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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch...  (Gelesen 90490 mal)

V
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Re: Antwort auf Widerspruch...
#15: 13. Juli 2013, 16:37
Ist der Beitragsbescheid für das zweite Quartal bei der Person A mit der normalen Post versendet worden?
In der Regel verschwinden die gewöhnlichen Briefe auf dem Weg zum Geldabpressverein "GEZ". Wieso sollten die normalen Briefe in die andere Richtung ihr Ziel erreichen?

Die andere Variante wäre, für das zweite und dritte Quartal unter Vorbehalt zu zahlen und gegen den ersten Bescheid weiter rechtlich vorgehen. Wird der Widerspruch für den ersten Bescheid endlich negativ beschieden ist der Weg für die Klage frei. Nach drei Monaten könnte der Mustermann (Person A) laut dem Bundesverfassungsgericht auch ohne die Bescheidung des Widerspruchs klagen. Siehe meine vorherigen Zitate.


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#16: 13. Juli 2013, 20:12
8€ Mahnkosten? Die werden ja immer bekloppter.....und unverschämter dazu


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

V
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Re: Antwort auf Widerspruch...
#17: 13. Juli 2013, 22:34
8€ Mahnkosten? Die werden ja immer bekloppter.....und unverschämter dazu

Der Bedarf an Kohle macht sie blind. Sie wollen ihren Lebensstandard auf unsere Kosten halten und ihre Zusatzrente von 1500..1750€/Mon. weiterhin sichern.

Sie konnten lange genug gegen die Verfassung verstoßen, damit ist jetzt Schluss. Die Klagewelle rollt an.


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E
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Re: Antwort auf Widerspruch...
#18: 14. Juli 2013, 18:37
So,
haben auch am Freitag den Bescheid bekommen. Haben heute dann den Widerspruch nach wimmerma ein wenig modifiziert und morgen geht das Einschreiben zum WDR.

Ich habe die Schnauze so voll von diesem Saftladen "öffentlicher Rundfunk" Das ist nur noch Meinungsmanipulation und Trash TV. Habe kurze Ausschnitte der gestrigen Grillshow gesehen. HÜLFEEEEE!!!!!


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#19: 15. Juli 2013, 07:53
Wir haben in der letzten Woche nunmehr die erste Reaktion auf unseren Widerspruch vom Beitragsservice erhalten, obwohl der Widerspruch an den WDR gegangen ist.

Das Dingen liest sich wie die von den anderen Forumsfreunden hier eingestellten Antwortschreiben und wird eingeleitet mit dem übliche: Sie wenden sich gegen....., sie beschreiben uns, dass...... usw.

Kein Wort hinsichtlich unserer Einwände gegen den Säumniszuschlag  und unseren Hinweis, dass wir ja sofort bezahlt hätten, da uns die Gepflogenheiten hinsichtlich einer ö-r-Abgabe hinreichend bekannt sind.

Dann werde ich noch netterweise darüber informiert, dass mein Beitragskonto ausgeglichen sei.

Nähmen wir einmal an, dass die die Angelegenheit mit der Verfassungswidrigkeit des Staatsvertrages wegen des begründeten Verdachts auf eine Steuer im Widerspruch noch gar nicht genannt worden wäre, sondern andere, mehr in der Person des Beitragsschuldner liegende Umstände Gegenstand des Widerspruchs gewesen sind, so kann doch, da der Widerspruch ja auch unbegründet erfolgen kann, doch auch immer noch  mit neuen Argumenten angereichert werden, oder sehe ich das falsch?



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

a
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Re: Antwort auf Widerspruch...
#20: 15. Juli 2013, 13:46
Die andere Variante wäre, für das zweite und dritte Quartal unter Vorbehalt zu zahlen und gegen den ersten Bescheid weiter rechtlich vorgehen. ...

Dem kann man zustimmen, außer das mit dem Zahlen unter Vorbehalt. Würde ich niemals machen.


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Ragnar

Re: Antwort auf Widerspruch...
#21: 15. Juli 2013, 15:07
Kann Rochus Beitrag nur auch nochmal bestätigen. Ich habe Mitte Juni Einspruch gegen den Bescheid eingelegt und letzte Woche diese wunderschöne Antwort erhalten. Mein Einspruch ging an den SWR. Antwort kam auch vom BS A, Z & D ....
Schon eine Frechheit das dieser Verein dann noch neue Beitragsbescheide versenden dürfen ohne das sie auf den alten geantwortet haben. Meines erachtens nach ein Schlupfloch in unserer Gesetztgebung.

Ragnar.


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k
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Re: Antwort auf Widerspruch...
#22: 15. Juli 2013, 21:53
Hallo Ragnar,da wir den gleichen Sender an der Backe haben,ich aber seit 2011 abgemeldet bin,werden meine Daten erst im September übertragen und ich kann mich erst dann dagegen wehren.
Ich werde auf alle Fälle klagen,gegen Alles.
Mein Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten wurde abgelehnt,habe ich aber schriftlich und hoffe,daß das dem Verantwortlichen der Gemeinde auch noch auf die Füße fällt.
Klage beim Amtsgericht Stuttgart,wurde auch wegen..... abgelehnt.
Werde aber weitermachen,denn diese Ungerechtigkeit,ist für mich nicht haltbar.
Ich kämpfe bis zum letzten Blutstropfen.
Wir sind das Volk.


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koppi1947

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Re: Antwort auf Widerspruch...
#23: 16. Juli 2013, 11:50
Hallo, ich habe ich mal ein Schreiben von der GEZ gefunden. Sehen eure auch so aus? Sprich, standarttext?







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Re: Antwort auf Widerspruch...
#24: 16. Juli 2013, 12:00
Wir können jetzt über solche schreiben Meckern wie wir wollen. Damit kommen wir sichtlich nicht weiter sondern schinden nur Zeit (was ja auch nicht falsch ist). Ich weiß leider nicht was in dem Widerspruch stand. Aber ich denke es wird der selbe Text sein der hier auch immer wieder vorkommt.
Es wäre wirklich gut wenn hier ein Anwalt mal Tipps gibt, die auch Stichfest sind. Wikipedia und Co sind tolle Informationsportale, bringen uns aber auch nicht weiter  :-[

Gibt es hier wirklich niemanden der einen Anwalt kennt? Ich weiß jetzt nicht einmal welchen Fachanwalt man nehmen sollte :o


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#25: 16. Juli 2013, 13:13


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Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

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Re: Antwort auf Widerspruch...
#26: 16. Juli 2013, 13:24
Hallo, ich habe ich mal ein Schreiben von der GEZ gefunden. Sehen eure auch so aus? Sprich, standarttext?


Nein, unser Antwortschreiben auf den Widerspruch ist bis auf den ersten Satz ziemlich unpersönlich gehalten. Das von Dir vorgelegte Schreiben tanzt ja im Hinblick auf seine Originalität und Einzigartigkeit regelrecht aus der Reihe. Prima wäre es jedoch, wenn der Widerspruch des Widerspruchsführers auch noch hier eingestellt würde. Das könnte andere davor bewahren, wild in der Gegend herumzuschlagen und ihre Kraft unnütz zu vergeuden.


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#27: 16. Juli 2013, 14:54
Ich schreibe die Person mal an ob er uns sein Schreiben zur Verfügung stellt.


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#28: 16. Juli 2013, 16:27
Ist doch nett das Schreiben. Wenigstens hat sich jemand die Mühe gemacht und die Schreibmaschine angeworfen.

Die Frage bleibt aber: Warum wird in dem Schreiben seitenweise argumentiert, warum Alles richtig ist, wie es ist und die Argumente des Beitragszahlers "juristisch haltlos" sind, eine korrekte Abweisung des eingelegten Widerspruches findet man aber auch hier vergebens?

Das kann doch denen wurscht sein, ob die halbe Republik klagt, wenn die Beitragserhebung so rechtlich einwandfrei wäre. Widerspruch abgelehnt und fertig...
Tut mir Leid, auch das ist ein Versuch, den Beitragszahler aus dem Tritt zu bringen.



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Re: Antwort auf Widerspruch...
#29: 16. Juli 2013, 19:05
...mich wundert, dass in der Antwort zum Widerspruch kein einziger Paragraph zitiert wird. Das sieht doch sehr nach Lampenladen aus. Können die sich keine besseren Juristen leisten, außer diesem Pensionär? Diese billige Mache symbolisiert auch den geringen Widerstand unserer Bewegung. Wo bleibt hier der Dienst-Adler? Das amtliche Siegel? Ländersache? Ein amtliches Hoheitszeichen fehlt dem Schreiben. Dieser Verein hat keinen hoheitlichen Bildungsauftrag, sonst sähen diese Schreiben anders aus. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt. Grüße... B.


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