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Autor Thema: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker  (Gelesen 47168 mal)

V
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Die letzten Sätze sind bezeichnend und für das VG Gericht kompromittierend:
Zitat
"... in welchen die verfassungsrechtlichen Argumente der Kläger bereits ausführlich gewürdigt worden sind, ..."

Ausführlich???
Rossmann wartet lt. seiner der Aussage hier noch immer auf die Begründung zum Urteil.

In dem Urteil von München wird, meiner Erinnerung nach, ausdrücklich auf die Verwaltungsgerichte wegen der ausstehenden Entscheidungen zu den vielfältigen Verstößen und Aushöhlungen der Grundrechte verwiesen. Behandelt wurde oberflächlich die Frage des Gleichheitssatzes und der Steuereinordnung.

Die andere Sache ist noch die Liste der Härtefälle. Die Sender/GEZ (BAZ) erklären sie für abschließend und das Bundesverfassungsgericht, im Urteil zu den alter Gebühr, als NICHT abschließend erklärt hat. Wieso soll diese Härtefall-liste bei der Umbenennung in Beitrag plötzlich anders ausgelegt werden können?


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Das besagte Original-Zitat aus der Masseneinladung:

Vorsitzender „Richter“ am Verwaltungsgericht Potsdam:
Zitat
Die jeweiligen Kläger werden darauf hingewiesen, dass die im Internet vielfach veröffentlichten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2014 –VGH B 35/12 – und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. Mai 2014 – Vf.8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, in welchen die verfassungsrechtlichen Argumente der Kläger bereits ausführlich gewürdigt worden sind, der Kammer bekannt sind; die Kammer erwartet, dass die Kläger – sofern sie an ihren Klagen festhalten – sich in der mündlichen Verhandlung auch mit den Entscheidungsgründen dieser Landesverfassungsgerichtsurteile argumentativ auseinandersetzen.

Da lese ich immer wieder nur die Ankündigung der Klageabweisung heraus (?)

Meine Übersetzung:
Zitat
Sie wollen also, trotz der vielen Veröffentlichungen betr. der „Urteile“ aus Bayern und Rheinland-Pfalz, wirklich weiter klagen?
Ihre Klage wird hier genauso abgewiesen werden.
Für unsere „Urteilsbegründung“ sollten Sie sich dann noch mal diese genannten „Landesverfassungsgerichtsurteile“ durchlesen.

Und die geplante Massenabfertigung ist, finde ich,
ein provokativer Versuch, Klagen gegen den Rundfunkbeitrag als wirkungslos darzustellen.
Ich muss zugeben, dieser „Richter“ tut wirklich sehr viel dafür,
dass er bald mittels systemkonformer „Entscheidungen“ bald zum OVG aufsteigen kann.


Aber ich denke, Libertas hat sicher genug Argumente,
um diesen arroganten Gerichtsmenschen auf den Boden der Realität zurück zu holen  ;D

Markus


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b
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Diese Verhandlungen sind doch öffentlich, oder?
Ist bei solchen Verhandlungen das Mitfilmen eigentlich verboten?

Wenn nicht, kann man da ein paar nette youtube-Videos zum
Theme "deutsche Justiz" machen  >:D


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Das deutsche Staatsfernsehen ist wie Fukuschima,
es strahlt so lange, bis alle behindert sind. (Dr. Alfons Proebstl - Folge 36)

B
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Einfach unglaublich dieses Vorgehen. Schon mal was von Einzelfallregelung gehört? GERADE das sollte doch das "tolle" am neuen RGstV sein. Das sich jeder "einzeln" dagegen wehren kann. Das soll jetzt plötzlich doch nicht mehr so sein? Was eine Posse...


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V
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Zitat
... die Kammer erwartet, dass die Kläger – sofern sie an ihren Klagen festhalten – sich in der mündlichen Verhandlung auch mit den Entscheidungsgründen dieser Landesverfassungsgerichtsurteile argumentativ auseinandersetzen.

Dann tuen wir das:


http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Geuer argumentiert:
Zitat
a) Die Beitragstatbestände des § 2 Abs. 1 und des § 5 Abs. 1 und 2 RBStV seien mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 BV) nicht vereinbar, weil sie eine Beitragspflicht für Inhaber einer Wohnung oder Betriebsstätte unabhängig davon begründeten, ob dort Empfangsgeräte bereitgehalten würden. Die Finanzierung der Rundfunkanstalten müsse, wie das im bisherigen gerätebezogenen Gebührenmodell der Fall gewesen sei, dem Prinzip der Gegenseitigkeit folgen. Es sei sachlich nicht zu rechtfertigen, einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verlangen, wenn die Gegenleistung nicht gewünscht werde oder mangels Empfangsgerät nicht in Anspruch genommen werden könne. Von einem Vorteil, der die Auferlegung einer Rundfunkabgabe rechtfertige, könne keine Rede sein, wenn der Betreffende selbst noch einen Schritt vollziehen müsse, um den Vorteil überhaupt zu erlangen. Aus der Inhaberschaft einer Wohnung oder insbesondere einer Betriebsstätte ließen sich keine Rückschlüsse auf eine typische Rundfunkgerätenutzung ziehen.

Die Richter in Bayern meinen:
Zitat
Voluntative Elemente auf Seiten des Beitragsschuldners seien demzufolge für die Beitragserhebung nicht maßgeblich. Auch wenn eine Unterscheidung zwischen Geräteinhabern und anderen Personen grundsätzlich in Betracht kommen sollte, stelle es keinen Gleichheitsverstoß dar, wenn der Gesetzgeber diese Differenzierung nicht vornehme. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liege erst vor, wenn für die gleiche Behandlung dieser Sachverhalte jedweder vernünftige, einleuchtende Grund fehle. Das sei jedoch nicht der Fall.

Ich interpretiere das so:

Die Richter meinen: das was der Bürger will oder nicht will (voluntative Elemente):

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz,
- Schutz der Würde des Menschen aus Artikel 1 Grundgesetz,
- Sach- und Systemgerechtigkeit der Gesetze

spiel keine Rolle für die Beitragserhebung. Sie bestimmen eigenmächtig was ein vernünftiger Grund für das Ausnehmen der Bürger ist. Sorry, so zeigt sich nur deutlich, dass nicht nur die ZDF Gremien keine Staatsferne aufweisen, sondern auch diese Richter nicht unabhängig in ihrer Entscheidung waren.

Sie spielen auf Zeit, um vor der Entscheidung des BVG das verkappte Regelwerk von den Politikern von den Grundrechtsverletzungen zu bereinigen.

Zitat
...
Für den privaten Bereich habe der Normgeber die Abgabenlast im Rahmen seines Entscheidungsspielraums anhand der Nützlichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als allgemein zugänglicher Informationsquelle ausgerichtet. Er habe davon ausgehen dürfen, dass Inländer in Deutschland regelmäßig einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot zögen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass nach statistischen Erhebungen in Deutschland in 97 % aller Wohnungen mindestens ein Fernseher, in 96 % mindestens ein Radio und in 77 % mindestens ein internetfähiger Computer vorhanden seien. ...

Auch hier wird von den Richtern fälschlich mit den in der Wohnung vorhandenen Fernsehergeräten argumentiert, als ob wir weiterhin nur 3 öffentlich-rechtliche Sender zur Wahl hätten. Es wird die Tatsache geleugnet, dass weitaus weniger Menschen die öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich sehen. Weiterhin leugnen die Richter den Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte, der die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich macht. Unabhängige Richter beziehen solche Sachverhalte von selbst in ihren Urteilen, so aber machen sie sich zum Werkzeug diktatorischer Strukturen und fordern den Widerstand die Bürger heraus.

Die neuen Multifunktions-TV/-Geräte dienen als Display für die Vielfalt der ganzen Welt, inkl. Internet, Internetradio, Pay-TV, Auslandssender, Display für DVD-, Blu-ray, YouTube, Spiele, Fotos und für den Internetabruf und Wiedergabe von Filmen. Das Festhalten an der Zwangssubventionierung eines Anbieters untergräbt die Grundrechte:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz,
- Schutz der Würde des Menschen aus Artikel 1 Grundgesetz,
dazu
die Sach- und Systemgerechtigkeit der Gesetze.


>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Juli 2014, 00:23 von Viktor7«

A
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Ich verstehe hier zwei Dinge nicht:

Wieso ist ein Massenverfahren erlaubt, eine Sammelklage aber nicht ?

Wieso macht sich ein Gericht öffentlich vollständig abhängig von Urteilen aus anderen Bundesländern, wenn ÖRR doch angeblich Ländersache ist ?

Wieso ist eine öffentliche "Vorverurteilung" gesetzlich zulässig ?


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So, wenn die Potsdamer Richter verlauten lassen, die Kammer erwarte von den Klägern, dass diese sich mit den Entscheidungsgründen der bisherigen Landesverfassungsgerichturteile argumentativ auseinandersetzen, so sei den Herren (und Damen?) Richtern angeraten, auch die Reaktionen der freien Presse zu diesen Urteilen zur Kenntnis zu nehmen, um die Stimme des Volkes zu hören.

...

Habe ich was übersehen? Wo steht das, dass die Richter sich derartig geäußert haben?

Wenn nun auch bekannt ist, wer denn nun im einzelnen dort vor dem Richter steht, vielleicht sollte man dann auch einen gemeinsamen Anwalt wählen. Da fallen dann die Anreisekosten nur einmal an. Ich denke da an Prof. Koblenzer.

Und - bis zum 19.08. dürfte es wohl schon eine Entscheidung des VG Freiburg geben.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 3.234
Wer ist denn der vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Potsdam? Hoffentlich kein bezahltes Mitglied im Gremium des örR.


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Die 11. Kammer wird lt. Geschäftsverteilungsplan des VerwG Potsdam von Herrn Eidtner geleitet.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

  • Beiträge: 213
Was für eine Bananenrepublik ...  >:(

Sammelklagen sind in Deutschland nicht zulässig, aber Massenverfahren schon ?
Ist doch exakt das selbe, nur umgekehrt, was soll das ?

Ziemlich einseitig das ganze, oder ... ?!

Gruß,
ViSa


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Ist dieses Missverhältnis Sammelklage / Massenverfahren nicht auch ein Fall fürs BVerfG?


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  • Beiträge: 338
Was für eine Bananenrepublik ...  >:(

Wir sind in einer Scheindemokratie. Eine Verfassung haben wir nicht. Es gibt nur ein Grundgesetz für Deutsch. Der Artikel 20 GG ist selbst der gesetzgebenden Gewalt nichts wert (Erkennbar an der fehlenden Glassäule neben dem Jacob-Kaiser-Haus an der Spree).


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Irgendwie hört sich das wie so eine Oberlehrer Veranstaltung an oder wie "der Papa hats euch doch schon mal gesagt (im Auftrag von der Mutti)". Wahrscheinlich wird der Richter eine Klage nach der anderen behandeln und dazu aus dem Urteil vom bayrischen Verfassungsgerichtshof zitieren und noch seinen eigenen Senf dazu geben. Dann noch ein bisschen Richter Getue dabei , je nachdem mal streng " sie reden wen sie gefragt werden" oder "komm jetzt darfste auch noch mal was sagen" und am Schluss kommt dann die grosse Überraschung. Das alles wird noch ganz hoch rechtens und offiziell rübergebracht.
Das Massenverfahren soll wahrscheinlich den Mitklägern zeigen das die mit anderen Argumenten auch nicht wiederkommen brauchen. Riecht stark nach politischem Hintergrund, in den Justizministerien wird man das ganze schon beobachten und sich eine Strategie zurürechtbasteln wie man alles schnell abfertigt und die anderen Querulanten die dann noch wollen werden jahrelang hingehalten. Ich sehe erst Licht wen noch mehr Menschen Widerstand gegen die Abgabe leisten, aber wen ich sehe das die Themen hier keine 1000 Aufrufe kriegen kann man sich ausmalen wie klein der Widerstand ist (leider). Das ist aber auch Ergebniss dieses "Rechtsstaates" wo klagen teuer ist und lange dauert. Viele Menschen sind eingeschüchert und demotiviert "bringt doch alles nix" und gerade so wollen sie uns gerne haben....aber ohne mich!


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b
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Viele haben dank BS das erste Mal mit der Justiz zu tun...

und da "Jura" nun mal kein Unterrichtsfach ist (was es aber sein sollte),
kennen sich die wenigsten hier damit aus und dank Berührungsängsten
wollen auch viele da nicht näher ran.

So werden wir von Anfang an dumm gehalten und wollen danach dumm bleiben.
Alles eine Frage der Kondition.

So, kann mir eventuell ein etwas Jura-Erfahrenerer meine Fragen beantworten?

Zitat
Ist dieses Missverhältnis Sammelklage / Massenverfahren nicht auch ein Fall fürs BVerfG?

Wenn man sich in dieser "Demokratie" so undemokratisch abfertigen lassen muss, dann möchte man das
bitte auch schwarz auf weiß haben, daß das in dieser "Demokratie" gesetzlich erlaubt ist.


und

Zitat
Ist bei solchen Verhandlungen das Mitfilmen eigentlich verboten erlaubt?

Bei Frau Shäpe lungern die Kamerateams in ganzen Kolonnen rum, also muss so Filmerei im
Gerichtssaal zumindest für Presseausweis-Inhaber erlaubt sein. Weiß wer Näheres?



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Vielleicht ist ja welche von der ARD da. Obwohl, dann wäre das ZDF auch dort, die machen immer alles doppelt, Kohle ist ja im Überfluss da... :o


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

 
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