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Autor Thema: Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den EGMR in Straßburg  (Gelesen 65098 mal)

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Pressemitteilung 04.11.2018
Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg


Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 18. Juli 2018 nach Verhandlung von vier "Leitverfahren" den seit 2013 auf alle Wohnungen erhobenen "Rundfunkbeitrag" für "im Wesentlichen verfassungsgemäß" erklärt. Robert Splett (1 BvR 1675/16), als einer der Beschwerdeführer, will sich davon nicht beirren lassen. Er zieht gegen das Urteil vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und hat hierfür einen Spendenaufruf gestartet. Am BVerfG sind derweil noch weit über 150 Verfassungsbeschwerden zum "Rundfunkbeitrag" anhängig.

Der Art. 6 Abs. 1 EMRK "Recht auf ein faires Verfahren" verlangt, dass die Entscheidungen von Gerichten nicht willkürlich oder offensichtlich unvernünftig sind. Das Urteil des BVerfG ist jedoch beides, weil die gesamte Rechtsprechung des BVerfG, die seit den 1950er Jahren entwickelt wurde, um die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Beitrag zu definieren, beim "Rundfunkbeitrag" keine Bedeutung haben soll.

Seit Einführung des "Rundfunkbeitrags" im Jahr 2013 wird eine heftige Auseinandersetzung darüber geführt, ob dessen Anknüpfung an Wohnungen gegen das Grundgesetz verstößt. Die zahlreichen unabhängigen Gutachten renommierter Rechtsexperten, einschließlich der über 30 Professoren des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium, attestieren dem "Rundfunkbeitrag" die Unvereinbarkeit mit der Verfassung.

Prof. Dr. Thiess Büttner, Lehrstuhlinhaber der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, erklärte dazu während der Verhandlung vor dem BVerfG am 16.05.2018 sinngemäß (Protokoll zur mündlichen Verhandlung am BVerfG vom 16. Mai 2018):

Durch die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag, obwohl es an einem konkreten Gegenleistungsverhältnis fehle, würde das Verhältnis zwischen Bürger und Staat verändert. Die wohnungsabhängige und damit nutzungsunabhängige Beitragspflicht nehme dem Bürger die Abmeldeoption. Zudem bestünde durch die Meldedatenabgleiche eine Vollerfassung der Bürger. Für einen Beitrag sei es maßgeblich, dass man durch sein Verhalten (z.B. Verzicht auf einen Vorteil) auch der Beitragspflicht entgehen könne. Dadurch, dass der Rundfunkbeitrag unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsinteresse erhoben würde, sei jedoch diese Grenze überschritten.

Bundesverfassungsgericht löst den Widerspruch nicht auf

Zuletzt hat allerdings das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des "Rundfunkbeitrags" verneint, wobei das Gericht selbst festgestellt hat, dass es keine "Verknüpfung der staatlichen Leistung des Rundfunks mit der Raumeinheit der Wohnung" gibt. Diesen und weitere Widersprüche - auch zu seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung (z.B. Beschluss des BVerfG vom 25.6.2014, 1 BvR 668/10) - löst das Gericht jedoch nicht auf. Die Diskussionen um das Urteil reißen daher nicht ab. Es drängt sich der Eindruck auf, dass allein politische Erwägungen sowie die Interessen der Landesrundfunkanstalten für die Entscheidung maßgeblich waren. Kritiker sprechen von einer "Überhöhung der Rundfunkfreiheit" und dem Bruch einschlägigen EU-Rechts. Jetzt soll das Urteil vor dem EGMR gekippt werden.

Der Beschwerdeführer Splett bemängelt, dass die in sich selbst widersprüchliche Entscheidung des BVerfG das deutsche Abgabensystem aus den Angeln hebt, indem es beliebige Abgaben ermöglicht, die sich nicht von Steuern unterscheiden, auch wenn sie - wie bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - irreführend als "Beitrag" etikettiert werden. Weil der "Rundfunkbeitrag" - unabhängig von der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit - in pauschaler Höhe pro Wohnung erhoben wird, ist auch keine Belastungsgleichheit gegeben, zumal Alleinwohnende die Abgabe allein tragen müssen, mehrere Zusammenwohnende sich den "Wohnungsbeitrag für den Rundfunk" jedoch teilen können.

Die Belastungsgleichheit ist auch deswegen verletzt, weil bei der Erhebung von Beiträgen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verlangt, "dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll" (1 BvR 668/10, 25.06.2014, Rn. 51). Dies erfüllt der "Rundfunkbeitrag" jedoch gerade nicht. Die Entscheidung des BVerfG bedeutet somit auch einen nicht nachvollziehbaren Bruch mit diesen sowie weiteren selbstaufgestellten Maßstäben und ist als Willkür einzustufen.

Der "Rundfunkbeitrag" differenziert nicht, er belastet die Allgemeinheit. Nichtinteressenten werden genauso belastet wie Interessenten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, obwohl die Sachverhalte unterschiedlich sind. Damit wird die Schutzfunktion der Finanzverfassung ausgehebelt, womit der Bürger Gefahr läuft, in Zukunft mit weiteren der Finanzverfassung widersprechenden nichtsteuerlichen Abgaben belastet zu werden.

Splett wendet sich mit seiner Beschwerde auch dagegen, dass das BVerfG den "konkret-individuellen Vorteil" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (also den realen Vorteil jedes Einzelnen) mit einem "abstrakt-generellen Nutzen" (dem rein theoretischen Nutzen aller Bürger) gleichsetzt. Dass die abstrakt jedem Bürger offenstehende Möglichkeit des Rundfunkempfangs allein durch die Beschaffungsmöglichkeit eines entsprechenden Empfangsgerätes bereits einen konkreten, individuellen Vorteil darstellen soll, ist nicht vermittelbar.

"Rundfunkbeitrag" ist Fehlfinanzierung - Beschwerde vor dem EGMR

Mit dieser Einschätzung ist Splett nicht allein. Prof. Dr. Christian Waldhoff (Humboldt-Universität, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen) erklärte dazu während der Verhandlung vor dem BVerfG am 16.05.2018 sinngemäß ( Protokoll zur mündlichen Verhandlung am BVerfG vom 16. Mai 2018):

Ein Sondervorteil erfordert per Definition eine Abgrenzbarkeit. Kann die Zahl der Beitragspflichtigen nicht mehr von der Allgemeinheit abgrenzbar sein, kann es sich bei der Abgabe auch nicht mehr um einen Beitrag handeln, da der Vorteil damit jedem unterstellt wird und kein speziell abzugeltender Sondervorteil mehr ist.

Mit dem "Rundfunkbeitrag" bestünde darum laut Aussage von Prof. Dr. Waldhoff "eindeutig eine Fehlfinanzierung".

Selbst das BVerfG hält den personenbezogenen Vorteil nur für abstrakt bestimmbar. Abstrakt ist das Gegenteil von konkret, individuell das Gegenteil von generell. Im Urteil des BVerfG verschwimmen diese Unterschiede ebenso, wie jene zwischen Steuer und Vorzugslast. Aufgrund der widersprüchlichen Urteilsbegründung und offensichtlichen politischen Motivation des Gerichtes, sieht der Beschwerdeführer Robert Splett, unterstützt von seinem Rechtsanwalt Thorsten Bölck, das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK verletzt. Weitere Unterstützung erfährt Splett von Mitgliedern des Forums GEZ-Boykott (www.gez-boykott.de) und trägt mit Hilfe eines Spendenaufrufs unter www.leetchi.com/c/rundfunkbeitrag-beschwerde-egmr den Streit um den "Rundfunkbeitrag" nun auf die europäische Ebene.


Robert Splett
rb.egmr@gmail.com
(ausschließlich für Presseanfragen in dieser Angelegenheit)



Spendenaufruf mit weitergehenden Informationen (Abschnitt: "Wer es genauer wissen möchte")
www.leetchi.com/c/rundfunkbeitrag-beschwerde-egmr

Artikel auf Online-Boykott.de
https://online-boykott.de/nachrichten/183-gegner-des-rundfunkbeitrags-zieht-vor-den-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte-in-strassburg

Danksagung:
Hallo liebe Mitstreiter,

ich danke Euch ganz herzlich für diese großartige Unterstützung!
Über PayPal und Leetchi Aufrufe haben zahlreiche Unterstützer mehr als die benötigte Summe zusammengetragen, um dem Unrecht entgegenzutreten.

Unrecht:
Nichtinteressenten des ö.-r. Rundfunks dürfen nicht wie seine Interessenten finanziell behandelt werden (Verstoß gegen die Belastungsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz). Ein Sondervorteil erfordert per Definition eine Abgrenzbarkeit der Bebeitragten. Die aktuelle Belastung der Allgemeinheit löst den abzugeltenden Sondervorteil und damit die Beitragsgrundlage in Luft auf.


Es stehen insgesamt 6430 € (Stand 24.11.2018, 10:30) für die EGMR Beschwerde zur Verfügung. Der Transfer der Mittel findet in Kürze statt. Viele von Euch haben auch eine mutmachende Botschaft als Kommentar hinterlassen. Auch dafür gebührt Euch mein Dank.

Ich kann nun gemeinsam mit meinem Rechtsanwalt Herrn Bölck die nächsten Schritte angehen. Sobald die Beschwerde eingereicht ist oder es etwas Neues zu berichten gibt, versorge ich Euch mit weiteren Informationen über den Fortgang im Forum:

Gegner des "Rundfunkbeitrags" zieht vor den EGMR in Straßburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29234.0

Herzliche Grüße
Robert Splett (maxkraft24)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. November 2018, 20:51 von Viktor7«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Dafür hat man gewiss ein "paar Groschen" über. So nützlich eine solche internet-basierte Plattform wie leetchi nun in mancherlei Hinsicht - etwa bei internationalen crowdfundings - auch sein mag, würde ein fiktiver Besucher im aktuellen Rahmen aber gern auch den klassichen Weg wählen, sich also an passender Stelle der Angaben bzgl. des entsprechenden Spendenkontos bedienen können.

Nicht alles im richtigen Leben muss (mit den entsprechend dort dann auch ein weiteres Mal irgendwo verbleibenden persönlichen Daten) zwangsläufig über das Internet laufen bzw. sollte das tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2018, 16:26 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
[...] würde ein fiktiver Besucher im aktuellen Rahmen aber gern auch den klassichen Weg wählen, sich also an passender Stelle der Angaben bzgl. des entsprechenden Spendenkontos bedienen können.
Dem kann ich mich nur anschließen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2018, 22:15 von Bürger«
Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

  • Beiträge: 577
Dafür hat man gewiss ein "paar Groschen" über. [...]
Vielleicht sogar etwas mehr... ;)

Und auch ich wäre für eine IBAN dankbar!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2018, 22:16 von Bürger«

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Zu den Antworten 1-3 hier zu anderen Zahlungsmöglichkeiten,
wir arbeiten an einer Lösung, bitte etwas Geduld!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2018, 23:33 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
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internet-basierte Plattform wie leetchi  - etwa bei internationalen crowdfundings

Zum Glück hatte ich Französisch in der Schule UND eine Kredit-Karte :D
Nehme an, mit Paypal und/oder IBAN und in Deutscher Sprache, wäre es einfacher zu sammeln, das nur so als Gedanke...
RESPEKT vor der Aktion! Auf "Gutes Gelingen"!
~R.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Vorab: Selbstverständlich freue ich mich auch über den Einsatz von Mitstreiter Robert zusammen mit RA Herr Bölck.

Auf dieser leetchi-Spendenseite steht allerdings etwas, m. M. n., sehr Bedenkliches:
Zitat
Falls nach dem Prozess etwas überbleiben sollte, geht das ....an:
•abgeordnetenwatch

Von abgeordnetenwatch gab es leider immer sehr viel Abweisungen zu Rundfunkbeitrags-Frageweiterleitungen.
( Bsp. unter Thema -abgeordnetenwatch-, https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5320.msg40056.html#msg40056 )
U. a. mal ein Zitat (zwei Jahre nach Einführung des Rundfunkbeitrages) von abgeordnetenwatch:
Zitat
Guten Tag,

zur Zeit besteht ein reges Interesse an der von Ihnen beschriebenen Problematik, besonders auch auf
abgeordnetenwatch.de. Daher bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir vorerst keine weiteren
Fragen ... zum Thema Rundfunkgebühr
zulassen.

( Nur ein Beispiel von deren platten Antworten zu Rundfunkbeitragsfragen. )

Ich bin wirklich nicht mäklig.
Aber in diesem Fall, finde ich, sollte der Text auf der leetchi-Spendenseite wirklich nochmal überarbeitet werden.

Markus


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Zitat
...Nehme an, mit Paypal und/oder IBAN und in Deutscher Sprache....
Möglicherweise ist Giropay für den einen oder anderen auch eine Option, sofern seine Bank an dem Verfahren teilnimmt.

Ob dass der Fall ist kann hier zuvor geprüft werden:
https://www.giropay.de/kaeufer/

@Deutscher Sprache
Das mit der Sprache scheint irgendwie von einer Browsereinstellung abzuhängen, falls also kein Deutsch angezeigt wird, dann kann das unten auf der Seite per Hand auf Deutsch umgestellt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2018, 13:48 von Bürger«

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  • Moderator++
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internet-basierte Plattform wie leetchi  - etwa bei internationalen crowdfundings

Zum Glück hatte ich Französisch in der Schule UND eine Kredit-Karte :D
Nehme an, mit Paypal und/oder IBAN und in Deutscher Sprache, wäre es einfacher zu sammeln, das nur so als Gedanke...
RESPEKT vor der Aktion! Auf "Gutes Gelingen"!
~R.

Ein Hinweis zur Sprachänderung findet sich deutlich sichtbar am Anfang und am Ende auf der Seite des Aufrufs bei Leetchi. Je nach Browser/ Betriebssystem liefert Leetchi die Originalversion in Französisch. In dem Fall kann man die Sprache auf Deutsch umstellen. Leetchi ist das Verhalten bekannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. November 2018, 10:35 von Viktor7«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
@Markus, @alle

Hallo zusammen,

man kann auch was Positives an der Sache finden, wenn man es nur will. Könnt Ihr Euch vorstellen, wie viel Arbeit im Hintergrund das Ganze gekostet hat und noch viel Zeit in Anspruch nehmen wird?

Zum Abgeordnetenwatch:
Ohne Abgeordnetenwatch hätten wir nicht so gut unsere Politiker kennengelernt und unsere Anliegen wären bei Ihnen nicht so markant angekommen. Was können die von Abgeordnetenwatch auch dafür, wenn auf massiven Druck der Befragten die Annahme der Fragestellungen zu einem bestimmten Zeitpunkt entschieden verweigert wird. Eine Menge an Posts zum gleichen Thema in einem gewissen Zeitrahmen kann auch zu der geschilderten Reaktion führen.

Bitte hier jedoch nicht weiter zum Thema Abgeordnetenwatch diskutieren.

Danke für Euer Verständnis
Viktor


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Und je nachdem, wie es in Karlsruhe nun mit den ja noch übrigen ~160 Verfassungsbeschwerden weitergehen wird...

...
RESPEKT vor der Aktion! Auf "Gutes Gelingen"!
~R.
....

...kann man sich an dieser Stelle den Wünschen für diese Aktion zunächst nur anschliessen bzw. natürlich seine "paar Groschen" beisteuern. Zum anderen wird es ja u. U. aber auch nicht die einzige Aktion dieser Art bleiben.

Denn zumindest die über die Sachlage informierten zahlreichen Geringverdiener aller Art (also die aus welchen Gründen auch immer [inkl. §12a SGBII als Bundesrecht] ohne den HartzIV-Stern am Existenzminimum Lebenden), hoffen ja nach wie vor auf eine endgültige Problemlösung auf höchstgerichtlicher Ebene gemäß oder angelehnt an bspw. 1 BvR 665/10 (nach Eingabe des obigen Suchbegriffs: -> https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/bvg11-084.html  oder auch https://www.juraforum.de/recht-gesetz/gez-gebuehrenbefreiung-fuer-aermere-bevoelkerungsgruppen-383315). Ergänzend zum dort Gesagten: Wenn schon - wie im Fall des Rentners mit Wohngeld - jemand ggf. die Einkommensgrenze geringfügig Überschreitender befreit werden muss, da diese/r sonst den "Rundfunkbeitrag" auch nur teilweise aus dem gesetzlich geschützten Existenzminimum bezahlen müsste, dann hat das doch wohl erst recht für Leute zu gelten, die den "Rundfunkbeitrag" vollständig aus dem Existenzminimum bezahlen müssten bzw. noch immer müssen (anders als die befreiten HartzIV-, SGBXII-Fälle oder was sonst noch in dem RBStV an zu Befreienden, aber andere Bedürftige entgegen Art. 3/1 GG ausschliessenden und damit diskriminierenden Personengruppen drinsteht). 

Diese Geringverdiener lässt bzw. liess man ja aber, sofern sie (im leider viel zu kleinen Umfang) die Zahlung verweigert bzw. gegen den "Rundfunkbeitrag" geklagt haben, entgegen den damaligen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bis zum heutigen Tag vor den Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgerichten (bzw. deren Auftraggebern ÖRR / etablierte Politik) je nach Lust und Laune nach dem Motto "Stumpf ist Trumpf" oder mit den entsprechenden Taschenspielertricks (Verwaltungsvereinfachung®: "Verklagen Sie doch einfach auch noch Ihre ARGE!") oder zur Not mit verschärftem Zulabern vor die Wand laufen.

Spätestens wenn auch diese  - ähnlich wie bereits mit dem Urteil vom 18.07.18 im Fall Alleinlebender gegenüber Wohngruppen jeglicher Art geschehen - nun eine solche "Überraschung" erleben sollten, wenn also aus politischen, sachfremden Gründen & damit willkürlich ein weiteres Mal und entgegen seiner eigenen bisherigen Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht letztlich Diskriminierung von Staats bzw. Gesetzes wegen heilig gesprochen würde, dürfte das Glöckchen für den nächsten Gang von Bundesbürgern zum EGMr läuten. Als nur ein Beispiel für andere europäische Länder werden in Österreich bekanntlich Bedürftige auf einfachen Antrag & unter Vorlage ihres Steuerbescheides (bei der dortigen GIS zumindest sind also offenbar Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einfachem Lese- und Zahlenverständnis beschäftigt :->>, und "Steuerbescheide" gibt es auch in Deutschland) von den GIS-Gebühren befreit.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es gilt zu beachten, dass dies möglicherweise der erste Spendenaufruf für ein Verfahren gegen den Rundfunkbeitrag über eine Crowdfunding-Plattform ist und wir alle, mit herzlichen Dank an Robert, daraus lernen können.

So könnte doch in Zukunft jeder die Möglichkeit haben, seine Klage gegen den Rundfunkbeitrag mit einer Spendenaktion über eine Crowdfunding-Plattform zu finanzieren.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

R
  • Beiträge: 4
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Merci beaucoup pour l'allusion, Viktor7 :) Ja, ganz unten im footer ist nach langem Suchen ein Auswahlmenü zu finden, oben nur ein Fragment ohne Funktion - wer sich mit UX/UI befasst, würde es anders gestalten... - aber das ist Leetchi's Problem, nicht unsers und auch hier nicht Thema. Mit Browsereinstellung hat es wohl nichts zu tun - die voreingestellte Sprache ist verm. ganz einfach der Tatsache geschuldet, dass Leetchi in Paris beheimatet ist, wo man nun mal Französisch spricht :)
Sicher hat Robert bei der Auswahl der Crowfunding Plattform die zahlreichen Anbieter verglichen und Leetchi aus gutem Grund gewählt.
Alles gut.
~R.


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Irgendwie vermisse ich PayPal. Hier im Forum ist alles anonym und bei Leetchi soll ich private Daten (Kartennummern) abgeben,  wobei ich nicht weiß, was damit geschieht.

Vielleicht gibt es ja noch die Möglichkeit, EGMR-zweckgebundene Spenden an das Forum zu übermitteln.

Ansonsten halte ich alle Daumen, daß das mit dem EGMR klappt.


Edit "Bürger":
Danke für das Interesse und den Beteiligungs-/ Unterstützungswillen!
Wie oben bereits erwähnt, wird an einer Lösung gearbeitet.
Bitte daher vorerst keine weiteren Kommentierungen zu paypal/ IBAN etc., sondern bitte noch etwas Geduld.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Hinweis:

Die Spendemöglichkeit für Paypal wurde erweitert:

Link zu MoneyPool "SPENDE-EGMR-SPLETT"
https://paypal.me/pools/c/89sM4cXGZs

Mehr zu PayPal MoneyPools
https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/FAQ3566


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. November 2018, 10:35 von Markus KA«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Moin Moin,

kann ich nicht auf das Treuhandkonto des Anwalts die Spende überweisen?

Würde gerne spenden, aber ich kenne mich mit solchen Zahlungmöglichkeiten nicht aus. Habe aber trotzden Respekt vor der Arbeit die mit der Einrichtung verbunden war / ist, diese bei Leetchi einzurichten!

Gruß
Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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