  ;D
Oder etwa die "behördliche Datenschutzbeauftragte" von Beitragsservice, welche noch vor anno 2013 die "betriebliche Datenschutzbeauftragte" war?  ;D


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine weitere Vertiefung von eigenständigen Themen, welche zudem schon andernorts im Forum behandelt werden, sondern bitte am Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
bis 13.1.19 > GFF Eilantrag gegen Zentral-Datei aller Bürger in Deutschland
und die Aktion der GFF zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Siehe Ergänzung aktueller Querverweis
Edit 18.01.2019 - siehe auch
Zensus 2021: alle Daten, alle Bürger.innen - Testlauf Januar 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29898.0.html



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Zur Kenntnis - da mittelbar auch im Zusammenhang mit der Datensammalwut i.S. "Rundfunkbeitrag" stehend:

Erfolgloser Eilantrag gegen die
testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021


Pressemitteilung Nr. 11/2019 vom 7. Februar 2019
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-011.html

Zitat
Beschluss vom 06. Februar 2019
1 BvQ 4/19


Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, der darauf gerichtet war, § 9a ZensVorbG 2021 und die danach seit dem 14. Januar 2019 vorgenommene Übermittlung personenbezogener Daten an das Statistische Bundesamt zur Vorbereitung des Zensus 2021 außer Kraft zu setzen. Nach dieser Vorschrift werden seit dem 14. Januar 2019 testweise bestimmte personenbezogene Daten aus allen Melderegistern an das Statistische Bundesamt übermittelt, damit dieses in Vorbereitung des Zensus 2021 die Übermittlungswege und die Qualität der für den Zensus 2021 zu übermittelnden Daten aus den Melderegistern prüfen und die Programme für die Durchführung des Zensus weiterentwickeln kann. Die Kammer entschied, dass eine gegebenenfalls noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde zwar nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre. Im Rahmen einer für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gebotenen Folgenabwägung überwiegen die Nachteile, die durch die testweise Übermittlung der Daten eintreten, jedoch nicht mit der für die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderlichen Deutlichkeit gegenüber dem Gewicht, das der Gesetzgeber einer guten Vorbereitung der Durchführung des Zensus 2021 beilegen durfte.

Sachverhalt:

Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, der Europäischen Kommission für das Bezugsjahr 2021 statistische Daten für eine geplante Volkszählung zu übermitteln. Zum Zweck der Prüfung der Übermittlungswege und der Qualität der hierfür zu übermittelnden Daten aus den Melderegistern sowie zum Test und zur Weiterentwicklung der Programme für die Durchführung des Zensus 2021 sieht § 9a des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 - beginnend am 14. Januar 2019 - eine zentrale Erfassung, Speicherung und Verarbeitung der nicht anonymisierten Meldedaten aller zum 13. Januar 2019 gemeldeter Personen durch das Statistische Bundesamt vor. Die übermittelten Daten sind nicht anonymisiert und umfassen neben Name und Wohnanschrift, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Familienstand u.a. auch die Zugehörigkeit zu öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften. Eine Speicherung ist für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach dem Stichtag vorgesehen; eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken als der Prüfung der Übermittlungswege, der Prüfung der Datenqualität und dem Test und der Weiterentwicklung der Programme für die Durchführung des Zensus 2021 ist ausgeschlossen.

Die Antragsteller machen eine Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung geltend. Die Übermittlung der nicht anonymisierten Daten lasse Rückschlüsse auf den Kernbereich der privaten Lebensführung zu. Dies stehe außer Verhältnis zum Nutzen einer Erprobung und Optimierung der bereits weitgehend erprobten Übermittlungswege und Programme, zumal der Zweck der Übermittlung auch durch eine Übermittlung anonymisierter Daten - gegebenenfalls ergänzt um nicht anonymisierte Stichproben in geringem Umfang - in vergleichbarer Weise erreicht werden könne.

Wesentliche Erwägungen der Kammer:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist auf Grundlage einer Folgenabwägung abzulehnen.

Das Bundesverfassungsgericht kann einen Zustand durch eine einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.

Der Ausgang einer gegebenenfalls noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde ist offen. Sie ist weder offensichtlich unzulässig noch unbegründet, da in der Kürze der Zeit beispielsweise nicht abschließend geklärt werden konnte, ob für den Testdurchlauf nicht auch geringere Datenmengen oder eine begrenztere Übermittlung oder Speicherung ausreichend gewesen wäre.

Das Bundesverfassungsgericht hat daher auf Grundlage einer Folgenabwägung zu entscheiden. Dabei hat es die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung erginge, die Verfassungsbeschwerde jedoch erfolglos wäre, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung abgelehnt würde, die Verfassungsbeschwerde letztlich aber Erfolg hätte. Wird - wie vorliegend - die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist wegen des Eingriffs in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ein besonders strenger Maßstab an die Folgenabwägung anzulegen.

Ergeht die einstweilige Anordnung nicht, hätte eine potentielle Verfassungsbeschwerde aber Erfolg, würden alle Daten der Beschwerdeführer für die Testzwecke zusammengeführt, obwohl dies nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig wäre. Angesichts der eng begrenzten Verwendungszwecke und der strengen Vorgaben der Geheimhaltung überwiegt der Nachteil einer möglicherweise unverhältnismäßigen Speicherung nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit gegenüber dem Interesse daran, durch einen Testlauf eine reibungslose Durchführung des Zensus 2021 zu ermöglichen. Die Behörden dürfen die Daten nur zur Vorbereitung des Zensus nutzen. An den Inhalt der Daten selbst dürfen sie hierfür nicht anknüpfen und an ihm haben sie auch keinerlei Interesse. Demgegenüber ist nach dem bei vorläufiger Betrachtung nicht unplausibel erscheinenden Vortrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat der Probedurchlauf mit nicht anonymisierten Daten aller Meldebehörden erforderlich, um die Qualität der Merkmale und der Programme effektiv überprüfen zu können.


BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 06. Februar 2019
- 1 BvQ 4/19 - Rn. (1-20),

http://www.bverfg.de/e/qk20190206_1bvq000419.html


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P
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Der nächste Schritt ein Viereck auf jeder Stirn oder Kleidung sein.

Sind die Daten an einer Stelle vorhanden, dann werden diese auch benutzt, selbst dann wenn die Daten als Testdaten bezeichnet werden. Wer löscht Daten, wenn bekannt würde, für welche Zwecke die tatsächlich später benutzt werden können und das nur weil sie da sind.

Es erscheint nicht plausibel, dass für einen Test Echte Daten benutzt werden müssen.

Man sei nicht am Inhalt der Daten interessiert - an was dann?

Wenn es nur um die Menge ginge oder die Qualität der Daten, so könnte das gesamte Spectrum von viel bis wenig Daten und ebenfalls von schlechter bis guter Qualität simuliert werden. Es würden jedoch keine persönlichen Daten benötigt.


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So würde wohl auch jemand antworten, der von Daten- und Programmier-Thematik Sachverstand hat.

Augenscheinlich werden solcherart richterliche Entscheidungen jedoch ohne solchen Sachverstand getroffen.
Und wenn ausnahmsweise solcher Sachverstand (Datenschutzrechtler/ IT-Sachverständige) zu Rate gezogen werden, deren "nicht unplausible" Bedenken wohl "gehört", jedoch ignoriert - wenn es um vorgeblich "Höheres" geht.

1:1 wie beim "Rundfunkbeitrag" und dessen Meldedaten-Sammelwut... >:(


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Das ist bloß die Vorstufe zum zentralen Bundesmelderegister, nix anderes.

Melderecht ist eh alleiniges Bundesrecht, so daß der Bund dieses auch schlicht so organisieren darf, daß die Meldedaten künftig zentral erfasst werden.

@Bürger
Zitat
1:1 wie beim "Rundfunkbeitrag" und dessen Meldedaten-Sammelwut...
Dem ist dann aber ein Riegel vorgeschoben; kraft EU-Recht und Bundesrecht sind auch die dt. ÖRR Wettbewerbsunternehmen, die auf Meldedatenbestände schlicht nicht zugreifen -- , bzw. denen keine Meldedaten ausgehändigt werden dürfen.

Es ist dem ÖRR schlicht kraft Bundesrecht untersagt, sich auf diese Weise, also per Zugriff auf die Meldedatenbestände, zahlende "Kunden" zu requirieren.

Freilich, wie so oft, auf der einen Seite steht "Theorie", auf der anderen "Praxis"; heute haben wir hier aber ein Wischi-Waschi aus Bundesrecht und altem, bestandsgeschütztem Landesrecht, das aber wiederum nicht jedes Bundesland hat.

Der Bund selber ist aber zur Gleichbehandlung aller im Bunde verpflichtet.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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