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Autor Thema: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker  (Gelesen 47555 mal)

  • Beiträge: 25
Zitat
Viele haben dank BS das erste Mal mit der Justiz zu tun...

und das ist eigentlich garnicht so schlecht, merken doch jetzt auch viele in was für einem tollem Rechtsstaat wir leben.....

Zitat
Wenn man sich in dieser "Demokratie" so undemokratisch abfertigen lassen muss, dann möchte man das
bitte auch schwarz auf weiß haben, daß das in dieser "Demokratie" gesetzlich erlaubt ist.

was nicht erlaubt ist wird erlaubt gemacht  ;) und wen eine Grundgeschwätz Änderung dazu notwendig ist....kennen wa ja.

Zitat
Bei Frau Shäpe lungern die Kamerateams in ganzen Kolonnen rum, also muss so Filmerei im
Gerichtssaal zumindest für Presseausweis-Inhaber erlaubt sein. Weiß wer Näheres?

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__169.html

Wen man im BRD Fernsehen Szenen aus dem Gericht sieht dann ist das entweder vor der Verhandelung oder nach der Verhandelung.

Und wo du schon den NSU Prozess ansprichst, da sieht man doch in was für einem tollem Rechtsstaat wir leben. Aber da fängt der Kreisel sich ja auch gut an zu drehen nachdem es scheinbar Lecks gibt und brisante Akten im Netz auftauchen......

Zitat
Vielleicht ist ja welche von der ARD da. Obwohl, dann wäre das ZDF auch dort, die machen immer alles doppelt, Kohle ist ja im Überfluss da... :o

das ist doch im Interesse der Meinungsvielfalt notwendig, sonst gäbe es ja ne einseitige Berichterstattung [Ironie aus]


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Zitat
die Kammer erwartet, dass die Kläger – sofern sie an ihren Klagen festhalten – sich in der mündlichen Verhandlung auch mit den Entscheidungsgründen dieser Landesverfassungsgerichtsurteile argumentativ auseinandersetzen.

Vielleicht ist der Richter gar nicht befangen. Ich finde, dass kann man auch anders verstehen, in dem Sinn:
"Bringt ein paar sinnvolle Argumente damit ich diese fragwürdigen Entscheidungsgründe auch ernsthaft in Frage stellen kann."

Und die aus der Zusammenlegung als Massenverfahren bereits weiter oben angeführten Vorteile könnten ja auch vom Richter beabsichtigt sein.

Auf jeden Fall sollten die Kläger eine kompetenten Rechtsbeistand zu Seite haben.  Sollte sich das Ansinnen wirklich im Sinne einer Vorverurteilung herraussstellen, bleibt vielleicht immer noch die Möglichkeit des Berfangenheitsantrags.



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Zitat
die Kammer erwartet, dass die Kläger – sofern sie an ihren Klagen festhalten – sich in der mündlichen Verhandlung auch mit den Entscheidungsgründen dieser Landesverfassungsgerichtsurteile argumentativ auseinandersetzen.
Vielleicht ist der Richter gar nicht befangen.
Dieses "Vielleicht" hat eine Wahrscheinlichkeit im Promillebereich.
Ich war sowohl zur Verhandlung auch wie zur Urteilsverkündung der Popularklage Geuer/Rossmann in München mit dabei. Die Verhandlung hatte noch durchaus Hoffnungen geweckt , da vom Richterpodium wirksam in wichtigen Punkten nachgehakt wurde. Man konnte den Eindruck gewinnen , da tut sich endlich was in unserem Sinne.
Aber weit gefehlt , war alles nur perfekt inszenierte Schauspielerei !
Zur Urteilsverkündung war davon nicht mehr der geringste Hauch zu spüren. Von denselben Richtern eiskalt und ohne mit den Wimpern zu zucken abserviert.
Die Verhandlung war demnach nichts weiter als eine Farce , das Urteil sicher schon fertig in der Schublade.


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Anti-Raubritter

Also ein Massenverfahren ist nichts außergewöhnliches, z.B. bei Planfeststellungsverfahren.
http://www.uni-erfurt.de/fileadmin/user-docs/Oeffentliches_Recht/WS2013_14/VerwaltgII_TG/4_Vorlesung_11.11.13_01.pdf
"Modifikationen in VwVfG auch für sog. Massenverfahren, d.h. förmliche oder nichtförmliche Verwaltungsverfahren, bei denen eine Vielzahl von Personen
beteiligt sind. Die Modifikationen betreffen vor allem die gemeinsame Vertretung bei gleichförmigen Eingaben (§§ 17, 18) und die öffentliche Bekanntmachung der im Massenverfahren ergangenen VA (§ 69 Abs. 2 S. 3, § 74 Abs. 5 S. 1)."


Das positive daran ist, dass eine Vielzahl von Betroffenen aus Potsam an einem Ort sich treffen. Ich würde eine Liste mitnehmen und eine Gruppe gründen, egal wie die Urteile ausfallen.  ;)

Ich gehe aber mal davon aus, das die Einsprüche alle dieselben sind "gleichförmigen Eingaben (§§ 17, 18)". Wenn ihr also euere Argumentation nicht ändert und neue Aspekte aufzeigt, welche die bisher vor den Verwaltungsgerichten noch nicht behandelt wurden, dann könnte es wahrscheinlich negativ für euch ausgehen.


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Vielleicht ist der Richter gar nicht befangen. Ich finde, dass kann man auch anders verstehen, in dem Sinn:
"Bringt ein paar sinnvolle Argumente damit ich diese fragwürdigen Entscheidungsgründe auch ernsthaft in Frage stellen kann."

Und die aus der Zusammenlegung als Massenverfahren bereits weiter oben angeführten Vorteile könnten ja auch vom Richter beabsichtigt sein.

Für die eine Vorverurteilung spricht allerdings der Satz "-sofern sie an ihren Klagen festhalten-" was aus dem Juristendeutsch übersetzt nichts anderes ist, als eine Aufforderung des Richters, die Klage zurückzuziehen.

Zitat von: mickschecker
Ich war sowohl zur Verhandlung auch wie zur Urteilsverkündung der Popularklage Geuer/Rossmann in München mit dabei. Die Verhandlung hatte noch durchaus Hoffnungen geweckt , da vom Richterpodium wirksam in wichtigen Punkten nachgehakt wurde. Man konnte den Eindruck gewinnen , da tut sich endlich was in unserem Sinne.
Aber weit gefehlt , war alles nur perfekt inszenierte Schauspielerei !

Dies ist leider auch mein Eindruck. Das Rossmann/Geuer Verfahren empfand ich auch als sehr vielversprechend, zumindest in dem Sinne, dass zumindest Nachbesserungsbedarf besteht und der Rundfunkstaatsvertag nicht einfach so weiterbestehen kann. Aber dieses billige Abnicken des Staatsvertrags durch die Gerichte hatte ein "Geschmäckle". Ohne Frage.


Ich gehe aber mal davon aus, das die Einsprüche alle dieselben sind "gleichförmigen Eingaben (§§ 17, 18)".

Das trifft in meinem Fall nicht zu. Dennoch gehe ich davon aus, dass ich den Prozeß verlieren werde. Für mich sind diese Gerichtsverfahren Ausdruck des Widerstands und des Protests, des aufrechten Ganges. So kann ich mir auch noch in zwanzig Jahren vor dem Spiegel in die Augen schauen.


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Für die eine Vorverurteilung spricht allerdings der Satz "-sofern sie an ihren Klagen festhalten-" was aus dem Juristendeutsch übersetzt nichts anderes ist, als eine Aufforderung des Richters, die Klage zurückzuziehen.

Ich gebe dir Recht, dass diese Interpretation den Gepflogenheiten entspricht - im Normalfall.
Man setze sich aber in die Rolle des gutwilligen Richters. Wenn er im Vorfeld auch nur den Hauch er Parteilichkeit andeutet, wäre dies ein unmittelbarer Vorteil für das System, z.B., falls die Verhandlung nicht so läuft wie die Gegner wollen, ihn wg. Befangenheit abzulehnen.

Daher halte ich es auch für zulässig, hierin einen anderen Duktus zu hören, nämlich: "wenn Sie nicht an der Klage festhalten, und sich von den bestehenden Urteilen einschüchtern lassen, werden Sie nie erfahren, wie ich darüber denke..."

Wie gesagt, nur eine Hypothese. Aber allgemein fällt mir in diesem Forum einerseits der Hang zu verständlicher aber wenig hilfreicher Polemik auf. Zum anderen wird die Neigung, das schlimmere Szenario als wahrscheinlich anzunehmen, in vielen Threads deutlich. Ich meine, dass Sachlichkeit, Kompetenz und Solidarität wesentlich zielführener sind, als die verständliche, aber sehr kontraproduktive Emotionalität.


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Lieber Asterix, da hast du sicher einen Punkt, wie es so schön anglizierend heißt. Ich werde mir das zu Herzen nehmen und bin ganz gleich, was kommt, sehr gespannt auf die Verhandlung.


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Die Stellungsnahme an das Gericht ist nun online:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/stellungnahme-zum-offentlichen.html

Eine Pressemitteilung an möglichst viele regionale aber auch überregionale Zeitungen, Online-Magazine und Sender ist in Vorbereitung und wird die nächsten Tage verschickt. Bei Anregungen, Mitteilung von Pressekontakten usw. bitte PM an mich.




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Wenn sich die Klage gegen den Verstoss von Artikel 4 GG richtet, ist doch eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags Gegenstand der Klage. Allerdings wurde dieser Artikel vor den beiden Landesverfassungsgerichten nicht verhandelt.


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Die Stellungsnahme an das Gericht ist nun online:

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Eine Pressemitteilung an möglichst viele regionale aber auch überregionale Zeitungen, Online-Magazine und Sender ist in Vorbereitung und wird die nächsten Tage verschickt. Bei Anregungen, Mitteilung von Pressekontakten usw. bitte PM an mich.

Gut gemacht!

Das geplante Schnellverfahren am 19.8.2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam mit dem Thema "Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker mit unsachlicher Vermischung der Klagegründe" könnte große Wellen in der Presse schlagen.

Die Pressemitteilung sollten wir auch über Facebook und Twitter verteilen.


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Stellungnahme zum öffentlichen Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker.


Forum:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10395.0.html

Facebook:
https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/890829437611867


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...sehr interessante und aufschlussreiche Hintergrundbeleuchtung des VG Potsdam,
Anmerkungen zu einem Urteil des VG Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10487.0.html

...insbesondere bzgl. der 11. Kammer und deren Richter, welche/r das
"Massenverfahren" am Di, 19.08.2014, angesetzt hat/ haben.

Siehe u.a. auch
Stellungnahme zum Massenverfahren am 19.8.14 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10395.0.html

sowie Kalendereintrag unter
Massenverfahren vor dem VG Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10215.0.html


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Die Klage von Radio_Libertas hatte mit den Urteilen aus BY, RP wenig gemein.
Wurde diese auch abgewiesen? Wenn ja, mit welchen Argumenten?

Die Urteilsverkündung war viel zu kurz, um hier schon jetzt genaue Punkte anzugeben.

Hier schon einmal folgende Punkte, die nächsten Tage mehr:

- Professor Koblenzer war genial, schade für alle, die nicht direkt zuhören konnten. Besonders sein Antrag auf Akteneinsicht wegen des Verdachts, dass die Urteile schon vorgefertigt waren (was sie ja auch wirklich waren) war der Hammer. Prof. Koblenzer ist auch entsprechend zur Urteilsverkündung nicht mehr erschienen. Der Richter war jedoch in Folge derart angep... dass er bei der Urteilsverkündung nicht mehr von Herrn Prof. Koblenzer sprach, sondern nur noch von "dem Rechtsanwalt, der vorhin da in der Mitte saß".

- Unsere Pressearbeit, war sichtlich beeindruckend und wurde durch das Gericht und dem RBB auch entsprechend zur Kenntnis genommen. Jedesmal wenn ich ein Gespräch mit einem Pressevertreter hatte, kam jemand dazu und fragte, "ich bin vom RBB, kann ich zuhören?" Auch wurden die Nicht-RBB-Presseleute gezielt von RBB Leuten in Gespräche verwickelt.

- Der Kontakt zu den anderen Klägern war sehr erfreulich, interessante Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen klagen, mit einigen habe ich die Mailadressen getauscht, so dass wir für das weitere Verfahren in Kontakt bleiben können.

- Die Argumentation des Gerichts war ansonsten enttäuschend. Mein Rechtsanwalt wird prüfen, welche rechtlichen Schritte jetzt folgen, dazu müssen wir aber das schriftliche Urteil mit der Begründung und der Rechtsbelehrung abwarten.

- Schön auch die Anwesenden aus dem Forum kurz kennen zu lernen.

Fazit:

Sehr spannende Verhandlung mit interessanten, mir bisher noch nicht bekannten Argumenten. Das Urteil war wie erwartet flach und enttäuschend. Es werden wohl noch Presseberichte folgen, auch dies sicher ein kleiner Erfolg, mit dem das Gericht so nicht gerechnet hatte, dass einfach nur dem "Rundfunkquerulantentum" mit diesem Massenverfahren ein Ende setzen wollte.

Es wird also nicht leicht werden, eine Veränderung herbeizuführen, aber wenn wir dran bleiben, werden wir ganz sicher in Zukunft einiges bewegen können.


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Danke auch an alle die gekommen sind und mich unterstützt haben. Es geht weiter und bleibt spannend! :D


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Danke Radio_Libertas,

die Verwaltungsgerichte sind lediglich "Pförtner"auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht. Professor Koblenzer hat das Richtige mit dem Verlassen der "Witzveranstaltung" (Urteilsverkündung) getan und ein Zeichen gesetzt.

Wir sind auf weitere Einzelheiten und die Presseberichte gespannt.

Herzliche Grüße und danke an alle Unterstützer
Viktor

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