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Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)

Begonnen von Kurt, 21. November 2017, 20:48

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Bürger

Zwischeninfo aus aktuellem Anlass ;)

Befangenheitsantrag von SWR-Eicher gg. Richter Sprißler (LG Tüb.) abgelehnt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26825.0.html

Dies aber bitte nicht hier, sondern dort weiter vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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cecil

Aus der Verfügung des Landgerichts Tübingen vom 17.11.2017, Seite 2 (s.o., Eröffnungsbeitrag)

ZitatDer Gläubiger verkennt insofern die EuGH-Vorlage im Ansatz. Sie richtet sich .. offenkundig nicht gegen einen Beteiligten, sondern äußert nur Zweifel an der verfassungs- und europarechtlichen Vereinbarkeit eines Gesetzes. Die alternative Haushaltsfinanzierung wäre im Übrigen für den Gläubiger kein Nachteil, sondern erheblich preiswerter.

Ein schönes Argument!  ;)  :)  8)
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

Nevrion

Ich habe jetzt dazu nicht alles mitbekommen. In welchen Zusammenhang ist der Richter Dr. Sprißler befangen?
Auf welcher Grundlage wollte denn Eicher das durchboxen?

GEiZ ist geil

@nevrion: findest Du hier:

Behinderte ungeschützt vor öff-rechtl. Willkür – Eicher geht gg. Richter vor
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25055.0.html

SWR lehnt Dr. Sprißler wegen Befangenheit ab
https://online-boykott.de/ablage/20171022-swr-lehnt-sprissler-wegen-befangenheit-ab/20171022-swr-lehnt-sprissler-wegen-befangenheit-ab.pdf

noGez99

ZitatIn welchen Zusammenhang ist der Richter Dr. Sprißler befangen?
Ironi on:
Na Sprißler entscheidet gegen den Rundfunkbeitrag und schert damit aus der verfestigten Rechtsprechung für den Rundfunkbeitrag aus*.
Damit kann er nur befangen sein.

Leider kennen wir den Antrag von Eicher nicht, (siehe Beitrag vorher) sondern nur die Replik von Tübingen (siehe Eingangsbeitrag), aber die ist lesenswert.

* Sind diese Urteile vom Beitragsservice in Juris eingepflegt und kommentiert?
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

marga

Zitat von: noGez99 am 19. März 2018, 08:54
* Sind diese Urteile vom Beitragsservice in Juris eingepflegt und kommentiert?

Es wird wohl  k e i n e  Kommentierung oder Einpflegung eines solchen Urteils in der "juris - Urteilsdatenbank" geben.

Dies wird ja "explizit" in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ausgeschlossen.

Kurzer Exkurs guggst du hier:
Dr. Sprißler: Der aktuelle Rundfunkbeitrag – Kollision mit GG und Europarecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26322.msg165776.html#msg165776
Zitat von: azdb-opfer am 12. Februar 2018, 17:11
Zitat von: Dr. Matthias Sprißler, MMR Heft 02/2018, 01.02.2018 (MMR 2018,72)
Der Beitragsservice hat – vertraglich durch die Sender vereinbart – die Aufgabe, die Öffentlichkeit über Gerichtsverfahren nur selektiv (über zu Gunsten der Sender ,,positiv" entschiedene Verfahren) zu unterrichten. Eine solche Vorgehensweise mag zu einem Unternehmen passen, nicht zu einer der Objektivität verpflichteten Behörde. Gegen die Behördeneigenschaft spricht zudem entscheidend, dass eine Behörde als Teil der Staatsverwaltung nicht zugleich Träger eines gegen den Staat gerichteten Grundrechts (Art. 5 GG) sein kann. Die Anstalten operieren mit einem nicht-rechtsfähigen Beitragsservice als ,,Behördenhelfer", der nach außen gesetzwidrig selbstständig auftritt, eine linear zur verantwortlichen Regierung führende Dienstaufsicht für die Behördentätigkeit ist nicht vorgesehen.
::) :o :(
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

azdb-opfer

Zitat von: marga am 19. März 2018, 09:44
Es wird wohl  k e i n e  Kommentierung oder Einpflegung eines solchen Urteils in der "juris - Urteilsdatenbank" geben.
Dies wird ja "explizit" in der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug ausgeschlossen.

Die Anstaltsjuristen werden dieses Urteil sicher nicht einpflegen.
Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass ein (anderer) Anwalt mit Juris-Zugang dieses Urteil (oder z.B. das Hotelurteil des BVerwG) einpflegt.  ;)

cook

Zitat von: Kurt am 21. November 2017, 20:48
Kommentar von Hermann Eicher - DER JUSTITIAR - der SWR sei keine Behörde:
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
unter Punkt 3 (letzter Satz) zu finden...
Ist nicht mehr aufrufbar!
Hat das jemand archiviert?
Hier wird massiv Verfälschung der Realität vorgenommen.
Wir sind es von der ARD nicht anders gewohnt.

Sicherungs-Abbild:
https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html

Bürger

...ja, ebenfalls schon vor ~2 Wochen festgestellt, jedoch noch nicht vermerkt.
Siehe nunmehr Hinweis im Einstiegsbeitrag
Zitat von: Kurt am 21. November 2017, 20:48
Kommentar von Hermann Eicher - DER JUSTITIAR - der SWR sei keine Behörde:
http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html***
unter Punkt 3 (letzter Satz) zu finden...

***Edit "Bürger":
Dieser Artikel wurde augenscheinlich zwischenzeitlich vom Netz genommen. HÖRT, HÖRT...
Sicherungsabbild zu finden u.a. unter
https://web.archive.org/web/20171121213958/http://www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/252836/index.html
Siehe u.a. auch unter
LG Tübingen 16.9.2016, 5 T 232/16 spricht Klartext zum Behördenstatus des SWR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20296.msg131633.html#msg131633
mit screenshots, falls auch das Sicherungsabbild irgendwann mal gelöscht werden sollte... ;)

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GEiZ ist geil

Superklasse, DER JUSTITIAR hat den Schwanz eingezogen, Herr Dr. Sprißler hat gewonnen. Dier Beweis ist gesichert und (Gerichts)Aktenkundig. Schon wieder ein Sargnagel für den Staatsfunk. Demnächst erwachen auch die anderen Gerichte aus ihrem DornröschenLindenstraßenschlaf.

ellifh

Für DER JUSTIZIAR zum Mitlesen:
Zitat von: Hermann EicherZudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar.
:police:
Im Zeitalter des Internet nutzt das "Tatortreinigen" hinterher gar nix mehr >:D
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

Bürger

Aus gegebenem Anlass hier ein Querverweis auf die tangierende Diskussion unter
Behörde? Ausführ. v. Landesrecht/ Legitimationszusammenh./ Selbsttitulierg.?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28486.0.html
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