Hallo,
Person A hat schon eine Weile hier mitgelesen und alle Schritte bis zum Widerspruch und nicht zahlen mitgemacht.
Person A hat bis zum 31.12.2012 kein GEZ Gebühr bezahlt, da Person A gar keinen Fernesher usw. hatte und wegen einer Privatinsolvenz so klamm war, das er sich den Luxus nicht leisten konnte. Daher zahlte Person A schon seit mehr als 6 Jahren nicht.. Im Mai 2013 ist Person A mit der Familie dann ins Eigenheim gezogen, und wurde prompt von den GEZauner angeschrieben.- Person A kam der vermeintlichen Pflicht nach und hat bestätigt das er seit Mai 2013 im Haus mit der Anschrift lebe.
Person A bekam dann erstmal ein Paar Schreiben, die ohne Rechtsbehelf waren... bis dann der Beitragsbescheid mit der Belehrung kam.
Auf dieses Schreiben hat Person A mit dem Widerspruch (siehe anhang ) geantwortet.
Jetzt kam auch kurzfristig die Antwort aus Köln... Siehe Anhang..
Nun ist Person A nicht nur nichtzahler und Mitstreiter, nein, er ist zum Jahresanfang sehr verwirrt... Zitate aus dem Antwort Schreiben der GEZ
Zitat: Rundfunkbeiträge mussen entsprechend der gesetzlichen Regelung auch ohne Aufforderung gezahlt werden. Eines Bescheides bedarf es daher zur Geltendmachung der Forderung nicht. ( allerhand oder===?
)
Zitat: Die Regelung stellt sicher,das die Finanzierung notwendiger öffentlicher Aufgaben nicht gefährdet wird.
Im Anhang findet ihr meinen Widerspruch, falls den jemand weiterverwenden möchte und das Antwortschreiben der GEZ.
Eigentlich hatte A ja mit einem Widerspruchsbescheid gerechnet damit A dann zum VWG nach AC gehen kann. Wobei PERSON A davon absolut keine Ahnung hat----was aber nicht heisst das Person A den Schritt nicht waagen will...
Aber lest selbst mal. Und was denkt ihr darüber wie Person A weiter machen soll....
In diesem Sinne...
LG aus AC