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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: Radio_Libertas am 14. Juli 2014, 19:45

Titel: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 14. Juli 2014, 19:45
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat genug. In einem Massenverfahren soll nun mit preußischer Gründlichkeit dem unliebsamen "Rundfunk-Querulantentum" der Garaus gemacht werden.

Und so wurde zur Tat geschritten:

Am Dienstag dem 19. August 2014 werden um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 005 (Erdgeschoß) gleich alle vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen des Rundfunkbeitrags anhängigen Verfahren auf einen Schlag in einem sogenannten Massenverfahren abgehandelt. Darunter natürlich auch meine Klage.

Lest mehr:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/massenverfahren-gegen-rundfunkgebuhren.html
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Helmut Enz am 14. Juli 2014, 20:34
Danke für die Information, Radio_Libertas,

ich bin gespannt, ob eine ähnliche Posse auch für das VG Karlsruhe geplant ist.

Für Medienfreiheit, für Gewissensfreiheit -
ohne Zwangsbeitrag für das
Suchtmedium Fernsehen!
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 14. Juli 2014, 20:45
Hier auch noch die Anschrift:

Verwaltungsgericht Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 32
14469 Potsdam


Ich bin mir ganz sicher, diese Gerichtsposse wird eine gehörige Portion Unterhaltungswert entfalten. Alle sind herzlich eingeladen. Wie das Gericht schreibt, sind an diesem Tag auch keine weiteren Termine anberaumt, so dass "ohne Zeitdruck" quasi mit open end "verhandelt" werden kann. Wie das zugehen soll, wenn alle Parteien auf einmal auf den Richter einreden, wage ich mir noch nicht vorzustellen ;)

Es wird spannend, es wird unterhaltsam, und es wird anders ausgehen, als der Richter das erwartet. Da bin ich mir sicher.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: saiya23 am 14. Juli 2014, 21:38
Oh mann ist ja witzig, aber mein Bauchgefühl sagt mir, das wird voll nach hinten ausgehen.

Mein Bauchgefühl wird sagen, er verliert den Überblick, hat keine Lust mehr und sagt dass du / ihr / wir alle zahlen sollen und gut ist.

 >:( >:( >:(
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Bürger am 14. Juli 2014, 21:50
Mein Bauchgefühl wird sagen, er verliert den Überblick, hat keine Lust mehr und sagt dass du / ihr / wir alle zahlen sollen und gut ist.

Aber nein...! ;)
Wir werden ihm (und den anderen) helfen, es zu verstehen ;) :D
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkgebühren-Kritiker
Beitrag von: mickschecker am 14. Juli 2014, 21:53
Diese geplante Massenabfertigung ist eine sehr mutiges Vorhaben des Amtsgerichtes Potsdam.
Es zeugt wunderbar von der Arroganz und Missachtung gegenüber unliebsamen und schon als aussichtslos abgestempelten Fällen. Wenn da mal nichts nach hinten losgeht.
Einen Einzelkläger kann man leichter übertölpeln , nur ob das bei 10 gleichgesinnten Klägern auf einen Schlag auch so beschämend gut funktioniert , möchte ich bezweifeln.
Wahrscheinlich soll das auch wieder nach der Radikal-Plattbügel-Methode laufen , ...soll...
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: langan am 14. Juli 2014, 22:26
Erschreckend, wie hier Grundrechte von Richtern mit Füßen getreten werden. Es geht zwar nicht um Leib und Leben aber um sehr viel Geld (20 Millionen Euro TÄGLICH), und es erinnert von der Vorgehensweise erschreckend an ein dunkles Kapitel deutscher Geschichte: Pseudolegalisierung=Unrecht wird per Gesetz zu Recht gemacht, man braucht nur Politiker und Richter, die mitspielen und ein Masse von Bürgern, die nichts dagegen unternehmen.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Heide W. am 14. Juli 2014, 22:45
ich streite mich bis jetzt noch mit der vollstreckungsbehörde stadtkasse potsdam. meine zurückweisung ihrer vollstreckungsankündigung wurde mit 3 kurzen sätzen abgewiegelt. ihr steht kein inhaltliches prüfungsrecht zu, sie ist lediglich als amtshilfe tätig. wegen klärungsbedarf soll ich mich doch an den beitragsservice wenden. die ankündigung der zv bleibt also bestehen bla bla bla. von daher interessiert mich der gerichtstermin ungemein. ist das eine öffentliche sitzung? weiß das jemand?
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: tokiomotel am 14. Juli 2014, 23:17
mit 3 kurzen sätzen abgewiegelt. ihr steht kein inhaltliches prüfungsrecht zu, sie ist lediglich als amtshilfe tätig. wegen klärungsbedarf soll ich mich doch an den beitragsservice wenden.
Die Vollstreckungsbehörde nimmt Amtshilfeersuchen von solch zwielichtigen Vereinen wie den Beitragsservice gerne an , obwohl deren Treben durchaus bekannt sein dürfte.
Wegen Klärungsbedsarf an den Bs wenden : Wozu dennn? Man hat mit Widersprüchen bereits alles notwendig erforderliche getan.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 14. Juli 2014, 23:34
von daher interessiert mich der gerichtstermin ungemein. ist das eine öffentliche sitzung? weiß das jemand?

Es ist eine öffentliche Sitzung, alle sind herzlich eingeladen. Je mehr Bürger kommen, desto besser. Vielleicht berichtet ja auch die Presse. Nächste Woche, wenn ich Zeit habe, werde ich Pressemitteilungen formulieren und an die ganzen Regionalblättchen verschicken...
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: TVfrei am 15. Juli 2014, 01:54
So, wenn die Potsdamer Richter verlauten lassen, die Kammer erwarte von den Klägern, dass diese sich mit den Entscheidungsgründen der bisherigen Landesverfassungsgerichturteile argumentativ auseinandersetzen, so sei den Herren (und Damen?) Richtern angeraten, auch die Reaktionen der freien Presse zu diesen Urteilen zur Kenntnis zu nehmen, um die Stimme des Volkes zu hören.

Dafür seien in Erinnerung gerufen die Artikel von

* Michael Hanfeld: Diese Rundfunkurteile sind ein Witz, in: FAZ, vom 16.05.2014
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgerichtshoefe-diese-rundfunkurteile-sind-ein-witz-12941651.html

und

* Helmut Hein: Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel, in: Mittelbayerische, vom 18.05.2014
http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html

Vielleicht sollten wir diese Artikel zur Verhandlung mitbringen und austeilen?
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Carina am 15. Juli 2014, 06:41
Vielleicht berichtet ja auch die Presse. Nächste Woche, wenn ich Zeit habe, werde ich Pressemitteilungen formulieren und an die ganzen Regionalblättchen verschicken...
Sehr gut. Ich hoffe es sind viele Pressevertreter Anwesend.
Vielleicht kann man die Medien schon vorher darauf aufmerksam machen.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: abgezockter1984 am 15. Juli 2014, 07:17
Ich bezahle seit 01.01.2013 keinen Rundfunkbeitrag mehr, weil ich gemäß §§ 58 und 59 VwVfG dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht zugestimmt habe und das auch niemals tun werde. Im § 2 Abs. 4 BlnVwVfG heißt es nur "Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nicht für die Tätigkeit des Senders Freies Berlin." Und der SFB existiert schon lange nicht mehr. Vom RBB ist dort nicht die Rede. 8) Somit sind die zuvor genannten $$ 58 und 59 VwVfG Berlin für den RBB gültig.  :police:
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: unGEZahlt am 15. Juli 2014, 09:11
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/massenverfahren-gegen-rundfunkgebuhren.html

Diese Ladung von diesem "Richter" ist, meiner Meinung nach, sogar ein sehr frecher Text!
Im letzten Absatz heißt es sinngemäß:

Zitat
Wie können Sie nur nach den Münchner "Urteil" (und Rheinl.-Pfalz-"Urteil") noch weiter klagen?
Lesen Sie mal dieses "Urteil".
Auf dessen Grundlage werde ich Ihre Klage und die anderen im Masseverfahren (!) dann abweisen.



Aber ich denke, mit Radio Libertas hat sich dieser "Richter" dann mit dem Falschen angelegt.

Libertas, alles Gute, wenn Du Dir am 19. August, 10 Uhr, diesen Möchtergern-Emporkömmlig vornimmst  >:D

Markus

Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Bürger am 15. Juli 2014, 10:24
Libertas, alles Gute, wenn Du Dir am 19. August, 10 Uhr, diesen Möchtergern-Emporkömmlig vornimmst  >:D
Solche Gedanken oder Äußerungen müssen nicht gerade förderlich sein.
Ich sehe hier keinen Grund für allzu böswillige Spekulationen.
Man kann die Zeilen durchaus auch anders lesen.
Lasst es uns stattdessen lieber einfach sachlich sehen...
...und vor allem kühlen Kopf bewahren :)
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Viktor7 am 15. Juli 2014, 11:35
Die letzten Sätze sind bezeichnend und für das VG Gericht kompromittierend:
Zitat
"... in welchen die verfassungsrechtlichen Argumente der Kläger bereits ausführlich gewürdigt worden sind, ..."

Ausführlich???
Rossmann wartet lt. seiner der Aussage hier noch immer auf die Begründung zum Urteil.

In dem Urteil von München wird, meiner Erinnerung nach, ausdrücklich auf die Verwaltungsgerichte wegen der ausstehenden Entscheidungen zu den vielfältigen Verstößen und Aushöhlungen der Grundrechte verwiesen. Behandelt wurde oberflächlich die Frage des Gleichheitssatzes und der Steuereinordnung.

Die andere Sache ist noch die Liste der Härtefälle. Die Sender/GEZ (BAZ) erklären sie für abschließend und das Bundesverfassungsgericht, im Urteil zu den alter Gebühr, als NICHT abschließend erklärt hat. Wieso soll diese Härtefall-liste bei der Umbenennung in Beitrag plötzlich anders ausgelegt werden können?
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: unGEZahlt am 15. Juli 2014, 11:49
Das besagte Original-Zitat aus der Masseneinladung:

Vorsitzender „Richter“ am Verwaltungsgericht Potsdam:
Zitat
Die jeweiligen Kläger werden darauf hingewiesen, dass die im Internet vielfach veröffentlichten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 13. Mai 2014 –VGH B 35/12 – und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. Mai 2014 – Vf.8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, in welchen die verfassungsrechtlichen Argumente der Kläger bereits ausführlich gewürdigt worden sind, der Kammer bekannt sind; die Kammer erwartet, dass die Kläger – sofern sie an ihren Klagen festhalten – sich in der mündlichen Verhandlung auch mit den Entscheidungsgründen dieser Landesverfassungsgerichtsurteile argumentativ auseinandersetzen.

Da lese ich immer wieder nur die Ankündigung der Klageabweisung heraus (?)

Meine Übersetzung:
Zitat
Sie wollen also, trotz der vielen Veröffentlichungen betr. der „Urteile“ aus Bayern und Rheinland-Pfalz, wirklich weiter klagen?
Ihre Klage wird hier genauso abgewiesen werden.
Für unsere „Urteilsbegründung“ sollten Sie sich dann noch mal diese genannten „Landesverfassungsgerichtsurteile“ durchlesen.

Und die geplante Massenabfertigung ist, finde ich,
ein provokativer Versuch, Klagen gegen den Rundfunkbeitrag als wirkungslos darzustellen.
Ich muss zugeben, dieser „Richter“ tut wirklich sehr viel dafür,
dass er bald mittels systemkonformer „Entscheidungen“ bald zum OVG aufsteigen kann.


Aber ich denke, Libertas hat sicher genug Argumente,
um diesen arroganten Gerichtsmenschen auf den Boden der Realität zurück zu holen  ;D

Markus
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: berlincat am 15. Juli 2014, 22:48
Diese Verhandlungen sind doch öffentlich, oder?
Ist bei solchen Verhandlungen das Mitfilmen eigentlich verboten?

Wenn nicht, kann man da ein paar nette youtube-Videos zum
Theme "deutsche Justiz" machen  >:D
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: BinDagegen am 15. Juli 2014, 23:49
Einfach unglaublich dieses Vorgehen. Schon mal was von Einzelfallregelung gehört? GERADE das sollte doch das "tolle" am neuen RGstV sein. Das sich jeder "einzeln" dagegen wehren kann. Das soll jetzt plötzlich doch nicht mehr so sein? Was eine Posse...
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Viktor7 am 16. Juli 2014, 00:18
Zitat
... die Kammer erwartet, dass die Kläger – sofern sie an ihren Klagen festhalten – sich in der mündlichen Verhandlung auch mit den Entscheidungsgründen dieser Landesverfassungsgerichtsurteile argumentativ auseinandersetzen.

Dann tuen wir das:


http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm
Geuer argumentiert:
Zitat
a) Die Beitragstatbestände des § 2 Abs. 1 und des § 5 Abs. 1 und 2 RBStV seien mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 118 Abs. 1 BV) nicht vereinbar, weil sie eine Beitragspflicht für Inhaber einer Wohnung oder Betriebsstätte unabhängig davon begründeten, ob dort Empfangsgeräte bereitgehalten würden. Die Finanzierung der Rundfunkanstalten müsse, wie das im bisherigen gerätebezogenen Gebührenmodell der Fall gewesen sei, dem Prinzip der Gegenseitigkeit folgen. Es sei sachlich nicht zu rechtfertigen, einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verlangen, wenn die Gegenleistung nicht gewünscht werde oder mangels Empfangsgerät nicht in Anspruch genommen werden könne. Von einem Vorteil, der die Auferlegung einer Rundfunkabgabe rechtfertige, könne keine Rede sein, wenn der Betreffende selbst noch einen Schritt vollziehen müsse, um den Vorteil überhaupt zu erlangen. Aus der Inhaberschaft einer Wohnung oder insbesondere einer Betriebsstätte ließen sich keine Rückschlüsse auf eine typische Rundfunkgerätenutzung ziehen.

Die Richter in Bayern meinen:
Zitat
Voluntative Elemente auf Seiten des Beitragsschuldners seien demzufolge für die Beitragserhebung nicht maßgeblich. Auch wenn eine Unterscheidung zwischen Geräteinhabern und anderen Personen grundsätzlich in Betracht kommen sollte, stelle es keinen Gleichheitsverstoß dar, wenn der Gesetzgeber diese Differenzierung nicht vornehme. Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liege erst vor, wenn für die gleiche Behandlung dieser Sachverhalte jedweder vernünftige, einleuchtende Grund fehle. Das sei jedoch nicht der Fall.

Ich interpretiere das so:

Die Richter meinen: das was der Bürger will oder nicht will (voluntative Elemente):

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz,
- Schutz der Würde des Menschen aus Artikel 1 Grundgesetz,
- Sach- und Systemgerechtigkeit der Gesetze

spiel keine Rolle für die Beitragserhebung. Sie bestimmen eigenmächtig was ein vernünftiger Grund für das Ausnehmen der Bürger ist. Sorry, so zeigt sich nur deutlich, dass nicht nur die ZDF Gremien keine Staatsferne aufweisen, sondern auch diese Richter nicht unabhängig in ihrer Entscheidung waren.

Sie spielen auf Zeit, um vor der Entscheidung des BVG das verkappte Regelwerk von den Politikern von den Grundrechtsverletzungen zu bereinigen.

Zitat
...
Für den privaten Bereich habe der Normgeber die Abgabenlast im Rahmen seines Entscheidungsspielraums anhand der Nützlichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als allgemein zugänglicher Informationsquelle ausgerichtet. Er habe davon ausgehen dürfen, dass Inländer in Deutschland regelmäßig einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot zögen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass nach statistischen Erhebungen in Deutschland in 97 % aller Wohnungen mindestens ein Fernseher, in 96 % mindestens ein Radio und in 77 % mindestens ein internetfähiger Computer vorhanden seien. ...

Auch hier wird von den Richtern fälschlich mit den in der Wohnung vorhandenen Fernsehergeräten argumentiert, als ob wir weiterhin nur 3 öffentlich-rechtliche Sender zur Wahl hätten. Es wird die Tatsache geleugnet, dass weitaus weniger Menschen die öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich sehen. Weiterhin leugnen die Richter den Verbreitungsgrad mobiler Empfangsgeräte, der die ÖRR Abgabe nach dem "Innehaben einer Wohnung" unheilbar widersprüchlich macht. Unabhängige Richter beziehen solche Sachverhalte von selbst in ihren Urteilen, so aber machen sie sich zum Werkzeug diktatorischer Strukturen und fordern den Widerstand die Bürger heraus.

Die neuen Multifunktions-TV/-Geräte dienen als Display für die Vielfalt der ganzen Welt, inkl. Internet, Internetradio, Pay-TV, Auslandssender, Display für DVD-, Blu-ray, YouTube, Spiele, Fotos und für den Internetabruf und Wiedergabe von Filmen. Das Festhalten an der Zwangssubventionierung eines Anbieters untergräbt die Grundrechte:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz,
- Schutz der Würde des Menschen aus Artikel 1 Grundgesetz,
dazu
die Sach- und Systemgerechtigkeit der Gesetze.


>> Eine Klage mit Erfolgsaussicht <<
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Auftakteule am 16. Juli 2014, 01:13
Ich verstehe hier zwei Dinge nicht:

Wieso ist ein Massenverfahren erlaubt, eine Sammelklage aber nicht ?

Wieso macht sich ein Gericht öffentlich vollständig abhängig von Urteilen aus anderen Bundesländern, wenn ÖRR doch angeblich Ländersache ist ?

Wieso ist eine öffentliche "Vorverurteilung" gesetzlich zulässig ?
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Rochus am 16. Juli 2014, 11:13
So, wenn die Potsdamer Richter verlauten lassen, die Kammer erwarte von den Klägern, dass diese sich mit den Entscheidungsgründen der bisherigen Landesverfassungsgerichturteile argumentativ auseinandersetzen, so sei den Herren (und Damen?) Richtern angeraten, auch die Reaktionen der freien Presse zu diesen Urteilen zur Kenntnis zu nehmen, um die Stimme des Volkes zu hören.

...

Habe ich was übersehen? Wo steht das, dass die Richter sich derartig geäußert haben?

Wenn nun auch bekannt ist, wer denn nun im einzelnen dort vor dem Richter steht, vielleicht sollte man dann auch einen gemeinsamen Anwalt wählen. Da fallen dann die Anreisekosten nur einmal an. Ich denke da an Prof. Koblenzer.

Und - bis zum 19.08. dürfte es wohl schon eine Entscheidung des VG Freiburg geben.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Roggi am 16. Juli 2014, 11:22
Wer ist denn der vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht Potsdam? Hoffentlich kein bezahltes Mitglied im Gremium des örR.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Redfox am 16. Juli 2014, 15:04
Die 11. Kammer wird lt. Geschäftsverteilungsplan (http://www.vg-potsdam.brandenburg.de/media_fast/4092/GV_2014_Stand_15_07_2014.pdf) des VerwG Potsdam von Herrn Eidtner (http://www.ekbo.de/1037170) geleitet.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: ViSa am 16. Juli 2014, 17:53
Was für eine Bananenrepublik ...  >:(

Sammelklagen sind in Deutschland nicht zulässig, aber Massenverfahren schon ?
Ist doch exakt das selbe, nur umgekehrt, was soll das ?

Ziemlich einseitig das ganze, oder ... ?!

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: berlincat am 16. Juli 2014, 18:30
Ist dieses Missverhältnis Sammelklage / Massenverfahren nicht auch ein Fall fürs BVerfG?
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: abgezockter1984 am 16. Juli 2014, 19:11
Was für eine Bananenrepublik ...  >:(

Wir sind in einer Scheindemokratie. Eine Verfassung haben wir nicht. Es gibt nur ein Grundgesetz für Deutsch. Der Artikel 20 GG ist selbst der gesetzgebenden Gewalt nichts wert (Erkennbar an der fehlenden Glassäule neben dem Jacob-Kaiser-Haus an der Spree).
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Revuelta am 16. Juli 2014, 22:35
Irgendwie hört sich das wie so eine Oberlehrer Veranstaltung an oder wie "der Papa hats euch doch schon mal gesagt (im Auftrag von der Mutti)". Wahrscheinlich wird der Richter eine Klage nach der anderen behandeln und dazu aus dem Urteil vom bayrischen Verfassungsgerichtshof zitieren und noch seinen eigenen Senf dazu geben. Dann noch ein bisschen Richter Getue dabei , je nachdem mal streng " sie reden wen sie gefragt werden" oder "komm jetzt darfste auch noch mal was sagen" und am Schluss kommt dann die grosse Überraschung. Das alles wird noch ganz hoch rechtens und offiziell rübergebracht.
Das Massenverfahren soll wahrscheinlich den Mitklägern zeigen das die mit anderen Argumenten auch nicht wiederkommen brauchen. Riecht stark nach politischem Hintergrund, in den Justizministerien wird man das ganze schon beobachten und sich eine Strategie zurürechtbasteln wie man alles schnell abfertigt und die anderen Querulanten die dann noch wollen werden jahrelang hingehalten. Ich sehe erst Licht wen noch mehr Menschen Widerstand gegen die Abgabe leisten, aber wen ich sehe das die Themen hier keine 1000 Aufrufe kriegen kann man sich ausmalen wie klein der Widerstand ist (leider). Das ist aber auch Ergebniss dieses "Rechtsstaates" wo klagen teuer ist und lange dauert. Viele Menschen sind eingeschüchert und demotiviert "bringt doch alles nix" und gerade so wollen sie uns gerne haben....aber ohne mich!
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: berlincat am 16. Juli 2014, 23:30
Viele haben dank BS das erste Mal mit der Justiz zu tun...

und da "Jura" nun mal kein Unterrichtsfach ist (was es aber sein sollte),
kennen sich die wenigsten hier damit aus und dank Berührungsängsten
wollen auch viele da nicht näher ran.

So werden wir von Anfang an dumm gehalten und wollen danach dumm bleiben.
Alles eine Frage der Kondition.

So, kann mir eventuell ein etwas Jura-Erfahrenerer meine Fragen beantworten?

Zitat
Ist dieses Missverhältnis Sammelklage / Massenverfahren nicht auch ein Fall fürs BVerfG?

Wenn man sich in dieser "Demokratie" so undemokratisch abfertigen lassen muss, dann möchte man das
bitte auch schwarz auf weiß haben, daß das in dieser "Demokratie" gesetzlich erlaubt ist.


und

Zitat
Ist bei solchen Verhandlungen das Mitfilmen eigentlich verboten erlaubt?

Bei Frau Shäpe lungern die Kamerateams in ganzen Kolonnen rum, also muss so Filmerei im
Gerichtssaal zumindest für Presseausweis-Inhaber erlaubt sein. Weiß wer Näheres?

Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 17. Juli 2014, 00:06
Vielleicht ist ja welche von der ARD da. Obwohl, dann wäre das ZDF auch dort, die machen immer alles doppelt, Kohle ist ja im Überfluss da... :o
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Revuelta am 17. Juli 2014, 12:36
Zitat
Viele haben dank BS das erste Mal mit der Justiz zu tun...

und das ist eigentlich garnicht so schlecht, merken doch jetzt auch viele in was für einem tollem Rechtsstaat wir leben.....

Zitat
Wenn man sich in dieser "Demokratie" so undemokratisch abfertigen lassen muss, dann möchte man das
bitte auch schwarz auf weiß haben, daß das in dieser "Demokratie" gesetzlich erlaubt ist.

was nicht erlaubt ist wird erlaubt gemacht  ;) und wen eine Grundgeschwätz Änderung dazu notwendig ist....kennen wa ja.

Zitat
Bei Frau Shäpe lungern die Kamerateams in ganzen Kolonnen rum, also muss so Filmerei im
Gerichtssaal zumindest für Presseausweis-Inhaber erlaubt sein. Weiß wer Näheres?

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__169.html

Wen man im BRD Fernsehen Szenen aus dem Gericht sieht dann ist das entweder vor der Verhandelung oder nach der Verhandelung.

Und wo du schon den NSU Prozess ansprichst, da sieht man doch in was für einem tollem Rechtsstaat wir leben. Aber da fängt der Kreisel sich ja auch gut an zu drehen nachdem es scheinbar Lecks gibt und brisante Akten im Netz auftauchen......

Zitat
Vielleicht ist ja welche von der ARD da. Obwohl, dann wäre das ZDF auch dort, die machen immer alles doppelt, Kohle ist ja im Überfluss da... :o

das ist doch im Interesse der Meinungsvielfalt notwendig, sonst gäbe es ja ne einseitige Berichterstattung [Ironie aus]
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Asterix am 20. Juli 2014, 12:48
Zitat
die Kammer erwartet, dass die Kläger – sofern sie an ihren Klagen festhalten – sich in der mündlichen Verhandlung auch mit den Entscheidungsgründen dieser Landesverfassungsgerichtsurteile argumentativ auseinandersetzen.

Vielleicht ist der Richter gar nicht befangen. Ich finde, dass kann man auch anders verstehen, in dem Sinn:
"Bringt ein paar sinnvolle Argumente damit ich diese fragwürdigen Entscheidungsgründe auch ernsthaft in Frage stellen kann."

Und die aus der Zusammenlegung als Massenverfahren bereits weiter oben angeführten Vorteile könnten ja auch vom Richter beabsichtigt sein.

Auf jeden Fall sollten die Kläger eine kompetenten Rechtsbeistand zu Seite haben.  Sollte sich das Ansinnen wirklich im Sinne einer Vorverurteilung herraussstellen, bleibt vielleicht immer noch die Möglichkeit des Berfangenheitsantrags.

Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: mickschecker am 20. Juli 2014, 13:09
Zitat
die Kammer erwartet, dass die Kläger – sofern sie an ihren Klagen festhalten – sich in der mündlichen Verhandlung auch mit den Entscheidungsgründen dieser Landesverfassungsgerichtsurteile argumentativ auseinandersetzen.
Vielleicht ist der Richter gar nicht befangen.
Dieses "Vielleicht" hat eine Wahrscheinlichkeit im Promillebereich.
Ich war sowohl zur Verhandlung auch wie zur Urteilsverkündung der Popularklage Geuer/Rossmann in München mit dabei. Die Verhandlung hatte noch durchaus Hoffnungen geweckt , da vom Richterpodium wirksam in wichtigen Punkten nachgehakt wurde. Man konnte den Eindruck gewinnen , da tut sich endlich was in unserem Sinne.
Aber weit gefehlt , war alles nur perfekt inszenierte Schauspielerei !
Zur Urteilsverkündung war davon nicht mehr der geringste Hauch zu spüren. Von denselben Richtern eiskalt und ohne mit den Wimpern zu zucken abserviert.
Die Verhandlung war demnach nichts weiter als eine Farce , das Urteil sicher schon fertig in der Schublade.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Anti-Raubritter am 20. Juli 2014, 13:22
Also ein Massenverfahren ist nichts außergewöhnliches, z.B. bei Planfeststellungsverfahren.
http://www.uni-erfurt.de/fileadmin/user-docs/Oeffentliches_Recht/WS2013_14/VerwaltgII_TG/4_Vorlesung_11.11.13_01.pdf
"Modifikationen in VwVfG auch für sog. Massenverfahren, d.h. förmliche oder nichtförmliche Verwaltungsverfahren, bei denen eine Vielzahl von Personen
beteiligt sind. Die Modifikationen betreffen vor allem die gemeinsame Vertretung bei gleichförmigen Eingaben (§§ 17, 18) und die öffentliche Bekanntmachung der im Massenverfahren ergangenen VA (§ 69 Abs. 2 S. 3, § 74 Abs. 5 S. 1)."


Das positive daran ist, dass eine Vielzahl von Betroffenen aus Potsam an einem Ort sich treffen. Ich würde eine Liste mitnehmen und eine Gruppe gründen, egal wie die Urteile ausfallen.  ;)

Ich gehe aber mal davon aus, das die Einsprüche alle dieselben sind "gleichförmigen Eingaben (§§ 17, 18)". Wenn ihr also euere Argumentation nicht ändert und neue Aspekte aufzeigt, welche die bisher vor den Verwaltungsgerichten noch nicht behandelt wurden, dann könnte es wahrscheinlich negativ für euch ausgehen.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 20. Juli 2014, 14:00
Vielleicht ist der Richter gar nicht befangen. Ich finde, dass kann man auch anders verstehen, in dem Sinn:
"Bringt ein paar sinnvolle Argumente damit ich diese fragwürdigen Entscheidungsgründe auch ernsthaft in Frage stellen kann."

Und die aus der Zusammenlegung als Massenverfahren bereits weiter oben angeführten Vorteile könnten ja auch vom Richter beabsichtigt sein.

Für die eine Vorverurteilung spricht allerdings der Satz "-sofern sie an ihren Klagen festhalten-" was aus dem Juristendeutsch übersetzt nichts anderes ist, als eine Aufforderung des Richters, die Klage zurückzuziehen.

Zitat von: mickschecker
Ich war sowohl zur Verhandlung auch wie zur Urteilsverkündung der Popularklage Geuer/Rossmann in München mit dabei. Die Verhandlung hatte noch durchaus Hoffnungen geweckt , da vom Richterpodium wirksam in wichtigen Punkten nachgehakt wurde. Man konnte den Eindruck gewinnen , da tut sich endlich was in unserem Sinne.
Aber weit gefehlt , war alles nur perfekt inszenierte Schauspielerei !

Dies ist leider auch mein Eindruck. Das Rossmann/Geuer Verfahren empfand ich auch als sehr vielversprechend, zumindest in dem Sinne, dass zumindest Nachbesserungsbedarf besteht und der Rundfunkstaatsvertag nicht einfach so weiterbestehen kann. Aber dieses billige Abnicken des Staatsvertrags durch die Gerichte hatte ein "Geschmäckle". Ohne Frage.


Ich gehe aber mal davon aus, das die Einsprüche alle dieselben sind "gleichförmigen Eingaben (§§ 17, 18)".

Das trifft in meinem Fall nicht zu. Dennoch gehe ich davon aus, dass ich den Prozeß verlieren werde. Für mich sind diese Gerichtsverfahren Ausdruck des Widerstands und des Protests, des aufrechten Ganges. So kann ich mir auch noch in zwanzig Jahren vor dem Spiegel in die Augen schauen.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Asterix am 20. Juli 2014, 14:56
Zitat
Für die eine Vorverurteilung spricht allerdings der Satz "-sofern sie an ihren Klagen festhalten-" was aus dem Juristendeutsch übersetzt nichts anderes ist, als eine Aufforderung des Richters, die Klage zurückzuziehen.

Ich gebe dir Recht, dass diese Interpretation den Gepflogenheiten entspricht - im Normalfall.
Man setze sich aber in die Rolle des gutwilligen Richters. Wenn er im Vorfeld auch nur den Hauch er Parteilichkeit andeutet, wäre dies ein unmittelbarer Vorteil für das System, z.B., falls die Verhandlung nicht so läuft wie die Gegner wollen, ihn wg. Befangenheit abzulehnen.

Daher halte ich es auch für zulässig, hierin einen anderen Duktus zu hören, nämlich: "wenn Sie nicht an der Klage festhalten, und sich von den bestehenden Urteilen einschüchtern lassen, werden Sie nie erfahren, wie ich darüber denke..."

Wie gesagt, nur eine Hypothese. Aber allgemein fällt mir in diesem Forum einerseits der Hang zu verständlicher aber wenig hilfreicher Polemik auf. Zum anderen wird die Neigung, das schlimmere Szenario als wahrscheinlich anzunehmen, in vielen Threads deutlich. Ich meine, dass Sachlichkeit, Kompetenz und Solidarität wesentlich zielführener sind, als die verständliche, aber sehr kontraproduktive Emotionalität.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 20. Juli 2014, 15:16
Wie gesagt, nur eine Hypothese. Aber allgemein fällt mir in diesem Forum einerseits der Hang zu verständlicher aber wenig hilfreicher Polemik auf. Zum anderen wird die Neigung, das schlimmere Szenario als wahrscheinlich anzunehmen, in vielen Threads deutlich. Ich meine, dass Sachlichkeit, Kompetenz und Solidarität wesentlich zielführener sind, als die verständliche, aber sehr kontraproduktive Emotionalität.

Lieber Asterix, da hast du sicher einen Punkt, wie es so schön anglizierend heißt. Ich werde mir das zu Herzen nehmen und bin ganz gleich, was kommt, sehr gespannt auf die Verhandlung.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 27. Juli 2014, 00:10
Die Stellungsnahme an das Gericht ist nun online:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/stellungnahme-zum-offentlichen.html

Eine Pressemitteilung an möglichst viele regionale aber auch überregionale Zeitungen, Online-Magazine und Sender ist in Vorbereitung und wird die nächsten Tage verschickt. Bei Anregungen, Mitteilung von Pressekontakten usw. bitte PM an mich.


Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Roggi am 27. Juli 2014, 00:23
Wenn sich die Klage gegen den Verstoss von Artikel 4 GG richtet, ist doch eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags Gegenstand der Klage. Allerdings wurde dieser Artikel vor den beiden Landesverfassungsgerichten nicht verhandelt.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Viktor7 am 27. Juli 2014, 00:36
Die Stellungsnahme an das Gericht ist nun online:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/07/stellungnahme-zum-offentlichen.html

Eine Pressemitteilung an möglichst viele regionale aber auch überregionale Zeitungen, Online-Magazine und Sender ist in Vorbereitung und wird die nächsten Tage verschickt. Bei Anregungen, Mitteilung von Pressekontakten usw. bitte PM an mich.

Gut gemacht!

Das geplante Schnellverfahren am 19.8.2014 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam mit dem Thema "Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker mit unsachlicher Vermischung der Klagegründe" könnte große Wellen in der Presse schlagen.

Die Pressemitteilung sollten wir auch über Facebook und Twitter verteilen.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Viktor7 am 27. Juli 2014, 16:59
Informationsfreiheit für alle!

Stellungnahme zum öffentlichen Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker.


Forum:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10395.0.html

Facebook:
https://www.facebook.com/GEZ.Boykott/posts/890829437611867
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Bürger am 03. August 2014, 21:06
...sehr interessante und aufschlussreiche Hintergrundbeleuchtung des VG Potsdam,
Anmerkungen zu einem Urteil des VG Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10487.0.html

...insbesondere bzgl. der 11. Kammer und deren Richter, welche/r das
"Massenverfahren" am Di, 19.08.2014, angesetzt hat/ haben.

Siehe u.a. auch
Stellungnahme zum Massenverfahren am 19.8.14 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10395.0.html

sowie Kalendereintrag unter
Massenverfahren vor dem VG Potsdam
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10215.0.html
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. August 2014, 22:43
Die Klage von Radio_Libertas hatte mit den Urteilen aus BY, RP wenig gemein.
Wurde diese auch abgewiesen? Wenn ja, mit welchen Argumenten?

Die Urteilsverkündung war viel zu kurz, um hier schon jetzt genaue Punkte anzugeben.

Hier schon einmal folgende Punkte, die nächsten Tage mehr:

- Professor Koblenzer war genial, schade für alle, die nicht direkt zuhören konnten. Besonders sein Antrag auf Akteneinsicht wegen des Verdachts, dass die Urteile schon vorgefertigt waren (was sie ja auch wirklich waren) war der Hammer. Prof. Koblenzer ist auch entsprechend zur Urteilsverkündung nicht mehr erschienen. Der Richter war jedoch in Folge derart angep... dass er bei der Urteilsverkündung nicht mehr von Herrn Prof. Koblenzer sprach, sondern nur noch von "dem Rechtsanwalt, der vorhin da in der Mitte saß".

- Unsere Pressearbeit, war sichtlich beeindruckend und wurde durch das Gericht und dem RBB auch entsprechend zur Kenntnis genommen. Jedesmal wenn ich ein Gespräch mit einem Pressevertreter hatte, kam jemand dazu und fragte, "ich bin vom RBB, kann ich zuhören?" Auch wurden die Nicht-RBB-Presseleute gezielt von RBB Leuten in Gespräche verwickelt.

- Der Kontakt zu den anderen Klägern war sehr erfreulich, interessante Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen klagen, mit einigen habe ich die Mailadressen getauscht, so dass wir für das weitere Verfahren in Kontakt bleiben können.

- Die Argumentation des Gerichts war ansonsten enttäuschend. Mein Rechtsanwalt wird prüfen, welche rechtlichen Schritte jetzt folgen, dazu müssen wir aber das schriftliche Urteil mit der Begründung und der Rechtsbelehrung abwarten.

- Schön auch die Anwesenden aus dem Forum kurz kennen zu lernen.

Fazit:

Sehr spannende Verhandlung mit interessanten, mir bisher noch nicht bekannten Argumenten. Das Urteil war wie erwartet flach und enttäuschend. Es werden wohl noch Presseberichte folgen, auch dies sicher ein kleiner Erfolg, mit dem das Gericht so nicht gerechnet hatte, dass einfach nur dem "Rundfunkquerulantentum" mit diesem Massenverfahren ein Ende setzen wollte.

Es wird also nicht leicht werden, eine Veränderung herbeizuführen, aber wenn wir dran bleiben, werden wir ganz sicher in Zukunft einiges bewegen können.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 19. August 2014, 22:46
Danke auch an alle die gekommen sind und mich unterstützt haben. Es geht weiter und bleibt spannend! :D
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Viktor7 am 19. August 2014, 23:06
Danke Radio_Libertas,

die Verwaltungsgerichte sind lediglich "Pförtner"auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht. Professor Koblenzer hat das Richtige mit dem Verlassen der "Witzveranstaltung" (Urteilsverkündung) getan und ein Zeichen gesetzt.

Wir sind auf weitere Einzelheiten und die Presseberichte gespannt.

Herzliche Grüße und danke an alle Unterstützer
Viktor

20 Bäckereien in deiner Straße - bei der "Tagesmau" lieferst du dein Geld ab! (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10748.msg73383.html#msg73383)
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: SchwarzSurfer am 19. August 2014, 23:25
Ich hab erfahren dass die Anwesenheit bei der Urteilsverkündung keine Pflicht ist, somit wird Prof. Koblenzer (der, als wir beim Asia-Imbiss saßen, an uns vorbeispaziert ist) sicher aus Kostengründen nach Hause oder zum nächsten Termin gefahren sein was sicher von vornherein so geplant war.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Viktor7 am 20. August 2014, 07:57
Ich hab erfahren dass die Anwesenheit bei der Urteilsverkündung keine Pflicht ist, somit wird Prof. Koblenzer (der, als wir beim Asia-Imbiss saßen, an uns vorbeispaziert ist) sicher aus Kostengründen nach Hause oder zum nächsten Termin gefahren sein was sicher von vornherein so geplant war.

Das einzig Sichere ist, dass Herr Prof. Koblenzer die Urteilsverkündung nicht abgewartet hat und der Ausgang der Posse leicht zu erraten war.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Bürger am 30. August 2014, 06:38
Aufgrund des Umfangs separat eingestellt...
...und sehr interessant zu lesen ;)

Massenverfahren vor dem VG Potsdam 19.08.2014 > Protokoll eines Beobachters
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10862.0.html
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: unGEZahlt am 10. Oktober 2014, 12:36
Mal der Vollständigkeit halber (ist vielleicht auch schon bekannt).
Die perverse Gerichtsshow von "Richter" Eidtner wird mittlerweile vom Beitragss. nun auch offiziell genutzt,
um den Rundfunkbeitrag als angeblich verfassungskonform darzustellen
( http://www.rundfunkbeitrag.de/aktuelles/rundfunkbeitrag_verfassungsgemaess/index_ger.html ) :
Zitat
...Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat im Termin zur mündlichen Verhandlung am 19. August 2014 in allen neun Verfahren die Klagen abgewiesen. Das Gericht habe weder Verstöße gegen das Grundgesetz noch die Landesverfassung erkennen können.....
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: spreefischer am 10. Oktober 2014, 13:44
Mal der Vollständigkeit halber (ist vielleicht auch schon bekannt).
Die perverse Gerichtsshow von "Richter" Eidtner wird mittlerweile vom Beitragss. nun auch offiziell genutzt,
um den Rundfunkbeitrag als angeblich verfassungskonform darzustellen
( http://www.rundfunkbeitrag.de/aktuelles/rundfunkbeitrag_verfassungsgemaess/index_ger.html ) :

Man mag ja geneigt sein zu verstehen, dass sie die Urteile für ihre Sache heranziehen.
Das Einzelfälle aufgeführt werden und diese somit an den "Pranger" gestellt werden geht m.E. gar nicht und zeigt die Machenschaften auf eklatante Art auf.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 10. Oktober 2014, 14:35
Das Urteil im Potsdamer Massenverfahren ist nun online...

Zuerst als einziges Urteil durch das Gericht selbst veröffentlicht, nun auch in meinem Blog:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/10/urteil-im-potsdamer-massenverfahren.html

Vermutlich ist man auf dieses, im Original 28 Seiten lange Urteil besonders stolz und kann jetzt triumphierend ausrufen: "ARD, ZDF haben immer Recht..." (Anspielung auf ein altes Lied aus der DDR. Hier hieß es: "Die Partei, die Partei, die hat immer Recht...")

Aber mein Anwalt arbeitet schon am Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Viktor7 am 10. Oktober 2014, 22:27
Zitat
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/10/urteil-im-potsdamer-massenverfahren.html

Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG gibt jedermann das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Das umfasst auch das Recht, sich aus den genannten Quellen nicht zu unterrichten (negative Informationsfreiheit). Dementsprechend ist mit der Zahlung des Rundfunkbeitrages kein Zwang verbunden, den öffentlichen Rundfunk überhaupt zu nutzen, und die negative Informationsfreiheit nicht verletzt. Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags kann zwar zu einem Eingriff in die Informationsfreiheit führen. Ein solcher Eingriff war jedenfalls mit Blick auf die bisherige gerätebezogene Erhebung der Rundfunkgebühr nicht auszuschließen. Diese war grundsätzlich geeignet, die Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus anderen Medien jedenfalls zu behindern und zu erschweren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 -, juris Rn. 14 – zur Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC). Ob dies auch noch für den Rundfunkbeitrag gilt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Der mit dem Rundfunkbeitrag verbundene Eingriff in die Informationsfreiheit ist jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 RBStV handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, durch das die Informationsfreiheit nicht unverhältnismäßig beschränkt wird. Die Beeinträchtigung der Informationsfreiheit ist – wie bereits im Fall der Rundfunkgebühr – nur gering, weil der Beitragsschuldner nicht unmittelbar daran gehindert wird, sich aus den sonstigen Programmangeboten bzw. anderen Informationsquellen zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe des Rundfunkbeitrags belastet wird. Dieser nur geringen Beeinträchtigung steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von hinreichendem Gewicht gegenüber (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 -, juris Rn. 14 ff., 18). Soweit aufgrund der Höhe des Beitrages keinerlei andere Informationsquelle mehr genutzt werden könnte, wie die Kläger erklären, wurde dies bislang jedenfalls nicht kausal substantiiert dargelegt und nachgewiesen. Allgemeine Ausführungen genügen nicht zum Nachweis einer Verletzung des Rechts auf Informationsfreiheit.

Wie sagte doch damals Sophia.Orthoi treffend:

Zitat
In der alten Regelung wurde die Freiheit, Rundfunk nicht zu konsumieren und dafür nicht zu zahlen, respektiert. Heute kann man höchstens "befreit" werden. Man wird befreit, weil man eben nicht mehr frei ist.

Früher bedeutete Befreiung, um gratis Rundfunk bei den Rundfunkanstalten zu betteln. Heute bedeutet "Befreiung", dass wir um unsere Grundrechte bei den Rundfunkanstalten betteln sollen.

Die Richter hätten in der Verhandlung dazu Fragen stellen (dafür ist die Verhandlung da), Klagen aufmerksamer lesen und sich mit dem Thema tiefer auseinandersetzen können.

Sie warten lieber, bis wir um unsere zustehenden Rechte lauthals betteln.

Die Zusatz-Renten Bezieher bei der ARD 1575 € und 1750 € pro Monat beim ZDF müssen um ihre Renten sicherlich nicht betteln. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71719.html#msg71719
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: tokiomotel am 10. Oktober 2014, 22:51
Die Zusatz-Renten Bezieher bei der ARD 1575 € und 1750 € pro Monat beim ZDF müssen um ihre Renten sicherlich nicht betteln. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10426.msg71719.html#msg71719

Danke , dieser Link kann hier einfach nicht oft genug positioniert werden , er muss immer und immer wieder hier bei jeder möglichen Gelegenheit angeführt und so darauf aufmerksam gemacht werden.
Den hier ständig hinzu stoßenden Neulingen darf diese "Krönung der Selbstbedienung" nicht vorenthalten werden. Das Thema Rente betrifft schließlich jeden und das in zunehmenden Maße .
Der ÖRR dagegen ist so frei und betrachtet die Rundfunkbeiträge als lukrative Quelle zum Abzweigen und Zweckentfremden für die eigene Alterszusatzvorsorge.
Dieser Aspekt kommt hier m.E. als Diskussionsgrundlage und Klageargument leider immer noch zu kurz !
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: wtfacow am 11. Oktober 2014, 09:58
Das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG gibt jedermann das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Das umfasst auch das Recht, sich aus den genannten Quellen nicht zu unterrichten (negative Informationsfreiheit). Dementsprechend ist mit der Zahlung des Rundfunkbeitrages kein Zwang verbunden, den öffentlichen Rundfunk überhaupt zu nutzen, und die negative Informationsfreiheit nicht verletzt. Die Erhebung eines Rundfunkbeitrags kann zwar zu einem Eingriff in die Informationsfreiheit führen. Ein solcher Eingriff war jedenfalls mit Blick auf die bisherige gerätebezogene Erhebung der Rundfunkgebühr nicht auszuschließen. Diese war grundsätzlich geeignet, die Beschaffung und Entgegennahme von Informationen aus anderen Medien jedenfalls zu behindern und zu erschweren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 -, juris Rn. 14 – zur Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC). Ob dies auch noch für den Rundfunkbeitrag gilt, bedarf keiner abschließenden Entscheidung. Der mit dem Rundfunkbeitrag verbundene Eingriff in die Informationsfreiheit ist jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Bei der Regelung in § 2 Abs. 1 RBStV handelt es sich um ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, durch das die Informationsfreiheit nicht unverhältnismäßig beschränkt wird. Die Beeinträchtigung der Informationsfreiheit ist – wie bereits im Fall der Rundfunkgebühr – nur gering, weil der Beitragsschuldner nicht unmittelbar daran gehindert wird, sich aus den sonstigen Programmangeboten bzw. anderen Informationsquellen zu informieren, sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe des Rundfunkbeitrags belastet wird. Dieser nur geringen Beeinträchtigung steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von hinreichendem Gewicht gegenüber (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 -, juris Rn. 14 ff., 18). Soweit aufgrund der Höhe des Beitrages keinerlei andere Informationsquelle mehr genutzt werden könnte, wie die Kläger erklären, wurde dies bislang jedenfalls nicht kausal substantiiert dargelegt und nachgewiesen. Allgemeine Ausführungen genügen nicht zum Nachweis einer Verletzung des Rechts auf Informationsfreiheit.

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/10/urteil-im-potsdamer-massenverfahren.html

Mit einer Gehaltsabrechnung und einer individuellen Kostenaufstelllung über die Monatlichen Ausgaben (Miete/Nahrung/Kleidung/Versicherungen ect.) müsste es doch schnell zu belegen sein dass eben genau die 17.98 Euro fehlen um sich aus alternativen Quellen zu informieren .Zeitungen wäre zum Beispiel eine Kostenpflichtige Alternative Quelle...

Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 11. Oktober 2014, 11:27
Mit einer Gehaltsabrechnung und einer individuellen Kostenaufstelllung über die Monatlichen Ausgaben (Miete/Nahrung/Kleidung/Versicherungen ect.) müsste es doch schnell zu belegen sein dass eben genau die 17.98 Euro fehlen um sich aus alternativen Quellen zu informieren .Zeitungen wäre zum Beispiel eine Kostenpflichtige Alternative Quelle...

Ähnliches werden sie über die Verletzung der Gewissensfreiheit und der Meinungsfreiheit sagen. Das kann man noch weniger mit einem Bescheid einer Behörde, Kontoauszügen, usw. nachweisen.

Das Argument: Die Freiheit wird nicht verletzt, weil man das Gegenteil nicht in der Form beweisen kann, wie sie esverlangen. Man muss sich rechtfertigen, es ist eine Demütigung.

Unsere Grundrechte sind entwertet worden. Mit dem Vorwand der Nicht-Beweisbarkeit können sie jetzt machen, was sie wollen.

Für mich ist es klar: keine politische Partei, die dieses Gesetz zustande brachte, ist wählbar. Richter, die solches "Recht" sprechen, machen sich lächerlich.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Asterix am 11. Oktober 2014, 11:39
Zitat
...sondern hierfür lediglich mit einer verhältnismäßig niedrigen Zahlungsverpflichtung in Höhe des Rundfunkbeitrags belastet wird. Dieser nur geringen Beeinträchtigung steht mit der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Zweck von hinreichendem Gewicht gegenüber (BVerfG, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 BvR 199/11 -, juris Rn. 14 ff., 18)

Hier liegt ein weiter Fehlschluss vor. Es kommt nämlich genau auf den Begriff der Verhältnissmäßigkeit an. Verhältns bitte von was? Ein Verhältnis hat zwangsläufig immer eine Bezugsgröße oder einen "Nenner"? Was bitte, euer Gnaden, ist Ihre Bezugsgröße? Vieleicht Ihr persönliches Gehalt in Höhe von 4500 Euro (oder mehr) Brutto? Wenn Sie davon aus gehen das Ihre Verhältnisse Maß der Dinge sind, mag dieses Argument ja noch schlüssig sein.

Aber in diesem unserem Lande gibt es eindeutig mehr Menschen, die knapp über der Sozialhilfe leben, als Berufsrichter. Und bei denen steht die Verhältnismäßigkeit im Regelsatz bzw im statistischen Warenkorb. Demach stehen diesen Menschen für Freizeit Unterhaltung und Kultur in 2014 43,17 Euro zu. Das, was für euer Ehren "Peanuts" sind, macht für diese Menschen 42% des ihnen zugestandenen Kulturbudgets  (nämlich 17.98 € von 43,17€) aus. Und hier müssen wohl auch euer Ehren zustimmen, dass sind keine Erdnüsse mehr.  :police:

Vom Bildungsbudget in Höhe von 1.50€  aus betrachtet (euer Ehren gehen sicher davon aus, dass Fernsehn auch bildet) ist das Bildungsbudget der Geringverdiener mit dem Zwangsbeitrag zum Volksfernsehn um das 12-fache überschritten
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 11. Oktober 2014, 11:51
Hier liegt ein weiter Fehlschluss vor. Es kommt nämlich genau auf den Begriff der Verhältnissmäßigkeit an. Verhältns bitte von was? Ein Verhältnis hat zwangsläufig immer eine Bezugsgröße oder einen "Nenner"?

Zu kompliziert für einen Jurist, der Jura studierte, weil er schlecht in Mathe war.

Er vergleicht setzt in Verhältnis die Last in Höhe von EUR 17,98 für den Bürger mit der Funktionsfähigkeit des Rundfunks. Also Äpfel mit Birnen.

Frage:
Wozu zahlt man EUR 17,98? Für die Funktionsfähigkeit des Rundfunks?
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: TVfrei am 12. Oktober 2014, 11:56
Unsere Grundrechte sind entwertet worden... keine politische Partei, die dieses Gesetz zustande brachte, ist wählbar. Richter, die solches "Recht" sprechen, machen sich lächerlich.

Solche Richter machen sich nicht nur lächerlich, nein schlimmer noch, sie haben ihr Amt, Recht zu sprechen, indem Argumente abgewogen werden, verwirkt. Solche Richter, welche die Grundrechte der Bürger mit einer verquasten "Rechtssprechung" verhöhnen, sind in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft untragbar.
Hierbei kommen einem die trefflichen Worte von Helmut Hein in seinem vielzitierten Zeitungsartikel (http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/kultur/artikel/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel/1063624/der-zwangsbeitrag-stinkt-zum-himmel.html) in den Sinn:
Zitat
In Wahrheit zerstört der Zwangsbeitrag ein Recht, das über Jahrhunderte mühsam entwickelt wurde. Und er verhöhnt das logische, das moralische und das Rechtsbewusstsein der Bürger.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: six2seven am 12. Oktober 2014, 16:42
Hallo,

…eine weitere Sache, die beobachtet werden sollte ist die
neue Worthülse * Gesamtveranstaltung Rundfunk *
Sie taucht bei verschiedenen Klageabweisungen auf.
Es scheint, als fungiere hier die Justiz als Steigbügelhalter
für den ÖRR, um von dem inzwischen abgeschliffenen und durch
nichts zu rechtfertigenden Wortwitz der *Grundversorgung *
Abstand zu nehmen.
Die  * Gesamtveranstaltung Rundfunk * ( Wicki. stellt keine Definition ),
wäre der absolute Freifahrschein für den Staatssender, man wäre aus dem Schneider,
was die EU Forderung der Aufdröselung der Kosten für *Grundversorgung *
und Tinnef angeht.
Ich sehe ich schon Veranstaltungen, wie, " bundesweites Sackhüpfen"
initiiert und legitimiert durch die * GESAMTVERANSTALTUNG   RUNDFUNK *


      WIDERSTAND - DRANBLEIBEN - WEITERMACHEN
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Oktober 2014, 17:48
Aber mein Anwalt arbeitet schon am Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht.

So sehr mich das auch freut,

aber wenn ich die Statistiken auf deren OVG-Seite sehe
( http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/ovg/presse/archiv/20120315.1700.367520.html ) ,
muss ich ja meinen gesamten Besitz bereits jetzt schon darauf verwetten, dass die noch schlimmer als Eidtner sind !  >:(

2006 bis 2011 - Anträge auf Zulassung der Berufung stattgegeben -> stattgebende Entscheidungen 11,6 %
2006 bis 2011 - Berufung, stattgebende Entscheidungen                -> stattgebende Entscheidungen 18 %

( Die haben doch auch keine Lust, wegen gerechter Entscheidungen vom BVerwG und BVerfG Ärger zu bekommen!  >:( )



Hat der Anwalt denn schon mal durchblicken lassen, wo es dann weiter geht?

Entweder

bei den Königen der Rechtsbeugung ( Beschwerde vorm BVerfG )

oder

besser gleich beim (eventuell tatsächlich unabhängigen ? ? ) EGMR in Straßburg?

Wir müssten vielleicht doch schon mal etwas in die Zukunft planen...

Markus
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: gandalf81 am 12. Oktober 2014, 18:39
Hallo,

…eine weitere Sache, die beobachtet werden sollte ist die
neue Worthülse * Gesamtveranstaltung Rundfunk *
Sie taucht bei verschiedenen Klageabweisungen auf.
Es scheint, als fungiere hier die Justiz als Steigbügelhalter
für den ÖRR, um von dem inzwischen abgeschliffenen und durch
nichts zu rechtfertigenden Wortwitz der *Grundversorgung *
Abstand zu nehmen.
Die  * Gesamtveranstaltung Rundfunk * ( Wicki. stellt keine Definition ),
wäre der absolute Freifahrschein für den Staatssender, man wäre aus dem Schneider,
was die EU Forderung der Aufdröselung der Kosten für *Grundversorgung *
und Tinnef angeht.
Ich sehe ich schon Veranstaltungen, wie, " bundesweites Sackhüpfen"
initiiert und legitimiert durch die * GESAMTVERANSTALTUNG   RUNDFUNK *


      WIDERSTAND - DRANBLEIBEN - WEITERMACHEN

Es handelt sich sicherlich um eine Worthülse. Das einzige, was bestenfalls gefunden werden kann ist (Quelle (http://de.wikipedia.org/wiki/Veranstaltung)):

Zitat von: wiki
Eine Veranstaltung ist ein zeitlich begrenztes und geplantes Ereignis mit einem definierten Ziel, einer Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt.

Eventuell sollte man hier Klärungsbedarf anfordern, was hier überhaupt als Veranstaltung zu bezeichnen ist, da eine zeitliche Begrenzung zu fehlen scheint. Eine Korrekte Bezeichnung ist durchaus wichtig. Beispielsweise könnte ein sogenannter "Grundversorgungsauftrag" doch nur über eine entsprechende Grundleistung erfüllbar werden. Es ist dann aber nicht gegeben, von einer besondere Leistung des örR zu sprechen, wie in so einigen Urteilen zu lesen ist. Thoughts?
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 13. Oktober 2014, 09:11
Hat der Anwalt denn schon mal durchblicken lassen, wo es dann weiter geht?
[...]
bei den Königen der Rechtsbeugung ( Beschwerde vorm BVerfG )

Das ist wohl der wahrscheinlichste Fall. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgewiesen. Dann würde als nächstes das Bundesverfassungsgericht folgen.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: six2seven am 13. Oktober 2014, 10:25
Zitat : gandalf81
Es handelt sich sicherlich um eine Worthülse.

Hallo
….wenn es sich nur um den Begriff der -Veranstaltung -
handeln würde, hätte ich  nicht die Tastatur bemüht.
-Gesamtveranstaltung - taucht in den richterlichen
Begründungen für die Abweisungen auf.
-GESAMTVERANSTALTUNG  RUNDFUNK - soll etwas gigantisch wichtiges
suggerieren und mir scheint, dass hier die Justiz dem ÖRR
aufs Pferd hilft.
Wir sind 60 Jahre mit dem Begriff -Grundversorgung-
zur Zahlung gezwungen worden, jetzt soll vermutlich eine neue
Äera eingeläutet werden.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 13. Oktober 2014, 10:33
Wir sind 60 Jahre mit dem Begriff -Grundversorgung-
zur Zahlung gezwungen worden, jetzt soll vermutlich eine neue
Äera eingeläutet werden.

Ja, eine neue Ära, das fürchte ich auch. Da sind die Pressestiftungen, die mit Rundfunkbeiträgen finanziert werden und die Recherchestipendien für Journalisten zur Verfügung stellen, da ist der EU-Plan, Fernsehen und Internet zu einer Einheit zu verschmelzen, und insbesondere Einfluß auf die Suchmaschinen zu gewinnen, damit der Fernsehnutzer auch im Internet, seine gewohnten Medieninhalte wiederfindet...

Ein großes Maß an Skepsis ist angebracht und die Proteste sind immer noch zu zahm, in Anbetracht dessen, was uns bevorsteht, wenn der Rundfunkbeitrag nur ein erster Schritt war.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: gandalf81 am 13. Oktober 2014, 11:29
….wenn es sich nur um den Begriff der -Veranstaltung -
handeln würde, hätte ich  nicht die Tastatur bemüht.
Es macht wenig Sinn, wenn wir uns hier auf etwas festlegen, was die Personen wohl meinen, die diesen Begriff verwenden. Gigantisch hin oder her. Man muss die Personen fragen: Eine Gesamtveranstaltung ist als zusammengesetztes Wort wenn nicht anderweitig definiert zunächst als eine Veranstaltung zu verstehen und man sollte deshalb Klärungsbedarf (aus dem Grund wie ich oben geschildert habe) verlangen. Vermutlich werden die beteiligten Personen schlicht antworten, dass damit der örR gemeint ist. Hier könnte man dann je nach Zusammenhang nachhaken, warum dann "solche Anstalten gemacht werden" und von einer Veranstaltung gesprochen wird, wenn es doch um eine zeitlich unbegrenzte Finanzierung gewisser Leistungen geht.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Bürger am 13. Oktober 2014, 11:39
Es handelt sich sicherlich um eine Worthülse.
[...]
-GESAMTVERANSTALTUNG  RUNDFUNK - soll etwas gigantisch wichtiges
suggerieren und mir scheint, dass hier die Justiz dem ÖRR
aufs Pferd hilft.
Wir sind 60 Jahre mit dem Begriff -Grundversorgung-
zur Zahlung gezwungen worden, jetzt soll vermutlich eine neue
Äera eingeläutet
werden.
Ja, eine neue Ära, das fürchte ich auch. [...] insbesondere Einfluß auf die Suchmaschinen zu gewinnen, damit der Fernsehnutzer auch im Internet, seine gewohnten Medieninhalte wiederfindet...
Ein großes Maß an Skepsis ist angebracht und die Proteste sind immer noch zu zahm, in Anbetracht dessen, was uns bevorsteht, wenn der Rundfunkbeitrag nur ein erster Schritt war.

Die Wortschöpfung "Gesamtveranstaltung Rundfunk" ist so neu aber nicht... ;)
Spätestens im
8. Rundfunk-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
http://de.wikipedia.org/wiki/8._Rundfunk-Urteil
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090060.html
taucht diese bereits mehrfach (5x?) auf...

Rd.-Nr. 109
Zitat
4. Nach Auffassung der BLM schließt die Rundfunkfreiheit gestaltende Maßnahmen des Staates zur Ordnung des Rundfunks nicht aus. Die Rundfunkfinanzierung gehöre zu den Organisationsfragen, die der Gesetzgeber regeln müsse. Das schließe die Festlegung der Gebühren ein. Ein unzulässiger Staatseinfluß durch die BVerfGE 90, 60 (77)BVerfGE 90, 60 (78)Gebührenregelung trete erst dann ein, wenn die Einflußnahme so wesentlich und substantiell werde, daß sie sich auf Art, Umfang und Qualität der Programmgestaltung auswirke. Das sei bei der Gebührenfestsetzung nicht zu erwarten, da sie lediglich Aufteilung und Höhe des finanziellen Gesamtrahmens der Gesamtveranstaltung Rundfunk betreffe. Die Wesentlichkeitstheorie verlange, daß der Gesetzgeber die Frage selbst regele. Sie dürfe nicht dem öffentlichrechtlichen Rundfunk als einem unter mehreren Beteiligten an der Gesamtveranstaltung von Rundfunk überlassen werden.

Rd.-Nr. 110
Zitat
Der "Kabelgroschen" sei keine Sonderabgabe, sondern eine Abgabe sui generis für die Gesamtveranstaltung Rundfunk. Da sie wieder den Rundfunkteilnehmern zugute komme, sei es sachgerecht, diesen auch die Finanzierung aufzubürden.

Ungeachtet dieser (jetzt anscheinend inflationär verwendeten) Begrifflichkeiten wird erkennbar um Medieneinfluss gerungen.
Netz- und Medienpolitik ist und bleibt Machtpolitik...

Ausnahmsweise hierzu mal ein "Häppchen" aus der allgemeinfinanzierten
Mediathek des BR, 10.10.2014
Frank Rieger, CCC
"Es ist durchaus an der Zeit, ein bisschen Panik zu entwickeln"
Haben wir unsere digitale Zukunft noch in der Hand? Frank Rieger ist Hacker, Internetaktivist und einer der Sprecher des Chaos Computer Clubs. Er hält die Keynote beim heute und morgen stattfindenden Netzkongress.
http://br.de/s/1PKlCxQ


...aber merkt Ihr was?
Wir haben uns hier völlig vom Kernthema entfernt, das da eigentlich lautet
"Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker"...
...und haben ein eigenständiges Thema begonnen.
Eigentlich müsste dieser Thread jetzt erst mal moderiert werden... ???
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Rochus am 13. Oktober 2014, 13:29
Zu kompliziert für einen Jurist, der Jura studierte, weil er schlecht in Mathe war.

Es heißt ja auch: JUDEX NON CALCULAT  ;)
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 20. November 2014, 16:50
In Sachen "Massenverfahren in Potsdam" hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun den Eingang des Antrags auf Zulassung der Berufung bestätigt.

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/11/oberverwaltungsgericht-bestatigt.html
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 21. Dezember 2014, 18:52
Plagiatsverdacht bezüglich des Urteils VG Potdam 11 K 4160/13

Das in meinem Verfahren in Potsdam ergangene Urteil gilt dem RBB als ein solches Meisterstück, dass er dieses nun freigiebig als Begründung für die Verfassungskonformität an Rundfunkbeitragskritiker verschickt.

Es handelt sich hierbei jedoch um ein Plagiat, also kein originär durch die Potsdamer Richter erdachtes und erarbeitetes Urteil, sondern ab Seite 5 (Bregründung) weitestgehend um eine mit kleinen Veränderungen und Umstellungen wortwörliche Wiedergabe des zuvor in Hamburg ergangenen Urteils:

http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;?showdoccase=1&doc.id=MWRE140002108&st=ent

Link zum Urteil VG Potsdam:
http://openjur.de/u/740671.html

Link zur Stellungnahme auf meinem Blog:
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/12/urteil-vg-potdam-11-k-416013-ist-ein.html
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: ThisIsSparta! am 22. Dezember 2014, 11:30
Kleine Zusammenstellung von Urteilen welche durch die Rundfunkanstalten gern zitiert werden. Alles natürlich voll anonym und jede Übereinstimmung mit tatsächlichen Bescheiden ist dem Zufall geschuldet...   :)

-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2013 – 7 ZB 13.1817.
-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2014 Vf 8-VII-12, Vf 24-VII-12, Rz 62.
-   Verwaltungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014 – VGH B 35/12, S.52.
-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2014 Vf 8-VII-12, Vf 24-VII-12, Leitsatz.
-   Verwaltungsgericht Portsdam, Urteil vom 30.07.2013 -11 K 1090/13.
-   Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013 – 2 K 605/13.
-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 15.05.2014 Vf 8-VII-12, Vf 24-VII-12, Rz 114.
-   Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 30.07.2013 – 11 K 1090/13.
-   Verwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 29.11.2013 – 6 L 1980/13.
-   Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 20.12.2013 – 2 K 605/13.
-   Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.07.2013 – AN 14 K 13.00535.
-   Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2013 – 7 ZB 13.1817.
-   Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.08.2008 – 9 B 40/08
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Dezember 2014, 11:45
Das ist aber ein sehr interessantes Thema. Wurde tatsächlich geprüft? Und wie sieht es zwischen den anderen Urteilen? Ich habe kaum Zeit, aber wenn ich sie hätte, würde ich die Sache genauer überprüfen.

Und wenn Gerichte gewarnt sind, nicht abzuschreiben, werden sie sich aber lediglich ein bisschen mehr Mühe geben, und dieselben Argumente dieses Mal mit eigenen Worten wiedergeben. Ist der eklige Plagiat (per definitionem Betrug) nicht "ehrlicher"?

Die Frage bleibt: wann werden Gerichte die Argumente der Kläger ernst nehmen und die Sache richtig prüfen? Wann werden sie ihre eigentlich Arbeit machen anstatt sie vorzutäuschen? Offensichtlich kein Gericht ist bereit, es zu tun.

Darf man das Korruption nennen?
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 22. Dezember 2014, 12:38
Die Frage bleibt: wann werden Gerichte die Argumente der Kläger ernst nehmen und die Sache richtig prüfen? Wann werden sie ihre eigentlich Arbeit machen anstatt sie vorzutäuschen? Offensichtlich kein Gericht ist bereit, es zu tun.
Darf man das Korruption nennen?

Ich weiß nicht, ob man es Korruption nennen kann. Es ist aber ganz sicher richtig, von einer zunehmenden Entfremdung, zwischen den Bürgern auf der einen Seite und den Medien, politischen Eliten und leider auch Gerichten auf der anderen Seite zu sprechen. Das ist eine für die (repräsentative) Demokratie zumindest unschöne Entwicklung. Wenn der Bürger sich nicht mehr ernst genommen fühlt und glaubt, nicht mehr durch Medien und Parteien vertreten zu werden, dann fängt der Kessel an zu brodeln.

Erst sind es nur eine steigende Anzahl an Nichtwählern. Bei Landtagswahlen sind das schon gut 50%, die nicht mehr wählen. Dann allerlei Proteste und Demonstrationen mit mehr oder auch minder sinnvollen Inhalten, die die politische Handlungsfähigkeit des Landes einschränken, weil die öffentlichen Diskurse durch diese gebunden werden und Medien und Politiker sich als selbstreferentielle Eliten demaskieren. Aber irgendwann, wenn immer weiter an den Bedürfnissen und Interessen immer größerer Teile der Bevölkerung vorbeiregiert und entschieden wird, kocht der Kessel über. Über 60% der Bevölkerung lehnen den Rundfunkbeitrag ab. Warum findet dies keine Abbildung in den Parlamenten? Was ist los in unserem Land?

Entsprechend war das Potsdamer Urteil eine Farce. Laut Fernsehnutzern präsentierte sich der Vorsitzende Richter als großer Sieger in der RBB Abendschau. Die Plagiatsvorwürfe (eigentlich ja keine Vorwürfe, sondern nachprüfbare Fakten), geben ihr Restliches und zeichnen ein Bild, das wenig vertrauenserweckend ist. Schade. Man macht sich wohl nicht einmal mehr die Mühe, den Anschein von Bürgernähe zu erwecken.

Kleine Zusammenstellung von Urteilen welche durch die Rundfunkanstalten gern zitiert werden. Alles natürlich voll anonym und jede Übereinstimmung mit tatsächlichen Bescheiden ist dem Zufall geschuldet...   :)

Danke!
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 22. Dezember 2014, 13:23
Also, Plagiat ist Täuschung: fremde Arbeit wird als eigene dargestellt. Damit verschaffen sie sich selbst einen Karrierevorteil und den Rundfunkanstalten einen Vermögensvorteil. Ist der Tatbestand vom § 263 StGB nicht gegeben?

Im Fall von Christian Wulff, der übrigens einer der Vätter der Haushaltsabgabe ist und mir eigentlich so wenig sympathisch wie der jetzige Bundespräsident ist, wurde ermittelt wegen Kleinigkeiten. Warum wird hier nicht ermittelt? Weil die Anwendung des StGB bei Wulff nur als Vorwand diente?

Die Ministerpräsidenten waren alle für die Zwangsabgabe, wird warten auf die Sternstunde des Parlamentarismus, um Ingo von Münchs Worte zu benutzen, und wurden enttäuscht. Jetzt warten wir auf die Sternstunde der deutschen Justiz, und vielleicht auch auf einen Stern-Staatsanwalt.

Und wird erzählt, Rundfunk sei wichtig, um die Politik zu beobachten. Aber er wird von der Politik beherrscht. Die Gewaltenteilung soll der Kontrolle dienen. Alle halten zusammen: Exekutive, Legislative, Judikative und Rundfunk im Bund und Ländern.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: ThisIsSparta! am 23. Dezember 2014, 09:47
Kann man eigentlich beim VG irgendwie einen Antrag stellen, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Klagebegründung vom Gericht zu gewährleisten ist?
Ich meine um das zu vermeiden, was bei vielen Urteilen wie bei Hr. Bölck passiert ist: das VG auf fremde Argumente eingegangen, Teile der Klage nicht beachtet usw.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 23. Dezember 2014, 10:05
Kann man eigentlich beim VG irgendwie einen Antrag stellen, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Klagebegründung vom Gericht zu gewährleisten ist?

Vielleicht eine Anhörungsrüge: http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge (http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rungsr%C3%BCge)

Sie machen so, als würden sie ihre Arbeit machen. Und wenn es einer Partei nicht dieser Ansicht ist, dann gibt es die nächsten Instanzen dazu. Da fragt man sich selbstverständlich, warum der ganze Weg durch die Instanzen, oder besser gesagt, wozu klagen überhaupt, wenn alle Gerichte auf dem Weg, von unten bis oben, so machen, als würden sie ihre Arbeit machen, aber letztendlich sie dem Unrecht Recht geben.

Welche Partei verliert bei einem solchen Verfahren? Die Justiz selbst, sie verliert an Glaubwürdigkeit. Damit auch der ganze Rechtsstaat verliert.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: spreefischer am 23. Dezember 2014, 11:17
Kann man eigentlich beim VG irgendwie einen Antrag stellen, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Klagebegründung vom Gericht zu gewährleisten ist?
Ich meine um das zu vermeiden, was bei vielen Urteilen wie bei Hr. Bölck passiert ist: das VG auf fremde Argumente eingegangen, Teile der Klage nicht beachtet usw.


Ist hier schon gestellt worden:
Zitat
Antrag auf Gehörsrüge wird gestellt.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11840.msg80219.html#msg80219
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: ThisIsSparta! am 23. Dezember 2014, 19:50
Danke spreefischer.

Die Gehörsrüge ist auf Deutsch ein Tritt in den ... welcher aber erst nach der mündlicher Verhandlung erfolgen kann  :laugh:
A's Frage war auf die erste Verhandlung bezogen, damit die Richter sich von vorne rein um die "unbequemen" Argumente nicht drücken können  8)
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: P am 24. Dezember 2014, 16:30
Die Anhörungsrüge hat den Zweck, dass das Verfahren fortgeführt werden kann, wenn das rechtliche Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt wurde und ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf (abgesehen von einer Verfassungsbeschwerde) gegen die Entscheidung nicht gegeben ist. Gegen Urteile der Verwaltungsgerichte ist allerdings das Rechtsmittel der Berufung bzw. des Antrags auf Zulassung der Berufung gegeben. Im Rahmen dieser Rechtsmittel kann die Verletzung rechtlichen Gehörs durch das Verwaltungsgericht gerügt werden.

Hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11840) wurde der Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Da gegen diese Entscheidung ein anderweitiges reguläres Rechtsmittel nicht besteht, kann Anhörungsrüge erhoben werden.

Die anzuwendende Norm im Verwaltungsgerichtsverfahren ist § 152a VwGO.

Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht besteht allerdings die Möglichkeit, ein Ablehnungsgesuch nach § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 44 ZPO zu stellen.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: ThisIsSparta! am 24. Dezember 2014, 19:37
Danke!
Da kennt sich jemand aus!
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Radio_Libertas am 27. Januar 2015, 22:19
In Sachen "Potsdamer Massenverfahren" gibt es Neuigkeiten. Das Justitiariat des RBB hat zwei Erwiderungen zu dem umfangreichen Antrag meines Anwalts eingereicht. Mit einer Stellungnahme versehen, hat mir mein Anwalt die Schreiben des RBB an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Potsdam übermittelt:

http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2015/01/antragserwiderung-des-rbb-und.html

Inzwischen haben wir hierauf auch eine Erwiderung verfasst und bei Gericht eingereicht. Diese werde ich ebenfalls in den nächsten Tagen veröffentlichen. Es bleibt spannend ...  :)
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: InesgegenGEZ am 27. Januar 2015, 23:10
Zitat
Die Zulässigkeit der Beitragserhebung wäre nur dann in Frage gestellt, wenn die öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur im Einzelfall, sondern generell den öffentlich – rechtlichen Auftrag (§ 11 RStV) verfehlen würden und ein strukturelles Versagen des öffentlich – rechtlichen Rundfunks gegeben wäre. (VG Regensburg RO 3 K 14.1488)

Genau das ist der Punkt wo man ansetzen müsste und Beweise dafür erarbeiten. Man müsste nicht das generelle Versagen nachweisen, sondern nur besonders viele Fälle.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: faust am 27. Januar 2015, 23:28
hey - das sollte doch ein lösbares Problem sein -> so viel Sch***, wie die machen  (#)
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Jade am 28. Januar 2015, 00:02
Zitat
Die Zulässigkeit der Beitragserhebung wäre nur dann in Frage gestellt, wenn die öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur im Einzelfall, sondern generell den öffentlich – rechtlichen Auftrag (§ 11 RStV) verfehlen würden und ein strukturelles Versagen des öffentlich – rechtlichen Rundfunks gegeben wäre. (VG Regensburg RO 3 K 14.1488)

Genau das ist der Punkt wo man ansetzen müsste und Beweise dafür erarbeiten. Man müsste nicht das generelle Versagen nachweisen, sondern nur besonders viele Fälle.

Es wird behauptet, dass die öffentlich – rechtlichen Rundfunkanstalten bildet. Wenn es so wäre, dann hätten alle ausländische Mitbürger perfekt die deutsche Sprache gelernt oder beherrscht. So eine Behauptung ist diffus, unbestimmt und verstellt die Wahrheit.
Titel: Re: Massenverfahren gegen Rundfunkbeitrags-Kritiker
Beitrag von: Roggi am 28. Januar 2015, 08:16
Es wird sich wohl mit Absicht nicht um einen konkreten Bildungsauftrag handeln. Es heißt ja, lesen macht schlau, damals dachte man wohl, Fernsehen würde etwas ähnliches bewirken. Dass das voll in die Hose gegangen ist sieht man an jeder Studie zu diesem Thema. Heute heißt es im Volksmund, fernsehen verblödet. Die Rechtfertigung der örR wird wohl sein, dass sich irgendwie eine Meinung zu allen Fernsehinhalten bildet. Selbst wenn absoluter Schwachsinn gesendet wird, bildet sich dazu irgendeine Meinung. Dann behaupten die doch glatt, das gehört zu ihrem Bildungsauftrag, die Meinungsvielfalt zu fördern.