Es ist der Unterlassungsanspruch, welcher weiter helfen kann. Der Hintergrund ist schlicht und ergreifend, es gibt keine Pflicht zur Zahlung. Der Unterlassungsanspruch richtet sich dabei gegen jegliche Maßnahmen, welche Person A treffen sollen.
Es ist dabei immer der Punkt hervorzuheben, dass Rundfunk eine private Angelegenheit ist. Staatlicher Einfluss ist zu unterlassen. Es bleibt jeden frei gestellt dieses System nicht mit zu finanzieren. Wer keinen Vorteil hat, braucht das Ganze schlicht nicht. Ein Vorteil der der Allgemeinheit zufällt ist nicht per Beitrag zu finanzieren, der einen individuellen Vorteil ausgleichen soll. Damit es überhaupt zu einem Vorteil kommen kann, muss ein Nachteil vorgelegen haben. Sofern, also keine Nachfrage nach Leistung des öffentlichen Rundfunk vorliegen, so besteht auch kein Nachteil. Der Vorteil, welcher suggeriert wird ist schlicht bei Nichtnutzung nicht vorhanden. Er kann nicht entstehen, da nichts nachgefragt wird. Es muss kein privates Programm günstiger angeboten werden. Der Vorteil soll ja finanziell sein, sprich wenn Person A die Leistung privat erzeugen lassen würde, dann würde diese X Kosten. Die staatlich vermittelte Leistung wird zu Y Kosten produziert. Der Vorteil sei X-Y. Also nur wenn etwas überhaupt günstig werden kann, als ein privater das anbieten kann, dann kommt es überhaupt in Frage. Sonst nicht, der Staat hat es zu unterlassen. Schlimmer wird es noch, wenn es keiner haben will. Es sollte wohl ein einfacher Brief reichen, mit der Aufforderung der Unterlassung.
Edit "Bürger": Bitte hier keine weitere Vertiefung des eigenständigen Themas der "Unterlassung", sondern allenfalls in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff. Hier bitte nur noch zu den letzten Aspekten bzgl. der Kostenfestsetzung - welche allerdings ggf. auch noch ausgelagert werden sollten... Danke.