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Autor Thema: Vollstreckung Kassen-/Steueramt (trotz Widerspruch) > Urlaub/ Fristbedrängnis  (Gelesen 15359 mal)

g
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Hallo liebe Mitstreiter,

falls dieses Anliegen bereits behandelt wurde, bitte ich um Verzeihung für das Doppelposting und einen Link auf den entsprechenden Thread. Eine erste Suche hat bei mir nicht zu den Treffern geführt, die Person A weiterhelfen würden und bei dem bürokratischen Begriffsjungel und dem Ernst der Angelegenheit, wollte Person A nichts riskieren. Vielleicht war sie einfach zu aufgeregt von dem Inhalt des Schreibens, um bei der Suche einen klaren Kopf zu bewahren.

Nun zum Fall.
Person A kommt aus einem längeren Urlaubsaufenthalt zurück und findet bei sich im Briefkasten ein Schreiben vom Kassen- und Steueramt der Stadt Köln mit dem Titel:
"Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen"

Darin wird Person A als letztmalige Gelegenheit  binnen eines Zeitraums von einem Monat aufgefordert, die gesamte Forderung in Höhe von 675,66EUR zu begleichen. Es handelt sich um Beträge bis zum 31.12.2015. Anderenfalls sieht sich der Absender mit der Vollstreckung der aufgeführten Rückstände beauftragt, weil der Aufforderung keine Zahlung geleistet wurde.
Sollte bis zum genannten Datum kein Zahlungseingang festgestellt werden können, werden unverzüglich Vollstreckungsmassnahmen veranlasst, bis hin zur gewaltsamen Türöffnung nach §14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW)

Ausserdem ist Person A verpflichtet, eine Vermögensauskunft an Eides Statt abzugeben, sofern die Gesamtforderung nicht innnerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens beglichen wird. Folgen: Eintrag ins Zentrale Schuldnerverzeichnis.

Auf dem letzten Blatt steht dann noch, dass die Stadt Köln keine Auskünfte zu den Forderungen des WDR bzw. des Beitragsservices erteilt. Eine Einstellung bzw. Rücknahme der Betreibungsmassnahme kann nur direkt durch den WDR bzw. den Beitragsservice verfügt werden.

Der Brief war kein gelber Brief, sondern ein gewöhnlicher Umschlag mit dem Wappen der statt Köln. Von aussen hin also völlig harmlos, der Empfang musste nicht schriftlich bestätigt werden.

Person A ist von dem Brief geschockt, zumal durch die Abwesenheit bedingt nur noch knapp 5 Tage zur Lösung des Problems bleiben. Die genannten zwei Wochen zur eidesstaatlichen Vermögensauskunft sind somit auch verstrichen.


An dieser Stelle sei angemerkt, dass Person A ihres Wissens sämtlichen Festsetzungsbescheiden widersprochen hat, der letzte vom 10.07 also knapp zwei Wochen vor dem Erstellen des vorliegenden Schreibens. Somit wurde dieses Schreiben erstellt, bevor die Frist für den Widerspruch verstrichen ist.

Auf diese insgesamt ca. 6 Widersprüche wurde kein einziger Widerspruchsbescheid/ Ablehnungbescheid erhalten, statt dessen nur Drohungen, Mahnungen und weitere Festsetzungsbescheide und einmal ein Schreiben, in dem gebeten wurde, die ablehnende Haltung innerhalb einer 4-Wochen Frist zu bestätigen.
Auf dieses Schreiben und auf Drohungen und Mahnungen wurde nach Durchlesen dieses Forums nicht reagiert, sondern lediglich auf die Festsetzungsbescheide. Kein Festsetzungbescheid blieb unwidersprochen, jeder Widerspruch enthielt dabei einen Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollsteckung, nach dem Beispiel eines Widerspruchs im Forum.
Bis nun dieser Brief kam.

Wie soll Person A nun auf diese Eskalation reagieren?

Danke für einen guten Rat im voraus


Edit "Bürger":
Ursprünglicher, leider nicht sehr aussagekräftiger Betreff "Post vom Kassen-/Steueramt" muss präzisiert werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wie soll Person A nun auf diese Eskalation reagieren?
Am besten kühlen Kopf bewahren... ;)
...aber zügig und besonnen handeln.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass Person A ihres Wissens sämtlichen Festsetzungsbescheiden widersprochen hat, der letzte vom 10.07 also knapp zwei Wochen vor dem Erstellen des vorliegenden Schreibens. Somit wurde dieses Schreiben erstellt, bevor die Frist für den Widerspruch verstrichen ist.
Der letzte Bescheid dürfte noch nicht Bestandteil der Vollstreckung sein.
Prinzipiell geht hieraus aber hervor, dass es sich hier wohl um eine
"Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" handelt.


Kein Festsetzungbescheid blieb unwidersprochen, jeder Widerspruch enthielt dabei einen Antrag auf Aussetzung der Zwangsvollsteckung [...]
Das ist schon mal gut... ;)


falls dieses Anliegen bereits behandelt wurde, bitte ich um Verzeihung für das Doppelposting und einen Link auf den entsprechenden Thread. Eine erste Suche hat bei mir nicht zu den Treffern geführt, die Person A weiterhelfen würden [...]. Vielleicht war sie einfach zu aufgeregt von dem Inhalt des Schreibens, um bei der Suche einen klaren Kopf zu bewahren.
In der Tat ;)
Die Suchfunktion liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse - so u.a. auch

Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid - wie vorgehen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15771.msg105401.html#msg105401

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Auf diese insgesamt ca. 6 Widersprüche wurde kein einziger Widerspruchsbescheid/ Ablehnungbescheid erhalten, statt dessen nur Drohungen, Mahnungen und weitere Festsetzungsbescheide und einmal ein Schreiben, in dem gebeten wurde, die ablehnende Haltung innerhalb einer 4-Wochen Frist zu bestätigen.
Auf dieses Schreiben und auf Drohungen und Mahnungen wurde nach Durchlesen dieses Forums nicht reagiert, sondern lediglich auf die Festsetzungsbescheide.
...wobei es das Forum aber durchaus für hilfreich hält, auch auf das übliche Antwortschreiben auf Widersprüche sowie insbesondere auch auf die Mahnungen zu reagieren - auch wenn man nicht "müsste" ;) - eben um möglichst schon vorher zu vermeiden, dass der Vorgang in die Vollstreckung geht.

Auch dies in obigem Ablauf-Thread zu finden...

Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422
sowie auch
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Sei's drum...
...es ist jetzt halt etwas umständlicher.



Person A kommt aus einem längeren Urlaubsaufenthalt zurück und findet bei sich im Briefkasten ein Schreiben vom Kassen- und Steueramt der Stadt Köln mit dem Titel:
"Verwaltungszwangsverfahren zur Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen"
> "längerer Urlaubsaufenthalt"
> Schreiben konnte jetzt erst in Empfang genommen werden
> ggf. unverzüglich "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" beantragen > Suchfunktion
...vielleicht tut's ja aber schon ein informeller kooperativer Termin bei der Vollstreckungsstelle?


Sollte bis zum genannten Datum kein Zahlungseingang festgestellt werden können, werden unverzüglich Vollstreckungsmassnahmen veranlasst, bis hin zur gewaltsamen Türöffnung nach §14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW)
Es ist bislang noch kein einziger Fall bekannt, in welchem durch ARD-ZDF-GEZ in deren Vollstreckungsersuchen eine Wohnungsöffnung beantragt wurde - diese Sorgen könnte Person A wohl also getrost vergessen.


Auf dem letzten Blatt steht dann noch, dass die Stadt Köln keine Auskünfte zu den Forderungen des WDR bzw. des Beitragsservices erteilt. Eine Einstellung bzw. Rücknahme der Betreibungsmassnahme kann nur direkt durch den WDR bzw. den Beitragsservice verfügt werden.
Auch dies ist eine Erkenntnis, die schon seit geraumer Zeit besteht:
Es ist weniger wahrscheinlich, dass Vollstreckungsstellen eine Vollstreckung an ARD-ZDF-GEZ zurückGEBEN.
Wahrscheinlicher ist, dass - bei entsprechend Nachdruck - ARD-ZDF-GEZ ihre Vollstreckung zurückNEHMEN.


Person A ist von dem Brief geschockt, zumal durch die Abwesenheit bedingt nur noch knapp 5 Tage zur Lösung des Problems bleiben. Die genannten zwei Wochen zur eidesstaatlichen Vermögensauskunft sind somit auch verstrichen.
Solange kein konkreter Termin zur Vermögensauskunft festgelegt und insofern kein konkreter Termin verstrichen wäre, dürfte nach bisherigem Kenntnisstand kein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgen.
Die Formulierungen der Vollstreckungsstellen sind mitunter (absichtlich?) missverständlich, denn
Ausserdem ist Person A verpflichtet, eine Vermögensauskunft an Eides Statt abzugeben, sofern die Gesamtforderung nicht innnerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Schreibens beglichen wird. Folgen: Eintrag ins Zentrale Schuldnerverzeichnis.
lässt keinen konkreten Termin erkennen.
Prinzipiell stimmt aber:
Nichtabgabe = Eintag ins Schuldnerverzeichnis

Daher oberstes Ziel:
Den Termin zur Vermögensauskunft aufgeschoben zu bekommen.


Dass dies am besten mit sachlich-freundlich-kooperativen Verhalten gegenüber der Vollstreckungsstelle geschieht, geht bereits aus einigen fiktiven Beispielfällen hervor - so u.a. ganz aktuell unter

akute Vollstreckung Berliner Finanzamt (trotz Widerspruch; nicht pfändbar)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19978.msg129242.html#msg129242
...nur auf die "Schnelle":
Rechtsgründe/ Widerspruchsgründe gegen die Forderung ansich interessieren die Vollstreckungsstellen nicht, da dies nicht Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens ist.

Ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ließe sich wohl nur vermeiden, wenn der Termin zur Vermögensauskunft vorerst gar nicht erst anberaumt oder - falls schon terminisiert - bis zu einer Sachverhaltsklärung aufgeschoben wird.
Dies wiederum lässt sich nach aktuellem Kenntnisstand nur erreichen, indem fiktive Person gegenüber der Vollstreckungsstelle freundlich-sachlich erkennbar macht, aktiv um eine Sachverhaltsklärung mit dem Gläubiger bemüht zu sein...
...und das würde nach bisheriger Kenntnis z.B. bedeuten:
Schreiben direkt an den Gläubiger gem. dem Vollstreckungsschreiben (ARD-ZDF-GEZ) aufsetzen und dort mit Nachdruck auf Rücknahme der Vollstreckung und stattdessen auf Bearbeitung des Widerspruchs zu bestehen.[...]

sowie auch (dort allerdings mit der anderen Sachlage einer "Vollstreckung ohne Bescheide")
WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129325.html#msg129325
Person A hat mit GV telefoniert und 2 Wochen nach dem Vollstreckungstermin Aufschub bekommen.
Schreiben mit Sachverhaltklärung an Beitragservice wurde versendet.
Person A muss sich aber laut Telefonat in 2 Wochen wieder bei GV melden.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129346.html#msg129346
Gratulation zu diesem Zwischenerfolg ;)
Hier - wie auch in mehreren anderen ähnlichen Fällen - zeichnet sich ab, dass die Vollstreckungsstellen tatsächlich "zugänglich" und etwas "sachter" sind, sofern sich Betroffene kooperativ und bemüht zeigen.
Dies sollte Person A dann wohl auch entsprechend so fortsetzen.
[...]


Möglicher Ablauf für Person A:

1) Kontakt (ggf. telefonisch vorab) mit Vollstreckungsstelle zwecks Bitte um Aufschub ("Person A gerade aus Urlaub, Vollstreckungsauftrag seitens WDR unzulässig, Bitte um Aufschub von mind ca. 2 Wochen, Person A wird sich mit ARD-ZDF-GEZ in Verbindung setzen und sich um zügige Sachverhaltsklärung bemühen")

2) sachlich-saftiges Schreiben an ARD-ZDF-GEZ mit Fristsetzung analog
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
C) bei nachweislich zugestelltem und
widersprochenem
Verwaltungsakt = "Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEID"

3) dieses Schreiben als Beleg für die aktive Mitwirkung/ das Bemühen zur Kenntnis an Vollstreckungsstelle + Bitte um Aufschub bis zu einer finalen Sachverhaltsklärung bzw. bis zur Rücknahme der Vollstreckung durch den fiktiven WDR

4) zwischenzeitlich Luft holen aber weiter mitlesen - denn falls ARD-ZDF-GEZ (z.B. wegen hoffnungsloser Überlastung) nicht "aus dem Knick" kommen, dann müssten ggf. weitere Saiten aufgezogen werden... - siehe u.a. nochmals unter
WG > B zahlt, teilt aber Beitragsnummer nicht > A zieht um, nun in Vollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19924.msg129346.html#msg129346
Sofern ARD-ZDF-GEZ diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, könnte Person A gleich am nächsten(!) Tag dann ein Schreiben der "nächsten Eskalationsstufe" an ARD-ZDF-GEZ (dann mglw. auch gleich an die Chef-Stelle, d.h. die Intendanz) schreiben und dieses wiederum zur Kenntnis an die Vollstreckungsstelle geben, mit dem Hinweis, dass "ARD-ZDF-GEZ leider nicht im erforderlichen Umfang mitwirken", Person A sich "weiterhin nach Kräften bemüht" und insofern erneut "freundlich um einen erneuten Aufschub von mehreren Wochen bittet, da ARD-ZDF-GEZ ja augenscheinlich auch hoffnungsls überlastet" seien - so, oder so ähnlich.


Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!


Ungeachtet dieser Kommunikation mit ARD-ZDF-GEZ und der Vollstreckungsstelle gilt: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
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damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D



Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Fragen/ Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Fragen/ Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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@Bürger  vielen Dank für die richtige Einordnung der Frage und die Hilfestellung. Ich würde noch den Ortsnamen in den Titel einfügen, scheint jedoch ohne Admin-Rechte nicht ohne weiteres möglich zu sein.

Person A war gestern einfach zu aufgeregt, um die Forum-Suche richtig zu benutzen.

Nachdem tief durchgeatmet wurde, wurden als Erstes Faxschreiben an den BS und den WDR geschickt, mit Aufruf zum Zurückziehen des Vollzugsverfahrens aufgrund ihrer rechtlichen Unzulässigkeit wegen unwidersprochener Widersprüche. Mit dem Schreiben und dem Sendebestätigungsbericht gewappnet, ging es zur Steuerkasse der Stadt Köln.

Die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, ihre Vertretung gewährte "ausnahmsweise" eine Fristverlängerung bis zum 14.09, obwohl die Lage eindeutig sei und man zahlen müsse. Danach hat sie sich die mitgebrachten Faxschreiben angeschaut und gesagt, dass diese nichts ändern würden und man auf jeden Fall zahlen müsse, weil es eine "Höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht" gäbe, dass man zahlen müsse. Sie habe mit Leuten zu tun, die sich "Sachen aus dem Internet ausdrucken", aber man muss zahlen und wenn man nicht freiwillig zahlt, werden Pfändungsmassnahmen eingeleitet. "Alle müssen zahlen".

Danach hat sie Person A geraten, die Zeit zu nutzen, um beim WDR vorstellig zu werden, sie meinte wohl den BS und da irgendwelche Vordrucke auszufüllen, jedenfalls würden die bereits erfolgten Widersprüche und die mitgebrachten Faxausdrücke keinesfalls zur Rücknahme der Forderung ausreichen.

Alles in allem hat die Dame keinen besonders rechtskompetenten Eindruck vermittelt, so hat es Person A auch vermieden sich mit ihr auf irgendwelche Auseinandersetzungen einzulassen, da er ja eigentlich nur einen Fristaufschub erreichen wollte und keine Rechstberatung oder Einstellung des Verfahrens bei der Dame suchte.

Es stellt sich nun die Frage, was mit der gewonnen Zeit angestellt werden soll?

Reichen die verschickten Faxschreiben an BS und WDR aus, oder sollen zur Sicherheit noch Briefe gleichen Inhalts per Einschreiben an den BS und den WDR verschickt werden?

Sollen noch andere Schritte unternommen werden, abgesehen von Beschwerden bei MinisterpräsidentInnen/Landtagen/IntendantInnen?

Der Hinweis der Sachbearbeiterin beim BS/WDR vorstellig zu werden erscheint Person A nicht schlüssig, da er an ihrer Kenntnis der Materie stark zweifelt. Sie ging wohl eher von Zahlungsunfähigkeit aus als von bewusster Zahlungsverweigerung.


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P
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Zitat
weil es eine "Höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht"
In so einem Fall einer Behauptung, sollte jede Person A schön ruhig durchatmen und dann ein Satz vielleicht ähnlich wie folgt folgen lassen:
"Können Sie mir das Aktenzeichen dieser Höchstrichterlichen Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht schriftlich geben, damit die Begründung geprüft werden kann."

Der Hintergrund ist: Denn aktuell gibt es keine Höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht.

Es gibt maximal Entscheidungen eines Bundesverwaltungsgerichts, welche zudem nicht alle Punkte berücksichtig haben und teilweise widersprüchliche Begründungen vorschieben oder die eigene Rechtsprechung topedieren und die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachten.

Es gibt in Bayern und im Rheinland-Pfalz jeweils eine Entscheidung, an welche sich Verwaltungsgerichte gebunden fühlen, jedoch dürfte NRW dazu noch keine eigenständige Entscheidung haben. Bzw. wird diese durch die tatsächlichen Beschwerden vor dem Verfassungsgericht obsolet.

Zudem sind aktuellen Verfassungsbeschwerden noch anhängig und nicht entschieden.

Selbst die Behauptung "alle müssen zahlen" ist für sich allein nicht richtig, weil es nicht versag bare Befreiungstatbestände gibt.

Zum Glück hat sich Person A, an dieser Stelle nicht wirklich auf eine Diskussion mit der Vertretung eingelassen, beim nächsten Mal könnte das aber hilfreich sein, Behauptungen sofern die Aussage "Bundesverfassungsgericht" gefallen ist, den Wind aus den Segeln zu nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. August 2016, 15:46 von PersonX«

b
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gebVwg
Zitat
Es stellt sich nun die Frage, was mit der gewonnen Zeit angestellt werden soll?

Person A könnte verschiedene Stellen anschreiben und Nachweise fordern/ Erklären lassen / Anträge stellen, usw. So hat z.B. andere Person B eine Stelle in NRW angeschrieben und als Antwort erhalten, dass Rundfunkbeiträge zur "privaten Lebensführung" gehören.

Wird auf Nachfragen / Anträge nicht geantwortet, dann kann Person A das nutzen und in Briefen antworten. Antrag gestellt / Nachfrage geschickt, keine Antwort, ich warte, bis dahin kann nichts machen.


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Rechtsfragen kann man mit der Vollstreckungsstelle erörtern - muss man aber nicht.
Man könnte es zur Aufklärung nutzen, denn das oben geschilderte Halb- oder Unwissen auch der Vollstreckungsbediensteten ist allgegenwärtig. Diese orientieren sich lieber an den Info-Schreiben von ARD-ZDF-GEZ...
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.html
Diese Aufklärung sollte man wenn, dann aber "wohldosiert" betreiben, ansonsten kann es vorkommen, dass die Vollstreckungsbediensteten auf "stur" stellen, da sie - wenn auch ungerechtfertigt - von einem Mitglied jener "Randgruppen" ausgehen, die sich komplett außer Recht und Gesetz stellen.

Und - wie PersonX schon schrieb: Es gibt eben mitnichten schon eine Entscheidung des BVerfG.

All dies hier aber bitte nicht weiter vertiefen, da es in hiesigem Thread ausschließlich um die Abwehr der "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" geht.

Im Übrigen hätte selbst eine BVerfG-Entscheidung nicht zwangsläufig einen Einfluss auf die Zulässigkeit einer "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" - denn der Widerspruch könnte sich ja z.B. auch berufen haben auf eine Bebeitragung ohne jeglichen Rechtsgrund (z.B. unzulässige Doppelbebeitragung, vollkommen falsche Adressierung oder oder oder).

Reichen die verschickten Faxschreiben an BS und WDR aus, oder sollen zur Sicherheit noch Briefe gleichen Inhalts per Einschreiben an den BS und den WDR verschickt werden?
...eine fiktive Person B würde dies wohl tun. Das sogt dort für den entsprechenden Nachdruck - respektive "Verwaltungsvereinfachung" ;) ;D
Welche Frist hatte Person A an ARD-ZDF-GEZ für deren Reaktion gesetzt?
Falls sie keine gesetzt hatte könnte sie dies in den Briefen tun - z.B. bis spätestens 7 Tage vor der eingeräumten Fristverlängerung seitens der Vollstreckungsstelle, um dann noch entsprechend Zeit zu haben für die nächste "Eskalationsstufe" gegenüber ARD-ZDF-GEZ ;)

Es stellt sich nun die Frage, was mit der gewonnen Zeit angestellt werden soll?
Nochmal Luft holen, einlesen usw. ;)

Interessant z.B. auch dies...
Kontopfändung Stadtverwaltung (trotz Widerspruch und Antrag auf Aussetzung)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19308.msg126015.html#msg126015

erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg125770.html#msg125770


@Bürger [...] Ich würde noch den Ortsnamen in den Titel einfügen, scheint jedoch ohne Admin-Rechte nicht ohne weiteres möglich zu sein.
Die Zeichenanzahl des Betreffs ist leider schon ausgereizt. Nachträgliche Änderungen insbesondere innerhalb eines bereits begonnenen Threads sind somit nicht mehr möglich. Der Ortsname sollte aufgrund der Übertragbarkeit/ Allgemeingültigkeit aber ohnehin keine wesentliche Rolle spielen.


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Die Aussage mit der Höchstrichterlichen Entscheidung sollte nur einen Eindruck der Kompetenz der Vollstreckungsbeamtin vermitteln. Person A ist natürlich bekannt, dass es noch keine Entscheidung vom BVerfG in dieser Angelegenheit gab.

Das erste von Person A verschickte Fax enthielt keine Deadline für den BS, was dieser vermutlich dazu nutzen wird, die Gelegenheit schweigend aus zu sitzen, wenn man ihn nicht mit einer Frist unter Druck setzt. Daher wird Person A morgen erneut einen Brief gleichen Inhalts, sich auf den ersten berufend, mit einer Frist von einer Woche zur Reaktion verschicken. Person A verzichtet dabei auf eigene Kreativität und verschickt das Anschreiben aus den von Bürger zitierten Beiträgen. Liegt Person A richtig in der Annahme, dass dies in Ordnung sei? Schliesslich gibt sich der BS auch keine besondere Mühe beim Verschicken aus Baukastensätzen zusammengestellten Briefen und den von anderen so gut formulierten Drohungen ist wenig hinzuzufügen, abgesehen davon, dass der BS beim Vollstreckungsantrag das Recht von Person A auf Ablehnungsbescheide auf seine vorherigen Widersprüche ignoriert.

Muss Person A dennoch mit fehlender Einsicht rechnen oder nimmt der BS den Vollstreckungsauftrag dann zurück?
Person A wird in der Zwischenzeit natürlich weiterhin fleissig im Forum lesen.
 


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Muss Person A dennoch mit fehlender Einsicht rechnen oder nimmt der BS den Vollstreckungsauftrag dann zurück?

Ja, es darf immer mit fehlender Einsicht gerechnet werden.
Auch wird wahrscheinlich kein Vollstreckungsauftrag sofort und augenblicklich zurückgezogen.
Wahrscheinlich wird eine Auflistung folgen, dass alles rechtmäßig sei und nochmals die Grundlagen erläutert.


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Erwartungsgemäss gab es bislang keine Post vom BS bzw. von der Stadtkasse. Person A ist sich über ihre Optionen unschlüssig, vom Lesen der vielen Beiträge, unterschiedlicher Auffassungen und Positionen raucht ihr langsam der Kopf. :) Es scheint ein klassisches "die Katze beisst sich an den eigenen Schanz"-Beispiel zu sein. Die Stadtkasse wird den Vollstreckungsauftrag wohl nicht zurücknehmen, weil nur der BS es kann, der BS macht es aber nicht, da er nicht muss, da er auch ohne Widerspruchbescheid vollstrecken lassen kann und somit nicht gezwungen ist, sich zu rechtfertigen. Der Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung, der Teil jedes bisherigen Widerspruchs war, scheint auch nichts bindendes zu sein, da es wohl wieder am BS liegt, ihm statt zu geben oder ihn zu ignorieren. Alles in Allem scheint der BS alle guten Karten in seiner Hand zu haben.

Und nun?

Diskussionen mit der Stadtkasse werden wohl nichts bringen, da sie keine Entscheidungsmacht hat, bzw. den Gläubiger(BS) im Recht sieht.

Zahlen? Werden durch die Zahlung die bisherigen Widersprüche für nichtig erklärt?

Zahlung unter Vorbehalt? Wird diesem Vorbehalt bei zukünftigen Gerichtsurteilen auch tatsächlich Rechnung getragen. Person A beschleicht ein ungutes Gefühlt, dass der  BS auch da einen Ausweg für sich finden würde.

Was also tun?


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Erwartungsgemäss gab es bislang keine Post vom BS bzw. von der Stadtkasse.

Gegenüber der Stadtkasse immer freundlich - gern auch persönlich Kontakt aufnehmen.
NICHT nur aufs "Schriftliche" verlassen oder darauf, dass "die schon reagieren" werden.
Pro-aktiv sein, sonst bleibt man bei denen nur eine anonyme Vorgangsnummer, die es "vom Tisch zu bekommen" gilt - siehe u.a. auch noch mal neue Erkenntnisse zur "kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Person A darf nicht bloß warten, sondern sollte sofort(!!!) nach Verstreichen der von ihr an ARD-ZDF-GEZ gesetzten Frist mit Nachdruck(!!!) nachstochern. Sonst gehen auch die davon aus, dass man das nicht mit tatsächlicher Ernsthaftigkeit betreibt.

An die Intendanz schreiben, denn BS ist nachgelagert/ nicht rechtsfähig und noch viel anonymer als es die Rundfunkanstalt selbst ist.

DRUCK machen! Ansonsten passiert dort gar nichts!!!

Und eben auch an den Landtag wenden mit einer Eil-Beschwerde.
Denn auch wenn dieser Landtag mit verantwortlich ist für die Gesamtzustände, so hat es doch den Anschein, dass dies etwas bringen kann... - siehe u.a. auch unter
erste Pfändungsankündigung ohne bisherige Zahlungen/ trotz Widerspruch+Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19238.msg125770.html#msg125770

Zudem gehören diese Beschwerdefälle genau dort hin!

Selbstverständlich ist dies kein Garant, dass die Vollstreckung zurückgenommen wird.
Bevor hier aber nicht alles Menschenmögliche getan ist, wird man es nicht wissen.

Danach bliebe dann wohl nur noch der ans Gericht gerichtete Antrag auf "Eilrechtsschutz"/ Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung".

Auch hierzu siehe nochmals in den einschlägigen Threads einschl. der diesbezüglichen Fallstricke - insbesondere auch zum genauen Zeitpunkt einer solchen Antragstellung.


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So hat z.B. andere Person B eine Stelle in NRW angeschrieben und als Antwort erhalten, dass Rundfunkbeiträge zur "privaten Lebensführung" gehören.
Wie darf mensch das verstehen? Was bedeutet das?


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e
  • Beiträge: 811
Kann man die Antworter/Verursacher dieser Feststellung (Stelle in NRW) hier posten?

Ich würde denen gern mal klipp und klar mitteilen, das

1.  meine private Lebensführung, wie der Begriff "privat" schon sagt, NIEMANDEN etwas angeht
2. ICH alleine entscheide, was und wer zu besagter privaten Lebensführung gehört und
3. Rundfunkbeiträge SICHER nicht dazugehören.

Langsam fühlt man sich wie ein Kind, das bevormundet und gemaßregelt werden soll, echt!!! :(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2016, 22:21 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

g
  • Beiträge: 48
Person A ist mit einem tiefen Ungerechtigkeitsempfinden und einem Gefühl der Ohnmacht gegenüber den Taktiken des BS zum Treffen mit der Vollzugsbeamtin der Stadtkasse gegangen. Nach einem kurzen sachlichen Gespräch mit dem Hinweis auf das Schweigen des BS bezüglich einer Rücknahme bzw. des Widerspruchbescheids kam als Ergebnis eine weitere, nun wohl letzte, Fristverlängerung zu stande. Sollte bis zu ihrem Ablauf nicht gezahlt worden sein, wird es wohl auf einen "Aussentermin" hinauslaufen. Nach diesem werde dann auch über eine mögliche Ratenzahlung entschieden, was allerdings eine eidesstaatliche Vermögensauskunft inkl. Schufa-Eintrag beinhaltet. Darauf legt Person A es verständlicherweise nicht besonders stark an. Die Vollzugsbeamtin hat mitgeteilt, dass es nur am Gläubigen liegt, den Antrag zurückzunehmen und ihr die Hände gebunden seien. Soweit an dieser Stelle also nichts neues. Ferner hat sie dankenswerterweise auf die allerorts übliche "alle müssen zahlen" und "es ist Gesetz"-Predigt verzichtet. Dennoch ist hier nicht mit einer grösseren als bislang geschehenen Kooperation ihrerseits zu rechnen.

Nun wird Person A erneut den BS und den WDR anfaxen und Druck machen, wohl davon ausgehend, dass es abermals wirkungslos bleiben könnte.

Person A wird sich auch über den "Eilrechtsschutz"/ Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" in den entsprechenden Threads informieren.

@Bürger   
Was bedeutet in diesem Falle an die Intendanz zu schreiben konkret?
Was kann man als Argument gegen die rechtswidrige Vorgehensweise des BS in einer Eil-Beschwerde an den Landtag hervorbringen?
Denn, wie schon in meinem Posting von gestern erwähnt, wird man wahrscheinlich der Argument des BS folgen, dass er nicht gesetzlich verpflichtet ist, den Antrag auf Aussetzung des Vollziehens Folge zu leisten. Somit wird für den Landtag das Vorgehen wohl gesetzeskonform erscheinen und Person A als Querulant abgewimmelt.


Im Zuge der recherche wurde hier im Forum an einer anderen Stelle darauf ( https://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/) verlinkt und behauptet, es habe geholfen. Person A ist aber bis auf diese eine Erfolgsmeldung nicht fündig geworden und bezweifelt, ob diese als repräsentativ für die Wirksamkeit des Vorgehens gelten kann. Andererseits, sollte Person A den Besuch des Gerichtsvollziehers durch rechtzeitige Zahlung vermeiden wollen, scheint es die letzte Möglichkeit zu sein.

@ellifh
Langsam fühlt man sich wie ein Kind, das bevormundet und gemaßregelt werden soll, echt!!! :(
Dem bleibt im Moment wirklich nicht viel hinzuzufügen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. September 2016, 01:52 von Bürger«

M
  • Beiträge: 508
dass es nur am Gläubigen liegt, den Antrag zurückzunehmen und ihr die Hände gebunden seien.
Das kann so nicht bestätigt werden in anderen Fällen.
Der Vollstreckungsmensch kann sehr wohl das Vollstreckungsersuchen von XYZ an XYZ zurückgeben, weil die Prüfung (z.B. Gespräch mit angeblichen Schuldner + Kopie des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung beim Intendanten der Anstalt) erbracht hat, dass der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch die "Behörde" nicht bearbeitet und an den Antragsteller (Schuldner) beschieden worden ist!
Die Vollstreckungsvoraussetzungen sind hier im Forum mehrmals deutlich benannt worden...
Und dann könnte mensch auch einen Antrag beim Vollstreckungsmenschen stellen und einen "offiziellen" Beleg (mit Amtssiegel und Unterschrift! ;) - nicht so wie beim GEZ) über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zu erhalten wünschen ...
Vollstreckung durch Finanzbehörde, Einwendungen ignoriert

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19876.msg128695.html#msg128695
Zitat
- Und: Nur den Humor nicht verlieren!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2016, 22:25 von Bürger«

g
  • Beiträge: 48
@MMichael

das mag sein, nur scheint man leider auf die Kooperation der Vollstreckungsbeamtin gebunden und für sie besteht kein zwingender Grund zu kooperieren. Daher kann man sich darauf nur schwer verlassen. Dass Person A den BS angeschrieben hat und keine Antwort erhalten hat, hat Person A ihr ja schon vorgetragen.

Person A stellt sich eine weitere Frage:
Was passiert eigentlich mit der Behandlung ihres Widerspruchs, den sie ja eingereicht hat, falls sie zahlt?
Der BS klatscht fröhlich in die Hände und Person A hat keine rechtmässige Behandlung seines Widerspruchs erhalten? Das untergräbt ja ziemlich das gesamte Konzept des Widerspruchs und dürfte doch so rechtlich nicht hinnehmbar sein. Schliesslich hat Person A laut Rechtsbelehrung des BS ein Recht auf einen Widerspruchbescheid.
Ferner inwiefern ist es rechtmässig trotzt eines Widerspruchs Mahngebühren in Höhe von 8EUR pro Festsetzungsbescheid mit zu vollstrecken?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2016, 22:26 von Bürger«

 
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