Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Antwort auf Widerspruch...  (Gelesen 89726 mal)

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Antwort auf Widerspruch...
#75: 19. August 2013, 08:46
@Hailender,
kleines Update: der WDR hat nunmehr keine Intendantin mehr sonder einen Intendanten. Über dessen Salär kann ich leider keine Angaben machen. Keine Ahnung, ob es darüber schon etwas im www zu lesen gibt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Uwe

  • Moderator++
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Re: Antwort auf Widerspruch...
#76: 19. August 2013, 09:03
@Hailender,
kleines Update: der WDR hat nunmehr keine Intendantin mehr sonder einen Intendanten. Über dessen Salär kann ich leider keine Angaben machen. Keine Ahnung, ob es darüber schon etwas im www zu lesen gibt.

 Buhrow bekommt 367.232 Euro im Jahr!!!

Hier gibt es was dazu:

http://www.spiegel.de/kultur/tv/intendanten-von-ard-und-zdf-haben-hohe-nebenverdienste-a-914701.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Re: Antwort auf Widerspruch...
#77: 19. August 2013, 09:04
@Hailender,
kleines Update: der WDR hat nunmehr keine Intendantin mehr sonder einen Intendanten. Über dessen Salär kann ich leider keine Angaben machen. Keine Ahnung, ob es darüber schon etwas im www zu lesen gibt.

Der WDR interessiert mich nicht. Für mich ist der MDR mein Ansprechpartner.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

w
  • Beiträge: 90
Re: Antwort auf Widerspruch...
#78: 21. August 2013, 17:34
So, liebe Mitstreiter, heute ist es soweit.

Post vom Beitragsservice des BR.

Inhalt: Widerspruchsbescheid des Beyerischen Rundfunks.

Bitte sorgfältig lesen und mit Kommentaren nicht sparen. >:(

Bei Querlesen finde ich das Argument gegen einen Verstoß des Art 3. GG, auf S. 2 als äußerst belustigend, und in zweiter Linie alarmierend. Tür und Tor auf für Beiträge für Alles und für Jeden...

Leider reicht die Anhangsgröße hier nicht aus, deswegen kein PDF.(300kb is echt wenig...)




Edit "Bürger" 01/2021:
Bild-Links zu externem Datei-Host funktionieren nicht mehr. Bitte neue Links/ Daten an die Moderatoren. Danke.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2021, 21:10 von Bürger«

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Re: Antwort auf Widerspruch...
#79: 21. August 2013, 18:30
Danke für diese Scans. Es liest sich so, als wenn zu jedem "Stichwort" jetzt die passenden Textbausteine vorhanden sind.
Ich erwarte für zukünftige Ablehnungen von Widersprüchen, dass wir diese Forumulierungen noch öfter hören.

Fragen:

- Wie geht es für dich weiter? Klage erheben oder Zahlung unter Vorbehalt?
- Wie hoch sind eigentlich die Säumniszuschläge und wie errechnen sich diese am einfachsten?
- Was bedeutet der letzte Satz "die Vollziehung setzen wir bis zum Abschluss der Widerspruchverfahrens aus". Ist mit Der Ablehnung des Widerspruchs das Verfahren nicht beendet?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Re: Antwort auf Widerspruch...
#80: 21. August 2013, 19:58
- Was bedeutet der letzte Satz "die Vollziehung setzen wir bis zum Abschluss der Widerspruchverfahrens aus". Ist mit Der Ablehnung des Widerspruchs das Verfahren nicht beendet?

Nein.
Wenn innerhalb von 1 Monat keine Klage erhoben wird, ist das Widerspruchsverfahren beendet.
Sollte innerhalb der Frist von 1 Monat (siehe Rechtsbehlefsbelehrung) Klage erhoben werden, ist das Widerspruchsverfahren erst beendet, wenn es einen abschließenden Richterspruch gegebeb hat. Hier kommt es darauf an wie viele Instanzen durchlaufen werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

w
  • Beiträge: 177
  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
Re: Antwort auf Widerspruch...
#81: 21. August 2013, 23:13
wimmerma, Danke für dieses Dokument. Dir viel Stärke.

Es macht mich sehr zornig so viel Gehirngülle zu lesen und bestärkt mich nur darin, diesen Rechtsverbiegern und sittenwidrigen Vertragsgegenstand-Änderern und Kündigung-des-Vertrags-nicht-Zulassern und faktischen Wohnungbesteuerern Kontra zu bieten bis zum letzten (ich = Hessen, ebenfalls Nur Radio Hörer).

"Der neue Rundfunkbeitrag" wird *nicht* stabil bleiben wie der Bayerische Rundfump da behauptet, sondern der wird steigen, wie immer. Die alte Rundfunkgebühr war  5,86 pro Monat, dreimal so teuer war die Fernsehgebühr bis 2012. Der neue "Rundfunkbeitrag" ab 2013 beträgt nicht 300 % der bisherigen RUNDFUNKgebühr, sondern 312 % der bisherigen Rundfunkgebühr - das sind sogar nach Adam Riese mehr als die Fernsehgebühr von 2012. 

Für Radiohörer ergibt sich aus dieser Sache nicht nur eine Änderung des Vertragsgegenstandes sondern auch ein zusätzlicher Aufschlag von 212 % auf ihre bisherige Rundfunkgebühr.

Und aufgrund von Änderung des Vertragsgegenstandes - weg vom Empfangsgerät zum Wohnung genannten umbauten Raum - ist das eben *nicht* ein "Rundfunkbeitrag" sondern eine faktische Wohnungs-Besteuerung.

Denn einen "Rundfunkbeitrag" sollte wenn schon, wenn er "Einfach. Für Alle" sein will, tatsächlich *jeder* potenzielle Konsument - damit jede einzelne Person der Bevölkerung im Empfangsgebiet - berappen und *nicht* eine Person die eine Wohnung bewohnt.

Dass "typischerweise" in einer Wohnung mit "typischerweise vorhandenen Geräten" Rundfunk empfangen werden kann, heisst nicht dass *ausserhalb* einer Wohnung "typischerweise " *kein* Rundfunk empfangen werden kann. Es wäre also extrem dringend von den Beitragsservice-Neo-GEZis zu akzeptieren, wenn eine Person in einer ihr zur eigenen Verfügung stehenden Wohnung diese "typischerweise vorhandenen" Geräte konsequent VERBANNT und das wäre - sollte die Sache gerecht zugehen - auch als Grund für eine Nichtzahlung zu akzeptieren. (Bei mir heisst dieser Grund 450 - "Nur Radio". Meine Wohnung als KIRCHE anmelden will ich nicht, um diese "Beitragsfreiheit" zu erlangen).

Es ist ja "schön", dass die "Beitragsservice"-Neo-GEZis davon ausgehen, dass alle Menschen eine Wohnung für sich allein bewohnen, unschön allerdings, dass sie halbwegs analog statt der Rundfunkgebühren(!!!) die vorherigen Fernsehgebühren(!!!!!!) zum "Rundfunkbeitrag" und zur "Demokratieabgabe" erheben.

Denn was hat das D.Ö.R.R. TV mit Demokratie zu tun?

Nichts. Deswegen fordert es ja auch Abgabe der Demokratie.

Ok der Witz war platt & geklaut, aber genau da steh ich grad. Platt und kalt SEHR-zornig.

Gottschalk Lindenstraße Iffy & Momo Bundeskanzler Neujahrsrede Karnevalszug Mainz Papst Fußball Tennis Boris Becker Formel 1 Ute Schnute Kasimir Der Weisse Riese Der Große Preis.

Das ist mein letzter Stand TV. Das ist mein Grund die Glotze damals aus meinem Leben verbannt zu haben - wenn DAS "Grundversorgung" ist, dann verzichte ich auf alles was danach kommt.


---

Ich selbst versuchs grad mit "Antrag auf Ermäßigung", wurde abgelehnt, werd ich noch mal widersprechen und "begründen", danach Klage gegen Ablehnung des Antrags auf "Mäßigung!!!"

Werd mich gleich mal hinsetzen und meinen die Mäßigung der Neo-GEZis ANMAHNENDEN Widerspruch handschriftlich verfassen.

Fürs (terrestrische ukw) Radio zahl ich gerne da ich es nutze (in Form des NKL Radio Unerhört Marburg).

Aber die TV-Gebühren die sollen sich die Neo-GEZis woanders holen, nämlich da wo Fernseher in Benutzung sind.

Es ist zynisch "Abgaben" damit zu begründen, dass man Benutzung nicht nachweisen kann - verschlüsselt euer TV-Programm dann ist Ruhe oder Klarheit.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

5

503

  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Antwort auf Widerspruch...
#82: 22. August 2013, 00:41
Menschen müssen sich keine Informationen aufdrängen lassen und haben daher das Recht, Rundfunk nicht zu nutzen. Diese negative Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG http://dejure.org/gesetze/GG/5.html in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG http://dejure.org/gesetze/GG/2.html wird möglicherweise beschnitten, weil man durch den Rundfunkbeitrag den Rundfunk finanzieren muss.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Antwort auf Widerspruch...
#83: 22. August 2013, 09:49
...
Aber die TV-Gebühren die sollen sich die Neo-GEZis woanders holen, nämlich da wo Fernseher in Benutzung sind.

Es ist zynisch "Abgaben" damit zu begründen, dass man Benutzung nicht nachweisen kann - verschlüsselt euer TV-Programm dann ist Ruhe oder Klarheit.

Sehe ich genauso. Die deutschen Rentner, die sich nach Spanien verdrückt haben und außer ihrem Gesäß, mit dem sie in Spanien vor der Glotze hocken, ÖRR konsumieren (können), ohne dafür zu zahlen, auch noch die Rente mitgenommen haben und damit ihrem Mutterland/Vaterland Kaufkraft entziehen, die kommen ungeschoren davon.

Und was die Verschlüsselung betrifft:

Sämtliche Neuerungen wie Smartphone, Internet und Co. nehmen die ÖRR für sich in Anspruch, um auch noch darüber den Beitrag bei uns abzuzocken. Vom BVerfGer lassen sie sich in den Freibrief schreiben, dass sie eine Entwicklungsgarantie im Zusammenhang mit neuen Medien in Anspruch nehmen dürfen. Aber wenn es ans Thema "Verschlüsselung" geht, werden die ganz altmodisch.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: Antwort auf Widerspruch...
#84: 22. August 2013, 16:25
Zum Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks aus:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg49883.html#msg49883



UNSINN! ->

Zitat
http://www.betriebsstaettenabgabe.de/briefe/widerspruch_herrmann.pdf
Im Verfahren 4 A 5/13 vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht ist seit 4.1. 2013 meine Klage gegen den privat zu entrichtenden Rundfunkbeitrag anhängig. Beim Rundfunkbeitrag handelt es sich um eine grundgesetzwidrig erhobene Rundfunksteuer. Dies scheint inzwischen Allgemeingut unter Juristen zu sein. Besonders pikant in diesem Zusammenhang ist die Dissertation Ihrer Noch-Mitarbeiterin, Frau Terschüren. Der Versuch der Rundfunkanstalten, den Beitragscharakter mit der Zweckbestimmung der Geldleistungspflicht zu be-gründen, ist bereits durch den Beschluss 2 BvR 1275/79 des Bundesverfassungs-gerichts vom 6.12. 1983, BVerfGE 65,325 (hier insbesondere BVerfGE 65,325[344]) zunichte gemacht. Mit dem Rundfunkbeitrag wird gegenleistungsfrei von einem öffentlichen Gemeinwesen (Bundesland) eine unvermeidbare Abgabe per Gesetz erhoben, um eine öffentliche Aufgabe (öffentlich-rechtlicher Rundfunk) zu finan-zieren. Es ist dem Gemeinwesen dabei unbenommen, den Einzug der steuerli-chen Abgabe durch ein eigenes Gesetz und nicht ausschließlich durch die Abga-benordnung zu organisieren.

Der Rundfunkbeitrag wird hier als gesetzgeberische Mogelpackung zur Finan-zierung von medialem Klamauk, von Schmonzetten, Schmachtschnulzen und interessengetriebener politischer Berichterstattung verweigert, da andere Formen seiner Vermeidung im RBStV nicht genannt werden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. August 2013, 19:09 von Uwe«

w
  • Beiträge: 177
  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
Re: Antwort auf Widerspruch...
#85: 22. August 2013, 20:22
(ah und ich muss mich selbst korrigieren: 5.76 Euro/ Monat war die Rundfunkgebühr bis 31.12.2012; nicht 5.86 Euro/ Monat wie fälschlich geschrieben; die Fernsehgebühr betrug bis 31.12.2012 17.28 Euro/ Monat. Sorry für den Tippfehler)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Re: Antwort auf Widerspruch...
#86: 22. August 2013, 21:28
(ah und ich muss mich selbst korrigieren: 5.76 Euro/ Monat war die Rundfunkgebühr bis 31.12.2012; nicht 5.86 Euro/ Monat wie fälschlich geschrieben; die Fernsehgebühr betrug bis 31.12.2012 17.28 Euro/ Monat. Sorry für den Tippfehler)


...und schon wieder ein Tippfehler - die Fernsehgebühr betrug bis 31.12.2012 17.98 Euro/ Monat.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

w
  • Beiträge: 177
  • Status: Antrag auf Zulassung der Berufung
Re: Antwort auf Widerspruch...
#87: 22. August 2013, 22:09
öh okay,

ich glaub ich sollte mal die Tasten auf meinem Laptop wieder in der richtigen Reihenfolge montieren

Danke für die Korrektur


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Re: Antwort auf Widerspruch...
#88: 23. August 2013, 22:20
Jetzt startet wohl die Widerspruchbescheids-welle

Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2018, 02:36 von Bürger«

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Re: Antwort auf Widerspruch...
#89: 26. August 2013, 01:27
Und nicht nur das. Jetzt werden auch die juristischen Geschütze in Stellung gebracht:
http://archiv.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.php/602/Beschluss%201VB65-13.pdf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben