Wir haben in der letzten Woche nunmehr die erste Reaktion auf unseren Widerspruch vom Beitragsservice erhalten, obwohl der Widerspruch an den WDR gegangen ist.
Das Dingen liest sich wie die von den anderen Forumsfreunden hier eingestellten Antwortschreiben und wird eingeleitet mit dem übliche: Sie wenden sich gegen....., sie beschreiben uns, dass...... usw.
Kein Wort hinsichtlich unserer Einwände gegen den Säumniszuschlag und unseren Hinweis, dass wir ja sofort bezahlt hätten, da uns die Gepflogenheiten hinsichtlich einer ö-r-Abgabe hinreichend bekannt sind.
Dann werde ich noch netterweise darüber informiert, dass mein Beitragskonto ausgeglichen sei.
Nähmen wir einmal an, dass die die Angelegenheit mit der Verfassungswidrigkeit des Staatsvertrages wegen des begründeten Verdachts auf eine Steuer im Widerspruch noch gar nicht genannt worden wäre, sondern andere, mehr in der Person des Beitragsschuldner liegende Umstände Gegenstand des Widerspruchs gewesen sind, so kann doch, da der Widerspruch ja auch unbegründet erfolgen kann, doch auch immer noch mit neuen Argumenten angereichert werden, oder sehe ich das falsch?
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"