Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Antwort auf Widerspruch...  (Gelesen 90498 mal)

w
  • Beiträge: 90
Re: Antwort auf Widerspruch...
#45: 31. Juli 2013, 20:10
Eingangsvermerk und Aktenzeichen erhalten. :)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

L
  • Beiträge: 17
Re: Antwort auf Widerspruch...
#46: 01. August 2013, 00:26
Hallo liebe Mitstreiter,

Person A hat einen zweiten Beitragsbescheid erhalten, ohne dass bisher auf den Widerspruch (und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung) auf den ersten Beitragsbescheid angemessen reagiert wurde (kam auch nur das hier zitierte nichtssagende Schreiben mit Beratungsangebot ;-)

Vor dem zweiten Beitragsbescheid kam noch eine weitere Zahlungserinnerung, so als wäre nichts gewesen.

In 4 Tagen wären die 3 Monate nach Eingangsstempel des Widerspruches von Person A erreicht.
Somit könnte jetzt eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden, korrekt?

Und muss Person A überhaupt noch auf den zweiten Beitragsbescheid reagieren?

Gruß Linus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Antwort auf Widerspruch...
#47: 01. August 2013, 11:32
Linus,

wenn ich an Stelle von Person A wäre, würde ich 3 Monate plus 3 Tage Postweg ins Land gehen lassen und mich dann auf den Weg zum Verwaltungsgericht machen.

Wenn es doch nur bei uns auch schon so weit wäre.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

j

jetzt_reicht_es

Re: Antwort auf Widerspruch...
#48: 01. August 2013, 11:47
Linus,

wenn ich an Stelle von Person A wäre, würde ich 3 Monate plus 3 Tage Postweg ins Land gehen lassen und mich dann auf den Weg zum Verwaltungsgericht machen.

Wenn es doch nur bei uns auch schon so weit wäre.

Also manchmal wundere ich mich über dieses Verhalten:
Sie wollen doch Geld von dir und nicht umgekehrt! Deshalb können sie m.E. nach sich so viel Zeit lassen, wie sie wollen.
Ob vor Gericht oder beim Widerspruch gewartet werden muss, dann ist es eben so.
Fakt ist: vor Ende 2014 wird effektiv nichts passieren. Auch das Bayerische Verfassungsgericht wird sich wahrscheinlich sehr viel Zeit lassen.
Zukünftige Bescheide kann man doch ganz einfach mit dem Hinweis, dass man gerade gegen Rechtsmäßigkeit klagt "ruhen lassen".
Selbst wenn den den Widerspruchsbescheid bekommt und dagegen vors Gericht zieht, wird doch spätestens vor Gericht gewartet.
Willst du auch gegen das Gericht eine Untätigkeitsklage anstreben?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

E
  • Beiträge: 25
Re: Antwort auf Widerspruch...
#49: 02. August 2013, 14:39
Hier nun das "Antwortschreiben" auf unseren Widerspruch und Antrag auf Aussetzung. So etwas ignorantes!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

w

wtfacow

Re: Antwort auf Widerspruch...
#50: 02. August 2013, 21:52
Mal wieder die üblichen Textbausteine von diesem Sauhaufen. ::)
Ich persönlich würde auf diesen Mist überhaupt nicht reagieren, und warten bis eine Ablehnung deines Widerspruches kommt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Re: Antwort auf Widerspruch...
#51: 02. August 2013, 22:10
Ist hier jemand schon soweit eine Ablehnung des Wiederspruches zum Bescheid erhalten zu haben..?
Ich wühle seit 20 Minuten durchs Forum aber mir ist echt nicht klar, wie es dann weitergeht....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Antwort auf Widerspruch...
#52: 02. August 2013, 22:45
Die Landesrundfunkanstalten haben sich schon in der Vergangenheit und werden sich auch (bzw. insbesondere) unter dem Stern der unsäglichen Neuregelung des sog. "Rundfunkbeitrags"/ "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" *viel Zeit nehmen*...

Drei Monate stehen ihnen offiziell als Frist zu, über einen Widerspruch zu entscheiden.
Aber schon in der Vergangenheit wurden Untätigkeitsklagen erforderlich, weil diese Frist überschritten wurde.

Wenn die Ablehung des Widerspruchs gegen den Bescheid dann da ist - und *erst* dann - kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

*Das* scheinen die Damen und Herren so lange wie nur möglich hinauszögern zu wollen.

*Wenn* die ersten Widerspruchsbescheide ergehen, wirst Du es aber *hier* sicher als erstes erfahren ;)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Antwort auf Widerspruch...
#53: 06. August 2013, 07:55
Ich klinke mich mal mit meiner Kurzinfo hier ein.

Wir haben nunmehr den Bettelbrief für das 3. Quartal erhalten. Stellt sich nun die Frage, ob wir zunächst mal auf das lapidare und magere Antwortschreiben auf den 1. Widerspruch reagieren, in dem man nicht einmal auf unsere Einwände gegen den Säumniszuschlag eingegangen ist oder ob wir nun einfach mal wieder ein wenig Zeit ins Land gehen  und den ÖR-Verein zum Wiederholungstäter hinsichtlich des Säumniszuschlages werden lassen. Indem wir nämlich Erinnerungsschreiben und Mahnung abwarten um einen Bescheid zu erzwingen.

Hätte mir das nie träumen lassen, dass wir mal so weit kommen. Was für ein Sch€iss-System! Und die können offensichtlich machen, was sie wollen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

w
  • Beiträge: 90
Re: Antwort auf Widerspruch...
#54: 06. August 2013, 18:10
Und weiter geht's...

Post vom Bayerischen Verwaltungsgericht.

...der Antragsgegner hat...erklärt, bis zum Abschluß des Widerspruchsverfahrens Vollzugs- und Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen.(Geht doch!)

...

Der Bayerische Rundfunk hat angekündigt, ... die Kosten des Verfahrens zu tragen,...(Oha, das auch noch?!)



Morgen setze ich mal das Dokument hier rein, zur Info.

Jetzt bin ich gespannt, wann der Widerspruch abgelehnt wird...Ich hab jetzt Zeit....




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n

nr2

  • Beiträge: 90
  • Status: Klage ausgesetzt
Re: Antwort auf Widerspruch...
#55: 06. August 2013, 20:26
Hallo Wimmerma,

das ist sehr interessant zu lesen, vielen Dank für deine Info.

Ehrlich gesagt: Bisher dachte ich, dass eine Klage nur rausgeschmissenes Geld ist, und das Ihr, zum jetzigen Zeitpunkt, bis auf Verzögerungen nichts erreichen werdet.
Wenn ich das aber so lese, dann bin ich überrascht wieviel doch möglich ist.

Ich hätte z.B. gedacht, dass die GEZ einfach den Widerspruch zum Bescheid ablehnt und man Klage erheben muss...... und verliert.

Da ich erst beim 2. freundlichen Erinnerungsschreiben bin werde ich gespannt lesen, wie es weitergeht und dann entscheiden wenn mein erster echter "Bescheid" vorliegt.
Wenn ich das so hier lese, bekomme ich richtig Lust auf zu klagen.....

Von mir haben die Gangster jedenfalls bisher noch keinen Cent gesehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Re: Antwort auf Widerspruch...
#56: 06. August 2013, 20:35
So wie wimmerma,muss hier jeder verfahren,jeder einzelne zählt,der sich nicht verunsichern lässt.
Ich kann leider erst im September einsteigen,dann werden meine Daten der Gemeinde weitergegeben.
Wie ich gesehen habe,werden die letzten Daten erst im September 2014 übermittelt,was im Klartext heisst,daß sich jeder,der jetzt widerspricht,das System schwächt und zu Fall bringen kann.
Weiter so.
koppi1947


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
koppi1947

w

wtfacow

Re: Antwort auf Widerspruch...
#57: 06. August 2013, 23:57
Ich schließe mich mal dem Thread mit einer kurzen Info zu meinem/unseren Klageverfahren an.

Vorab: Meine Lebensgefährtin bekommt  die Bettelbriefe, ich selbst habe noch nichs von dem Verein gehört.
Da wir aber eine Gemeinsame Rechtsschutzversicherung haben gestaltet sich das klagen nicht schwer.
Wir haben einen Anwalt für alles beauftragt.

Aktuell sieht es so aus das sich der Beitragsservice auf den Widerspruch unseres Anwaltes mit Textbausteinen gemeldet hat.
Er wurde weder abgelehnt noch stattgegeben, das übliche halt...
Unser Anwalt hat den Verein nun erneut angeschrieben, und aufgefordert einen Rechtsgültigen Widerspruch bis Ablauf einer Frist zu verschicken.
Nun warten wir weiter ab...Es bleibt auf jedenfall spannend....




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Re: Antwort auf Widerspruch...
#58: 07. August 2013, 10:40
Und ich dachte immer, die würden nur die Briefe von uns Dummbeuteln ohne Jurastudium dermaßen abbügeln.  Aber dass die sich nicht entblöden, auch Anwälten gegenüber diese Verzögerungsmasche zu reiten, ist schon der reine Hohn.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

w
  • Beiträge: 90
Re: Antwort auf Widerspruch...
#59: 07. August 2013, 16:00
Wie versprochen, der geschwärzte Text des Gerichts und des Beitragsservice.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben