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Autor Thema: weiteres Vorgehen? Alternativen zur Klage? "Schlupfloch"? "keine Zeit"...  (Gelesen 5226 mal)

r
  • Beiträge: 2
Hallo Miteinander,

Ich bin neu hier im Forum und befasse mich mit der Thematik schon ein bisschen, bisher allerdings auch sehr oberflächlich.
Ich finde es sehr gut, dass es diese Anlaufstelle gibt, doch sehe ich ein großes Problem, was ich anhand eines hypothetischen Falles gern erläutert und mit Fragen verbunden hätte:

Person A hat noch nie den Beitrag bezahlt. Seid grob einem halben bis einem Jahr kommen hin und wieder Briefe, die eine Beitragsschuld ab 1.1.2013 aufzeigen sollen.
Person A hat diese Briefe bisher igoriert, bekam jetzt allerdings diesen berühmten "Festsetzungsbescheid" mit knapp 500€ "Festsetzung" und etwas über 500€ "Gesamtschuld".

Nun hat sich Person A widerwillig etwas mehr mit dem Thema beschäftigt und musste feststellen, dass dies entgegen vieler Behauptungen ein extremst komplexes Themengebiet ist.

Person A würde sich dem System gern verweigern, wird allerdings auch keine Klagen anstreben und/oder es bis zur Pfändung/Schufa-Eintragung oder ähnlichen Maßnahmen kommen lassen.
Person A hat vieles gehört bzw. z.B. bei Videoportalen gesehen (Vertragsrecht, Barzahlungstrick), was sich hier bei "etwas näherer Betrachtung" leider als Falsch bzw. Irreführung herausgestellt hat.

Nun hat Person A nicht die Zeit (Job, Firma, Privatleben) ihre gesamte Energie darauf zu verwenden, das Schlupfloch im Schlupfloch zu suchen um zu Klagen und damit zumindest nach jetziger Rechtslage sowieso zu scheitern. Die Anstrengung vieler Menschen hier in allen ehren, aber für Person A ist dieser Weg keine Option. Person A hoffte bisher darauf, dass sich durch reines Verzögern eine Zahlung vermeiden lässt, indem das System in der Zwischenzeit gekippt wird. Trotz der (zumindest in den "Massenmedien") oftmals gezeigten Gutachten/Stellungnahmen Rechtsgelehrter/Aktivisten ist Person A doch sehr verwundert, dass dieses System doch weiterhin besteht (Stichwort "Steuer auf Wohnraum").

Person A hat auch ein "bisschen" hier im Forum geschaut (welches leider extreeeeemst schwer und mühselig zu lesen ist) und ist im grunde zu der Erkentnis gelangt, dass nach dem "Festsetzungsbescheid" relativ schnell zu Zahlen ist und die Zeit des ignorierens bzw. des aufschiebens so langsam vorbei ist oder aber der (wenn wir ehrlich sind bisher aussichtslose) Klageweg zu beschreiten ist.

Liegt Person A mit dieser Annahme richtig?

Hat Person A bis auf den Klageweg noch andere Möglichkeiten, dem zu entgehen?

Gibt es zurzeit Klagen/ Gerichtsverhandlungen, auf welche es sich für Person A "lohnen" würde zu warten oder ist die Situation (realistisch betrachtet) zurzeit so ausweglos, dass die Zahlung neben der Klage die einzige Alternative bildet?

Nachdem sich nach etwas Lektüre hier im Forum diese oft verbreiteten Behauptungen von "Vertrag zwischen 2 Parteien, welcher einen 3. nicht berühren darf - wenn 1x anerkannt muss gezahlt werden" auch als Irreführung herausgestellt hat, stellt sich die Frage, ob Person A die Summe aus dem "Festsetzungsbescheid" mit einem Vermerk "unter Vorbehalt, bis zur Aufhebung des zurzeit bestehenden Systems" und einzig mit der möglichkeit einer "Bargeldzahlung" begleichen soll?
Was ist für Person A grundsätzlich von dem "Bargeldzahlungsweg" der gerade durch die Medien geistert zu halten?

Das wären meine Fragen zu diesem hypothtischen Fall.

Mir ist klar, dass das Themengebiet äußerst komplex ist, aber ich muss leider auch sagen, dass dieses Forum für "Nichtjuristen" unglaublich schwer zu lesen ist. Hier kommt man oft durch viele viele Verlinkungen vom hunderdsten ins tausendste und ist hinterher auch nicht wirklich schlauer. Wenn man das System nur über eine Masse an Klagen oder allein durch die Masse an verweigerern Lahmlegen möchte, dann müssten die Informationen hier wesentlich einfacher/verständlicher/aufbereiteter zugänglich sein. Die große Masse der Leute möchte zwar nicht Zahlen, hat aber auch keine Lust/Zeit sich zu einem "Hobbyjusristen" ausbilden zu müssen. Die Arbeit und der Enthusiasmus der Mitglieder hier in allen ehren, es ist klar, dass sich nicht jede Information auf eine einfache To-Do-Liste und vorgefertigte Widerspruchs-/Klageschriften mit geneuen Anleitungen "herunterbrechen" lassen wird, aber so wird das glaube ich nichts mit der Revolution :-( .

Trotzdem vielen lieben Dank für eure Hilfe und trotzdem Danke, dass es diese Anlaufstelle hier gibt.

roger0815


Edit "Bürger":
- Konkretisierung des Betreffs (lediglich "weiteres Vorgehen" war zu diffus)
- leichte Modifikation/ Strukturierung/ Formatierung zum Zwecke der schnelleren Erfassbarkeit


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 22:46 von Bürger«

  • Administrator
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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Zitat
Nun hat Person A nicht die Zeit (Job, Firma, Privatleben) ihre gesamte Energie darauf zu verwenden, das Schlupfloch im Schlupfloch zu suchen um zu Klagen und damit zumindest nach jetziger Rechtslage sowieso zu scheitern. Die Anstrengung vieler Menschen hier in allen ehren, aber für Person A ist dieser Weg keine Option. Person A hoffte bisher darauf, dass sich durch reines Verzögern eine Zahlung vermeiden lässt, indem das System in der Zwischenzeit gekippt wird. Trotz der (zumindest in den "Massenmedien") oftmals gezeigten Gutachten/Stellungnahmen Rechtsgelehrter/Aktivisten ist Person A doch sehr verwundert, dass dieses System doch weiterhin besteht (Stichwort "Steuer auf Wohnraum").

Person A hat keine Zeit. Die Anstrengungen sind ihr zu hoch und daher ist der bekannte Widerstand keine Option für sie. Und dennoch hofft Person A, dass andere den Rundfunkbeitrag kippen.

Person B sagt, wenn jeder mit einem bisschen Widerstand beitrüge und nicht darauf wartete, dass andere ihre Energie für die Sache verwendeten, wären wir alle viel weiter.

Denoch hofft Person B auf Antworten auf die von Person A hypothetisch gestellten Fragen.


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Welches Bundesland soll denn A bewohnen?
Nicht in allen Bundesländern muß sofort auf den Bescheid geklagt werden, in vielen Bundesländern ist auch das Widerspruchsverfahren eine Instanz vor der Instanz, damit ließe sich auch Zeit gewinnen, es ist halt nicht absehbar, ob das System in ein paar Monaten oder erst in ein paar Jahren zusammenbricht.
Im Übrigen sind bei 500 Euro Außenständen die Klagebebühren doch überschaubar.


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1
  • Beiträge: 443
Festsetzungsbescheid" - "unter Vorbehalt - gibt es nicht ( Klageweg steht ja offen....)
Das einzige was eine Zwangsvollstreckung verhindert (und nur darum geht es am Ende ) sind nichtige
oder nicht erstellt,versand,zugestellte Bescheide.
Was anderes "bleibt" nicht bis es ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gibt.
Wer  "Katz und Maus" mit dem Vollstrecker spielt ... kann höchstens Zeit gewinnen.. am Ende
gibt man ein Vermögensverzeichnis ab (landet im Schuldnerverzeichnis ) oder zahlt zähneknirchend,
bis eben dann zum nächsten nicht vermeidbaren mal....


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Es nicht auf den Klageweg abzusehen, diese Ansicht ist vielleicht etwas verfrüht... ;)

...denn was die Erfolgschancen angeht, so gilt:
Welchen Zweck hätte bitte die Einstellung, bisherige Urteile mit zukünftigen gleichzusetzen?
Damit wäre jeder schlecht beraten gewesen, der auch schon in der Vergangenheit letztinstanzlich gewonnen hat ;)
Ich gebe auf...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11942.msg81265.html#msg81265

Die Arbeitsmoral bei unseren "Freunden" scheint zudem rapide zu sinken (bzw. sich auf andere, vermeintlich "leichtere" Fälle zu fokussieren), wenn ein Widerspruch handschriftlich, nicht zu sauber geschrieben, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze, mit Schachtelsätzen, möglichst vielen und möglichst individuellen Gründen auf deren Tisch zu liegen kommt... ;) ;D

Bis zur Bearbeitung können da Monate vergehen...

...Monate, in denen Person A den Gang der Dinge weiter verfolgen und noch mal reflektieren kann.

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237


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Gibt es zurzeit Klagen/ Gerichtsverhandlungen, auf welche es sich für Person A "lohnen" würde zu warten oder ist die Situation (realistisch betrachtet) zurzeit so ausweglos, dass die Zahlung neben der Klage die einzige Alternative bildet?
Darauf zu "warten", wäre im Zweifel müßig, sich darauf zu berufen schon eher zweckmäßig... ;)

...siehe bitte u.a. unter
nun mündliche Verhandlung gegen BR am 1.6.15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14316.msg95920.html#msg95920

Erste höher- bis höchstinstanzliche Verfahren sind bereits anhängig bzw. in der Warteschleife:
Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Es geht weiter: Verfassungsbeschwerde an das BVerfG Karlsruhe (Az. AR 1409/15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101
 
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
REVISION vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Az. 6 C 7.15)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14068.0.html
 
sowie in Sachen der in einigen Punkten höchst fragwürdigen Forderungs- und Zwangsvollstreckungspraxis
Bundesgerichtshof (BGH)
BGH Karlsruhe, Beratungstermin 11.06.15, Az. I ZB 64/14, Revision zu LG Tübingen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14296.0.html

[...]


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px3

  • Beiträge: 113
Theoretisch könnte Person A zunächst einmal Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen.
In ausreichend epischer Länge verfasst, besteht eine sehr hohe theoretische Wahrscheinlichkeit, daß der Beitragsservice nach ca. 5 Monaten mit einem freundlichen Schreiben reagiert, das Person A dann aber bis zum Widerspruchsbescheid ignorieren könnte.

Erst mit Erhalt eines Widerspruchsbescheides wäre dann eine Klage notwendig. (Kosten irgendwas um 110 Euro).



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Hallo miteinander,

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Die hypothetische Person A kommt aus BaWü und würde nun gern (bei der Aussicht mehrere Monate herausholen zu können) Widerspruch einlegen.

Hat jemand einen der hier mehrmals genannten "langen, verschachtelten" Widersprüche zur Hand (oder einen guten Link)? Diesen würde Person A eventuell gerne nutzen und als Vorlage zur individualisierung heranziehen.

Noch einmal vielen Dank!
roger0815



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http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm

Den finde ich eigentlich ganz gut. Muss Person A selber entscheiden, ob es das ist, was sie sucht.


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*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

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Hat jemand einen der hier mehrmals genannten "langen, verschachtelten" Widersprüche zur Hand (oder einen guten Link)? Diesen würde Person A eventuell gerne nutzen und als Vorlage zur individualisierung heranziehen.

"Anregungen"...
...nicht zwangsläufig alles "gerichtsfest" - manches auch mit Vorsicht zu genießen:

Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Widerspruchs-/Klagebegründungen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,32.0.html

Ergänzende Infos zu einem interessanten Verfahren
Spendenaufruf für das Gerichtsverfahren in Arnsberg am 20.10.2014 - RA Bölck ...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11417.msg78485.html#msg78485
sowie
NEU - Urteil zur Klage vor dem VG Arnsberg eingetroffen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11823.msg79636.html#msg79636

...ein besonders ergötzlicher, sehr fundiert klingender Rundumschlag ;) :D
Man darf gespannt bleiben, welche Wirkung dies entfaltet...
Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße (Teile 1-4)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89290.html#msg89290

Mein Widerspruch (user Knax)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13289.0.html


...etwas "alternativer" - und lt. Ersteller seit nunmehr einem Jahr keine Reaktion darauf:
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html


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